Rechtsprechung
   BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5440
BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04 (https://dejure.org/2005,5440)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2005 - VI R 65/04 (https://dejure.org/2005,5440)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - VI R 65/04 (https://dejure.org/2005,5440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    WK-Abzug - Werbungskosten: Auswärtiger Sprachkurs zur Prüfungsvorbereitung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Ausland; Lehrer; Sprachkurs; Studium

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 03.07.2002 - VI R 93/00

    Auslandsreise eine Geografiestudenten, obligatorische Teilnahme

    Auszug aus BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass Aufwendungen eines Geographiestudenten für eine Auslandsexkursion ausschließlich beruflich veranlasst sind, wenn nach der Studienordnung die Exkursion obligatorischer Teil des (Ergänzungs-)Studiums ist (BFH-Urteil vom 3. Juli 2002 VI R 93/00, BFH/NV 2002, 1444).
  • BFH, 27.07.2004 - VI R 81/00

    WK-Abzug für Lehrerin: Vorbereitung Klassenfahrt

    Auszug aus BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04
    Das ist bei auswärtigen Sprachlehrgängen ebenso wie bei sonstigen Reisen dann der Fall, wenn ihnen offensichtlich ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369; vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 42).
  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten dann vor, wenn zwischen den Aufwendungen und steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht, d.h. wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (zuletzt etwa BFH-Urteile vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958; vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074).
  • BFH, 30.04.1993 - VI R 94/90

    Zum Werbungskostenabzug der Kosten einer Bildungsgruppenreise bei dem

    Auszug aus BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04
    Als unmittelbaren beruflichen Anlass hat der BFH u.a. angesehen das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Halten eines Vortrages auf einem Fachkongress, die Durchführung eines Forschungsauftrages oder die Absicht eines Künstlers, am Reiseziel wegen des dort vorhandenen landschaftlichen und kulturellen Umfelds in einer seinem besonderen Malstil entsprechenden Arbeitsweise tätig zu werden (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).
  • BFH, 03.07.2002 - VI R 9/99

    Teilzeitstudium im Rahemen eines FIED-Programms der Europäischen Union (EU) -

    Auszug aus BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04
    Ebenso hat der Senat in einer weiteren Entscheidung vom 3. Juli 2002 VI R 9/99 (nicht veröffentlicht) die (gesamten) Aufwendungen einer Russischlehrerin für einen obligatorischen Französisch-Sprachkurs in Grenoble im Rahmen eines von der EU unterstützten Ergänzungsstudiums im Unterrichtsfach "Französisch" als Werbungskosten anerkannt.
  • BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

    Auszug aus BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten dann vor, wenn zwischen den Aufwendungen und steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht, d.h. wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (zuletzt etwa BFH-Urteile vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958; vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074).
  • BFH, 14.04.2005 - VI R 6/03

    Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs als Werbungskosten?

    Auszug aus BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04
    Bei einem Fortbildungslehrgang zum Erwerb oder zur Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen, der nicht am Wohnort des Steuerpflichtigen oder in dessen Nähe stattfindet (auswärtiger Sprachkurs) ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu bestimmen, ob neben den reinen Kursgebühren auch die Aufwendungen für die mit dem Sprachkurs verbundene Reise beruflich veranlasst und demzufolge als Werbungskosten abziehbar sind (BFH-Urteil vom 14. April 2005 VI R 6/03, VI R 122/01, BFH/NV 2005, 1544).
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 22/01

    Werbungskosten bei Auslandsgruppenreisen

    Auszug aus BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04
    Das ist bei auswärtigen Sprachlehrgängen ebenso wie bei sonstigen Reisen dann der Fall, wenn ihnen offensichtlich ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369; vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 42).
  • BFH, 27.08.2013 - VIII R 3/11

    Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen

    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (zuletzt BFH-Urteile vom 22. Juni 2006 VI R 61/02, BFHE 213, 566, BStBl II 2006, 782; vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075, und VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, jeweils m.w.N.).
  • FG Thüringen, 02.03.2006 - IV 203/03

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Unterschreiten der Drei-Objekt-Grenze - hier:

    Dies reicht für eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr aus (siehe hierzu Urteil des BFH vom 1. Dezember 2005 VI R 65/04, BStBl II 2006, 259).

    Für die Annahme der Nachhaltigkeit reichen allerdings solche Einzeltätigkeiten nicht aus, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll (Urteil des BFH vom 1. Dezember 2005 VI R 65/04, BStBl II 2006, 259, mit Hinweisen zur Rechtsprechung).

  • BFH, 29.11.2006 - VI R 36/02

    Studienreise: Religionslehrerin, Fahrt nach Israel

    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (zuletzt Urteile vom 22. Juni 2006 VI R 61/02, BStBl II 2006, 782; vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075, und VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2014 - VIII R 26/11

    Refinanzierungszinsen für Zahlungen an eigene Kapitalgesellschaft als

    Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit den steuerbaren Einnahmen zusammenhängen und subjektiv zu deren Förderung getätigt werden (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 VI R 37/12, BFHE 242, 56, BStBl II 2013, 815; ferner BFH-Urteile vom 22. Juni 2006 VI R 61/02, BFHE 213, 566, BStBl II 2006, 782; vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075, und VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2008 - VI R 13/07

    Unzulässiger Verzicht auf Beweiserhebung - Kosten einer Sprachreise als

    Diese Voraussetzungen können im Einzelfall auch erfüllt sein, wenn ein Sprachlehrgang zum Erwerb oder zur Sicherung eines Arbeitsplatzes erforderlich ist (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075).
  • BFH, 19.12.2006 - VI R 63/02

    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile

    Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Senats zur Anerkennung von Sprachkursen im Ausland (vgl. hierzu z.B. Urteile vom 19. Dezember 2005 VI R 88/02, BFH/NV 2006, 730; vom 19. Dezember 2005 VI R 89/02, BFH/NV 2006, 934; vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075 mit Anmerkung Greite, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 568; umfassend: Schmidt/Drenseck, EStG, 25. Aufl., § 12 Rz. 25, Stichwort: Sprachkurs) und der insoweit vorhandenen tatsächlichen Entscheidungsgrundlage ist der vom Kläger durchgeführte Intensivkurs als beruflich veranlasst anzuerkennen.
  • FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07

    Einkommensteuer: Lebensmittelpunkt am Heimatort eines erwachsenen

    Dies gilt insbesondere, wenn es sich - wie im Streitfall - um einen Sprachkurs handelt, der nicht am oder in der Nähe des Wohnorts des Steuerpflichtigen stattfindet (BFH-Urteil vom 19.12.2005 - VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075; BFH-Urteil vom 13.06.2002 - VI R 168/00, BStBlI 2003, 765 m. w. N.).

    Der Abzug dieser Aufwendungen setzt voraus, dass die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist (BFH-Urteil vom 19.12.2005 - VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075).

  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 306/12

    Werbungskostenabzug der Aufwendungen eines angestellten Chefarztes für die

  • FG Hessen, 06.04.2006 - 10 K 1902/02

    Aufwendungen für einen Auslands-Sprachkurs als Werbungskosten

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 25/06

    Einkommensteuer: Aufwendungen für einen auswärtigen Sprachkurs als Werbungskosten

  • FG München, 01.03.2023 - 1 K 2311/20

    Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung; Mehrgenerationenhaushalt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht