Weitere Entscheidung unten: BFH, 05.03.2009

Rechtsprechung
   BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07   

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BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07 (https://dejure.org/2009,202)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2009 - VI R 23/07 (https://dejure.org/2009,202)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2009 - VI R 23/07 (https://dejure.org/2009,202)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 2

  • openjur.de

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung durch den Wegzug vom Beschäftigungsort; Erörterung der beruflichen Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung bei sog. Wegverlegungsfällen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Trotz Wegverlegung WK - Rechtsprechungsänderung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fiskus finanziert den auswärtigen Job mit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuergericht erleichtert doppelte Haushaltsführung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei Umzug zum Partnerin

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung: Rechte der Steuerzahler gestärkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH ändert Rechtsprechung bei doppelter Haushaltsführung in "Wegverlegungsfällen" - Wegverlegung des Haupthausstands aus privaten Gründen schließt doppelte Haushaltsführung nicht aus

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Doppelte Haushaltsführung - Rechtsprechungsänderung: Private Gründe bei Hausstandsverlegung kein K.o.-Kriterium

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werbungskosten - BFH erkennt doppelte Haushaltsführung auch in "Wegverlegungsfällen" an!

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelte Haushaltsführung ab sofort immer absetzbar

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Alleinstehender; Doppelte Haushaltsführung; Wegverlegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 420
  • NZA 2009, 722
  • BB 2009, 1211
  • DB 2009, 1270
  • BStBl II 2009, 1016
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Denn in beiden Fällen wird ein ausschließlich Erwerbszwecken dienender, sich qualitativ vom Haupthausstand unterscheidender Zweithaushalt begründet, der nur einen Wohnungszuschnitt erfordert, wie er für einen Steuerpflichtigen als Einzelperson notwendig ist, der von dort seiner Arbeit nachgeht, aber an einem anderen Ort seinen Lebensmittelpunkt hat und Haupthausstand unterhält (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).

    Das FG wird dabei zu beachten haben, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (BFH-Urteil in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.).

    Angesichts des Umstands, dass der Kläger Mietaufwendungen für eine 140 qm große Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht hat, wird weiter zu beachten sein, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376).

  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Es reiche daher nicht aus, dass der Steuerpflichtige, der aus privaten Gründen seinen Hauptwohnsitz wegverlegt habe, aus beruflichen Gründen einen weiteren Hausstand am Beschäftigungsort beibehalte (Hinweis auf BFH-Urteil vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297).

    Diese Rechtsauffassung habe der BFH in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323 ausführlich unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet und hierauf in seinem Urteil vom 26. August 1988 VI R 111/85 (BFHE 154, 509, BStBl II 1989, 89) Bezug genommen.

    Dagegen hat die bisherige Rechtsprechung des Senats die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung verneint, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und er nun von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (sog. Wegverlegungsfälle, grundlegend BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, m.w.N.; kritisch dazu unter Hinweis auf den beruflichen Anlass der Wohnung am Beschäftigungsort insbesondere Hartz/ Meeßen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" Rz 81; Bergkemper, Finanz-Rundschau 2007, 847, 848; früher schon Kalmes, Deutsches Steuerrecht 1989, 528; Stolz, Deutsche Steuer-Zeitung 1982, 439).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Angesichts des Umstands, dass der Kläger Mietaufwendungen für eine 140 qm große Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht hat, wird weiter zu beachten sein, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376).
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 22/80

    Zur beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Diese Rechtsauffassung habe der BFH in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323 ausführlich unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet und hierauf in seinem Urteil vom 26. August 1988 VI R 111/85 (BFHE 154, 509, BStBl II 1989, 89) Bezug genommen.
  • BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85

    Ursprünglich privat begründete doppelte Haushaltsführung wird beruflich

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Diese Rechtsauffassung habe der BFH in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323 ausführlich unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet und hierauf in seinem Urteil vom 26. August 1988 VI R 111/85 (BFHE 154, 509, BStBl II 1989, 89) Bezug genommen.
  • BFH, 14.02.1975 - VI R 125/74

