Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.04.2008

Rechtsprechung
   BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,250
BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05 (https://dejure.org/2008,250)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2008 - VI R 68/05 (https://dejure.org/2008,250)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2008 - VI R 68/05 (https://dejure.org/2008,250)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 8 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 2 bis 4, § ... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38 Abs. 1 Satz 1, § 42d Abs. 1 Nr. 1; EStG 1994 i. d. F. des StMBG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; EStG i. d. F. des JStG 1996 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6; EStG 2001 i. d. F. des Gesetzes zur Einführung einer Entfernungspauschale § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

  • openjur.de

    Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke; Entkräften des Anscheinsbeweises; Führung eines Fahrtenbuches

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Betriebs-Berater

    Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke - Entkräften des Anscheinsbeweises - Führung eines Fahrtenbuches

  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § ... 8 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 3; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 4; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 38 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; ; EStG 1994 i.d.F. des StMBG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; EStG i.d.F. des JStG 1996 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6; ; EStG 2001 i.d.F. des Gesetzes zur Einführung einer Entfernungspauschale § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke; Entkräften des Anscheinsbeweises; Führung eines Fahrtenbuches

  • datenbank.nwb.de

    Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Für Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächliche Nutzung des Dienstwagens entscheidend ? Park-and-Ride

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • IWW (Kurzinformation)

    Firmenwagen - Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bildung eines Korrekturpostens zur Entfernungspauschale beim anzusetzenden Zuschlag i.R.d. Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an Arbeitnehmer; Ansehung der Gewährung geldwerter Vorteile für Beschäftigungen im öffentlichen oder ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Dienstwagensachbezug: Kürzung bei Park-and-Ride?

  • jed.de (Kurzinformation)

    Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    0,03% Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Private Nutzung vom Firmenwagen und Park and Ride

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Nichtanwendungserlass Firmenwagen und Park an Ride

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dauerbrenner Dienstwagen - Ministerium stellt sich gegen Finanzhof

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Grundsätze bei der Dienstwagenbesteuerung - Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte - tatsächlich gefahrene Strecke ist entscheidend

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nichtanwendungserlass - Dienstwagenbesteuerung - BFH entscheidet erneut im Sinne der Arbeitnehmer

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Zuschlag setzt tatsächliche Nutzung voraus

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 42 d, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4
    Aufteilung; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Öffentliche Verkehrsmittel; PKW-Überlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 221, 17
  • BB 2008, 1366
  • DB 2008, 1356
  • BStBl II 2008, 890
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05
    Auch die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Lohnzufluss (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 6. November 2001 VI R 62/96, BFHE 197, 142, BStBl II 2002, 370; vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; VI R 95/04, BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269).

    Mit der pauschalen Wertermittlung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird aber schon der gesamte geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens erfasst (BFH-Urteile vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72; in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; in BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 8 Rz 41).

    Es wird hierbei zu beachten haben, dass der Anscheinsbeweis, der im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Privatnutzung des Dienstwagens besteht (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; vom 15. März 2007 VI R 94/04, BFH/NV 2007, 1302), in gleicher Weise auch dafür spricht, dass der Dienstwagen für die gesamte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Dezember 2006 1 K 81/04, nicht veröffentlicht -n.v.-; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04, n.v.; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz 1038).

    Der Anscheinsbeweis kann jedoch dadurch entkräftet werden, dass substantiierte Einwände vorgebracht werden, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs ergibt (BFH-Urteil in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116, m.w.N.).

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 95/04

    Die 1 % - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05
    Auch die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Lohnzufluss (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 6. November 2001 VI R 62/96, BFHE 197, 142, BStBl II 2002, 370; vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; VI R 95/04, BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269).

    Mit der pauschalen Wertermittlung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird aber schon der gesamte geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens erfasst (BFH-Urteile vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72; in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; in BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 8 Rz 41).

