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   BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99   

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BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99 (https://dejure.org/1999,2432)
BFH, Entscheidung vom 09.06.1999 - VI R 24/99 (https://dejure.org/1999,2432)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - VI R 24/99 (https://dejure.org/1999,2432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sprachaufenthalte im Ausland - Berufsausbildung - Fachlich autorisierte Stelle - Au-pair-Verhältnis - Theoretisch-systematischer Sprachunterricht - Stundenzahl

  • Judicialis

    BGKK § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 31 Satz 1; ; EStG § 31 Satz 2; ; EStG § 31 Satz 3; ; EStG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 63 Abs 1 Nr 1
    Ausland; Berufsausbildung; Kindergeld; Sprachausbildung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 32 EStG a.F. ist unter Berufsausbildung die Ausbildung zu einem künftigen Beruf zu verstehen (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1984 VI R 69/83, BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91).

    Das Berufsziel wird nach ständiger Rechtsprechung weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt (BFH-Urteile vom 2. Juli 1993 III R 81/91, BFHE 172, 59, BStBl II 1993, 870; in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91, und vom 8. November 1972 VI R 54/70, BFHE 107, 447, BStBl II 1973, 138).

    Demgegenüber kann aus der Definition der Berufsausbildung im Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl I 1969, 1112), zuletzt geändert am 25. September 1996 (BGBl I 1996, 1476), für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG nichts gewonnen werden (BFH-Urteile in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91, und in BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139; ebenso Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 32 EStG Anm. 93, 94).

  • BFH, 08.11.1972 - VI R 54/70

    Berufsausbildung - Gesellenprüfung - Meisterprüfung

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99
    Das Berufsziel wird nach ständiger Rechtsprechung weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt (BFH-Urteile vom 2. Juli 1993 III R 81/91, BFHE 172, 59, BStBl II 1993, 870; in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91, und vom 8. November 1972 VI R 54/70, BFHE 107, 447, BStBl II 1973, 138).

    Das Berufsziel ist nicht ohne weiteres dann als erreicht anzusehen, wenn das Kind die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des von ihm gewählten Berufs erfüllt (BFH-Urteil in BFHE 107, 447, BStBl II 1973, 138).

  • BFH, 08.11.1972 - VI R 309/70

    Berufsausbildung - Mindestvoraussetzungen - Erreichen des Berufsziels

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99
    Die technische und wirtschaftliche Entwicklung in praktisch allen Berufszweigen läßt es vielmehr als geboten erscheinen, Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die über das vorgeschriebene Maß hinausgehen (BFH-Urteil vom 8. November 1972 VI R 309/70, BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139).

    Demgegenüber kann aus der Definition der Berufsausbildung im Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl I 1969, 1112), zuletzt geändert am 25. September 1996 (BGBl I 1996, 1476), für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG nichts gewonnen werden (BFH-Urteile in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91, und in BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139; ebenso Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 32 EStG Anm. 93, 94).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99
    Kindern und Eltern kommt bei der Gestaltung der Ausbildung von Verfassungs wegen ein weiter Entscheidungsspielraum zu (vgl. BVerfG-Beschluß vom 10. November 1998 2 BvR 1057/98, 2 BvR 1226/96, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182, 187).

    Zur Berufsausbildung gehört auch der Erwerb von Sprachkenntnissen (vgl. BVerfG-Beschluß in BStBl II 1999, 182, 191).

  • FG Nürnberg, 10.07.1998 - VII (V) 747/97

    Wahlstudium in den USA als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99
    Die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern ist aber auch dann gemindert, wenn sich die Kinder unabhängig von vorgeschriebenen Studiengängen in Ausbildung befinden und von ihren Eltern unterhalten werden (FG Nürnberg, Urteil vom 10. Juli 1998 VII (V) 747/97, EFG 1999, 295; FG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 1997 10 K 1201/97 Kg --rechtskräftig--, EFG 1998, 103).

    Kindern muß daher zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (FG Nürnberg, Urteil in EFG 1999, 295; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 1998, 103).