    Doppelte Haushaltsführung - Kosten - Werbungskosten - Abzugsfähigkeit -

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Dagegen hat die bisherige Rechtsprechung des Senats die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung verneint, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und er nun von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (sog. Wegverlegungsfälle, grundlegend BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, m.w.N.; kritisch dazu unter Hinweis auf den beruflichen Anlass der Wohnung am Beschäftigungsort insbesondere Hartz/ Meeßen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" Rz 81; Bergkemper, Finanz-Rundschau 2007, 847, 848; früher schon Kalmes, Deutsches Steuerrecht 1989, 528; Stolz, Deutsche Steuer-Zeitung 1982, 439).
  • BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Dies galt nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn zwar die Wegverlegung der Familienwohnung vom Beschäftigungsort vorausgegangen war, aber kein enger Zusammenhang mehr zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und Begründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort bestand, so etwa, wenn sechs Jahre zuvor der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort aus privaten Gründen wegverlegt worden war (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84, BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358).
  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Das FG wird dabei zu beachten haben, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 04.10.1989 - VI R 44/88

    Beruflicher Anlaß für doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die schon vor der

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Wenn nach der Heirat einer der Ehegatten seinen Haupthausstand zu dem des anderen Ehegatten wegverlegt hatte und die Ehegatten diese Wohnung zur Familienwohnung machten, ist trotz der privat veranlassten Eheschließung die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2008 VI R 3/05, BFH/NV 2008, 1314; vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73

    Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand -

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Soweit vereinzelt Entscheidungen des erkennenden Senats den Begriff der Aufspaltung der Haushaltsführung beschreibend verwendet haben (vgl. Senatsurteile vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; vom 29. Oktober 1982 VI R 113/81, nicht veröffentlicht; vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153), hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem

  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten

  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder

  • BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05

    Mietkosten für Dienstwohnung - Doppelte Haushaltsführung anlässlich Eheschließung

  • BFH, 29.10.1982 - VI R 113/81
  • FG Köln, 24.08.2006 - 2 K 6306/03

    Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei

  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13

    Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des

    Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung sei auch dann anzunehmen, wenn die Hauptwohnung verlegt und die bisherige Wohnung als Zweitwohnung am Beschäftigungsort beibehalten werde (VI R 23/07, BFHE 224, 420; VI R 58/06, BFHE 224, 413; VI R 53/07, nv; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Im Jahresbericht 2007 sei unter Punkt D. I. 2 unter dem Schlagwort "Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen" über das im sechsten Senat anhängige Revisionsverfahren VI R 23/07 berichtet worden.

    Der Bundesfinanzhof habe dem Verfahren VI R 23/07 ersichtlich eine besondere Bedeutung beigemessen.

    Der Bundesfinanzhof verneinte in ständiger Rechtsprechung die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (BFHE 115, 322, 325 f; 126, 511, 513 f; 126, 518, 520; vgl. auch BFHE 224, 420, 423); die doppelte Haushaltsführung sei in einem solchen Fall nicht beruflich, sondern privat veranlasst.

    b) Die zitierte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wurde in der Kommentar- und Aufsatzliteratur kritisiert (vgl. etwa Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 9 Rn. 147 sowie die Nachweise bei BFHE 224, 420, 423).

    Das Amtsgericht hat eine in der Zeitschrift EStB 2008, 27 veröffentlichte Rechtsprechungsübersicht herangezogen, in welcher auf das Revisionsverfahren VI R 23/07 hingewiesen worden ist.

    Das Revisionsverfahren VI R 23/07 wurde überdies in den Jahresberichten des Bundesfinanzhofs von 2008 und 2009 erwähnt.

    Eine Datenbank-Recherche zum Themenkreis der Wegverlegungsfälle mit dem bekannten Aktenzeichen VI R 23/07 führt sehr schnell zu diesem Aufsatz und zu weiteren Aufsätzen in der genannten Zeitschrift.

