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   BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04   

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https://dejure.org/2005,248
BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04 (https://dejure.org/2005,248)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2005 - VI R 64/04 (https://dejure.org/2005,248)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2005 - VI R 64/04 (https://dejure.org/2005,248)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • kanzlei.biz

    Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrtenbuch: Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 3; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2 S. 2, 3, 4 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    Firmenwagengestellung: Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden - Microsoft Excel ist nicht geeignet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Der BFH konkretisiert die Anforderungen an ein Fahrtenbuch

  • IWW (Kurzinformation)

    BFH mit strengen Anforderungen - Wann ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?

  • IWW (Kurzinformation)

    Wann ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Wann ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?

  • IWW (Kurzinformation)

    BFH mit strengen Anforderungen - Wann ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?

  • IWW (Kurzinformation)

    BFH mit strengen Anforderungen - Wann ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtenbuch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfüllung der Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch durch eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugten Datei; Festlegung des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens; Auslegung des Begriffs des "ordnungsgemäßen ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2
    1 v. H. - Regelung; Fahrtenbuch; Kraftfahrzeug; Privatnutzung; Überlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 513
  • NJW 2006, 2063
  • NZV 2006, 504 (Ls.)
  • BB 2006, 595
  • DB 2006, 648
  • BStBl II 2006, 410
  • NZA-RR 2006, 529
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 235/00

    Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs; Einkommensteuer 1996 und 1997

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04
    Der auf diese Weise erzeugte Datenbestand ist kein in sich geschlossenes Verzeichnis und damit auch kein Fahrten-"Buch" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG (gleicher Ansicht: Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. Mai 2004 2 K 636/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1817; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2002 2 K 235/00, EFG 2002, 667; Adamek in Bordewin/Brandt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 8 Rz. 153; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: Kraftfahrzeuggestellung, Rz. 41; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 28. Mai 1996 IV B 6 -S 2334- 173/96, BStBl I 1996, 654, unter II. 1., und H 31 (9-10) "Elektronisches Fahrtenbuch" der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR-- seit 2000; anderer Auffassung: Büchter-Hole, Anmerkung in EFG 2002, 668).

    Gleiches gilt nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Vorschrift des § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 4 EStG für eine Schätzung, die sich an den Angaben des Steuerpflichtigen in einem Fahrtenbuch orientiert, das sich im Besteuerungs- oder im Klageverfahren als nicht ordnungsgemäß herausgestellt hat (FG Baden-Württemberg in EFG 2002, 667; Adamek in Bordewin/Brandt, a.a.O., § 8 Rz. 153; Kirchhof, KompaktKommentar, Einkommensteuergesetz, 5. Aufl., § 8 Rn. 54; anderer Auffassung: Dürr in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 8 Rz. 164; Küttner/Thomas, Personalbuch 2005, Stichwort "Dienstwagen", Rz. 23; für § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG auch Kanzler, Anmerkung in Finanz-Rundschau 2000, 398; Korn/Strahl, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 6 Rz. 406).

  • FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01

    Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch; Für ein Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04
    Der auf diese Weise erzeugte Datenbestand ist kein in sich geschlossenes Verzeichnis und damit auch kein Fahrten-"Buch" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG (gleicher Ansicht: Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. Mai 2004 2 K 636/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1817; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2002 2 K 235/00, EFG 2002, 667; Adamek in Bordewin/Brandt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 8 Rz. 153; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: Kraftfahrzeuggestellung, Rz. 41; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 28. Mai 1996 IV B 6 -S 2334- 173/96, BStBl I 1996, 654, unter II. 1., und H 31 (9-10) "Elektronisches Fahrtenbuch" der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR-- seit 2000; anderer Auffassung: Büchter-Hole, Anmerkung in EFG 2002, 668).
  • FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17

    Rückgängigmachung eines seitens des Klägers gebildeten Investitionsabzugsbetrages

    Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht näher bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410).

    Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O).

    Die genannten Anforderungen lassen sich in ihren wesentlichen Zügen bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes herleiten (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O).

    Da die dabei zu führenden Aufzeichnungen eine "buch"-förmige äußere Gestalt aufweisen sollen, verlangt der allgemeine Sprachgebrauch des Weiteren, dass die erforderlichen Angaben in einer gebundenen oder jedenfalls in einer in sich geschlossenen Form festgehalten werden müssen, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O).

    Außerdem müssen die geführten Aufzeichnungen eine ordentliche und damit im Wesentlichen eine übersichtliche äußere Form aufweisen (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O).

    Aus Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ergibt sich ferner, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht nur fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form, sondern vor allem auch zeitnah zu führen ist (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O).