    Die 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) enthält eine grundsätzlich zwingende, stark typisierende und pauschalierende Bewertungsvorschrift (BFH-Urteile vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472; in BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269).

  • FG München, 15.04.2005 - 8 K 2890/03

    Geldwerter Vorteil einer Kraftfahrzeugüberlassung für Fahrten zwischen Wohnung

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05
    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 958 veröffentlichten Gründen ab.

    a) Der Senat schließt sich damit für den Streitfall nicht der in der Rechtsprechung der Finanzgerichte, im Schrifttum und der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung an, dass der Umfang der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens für die Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG unerheblich sei, da es nach dem Wortlaut der Vorschrift allein darauf ankomme, ob der Arbeitnehmer die objektive Möglichkeit habe, den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen (FG Münster, Urteil vom 28. April 2004 1 K 3214/01 E, EFG 2005, 775; FG München, Urteil vom 15. April 2005 8 K 2890/03, EFG 2006, 958; Hessisches FG, Urteil vom 26. März 2007 11 K 1844/05, EFG 2007, 1327; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 114, m.w.N.; Gröpl, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 8 Rz C 25; H 8.1 Abs. 9-10 des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs 2008 "Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei pauschaler Nutzungswertermittlung").

  • FG Schleswig-Holstein, 01.12.2006 - 1 K 81/04

    Anwendung der 1 % Regelung für privat genutzte Kombinationsfahrzeugen

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05
    Es wird hierbei zu beachten haben, dass der Anscheinsbeweis, der im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Privatnutzung des Dienstwagens besteht (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; vom 15. März 2007 VI R 94/04, BFH/NV 2007, 1302), in gleicher Weise auch dafür spricht, dass der Dienstwagen für die gesamte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Dezember 2006 1 K 81/04, nicht veröffentlicht -n.v.-; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04, n.v.; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz 1038).
  • BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05
    Im Gegensatz dazu können die der Ausgabenseite zuzuordnenden eigenen Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Nutzung des Dienstwagens als Werbungskosten regelmäßig erst im Rahmen der Veranlagung des Arbeitnehmers geltend gemacht werden (vgl. zur Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 284).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04

    Fahrzeugüberlassung sowie Fahrtkostenerstattung für einen Privat-Pkw als

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05
    Es wird hierbei zu beachten haben, dass der Anscheinsbeweis, der im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Privatnutzung des Dienstwagens besteht (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; vom 15. März 2007 VI R 94/04, BFH/NV 2007, 1302), in gleicher Weise auch dafür spricht, dass der Dienstwagen für die gesamte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Dezember 2006 1 K 81/04, nicht veröffentlicht -n.v.-; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04, n.v.; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz 1038).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 94/04

    Betriebliches Kfz: private Nutzung, Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05
    Es wird hierbei zu beachten haben, dass der Anscheinsbeweis, der im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Privatnutzung des Dienstwagens besteht (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; vom 15. März 2007 VI R 94/04, BFH/NV 2007, 1302), in gleicher Weise auch dafür spricht, dass der Dienstwagen für die gesamte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Dezember 2006 1 K 81/04, nicht veröffentlicht -n.v.-; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04, n.v.; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz 1038).
  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05
    Die 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) enthält eine grundsätzlich zwingende, stark typisierende und pauschalierende Bewertungsvorschrift (BFH-Urteile vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472; in BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269).
  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05
    Bei der privaten Nutzung des Dienstwagens kann dem Arbeitnehmer zur Vermeidung der pauschalen Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 1 %-Regelung die Führung eines Fahrtenbuchs zugemutet werden, da das Fahrtenbuch hier die einzige Möglichkeit darstellt, die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse nachzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273, unter II. 4. c der Gründe).
  • FG Münster, 28.04.2004 - 1 K 3214/01

    Kfz-Gestellung als Arbeitslohn, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; 1