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BFH-Urteile vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 7/13

    Doppelte Haushaltsführung: Beginn der Dreimonatsfrist in Wegverlegungsfällen, § 9

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (sog. Wegverlegungsfall, vgl. hierzu Senatsurteile vom 5. März 2009 VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256; VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016, und vom 6. Mai 2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    So hat der Senat schon in seinen Urteilen in den so genannten Wegverlegungsfällen entschieden, dass durch die Begründung einer doppelten Haushaltsführung zum ohnehin vorhandenen Haupthaushalt ein Zweithaushalt hinzukommt, ohne dass die Motive einer "Aufspaltung" der Haushaltsführung oder der Wahl des Ortes des Haupthausstands über die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung entscheiden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Das Einkommensteuerrecht zieht hier die Grenze zu den privaten Aufwendungen, indem es Fahrtkosten nur begrenzt zum Abzug zulässt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG) und Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nicht nach den Vorlieben des Arbeitnehmers, sondern nur im Umfang notwendiger Mehraufwendungen berücksichtigt (BFH-Urteile in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; in BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; jeweils m.w.N.).

    Dabei wird auch zu prüfen sein, ob und in welcher Höhe dem Kläger durch die Wohnungen in D und K notwendige Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung entstanden waren und in welcher Höhe sie angesichts der Begrenzung auf einen durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm Wohnung zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722).

  • BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    Denn liegt eine doppelte Haushaltsführung dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt, und ist die Errichtung des Zweithaushalts am Beschäftigungsort beruflich veranlasst, wenn der Arbeitnehmer den Zweithaushalt unterhält, um von dort aus seinen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256), dann wohnt der Arbeitnehmer in einer Wohnung am Beschäftigungsort, wenn er von dort aus ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen seine Arbeitsstätte täglich aufsuchen kann.
  • FG Münster, 20.12.2011 - 1 K 4150/08

    Berücksichtigung von Mietaufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei

    Unerheblich ist aufgrund der Rechtsprechungsänderung des BFH, dass die doppelte Haushaltsführung dadurch begründet wird, dass aus privaten Gründen ein weiterer Haushalt neben dem dann beruflich notwendigen Haushalt genutzt wird, um so den Arbeitsplatz erreichen zu können - sog. Wegzugsfälle (vgl nur BFH-Urteil vom 5.3.2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016).

    Auch nach der Änderung der Rechtsprechung in Bezug auf die sog. Wegzugsfälle im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (vgl nur BFH-Urteil vom 5.3.2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016 mwN.; auch: BFH-Urteil vom 21.4.2010 VI R 26/09, BFH/NV 2010, 1894).

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 42/15

    Doppelte Haushaltsführung - notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

    Diese Rechtsprechung zur Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2013 (z.B. Senatsurteile vom 8. Oktober 2014 VI R 16/14, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; vom 14. November 2013 VI R 10/13, BFH/NV 2014, 507; vom 28. März 2012 VI R 25/11, BFHE 237, 429, BStBl II 2012, 831; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016, und VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 2012, sowie vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820) gilt für angemietete wie für im Eigentum des Steuerpflichtigen stehende Wohnungen gleichermaßen (BFH-Urteil vom 16. März 2010 VIII R 48/07, BFH/NV 2010, 1433, und in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).
  • FG Hessen, 08.07.2014 - 11 K 1796/13

    Ausland; doppelte Haushaltsführung; Ehegatten; Entsendung

    Eine solche aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -  BFH -  und der Verwaltungsauffassung auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Hausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und eine bereits vorhandene oder neu eingerichtete Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt nutzt, um von dort aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (vgl. Urteil des BFH vom 5. März 2009 VI R 23/07, Bundessteuerblatt -  BStBl - II 2009, 1016; Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 58/06, BStBl II 2009, 1012; Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256; Urteil des BFH vom 06. Mai 2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046; Urteil des BFH vom 10. März 2010 VI R 47/09, BFH/NV 2010, 1269; R 9.11 Abs. 2 S. 5 LStR 2010; Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2009 S 2352 A-5-St 211).

