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   BFH, 15.11.2007 - VI R 30/04   

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https://dejure.org/2007,4316
BFH, 15.11.2007 - VI R 30/04 (https://dejure.org/2007,4316)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2007 - VI R 30/04 (https://dejure.org/2007,4316)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2007 - VI R 30/04 (https://dejure.org/2007,4316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    BFH bestätigt seine Rechtsprechung - Zahlungen einer Krankentagegeldversicherung

  • IWW (Kurzinformation)

    BFH bestätigt seine Rechtsprechung - Zahlungen einer Krankentagegeldversicherung

  • IWW (Kurzinformation)

    BFH bestätigt seine Rechtsprechung - Zahlungen einer Krankentagegeldversicherung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 3 Nr 1a
    Arbeitslohn; Krankentagegeld; Schweiz; Steuerfreiheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.05.1998 - VI R 9/96

    Steuerbefreiung von Krankentagegeldern aus einer schweizerischen

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - VI R 30/04
    Daher liegt regelmäßig auch dann kein Arbeitslohn vor, wenn eine Leistung aus einem Versicherungsverhältnis auf eigene --nicht lediglich dem Arbeitgeber zustehende-- Ansprüche des Arbeitnehmers erbracht und der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gewährt wird (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1998 VI R 9/96, BFHE 186, 247, BStBl II 1998, 581; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2000 VI B 108/98, BFH/NV 2000, 836).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Auszahlung an den Arbeitnehmer über den Arbeitgeber oder auf dessen Weisung direkt durch den Versicherer erfolgt (BFH-Urteil in BFHE 186, 247, BStBl II 1998, 581).

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2000 - 2 K 164/00

    Nachträgliche Einnahmen eines Arbeitnehmergrenzgängers zur Schweiz; Leistungen

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - VI R 30/04
    Die dagegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 851 veröffentlichten Gründen als unbegründet ab.
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 55/05

    Zur Bedeutung des Begriffs "Beiträge" in § 40b EStG i.d.F. bis VZ 2004

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - VI R 30/04
    Davon ist auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 12. April 2007 VI R 55/05, BStBl II 2007, 619, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2000 - VI B 108/98

    Krankentagegeld als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - VI R 30/04
    Daher liegt regelmäßig auch dann kein Arbeitslohn vor, wenn eine Leistung aus einem Versicherungsverhältnis auf eigene --nicht lediglich dem Arbeitgeber zustehende-- Ansprüche des Arbeitnehmers erbracht und der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gewährt wird (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1998 VI R 9/96, BFHE 186, 247, BStBl II 1998, 581; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2000 VI B 108/98, BFH/NV 2000, 836).
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 36/04

    Rabatte - Der günstigste Preis am Markt ist der Vergleichspreis

    Auszug aus BFH, 15.11.2007 - VI R 30/04
    Fehlt die nachvollziehbare Ableitung der Folgerungen aus den tatsächlichen Feststellungen, so liegt entweder ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht zu beachten ist, oder ein gleichermaßen beachtlicher Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 36/04, BFH/NV 2007, 1851; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 96 Rz 15, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2017 - VI R 58/15

    Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn in Form von sonstigen Bezügen -

    Davon ist auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (z.B. Senatsurteile vom 18. August 2016 VI R 18/13, BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730; vom 12. April 2007 VI R 55/05, BFHE 217, 558, BStBl II 2007, 619; vom 5. Juli 2007 VI R 47/02, BFH/NV 2007, 1876; vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550; in BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385, und vom 9. Dezember 2010 VI R 57/08, BFHE 232, 158, BStBl II 2011, 978, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05

    Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten

    Davon ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (zuletzt Senatsurteile vom 12. April 2007 VI R 55/05, BFHE 217, 558, BStBl II 2007, 619, m.w.N., und vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550; für die Gruppenunfallversicherung vgl. z.B. Urteile vom 16. April 1999 VI R 60/96, BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406, und VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408).
  • BFH, 26.11.2014 - VIII R 39/10

    Vorbezug aus einer privaten schweizerischen Pensionskasse für einen Grenzgänger

    Spätere Auszahlungen der Pensionskasse führen daher im Streitfall auch nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 6. Oktober 2010 VI R 15/08, BFH/NV 2011, 39 zu "Taggeldern" aus einer schweizerischen Invalidenversicherung für einen Grenzgänger; vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550 zu Krankentagegeldern aus einer schweizer Betriebskrankenkasse; in BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405, unter II.2.).
  • BFH, 26.11.2014 - VIII R 31/10

    Austrittsleistungen eines Grenzgängers aus einer schweizerischen Pensionskasse

    Die anschließende Auszahlung der Austrittsleistung führte daher im Streitfall nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 6. Oktober 2010 VI R 15/08, BFH/NV 2011, 39, zu "Taggeldern" aus einer schweizerischen Invalidenversicherung für einen Grenzgänger; vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550, zu Krankentagegeldern aus einer schweizerischen Betriebskrankenkasse; vom 13. November 2012 VI R 20/10, BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405, unter II.2.).
  • FG Hamburg, 12.05.2022 - 5 K 141/18

    Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bei Umzug ins

    Wird jedoch die Zuwendung eines Anspruchs gegen einen Dritten geschuldet, tritt der Leistungserfolg bereits mit der Begründung des Anspruchs ein; zum Zufluss kommt es dann nicht erst mit der Leistung des Dritten auf die Forderung, sondern im Zeitpunkt ihrer Entstehung (BFH, Urteil vom 15. November 2007, VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550; Krüger in Schmidt, EStG, 41. Aufl. 2022, § 11 Rn. 16 m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2009 - X R 31/08

    Progressionsvorbehalt bei Zahlung von Geburtengeld durch eine schweizerische

    Davon ist auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550, m.w.N.).