  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99
    Die Abweichung in einer Rechtsfrage setzt eine unterschiedliche Beurteilung von Rechtsvorschriften oder Rechtsbegriffen voraus, die ihrem Wortlaut nach im wesentlichen und ihrem Regelungsgehalt nach gänzlich übereinstimmen und deshalb nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 12. März 1987 GmS-OGB 6/86, BGHZ 100, 277, 281).
  • FG Düsseldorf, 18.09.1997 - 10 K 1201/97

    Anspruch auf Kindergeld für die Zeit des Besuches einer Sprachschule in den USA

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99
    Die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern ist aber auch dann gemindert, wenn sich die Kinder unabhängig von vorgeschriebenen Studiengängen in Ausbildung befinden und von ihren Eltern unterhalten werden (FG Nürnberg, Urteil vom 10. Juli 1998 VII (V) 747/97, EFG 1999, 295; FG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 1997 10 K 1201/97 Kg --rechtskräftig--, EFG 1998, 103).
  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88

    Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99
    Gebe es keine Ausbildungsordnung, könne dem Auszubildenden, soweit er den Beruf ernstlich anstrebe, eine entsprechende Ausgestaltungsfreiheit eingeräumt werden (zusammenfassend BSG-Urteile vom 23. August 1989 10 RKg 12/88, BSGE 65, 250, SozR 3, 5870, § 2 Nr. 66; vom 22. November 1994 10 RKg 17/92, Monatsschrift für Deutsches Recht 1995, 395, SozR 3, 5870, § 2 Nr. 29).
  • BSG, 30.01.1973 - 7 RKg 28/70
    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99
    Bei Au-pair-Mädchen müsse dann aber nach der Rechtsprechung des BSG ein ins Gewicht fallender theoretischer Sprachunterricht hinzukommen (BSG-Urteil vom 30. Januar 1973 7 RKg 28/70, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte 21, 468).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99
    Denn die Auslegung der seit dem 1. Januar 1996 geltenden Kindergeldregelung muß berücksichtigen, daß das Existenzminimum eines Kindes in typisierender Weise von der Besteuerung ausgenommen werden soll, weil durch den kindbedingten Aufwand die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern gemindert wird (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653, 658).
  • BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 17/92

    Kindergeld - Berufsausbildung - Au-pair-Aufenthalt

  • BFH, 02.07.1993 - III R 81/91

    Ausbildung im Rahmen eines den vollen Lebensunterhalt sicherstellenden

  • BFH, 15.01.1960 - VI 310/58 U

    Einjähriger Auslandsaufenthalt zur Vervollkommnung der Sprachkenntnisse einer

  • BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2011 - 11 K 1908/10

    Stellt der Besuch einer sog. Jüngerschaftsschule eine Berufsausbildung i.S. des §

    Kindern muss deshalb zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27 m.w.N.).

    c) Diese weite Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung im Streitfall entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH zu Au-pair-Aufenthalten im Ausland, wonach die Abgrenzung zwischen kindergeldrechtlich nicht förderungsfähigen Tätigkeiten zur Erlangung allgemeiner Erfahrungswerte und solchen, die unter den Begriff der Berufsbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu subsumieren sind, dergestalt vorzunehmen ist, dass eine Berufsausbildung in der Regel dann anzunehmen ist, wenn der Auslandsaufenthalt von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht mit einem Umfang von wöchentlich mindestens 10 Stunden begleitet wird (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710; vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701; vom 9. Juni 1999 VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27; vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; BFH-Beschluss vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256).

  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 83/00

    Ein Geschichtskurs von wöchentlich 2 1/2 Zeitstunden im Rahmen eines

    bbb) Im Hinblick auf den --somit entscheidungserheblichen-- Umfang der Sprachausbildung im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses bedarf es nach der Rechtsprechung des BFH der Unterscheidung: Ist der Sprachaufenthalt in einer Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben oder empfohlen, kann in der Regel von einem hinreichenden Bezug zu dem angestrebten Beruf ausgegangen werden (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710; vom 9. Juni 1999 VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27).

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann ausnahmsweise jedoch auch das Unterschreiten dieser Grenze unschädlich sein, beispielsweise dann, wenn der Sprachkurs der üblichen Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss dient (vgl. BFH-Urteile in BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710: "GRADE A PASS"-Certificate; in BFH/NV 2000, 27: Sprachzertifikat des American Institute for Foreign Study) und das Kind den Prüfungsabschluss anstrebt oder wenn Einzelunterricht in Verbindung mit umfänglicheren Vor- und Nacharbeiten erteilt wird oder neben dem Sprachunterricht zusätzliche fremdsprachenfördernde Aktivitäten (z.B. die Teilnahme an Vorlesungen oder das Halten von Vorträgen in der Fremdsprache) unternommen werden (BFH-Urteil in BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701).