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05
    a) Der Senat schließt sich damit für den Streitfall nicht der in der Rechtsprechung der Finanzgerichte, im Schrifttum und der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung an, dass der Umfang der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens für die Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG unerheblich sei, da es nach dem Wortlaut der Vorschrift allein darauf ankomme, ob der Arbeitnehmer die objektive Möglichkeit habe, den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen (FG Münster, Urteil vom 28. April 2004 1 K 3214/01 E, EFG 2005, 775; FG München, Urteil vom 15. April 2005 8 K 2890/03, EFG 2006, 958; Hessisches FG, Urteil vom 26. März 2007 11 K 1844/05, EFG 2007, 1327; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 114, m.w.N.; Gröpl, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 8 Rz C 25; H 8.1 Abs. 9-10 des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs 2008 "Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei pauschaler Nutzungswertermittlung").
  • BFH, 06.11.2001 - VI R 62/96

    Nach § 8 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung eines vom Arbeitnehmer geleasten

  • FG Hessen, 12.03.1997 - 12 K 3155/95

    Parkgebühren bei "park and ride"

  • FG Hessen, 26.03.2007 - 11 K 1844/05

    Kein Ansatz eines höheren geldwerten Vorteils bei Pkw-Gestellung für Fahrten

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03

    Keine Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und

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Rechtsprechung
   BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04 und 68/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,156
BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04 und 68/05 (https://dejure.org/2008,156)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2008 - VI R 85/04 und 68/05 (https://dejure.org/2008,156)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2008 - VI R 85/04 und 68/05 (https://dejure.org/2008,156)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 8 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 2 bis 5, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG 1994 i. d. F. des StMBG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; EStG i. d. F. des JStG 1996 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6

  • openjur.de

    Betriebssitz ist bei wöchentlichem Aufsuchen durch Außendienstmitarbeiter (regelmäßige) Arbeitsstätte; Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hängt von tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens ab; Einzelbewertung bei wöchentlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Betriebs-Berater

    Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hängt von tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens ab

  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § ... 8 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 3; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 4; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 5; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG 1994 i.d.F. des StMBG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; EStG i.d.F. des JStG 1996 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    Betriebssitz ist bei wöchentlichem Aufsuchen durch Außendienstmitarbeiter regelmäßige Arbeitsstätte; Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hängt von tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens ab; Einzelbewertung bei wöchentlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de

    Betriebssitz ist bei wöchentlichem Aufsuchen durch Außendienstmitarbeiter (regelmäßige) Arbeitsstätte; Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hängt von tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens ab; Einzelbewertung bei wöchentlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Der Betrieb

    Betriebssitz bei wöchentlichem Aufsuchen durch Außendienstmitarbeiter regelmäßige Arbeitsstätte ? Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ? Einzelbewertung bei wöchentlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Firmenwagen - Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung des geldwerten Vorteils für die Nutzung eines Dienstwagens für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Möglichkeit der Vornahme einer Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002% des Listenpreises je Entfernungskilometer bei einer einmal ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Firmenwagengestellung: Geldwerter Vorteil Wohnung/regelmäßige Arbeitsstätte von der tatsächlichen Nutzung abhängig

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Dienstwagensachbezug: Kürzung bei nicht regelmäßiger Fahrt zur Arbeitsstätte?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    0,03% Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Firmenwagengestellung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dauerbrenner Dienstwagen - Ministerium stellt sich gegen Finanzhof

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tatsächliche Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist für Besteuerungszuschlag maßgeblich

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Grundsätze bei der Dienstwagenbesteuerung - Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte - tatsächlich gefahrene Strecke ist entscheidend

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Zuschlag setzt tatsächliche Nutzung voraus

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Firmenwagengestellung: Geldwerter Vorteil Wohnung/regelmäßige Arbeitsstätte von der tatsächlichen Nutzung abhängig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2 S 3
    Arbeitsstätte; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Geldwerter Vorteil; Pauschalierung; Pkw-Überlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 221, 11
  • NZA 2008, 864
  • BB 2008, 1366
  • DB 2008, 1411
  • BStBl II 2008, 887
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04
    Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht (Senatsurteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791, und VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789).