    Sind schon die vom Arbeitgeber für den Versicherungsschutz erbrachten Aufwendungen Arbeitslohn, führen nach der ständigen BFH-Rechtsprechung die darauf erbrachten Versicherungsleistungen zu keinem weiteren Arbeitslohn (vgl. Urteil in BFH/NV 2008, 550, m.w.N.).

    Der BFH hat auch für das Krankengeld gemäß § 44 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und für das Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 1a EStG anerkannt (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 550).

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 141/07

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung vom Arbeitnehmer bezogener Leistungen aus

    Mit Schriftsätzen vom 5. Dezember 2007 wurde den Beteiligten das BFH-Urteil vom 30. November 2007 VI R 30/04 übersandt.

    Diese Rechtsgrundsätze finden nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch Anwendung, wenn ein Schweizer Arbeitgeber Ausgaben im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 LStDV leistet, um einen (in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen) Arbeitnehmer, der als Grenzgänger (im Sinne des Art. 15a des Abkommens der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971 [DBA-Schweiz] in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 21. Dezember 1992) der deutschen Besteuerung unterliegt, oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität oder des Todes abzusichern (BFH-Entscheidungen vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550; vom 13. März 2006 VI B 113/05, BFH/NV 2006, 1093; vom 13. April 2005 VI B 172/04 juris; vom 25. Januar 2000 VI B 108/98, BFH/NV 2000, 835; vom 26. Mai 1998 VI R 9/96, BStBl II 1998, 581).

    Eine Versicherung, aus der der Arbeitnehmer --wie z.B. im Streitfall-- selbst Ansprüche herleiten kann, hat zur Folge, dass die (Versicherungs-) Beiträge des Arbeitgebers als Arbeitslohn zu beurteilen sind (wobei darauf hin zu weisen ist, dass eine Rückdeckungsversicherung nur dann regelmäßig gegeben ist, wenn der Arbeitgeber sich das (ausschließliche) Bezugsrecht auf die Versicherungsleistungen vorbehalten hat [Breinersdorfer, a.a.O., § 19 Rdnr. B 716, mit weiteren Nachweisen; BFH-Beschluss VI B 113/05, juris; BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 550, zu II.1.

    Daher liegt regelmäßig kein Arbeitslohn vor, wenn eine Leistung aus einem Versicherungsverhältnis auf eigene --nicht lediglich dem Arbeitgeber zustehende-- Ansprüche des Arbeitnehmers erbracht und der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gewährt wird (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 550; in BStBl II 1998, 581).

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07

    Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten

  • FG Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 3 K 147/10

    Vergleichbarkeit des Vorsorgeverhältnisses zu verschiedenen Zweigen der

  • BFH, 06.10.2010 - VI R 15/08

    Tagegeld aus gesetzlicher schweizerischer Invalidenversicherung nicht

  • BFH, 02.12.2014 - VIII R 40/11

    Austrittsleistung aus einer schweizerischen Anlagestiftung an einen inländischen

  • BFH, 05.07.2012 - VI R 11/11

    Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberleistungen nach der Abtretung von Ansprüchen

  • BFH, 15.09.2011 - VI R 36/09

    Steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Umlagezahlungen des Arbeitgebers

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 22/07

    Qualifizierung der Beiträge eines Arbeitgebers zu einer

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2014 - 3 K 1507/13

    Vorzeitige Pensionierung eines Grenzgängers: hälftige Steuerfreiheit einer

  • BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10

    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen

  • BFH, 07.05.2009 - VI R 16/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 4156/08

    Qualifizierung der anstelle einer Alterrente ausgezahlten Kapitalabfindung einer

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 4130/08

    Bezüge aus Schweizer Pensionskassen - Abgrenzung zwischen Ruhegehalt aus einem

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07

    Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 4/07

    Obligatorische Beiträge an schweizer Pensionskasse als steuerfreier Arbeitslohn

  • SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 73/13

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bzgl. Zahlung eines

  • FG Baden-Württemberg, 31.08.2011 - 14 K 1502/09

    Auszahlung des Todesfallkapitals einer Schweizer Versorgungseinrichtung an das

  • BFH, 05.07.2012 - VI R 10/11

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. Juli 2012 VI R 11/11 -

  • FG Köln, 11.11.2009 - 7 K 3651/08

    Ausgleichszahlung für die Vorenthaltung eines Dienstwagens

  • SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 1000/12

    Anspruch eines im Vereinsregister eingetragenen kommunalen Arbeitgeberverbandes

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 14 K 262/02

    Tagegelder aus der Schweizer Invalidenversicherung kein Arbeitslohn und keine

  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 7 K 3484/08

    Steuerliche Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung einer ausländischen

  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2023 - 2 K 1258/20

    Progressionsvorbehalt bei Zahlung von Unfalltaggeldern durch eine gesetzliche

  • FG Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 14 K 2402/18

    Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge in eine schweizerische privatrechtliche

  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 K 184/14

    Besteuerung der Versorgungsbezüge eines Tarifbeschäftigten bei einer gesetzlichen

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 1080/10

    Einmaleinlage des Schweizer Arbeitgebers in eine Schweizerische Pensionskasse zur

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