    Abweichendes ergibt sich insbesondere nicht aus den Urteilen in BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710 und in BFH/NV 2000, 27, mit denen der BFH einen Sprachkurs von sechs Stunden je Woche unter der weiteren Voraussetzung (d.h. als "Grenzfall") der Berufsausbildung zugeordnet hat, dass der Unterricht der Erlangung eines anerkannten sprachlichen Prüfungsabschlusses dient und zudem entweder der Erhalt des Studienplatzes von dem Bestehen eines Fremdsprachentests abhängig ist oder in der Studienordnung auf das Erfordernis eines besonders hohen fremdsprachlichen Leistungsniveaus hingewiesen wird.

  • BFH, 18.03.2009 - III R 26/06

    Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

    Bei einem Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses, der auch dem Erwerb berufsbezogener Sprachkenntnisse dient, ist darauf abzustellen, ob das Kind an einem theoretisch-systematischen Unterricht teilnimmt (BFH-Urteile in BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701; vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710, und VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27; vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; Senatsbeschluss vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 3/03

    Kein Ausbildungsfreibetrag bei freiwilligem sozialen Jahr

    Der BFH hat im Anschluss an die Übernahme des Kindergeldrechts in das EStG durch das Jahressteuergesetz (JStG) 1996 den Begriff der Berufsausbildung in mehreren Grundsatzurteilen neu bestimmt und erweiternd ausgelegt (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701, und VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27, zur ausnahmsweisen Berücksichtigung eines Auslandssprachenaufenthalts im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses mit nur sechs Stunden Sprachunterricht/Woche; dazu ferner BFH-Urteile vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706, betreffend ein Volontariat; VI R 92/98, BFHE 189, 103, BStBl II 1999, 708; VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710; VI R 16/99, BFHE 189, 113, BStBl II 1999, 713, betreffend berufsspezifische Praktika, und Beschluss des BFH vom 10. Februar 2000 VI B 108/99, BFHE 191, 54, BStBl II 2000, 398, betreffend das juristische Referendariat).
  • BFH, 13.12.2018 - III R 25/18

    Besuch einer Missionsschule als Berufsausbildung

    Dem Kind sei es daher auch zu gestatten, Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 1999 VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27).
  • BFH, 19.02.2002 - VIII B 143/01

    Kindergeld; Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung

    Dies wiederum setzt --sofern, wofür im Streitfall keine Anhaltspunkte bestehen, der Sprachaufenthalt in einer Studien- oder Ausbildungsordnung nicht vorgeschrieben oder zumindest empfohlen ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 701; vom 9. Juni 1999 VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27)-- in der Regel einen begleitenden Sprachunterricht von wöchentlich zehn Unterrichtsstunden voraus.

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann ausnahmsweise jedoch auch das Unterschreiten dieser Grenze unschädlich sein, beispielsweise dann, wenn der Sprachkurs der üblichen Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss dient (vgl. BFH-Urteile in BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710: "GRADE A PASS"-Certificate; in BFH/NV 2000, 27: Sprachzertifikat des American Institute for Foreign Study) und das Kind den Prüfungsabschluss anstrebt oder wenn Einzelunterricht in Verbindung mit umfänglicheren Vor- und Nacharbeiten erteilt wird oder neben dem Sprachunterricht zusätzliche fremdsprachenfördernde Aktivitäten (z.B. die Teilnahme an Vorlesungen oder das Halten von Vorträgen in der Fremdsprache) unternommen werden (BFH-Urteil in BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701).

    Insbesondere wurde der Sprachkurs nicht mit dem Ziel der Erlangung eines anerkannten (sprachlichen) Prüfungsabschlusses besucht; hinzu kommt, dass nach dem bisherigen Vortrag auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass der von H. zunächst angestrebte Studienplatz ("Fachrichtung Lehramt, Hauptfach Sprachen") von dem Bestehen eines Fremdsprachentests abhängig gewesen wäre (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710, und in BFH/NV 2000, 27).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 19/02

    Berufsausbildung bei einem Zeitsoldaten

    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701; VI R 34/98, BFHE 189, 95, BStBl II 1999, 705; VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706; VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27).
  • FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 4 K 361/09

    Zur Beurteilung eine theologisch-sozialen Lehrgangs von 11 Monaten als

    Kindern muss deshalb zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27 m.w.N.).

    Die Leistungsfähigkeit der Eltern ist aber auch dann gemindert, wenn sich Kinder unabhängig von vorgeschriebenen Ausbildungs- oder Studiengängen in Ausbildung befinden und von ihren Eltern unterhalten werden bzw. wenn sich das Kind im Rahmen einer bestimmten Bildungsmaßnahme Kenntnisse und Fähigkeiten aneignet, die über die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des gewählten Berufs hinausgehen (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 1972 VI R 309/70, BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139; vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701; vom 9. Juni 1999 VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27; vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469 m.w.N. und vom 24. Juni 2004 III R 3/03, BFHE 206, 413, BStBl II 2006, 294).