    Indizien können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (vgl. Urteil des BFH vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BStBl II 2009, 153, m.w.N.; Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016; Urteil des BFH vom 6. Mai 2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046).

    Erhebliches Gewicht hat auch der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (vgl. Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016; Urteil des BFH vom 9. August 2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820).

  • BFH, 06.05.2010 - VI R 34/09

    Doppelte Haushaltsführung im Wegverlegungsfall

    Der Senat verweist zur Begründung im Einzelnen auf seine Urteile vom 5. März 2009, mit denen er seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung in den sogenannten Wegverlegungsfällen geändert hat (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Dabei wird im Übrigen zu beachten sein, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers, hier also die Wohnung in A, als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (so zuletzt BFH-Urteil in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016, m.w.N. ebenfalls zur Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft außerhalb des Beschäftigungsortes des Arbeitnehmers).

  • BFH, 10.03.2010 - VI R 47/09

    Doppelte Haushaltsführung: sog. Wegverlegungsfälle

    NV: Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Anschluss an BFH-Urteile vom 5.3.2009 VI R 23/07 und VI R 5/06).

    Der erkennende Senat hat mit zwei Urteilen vom 5. März 2009 VI R 23/07 (BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016) und VI R 58/06 (BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012) seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes) in sog. Wegverlegungsfällen geändert (s. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Dezember 2009 IV C 5-S 2352/0, 2009/0813056, BStBl I 2009, 1599).

  • FG Hamburg, 24.10.2019 - 6 K 35/19

    Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit

  • BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des

  • FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14

    Doppelte Haushaltsführung: Wohnung im Umfeld einer Großstadt - Feststellungslast

  • BFH, 30.07.2009 - VI R 13/08

    Doppelte Haushaltsführung durch alleinstehenden Arbeitnehmer

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09

    Ein eigener Hausstand im Rahmen doppelter Haushaltsführung setzt nicht zwingend

  • BFH, 22.10.2009 - III R 48/09

    Kindergeld: Zimmer im Haus der Eltern als eigene Wohnung des Kindes

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 3 K 1255/20

    Steuerliche Anerkennung von Unterkunftskosten eines Botschafters im Ausland

  • FG Schleswig-Holstein, 21.06.2013 - 3 K 148/09

    Mietaufwendungen für die selbstgenutzte Wohnung auch nicht anteilig

  • FG Saarland, 05.05.2011 - 1 K 1112/07

    Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung - Anrechnung der Miete

  • BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz -

  • FG München, 03.03.2010 - 9 K 3789/08

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden bei doppelter Haushaltsführung;

  • BFH, 02.02.2010 - VI B 117/09

    Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen - Wechselwirkung zwischen

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 31/08

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • FG Hamburg, 17.04.2013 - 2 K 154/12

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden: keine berufliche Veranlassung

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 53/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 K 3933/09

    Keine Berücksichtigung der Wohnungskosten am Studienort als Werbungskosten bzw.

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 9/09

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 54/05

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • FG Köln, 14.07.2011 - 6 K 4781/07

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten

  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bzw. Berücksichtigung von Fahrten

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 4 K 1286/10

    Unterkunftskosten bei der Ermittlung der Einkommensteuergrenze des § 32 Abs. 4

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 3034/07

    Keine Anwendung der Abwanderungsregelung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei

  • FG München, 25.07.2012 - 9 K 1929/10

    Doppelte Haushaltsführung: Mit dem Lebensgefährten gemeinsam bewohnte Wohnung am

  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2009 - 13 K 40/06

    Kein eigener Hausstand eines Ledigen im Haus der Eltern ohne Kostentragung

  • LG Stendal, 24.07.2013 - 23 S 2/13

    Steuerberaterhaftung: Rücknahme eines Einspruchs gegen einen

  • FG München, 13.11.2009 - 6 K 455/09

    Aufwendungen für den Unterhalt einer nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Person