    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 09.11.2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16.11.2005 VI R 64/04, a. a. O.; vom 16.03.2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 14.12.2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; vom 10.04.2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768).

    Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den vorgenannten Anforderungen nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O.).

    Der auf diese Weise erzeugte Datenbestand ist kein in sich geschlossenes Verzeichnis und damit auch kein Fahrten-"Buch" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O.; gleicher Ansicht: Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.05.2004 2 K 636/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1817; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2002 2 K 235/00, EFG 2002, 667).

    Dieser Anforderung wird nur die fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht, das aufgrund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Abänderungen, Streichungen und Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O.).

  • FG Nürnberg, 23.01.2020 - 4 K 1789/18

    Einkommensteuer 2012 bis 2016: geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung

    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 09.11.2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408; vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410; vom 16.03.2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625; vom 14.12.2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; vom 10.04.2008 VI R 38/06, BStBl II 2008, 768 und vom 21.03.2013 VI R 31/10, BStBl II 2013, 700).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Im Übrigen vermag auch der Hinweis der Klägerin, dass ihre Aufzeichnungen zu den beruflich zurückgelegten Strecken im Fahrtenbuch plausibel erscheinen, weder Raum für eine freie Schätzung des Anteils der Privatnutzung an der Gesamtfahrleistung noch für eine Schätzung, die sich an den Angaben des Steuerpflichtigen in einem Fahrtenbuch orientiert zu bieten, wenn sich das Fahrtenbuch im Besteuerungs- oder im Klageverfahren als nicht ordnungsgemäß herausgestellt hat (BFH-Urteil vom 16. November 2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410).
  • BFH, 12.01.2024 - VI B 37/23

    Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

    Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 16.11.2005 - VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410).

    Das FG ist insbesondere nicht von dem klägerseits als angebliche Divergenzentscheidung angeführten Senatsurteil vom 16.11.2005 - VI R 64/04 (BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410) abgewichen.

    Der Senat hat dort unter anderem ausgeführt, dass eine mittels eines Computerprogramms erzeugte Datei, an deren bereits eingegebenem Datenbestand zu einem späteren Zeitpunkt noch Veränderungen vorgenommen werden können, ohne dass die Reichweite dieser Änderungen in der Datei selbst dokumentiert und bei gewöhnlicher Einsichtnahme in die Datei offen gelegt wird, kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes darstellt (Senatsurteil vom 16.11.2005 - VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410, unter II.1.c).

    Wie Dokumentation und Offenlegung im einzelnen (technisch) zu erfolgen haben, hat der Senat hingegen weder in seinem Urteil vom 16.11.2005 - VI R 64/04 (BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410) noch in den weiteren, von der Klägerin angeführten Entscheidungen (Senatsurteil vom 01.03.2012 - VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505 und Senatsbeschluss vom 19.08.2008 - VI B 125/07) im Einzelnen festgelegt.

    Denn der Senat hat entschieden, dass ein Fahrtenbuch insbesondere in geschlossener Form geführt werden muss und eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei diesen Anforderungen nur dann genügt, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (Senatsurteil vom 16.11.2005 - VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410, unter II.1.).

    So hat zum Beispiel das Erfordernis, dass nachträglich vorgenommene Änderungen in der Datei dokumentiert und offen gelegt werden müssen (Senatsurteil vom 16.11.2005 - VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410, unter II.1.c), nur für ein elektronisches Fahrtenbuch Bedeutung.

    Auch hier müssen nachträgliche Änderungen allerdings "deutlich als solche erkennbar" sein (Senatsurteil vom 16.11.2005 - VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410, unter II.1.a), so dass eine lose Ansammlung einzelner Daten (Blätter, Seiten) ohne äußeren Zusammenhang schon in begrifflicher Hinsicht kein "Fahrtenbuch" sein kann.

  • FG Münster, 10.07.2019 - 7 K 2862/17

    Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW durch

    Eine mithilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nicht (BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl. II 2006, 410).
  • BFH, 22.04.2013 - III B 115/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen

    aa) Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist der Auffassung, der Grundsatz des Vertrauensschutzes sei dadurch verletzt, dass das FG --nach der klägerischen Ansicht rückwirkend-- die Maßstäbe des BFH-Urteils vom 16. November 2005 VI R 64/04 (BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410) auf den Streitfall angewendet habe.

    (1) Zunächst steht der Anwendung der Maßstäbe des BFH-Urteils in BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410 nicht der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegen, da der Kläger keinen Anlass hatte, auf eine davon abweichende, für ihn günstige Rechtsprechung oder Rechtsauffassung zu vertrauen.