    Diese - etwas weitere - Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung fügt sich auch ohne Weiteres in die ständige Rechtsprechung des BFH zu Au-pair-Aufenthalten im Ausland ein, wonach die Abgrenzung zwischen kindergeldrechtlich nicht förderungsfähigen Tätigkeiten zur Erlangung allgemeiner Erfahrungswerte und solchen, die unter den Begriff der Berufsbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG zu subsumieren sind, dergestalt vorzunehmen ist, dass eine Berufsausbildung in der Regel dann anzunehmen ist, wenn der Auslandsaufenthalt von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht mit einem Umfang von wöchentlich mindestens 10 Stunden begleitet wird (BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710; vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701; vom 9. Juni 1999 VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27; vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; BFH-Beschluss vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256).

  • BFH, 28.04.2010 - III R 93/08

    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht als Berufsausbildung

    Die Grundsätze, die der BFH für die Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-pair-Aufenthaltes als Berufsausbildung aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710; VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27; VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701; vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; BFH-Beschluss vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256), finden auf die Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht keine Anwendung.
  • FG Hamburg, 24.07.2001 - I 203/99

    Zur Anerkennung eines Au-Pair-Aufenthalts als Berufsausbildung

    Die Rechtsprechung hat bei Au-Pair-Verhältnissen einen begleitenden Sprachunterricht von wöchentlich 10 Stunden grundsätzlich als ausreichend angesehen und dabei bedacht, dass sich dieser Zeitaufwand durch Vor- und Nachbereitung sowie die praktische Anwendung der Fremdsprache außerhalb des Unterrichts noch erhöht (vgl. BFH-Urteil vom 09.06.1999 VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27 ).

    So kann insbesondere auch ein Sprachunterricht in geringerem zeitlichen Umfang eine Maßnahme der Berufsaubildung sein, wenn die angestrebte weitere Ausbildung (z. B. Studium) besondere Sprachkenntnisse erfordert und entsprechende Kenntnisse durch Tests oder Nachweise fortgeschrittener Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden müssen (BFH-Urteil vom 09.06.1999 VI R 24/99 a. a. O.).

    Die Rechtsprechung hat zwar erkannt, dass ohne weiteres von Berufsausbildung auszugehen ist, wenn der Sprachaufenthalt mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden wird, z. B. dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule, eines Colleges oder einer ausländischen Universität (vgl. BFH-Urteil vom 09.06.1999 VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27 ); dies setzt jedoch voraus, dass im Rahmen des Auslandsaufenthaltes das übliche Bildungsprogramm der Schule bzw. des Colleges absolviert wird.

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.10.2010 - 4 K 1629/09

    Besuch der Bibelschule eines Glaubenszentrums als Berufsausbildung

  • FG Sachsen, 02.02.2009 - 2 K 2215/07

    Kindergeldrechtliche Berufsausbildung bei Teilnahme an Sprach- und sonstigen

  • FG Thüringen, 12.04.2000 - III 1276/96

    Aufwendungen für die Auslandsexkursion einer Lehrerin als Fortbildungskosten

  • FG München, 22.01.2008 - 12 K 775/07

    Kindergeld: Au-pair-Tätigkeit im Ausland als Berufsausbildung

  • FG Münster, 09.07.2010 - 4 K 395/09

    Au-pair-Tätigkeit im Ausland als Berufsausbildung

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 2 K 2760/11

    Kein Kindergeldanspruch bei Besuch eines islamischen Mädchenkollegs

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 K 181/06

    Sprachaufenthalt eines Kinds im Ausland im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses mit

  • FG München, 20.05.2003 - 12 K 4305/02

    Au-pair-Tätigkeit als kindergeldrechtliche Berufsausbildung; Umrechnung

  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 32/00

    Kein Verzicht eines Kindes auf eigene Einkünfte oder Bezüge i.S.d. § 32 Abs. 4

  • FG Saarland, 19.03.2009 - 2 K 1141/08

    Kindergeld während eines Au-pair-Aufenthalts in Frankreich

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2000 - 6 K 1620/99

    Kindergeld bei Heirat des Kindes

  • FG München, 25.09.2012 - 12 K 466/10

    Zur Frage, ob es sich bei § 70 Abs. 3 EStG um eine Ermessensvorschrift handelt

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