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2022 - 2 K 842/20

    Zur steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für eine doppelte

  • FG München, 08.11.2013 - 8 K 1295/12

    Doppelte Haushaltführung Alleinstehender

  • FG München, 11.03.2011 - 8 K 340/08

    Doppelte Haushaltführung

  • FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/08

    Anerkennung der Aufwendungen für eine beruflich begründete doppelte

  • FG München, 18.08.2010 - 10 K 3707/09

    Keine Verpflegungsmehraufwendungen bei vor Beginn der doppelten Haushaltsführung

  • FG München, 25.07.2012 - 9 K 1929/12
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Rechtsprechung
   BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,476
BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06 (https://dejure.org/2009,476)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2009 - VI R 58/06 (https://dejure.org/2009,476)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2009 - VI R 58/06 (https://dejure.org/2009,476)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 2

  • openjur.de

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Betriebs-Berater

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • fr-blog.com

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen (2)

  • rechtsportal.de

    EStG § 9; GG Art. 6 Abs. 1
    Vorliegen von als Werbungskosten zu berücksichtigende Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung; Erfordernis des Bestehens eines engen Zusammenhangs zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts ...

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen von als Werbungskosten zu berücksichtigende Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung; Erfordernis des Bestehens eines engen Zusammenhangs zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechungsänderung zur doppelten Haushaltsführung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fiskus finanziert den auswärtigen Job mit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuergericht erleichtert doppelte Haushaltsführung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Doppelte Haushaltsführung - Rechtsprechungsänderung: Private Gründe bei Hausstandsverlegung kein K.o.-Kriterium

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werbungskosten - BFH erkennt doppelte Haushaltsführung auch in "Wegverlegungsfällen" an!

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelte Haushaltsführung ab sofort immer absetzbar

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Doppelte Haushaltsführung; Familienwohnsitz; Wegverlegung

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Doppelte Haushaltsführung bei Verlegung des Haupthausstandes vom Beschäftigungsort

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 413
  • NJW 2009, 2845
  • NZM 2009, 710
  • FamRZ 2009, 1216
  • BB 2009, 1211
  • DB 2009, 1272
  • BStBl II 2009, 1012
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
    Dies galt nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn zwar die Wegverlegung der Familienwohnung vom Beschäftigungsort vorausgegangen war, aber kein enger Zusammenhang mehr zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und Begründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort bestand, so etwa, wenn sechs Jahre zuvor der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort aus privaten Gründen wegverlegt worden war (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84, BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358).

    Mit dieser neuen Rechtsprechung kommt es im Streitfall auch nicht mehr darauf an, ob noch ein enger Zusammenhang zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der (Neu)Begründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort bestand (BFH-Urteil in BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358) und der Kläger eine hinreichend lange Frist zwischen der Wegverlegung der Familienwohnung vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort hatte verstreichen lassen.

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
    Denn in beiden Fällen wird ein ausschließlich Erwerbszwecken dienender, sich qualitativ vom Haupthausstand unterscheidender Zweithaushalt begründet, der nur einen Wohnungszuschnitt erfordert, wie er für einen Steuerpflichtigen als Einzelperson notwendig ist, der von dort seiner Arbeit nachgeht, aber an einem anderen Ort seinen Lebensmittelpunkt hat und Haupthausstand unterhält (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).

    Dabei wird es auch zu beachten haben, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376).