    Bis zum Erlass des BFH-Urteils in BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410 bestand schon keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch genügt, auf welche der Kläger hätte vertrauen können.

    Denn --neben der oben aufgeführten erstinstanzlichen Rechtsprechung-- war auch die Finanzverwaltung schon vor Erlass des Urteils in BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410 davon ausgegangen, dass beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen eine Anerkennung des Fahrtenbuches nur in Betracht komme, wenn nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen seien, zumindest aber dokumentiert würden (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Mai 1997, BStBl I 1997, 562, Rz 17, und vom 21. Januar 2002, BStBl I 2002, 148, Rz 18).

  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09

    Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche

    Angesichts der nicht unerheblichen formellen Anforderungen, die seitens der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung an die Führung eines Fahrtenbuches gestellt werden (vgl. nur BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16. November 2005 VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFHE 221, 39, BStBl II 2008, 768), ist nämlich nicht von der Hand zu weisen, dass sich ein Steuerpflichtiger vornehmlich aus Vereinfachungsgründen gegen die aus Kostengründen möglicherweise sinnvolle Führung eines Fahrtenbuches entscheidet und stattdessen die sog. 1%-Regelung wählt.
  • BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 302/04

    Ordnungsmäßigkeit und zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs -

  • BFH, 12.07.2011 - VI B 12/11

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • FG Düsseldorf, 07.11.2008 - 12 K 4479/07

    Einkommensteuerrechtliche Bewertung einer Befugnis zur privaten Nutzung eines

  • FG Düsseldorf, 18.12.2012 - 13 K 598/11

    Steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz

  • FG Münster, 11.10.2019 - 13 K 172/17

    Einkommensteuer - Zur Behandlung einer privaten Pkw-Nutzung durch einen

  • BFH, 21.12.2006 - VI B 20/06

    Betriebliches Kfz; Privatfahrten

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 K 12047/09

    Ordnungsmäßigkeit eines handschriftlich gefertigten Fahrtenbuchs bei

  • BFH, 04.06.2009 - IV B 53/08

    NZB: Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen Denkgesetze - Divergenz -

  • FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22

    Geldwerter Vorteil: Anforderungen an ein mit einem Computerprogramm erzeugtes

  • FG Münster, 18.12.2008 - 12 K 1073/07

    Anforderungen an den Ausschluss der Privatnutzung eines PKW i.R.d.

  • FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07

    Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist auch dann erforderlich und kann nicht durch

  • BFH, 13.12.2011 - VIII B 82/11

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, private Pkw-Nutzung, Fahrtenbuch

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 94/04

    Betriebliches Kfz: private Nutzung, Fahrtenbuch

  • BFH, 26.06.2007 - V B 197/05

    Privatanteil an der Gesamtfahrleistung für die Umsatzsteuer ist zu schätzen;

  • BFH, 17.04.2007 - VI B 145/06

    NZB: Fahrtenbuch

  • FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08

    Übernommene Beiträge für einen Golfclub als Arbeitslohn eines Arbeitgebers für

  • BFH, 13.10.2008 - VIII B 203/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Ordnungsmäßigkeit eines

  • BFH, 19.08.2008 - VI B 125/07

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches - Beweiswürdigung - Tatbestandsberichtigung

  • FG Münster, 27.04.2012 - 4 K 3589/09

    Jahresbezogene Betrachtungsweise für die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

  • BFH, 24.04.2009 - VIII B 26/09

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch sind geklärt - Keine

  • FG Nürnberg, 28.02.2008 - IV 94/06

    Unangemessene Aufwendungen i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG - Voraussetzungen für

  • FG Hamburg, 10.11.2006 - 1 K 15/06

    Nichtselbständige Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

  • BFH, 08.08.2007 - VI B 8/07

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 11 K 736/11

    Anforderungen an ein mittels Fahrtenbuchprogramm erstelltes, elektronisches

  • FG Nürnberg, 25.07.2007 - III 108/06

    Anforderungen an den Nachweis der fehlenden Privatnutzung; Gewinnerhöhende

  • BFH, 28.11.2006 - VI B 32/06

    NZB: Fahrtenbuch, grundsätzliche Bedeutung

  • FG München, 19.10.2017 - 7 K 3429/16

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

  • BFH, 18.07.2016 - VI B 128/15

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per

  • FG München, 26.02.2010 - 14 K 4676/06

    Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen und Reisekosten eines EDV-Beraters -

