Rechtsprechung
BFH, 11.11.2010 - VI R 40/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht ausgeschlossen
- openjur.de
Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht ausgeschlossen
- Bundesfinanzhof
EStG § 8 Abs 2 S 1, EStG § 8 Abs 2 S 9, EStG § 19 Abs 1
Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht ausgeschlossen
- Bundesfinanzhof
Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht ausgeschlossen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 9 EStG 2002, § 19 Abs 1 EStG 2002
Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht ausgeschlossen - IWW
- rewis.io
Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht ausgeschlossen
- ra.de
- rewis.io
Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht ausgeschlossen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 8 Abs. 2 S. 9; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Tankgutschein als Sachbezug oder Barlohn im Falle der Aushändigung des Gutscheins von einem Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer - datenbank.nwb.de
Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung ausgeschlossen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- pwc.de (Kurzinformation)
Neue Grundsätze zur Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezügen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- ABC der Sachbezüge
- Gutscheine
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 2 K 1433/09
- BFH, 11.11.2010 - VI R 40/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.11.2010 - VI R 41/10
Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht …
Auszug aus BFH, 11.11.2010 - VI R 40/10
Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom heutigen Tag in der Sache VI R 41/10. - FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 2 K 1433/09
Abgrenzung zwischen (steuerbefreitem) Sachbezug und Geldzuwendung bei Ausgabe von …
Auszug aus BFH, 11.11.2010 - VI R 40/10
das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 25. November 2009 2 K 1433/09 und den Haftungsbescheid vom 11. November 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. März 2009 aufzuheben. - BFH, 11.11.2010 - VI R 27/09
Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG jede nicht in Geld bestehende Einnahme …
Auszug aus BFH, 11.11.2010 - VI R 40/10
Kann indessen der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber lediglich den Bezug der Sache beanspruchen, liegen nach der Rechtsprechung des Senats, auf die hier Bezug genommen wird (Urteil vom heutigen Tag in der Sache VI R 27/09, Sachbezüge i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG vor.
- LAG Hamburg, 09.02.2016 - 4 Sa 47/15
Tarifvertragsauslegung - Begriff des Sachbezugs
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unmittelbar einen Geldbetrag, ist dies nur dann eine Sachlohnzuwendung im Wege der abgekürzten Leistungserbringung, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber lediglich die Übernahme der Kosten für einen Sachbezug oder dessen Bezuschussung beanspruchen kann, der arbeitsrechtliche Anspruch also nicht auf eine reine Geldleistung gerichtet ist (BFH Urteil vom 11. November 2010 - VI R 40/10 - Rn. 14, Juris).