  • BFH, 14.02.1975 - VI R 125/74

    Doppelte Haushaltsführung - Kosten - Werbungskosten - Abzugsfähigkeit -

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
    Dagegen hat die bisherige Rechtsprechung des Senats die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung verneint, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und er nun von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (sog. Wegverlegungsfälle, grundlegend BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, m.w.N.; kritisch dazu unter Hinweis auf den beruflichen Anlass der Wohnung am Beschäftigungsort insbesondere Hartz/Meeßen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" Rz 81; Bergkemper, Finanz-Rundschau 2007, 847, 848; früher schon Kalmes, Deutsches Steuerrecht 1989, 528; Stolz, Deutsche Steuer-Zeitung 1982, 439).
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
    Dabei wird es auch zu beachten haben, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376).
  • BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
    Dagegen hat die bisherige Rechtsprechung des Senats die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung verneint, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und er nun von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (sog. Wegverlegungsfälle, grundlegend BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, m.w.N.; kritisch dazu unter Hinweis auf den beruflichen Anlass der Wohnung am Beschäftigungsort insbesondere Hartz/Meeßen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" Rz 81; Bergkemper, Finanz-Rundschau 2007, 847, 848; früher schon Kalmes, Deutsches Steuerrecht 1989, 528; Stolz, Deutsche Steuer-Zeitung 1982, 439).
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
    Wenn nach der Heirat einer der Ehegatten seinen Haupthausstand zu dem des anderen Ehegatten wegverlegt hatte und die Ehegatten diese Wohnung zur Familienwohnung machten, ist trotz der privat veranlassten Eheschließung die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2008 VI R 3/05, BFH/NV 2008, 1314; vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
    Soweit vereinzelt Entscheidungen des erkennenden Senats den Begriff der Aufspaltung der Haushaltsführung beschreibend verwendet haben (vgl. Senatsurteile vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; vom 29. Oktober 1982 VI R 113/81, nicht veröffentlicht; vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153), hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05

    Mietkosten für Dienstwohnung - Doppelte Haushaltsführung anlässlich Eheschließung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
    Wenn nach der Heirat einer der Ehegatten seinen Haupthausstand zu dem des anderen Ehegatten wegverlegt hatte und die Ehegatten diese Wohnung zur Familienwohnung machten, ist trotz der privat veranlassten Eheschließung die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2008 VI R 3/05, BFH/NV 2008, 1314; vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 29.10.1982 - VI R 113/81
    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
    Soweit vereinzelt Entscheidungen des erkennenden Senats den Begriff der Aufspaltung der Haushaltsführung beschreibend verwendet haben (vgl. Senatsurteile vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; vom 29. Oktober 1982 VI R 113/81, nicht veröffentlicht; vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153), hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • BFH, 04.10.1989 - VI R 44/88

    Beruflicher Anlaß für doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die schon vor der

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
    Wenn nach der Heirat einer der Ehegatten seinen Haupthausstand zu dem des anderen Ehegatten wegverlegt hatte und die Ehegatten diese Wohnung zur Familienwohnung machten, ist trotz der privat veranlassten Eheschließung die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2008 VI R 3/05, BFH/NV 2008, 1314; vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem

  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

  • BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73

    Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand -

  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13

    Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des

    Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung sei auch dann anzunehmen, wenn die Hauptwohnung verlegt und die bisherige Wohnung als Zweitwohnung am Beschäftigungsort beibehalten werde (VI R 23/07, BFHE 224, 420; VI R 58/06, BFHE 224, 413; VI R 53/07, nv; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Im Jahresbericht 2009 wurden unter der Überschrift "Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen" weitere anhängige Revisionsverfahren aufgeführt (VI R 58/06, VI R 53/07 und VI R 31/08).

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 7/13

    Doppelte Haushaltsführung: Beginn der Dreimonatsfrist in Wegverlegungsfällen, § 9

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (sog. Wegverlegungsfall, vgl. hierzu Senatsurteile vom 5. März 2009 VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256; VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016, und vom 6. Mai 2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046).
  • BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    Denn liegt eine doppelte Haushaltsführung dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt, und ist die Errichtung des Zweithaushalts am Beschäftigungsort beruflich veranlasst, wenn der Arbeitnehmer den Zweithaushalt unterhält, um von dort aus seinen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256), dann wohnt der Arbeitnehmer in einer Wohnung am Beschäftigungsort, wenn er von dort aus ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen seine Arbeitsstätte täglich aufsuchen kann.
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