  • FG Münster, 04.02.2010 - 5 K 5046/07

    Strenge Anforderungen an elektronisches Fahrtenbuch

  • FG München, 27.11.2008 - 14 K 2276/06

    Vorsteuern aus den Kosten für die Anschaffung und den Betrieb eines Pkw -

  • BFH, 13.03.2007 - VI B 141/06

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 1405/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch private PKW-Nutzung des GmbH-Geschäftsführers

  • FG Nürnberg, 25.07.2007 - III 149/06

    Gewinnerhöhende Berücksichtigung einer privaten Dienstwagennutzung nach der

  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 3118/16

    Fahrtenbuch, geldwerter Vorteil, Bundesfinanzhof, BFH-Urteil, Vorbehalt der

  • FG Nürnberg, 23.01.2012 - 2 K 1563/09

    Keine Betriebsprüfung im Ausland - Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei

  • BFH, 16.01.2009 - VIII B 140/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Fahrtenbuch -

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 4 K 1234/10

    Voraussetzungen der Erschütterung des Anscheinsbeweis für eine private

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07

    Mit einem Computerprogramm erzeugte Datei ohne Schutz vor nachträglichen

  • BFH, 11.12.2006 - VIII B 82/06

    NZB: Fahrtenbuch, Prozessführungsbefugnis einer GbR

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13

    Geldwerter Vorteil für die Privatnutzung eines Firmenwagens

  • FG Köln, 18.06.2015 - 10 K 33/15

    Einkommensteuer: Besprochene Kassetten und Excel-Tabellen sind kein

  • BFH, 14.10.2008 - X B 252/07

    Unbegrenzte Abzugsfähigkeit des Schulgelds für eine deutsche Privatschule

  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2017 - 10 K 1863/16

    Zum Betriebsausgabenabzug von Raumkosten und der privaten Nutzung betrieblicher

  • FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/09

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs bei offenkundigen Widersprüchen zwischen

  • BFH, 14.03.2007 - VI B 88/06

    NZB: Fahrtenbuch

  • FG Köln, 28.03.2012 - 15 K 4080/09

    Lose Blätter kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • FG München, 20.07.2007 - 13 K 1877/04

    Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch; Beleg der nicht als

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2009 - 1 K 2079/07

    Geldwerter Vorteil wegen der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeuges

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2009 - 2 K 1404/05

    Ansetzung eines im Betriebsvermögen befindlichen BMW 740i nach der 1%-Regelung;

  • FG Saarland, 14.12.2011 - 2 K 1675/09

    Kombination aus handschriftlich geführtem Fahrtenbuch und Kopien eines vom

  • FG München, 09.07.2008 - 8 K 2739/06

    Kein Gegenbeweis gegen die Vermutung einer privaten Nutzung auch des zweiten dem

  • FG Köln, 25.10.2006 - 12 K 2643/04

    Vorliegen ordnungsgemäßer Fahrtenbücher; Nachweis des Verhältnisses der privaten

  • FG München, 20.02.2013 - 9 K 1748/11

    Aussetzung des Verfahrens § 74 AO; Änderung des Verwaltungsakts § 68 FGO;

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2009 - 2 K 1405/05

    Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines im Unternehmensvermögen

  • OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 15 W 56/10

    Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Genehmigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

  • FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05

    Kein Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.H. von 0,03 v.H.

  • FG Nürnberg, 07.08.2007 - II 187/06

    Umfang der privaten Nutzung eines Pkw durch eine freiberuflich tätige

  • FG Hessen, 21.08.2006 - 3 V 2580/05

    Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3

  • FG München, 16.01.2018 - 2 K 210/16

    Unvollständige Eintragungen bei Fahrtenbuch

  • FG München, 27.04.2010 - 13 K 912/07

    Schätzung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit:

  • FG München, 22.04.2008 - 14 K 166/07

    KFZ-Eigenverbrauch - Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

  • FG Nürnberg, 07.08.2007 - II 150/06

    Bestimmung des Umfangs der privaten Kfz-Nutzung im Rahmen der

  • FG Münster, 11.11.2022 - 7 K 2862/17

    Rückgängigmachung der für PKW gebildeten Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 11 K 737/11

    Anforderungen an ein mittels Fahrtenbuchprogramm erstelltes, elektronisches

  • FG München, 10.11.2008 - 13 K 471/05

    Höhe eines geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Dienstwagens;

  • FG München, 07.08.2008 - 14 K 444/06

    Vorsteuerkappungsfahrzeug: Nachweis der ausschließlichen betrieblichen Nutzung

  • FG München, 25.09.2007 - 5 K 4821/06

    Erzeugte Datei mit Hilfe eines Computerprogramms als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch;

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