    Die Beurteilung des Betriebssitzes des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte ist damit nicht von der Intensität und der Dauer der dort ausgeübten beruflichen Tätigkeit abhängig (BFH-Urteile vom 2. Februar 1994 VI R 109/89, BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422; in BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen -BMF- vom 26. Oktober 2005, BStBl I 2005, 960).

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Betriebssitz durch das wiederholte Anfahren des Arbeitnehmers eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten erlangt (BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; in BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 15/04

    Busdepots als regelmäßige Arbeitsstätten eines Linienbusfahrers

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Betriebssitz durch das wiederholte Anfahren des Arbeitnehmers eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten erlangt (BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; in BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).

    Eine regelmäßige Arbeitsstätte liegt hierbei nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer den Betriebssitz des Arbeitgebers täglich aufsucht, um dort Aufträge entgegenzunehmen, abzurechnen und Bericht zu erstatten (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788, m.w.N.).

  • FG Münster, 28.04.2004 - 1 K 3214/01

    Kfz-Gestellung als Arbeitslohn, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; 1

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04
    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 775 veröffentlichten Gründen ab.

    Der Senat schließt sich damit für den Streitfall nicht der in der Rechtsprechung der Finanzgerichte, im Schrifttum und von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung an, dass der Umfang der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens für die Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG unerheblich sei, da es nach dem Wortlaut der Vorschrift allein darauf ankomme, ob der Arbeitnehmer die objektive Möglichkeit habe, den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen (FG Münster, Urteil vom 28. April 2004 1 K 3214/01 E, EFG 2005, 775; FG München, Urteil vom 15. April 2005 8 K 2890/03, EFG 2006, 958; Hessisches FG, Urteil vom 26. März 2007 11 K 1844/05, EFG 2007, 1327; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 114, m.w.N.; Gröpl, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 8 Rz C 25; H 8.1 Abs. 9-10 des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs 2008 "Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei pauschaler Nutzungswertermittlung").

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04
    Es wird hierbei zu beachten haben, dass der Anscheinsbeweis, der im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Privatnutzung des Dienstwagens besteht (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; vom 15. März 2007 VI R 94/04, BFH/NV 2007, 1302), in gleicher Weise auch dafür spricht, dass der Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Dezember 2006 1 K 81/04, nicht veröffentlicht -n.v.-; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04, n.v.; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz 1038).

    Der Anscheinsbeweis kann jedoch dadurch entkräftet werden, dass substantiierte Einwände vorgebracht werden, aus denen sich die ernstliche Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs ergibt (BFH-Urteil in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116, m.w.N.).

  • BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04
    Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht (Senatsurteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791, und VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789).

    Durch das fortdauernde und wiederholte Aufsuchen erhielt der Betriebssitz gegenüber den Tätigkeitsstätten des Klägers bei den an den übrigen Wochentagen durchzuführenden Kundenbesuchen eine hinreichend zentrale Bedeutung, um ihn typisierend als regelmäßige Arbeitsstätte ansehen zu können (vgl. BFH-Urteile in BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 16. November 2005 VI R 12/04, BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267).

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 12/04

    Verpflegungsmehraufwendungen wegen Auswärtstätigkeit bei vorübergehenden

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04
    Durch das fortdauernde und wiederholte Aufsuchen erhielt der Betriebssitz gegenüber den Tätigkeitsstätten des Klägers bei den an den übrigen Wochentagen durchzuführenden Kundenbesuchen eine hinreichend zentrale Bedeutung, um ihn typisierend als regelmäßige Arbeitsstätte ansehen zu können (vgl. BFH-Urteile in BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 16. November 2005 VI R 12/04, BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04

    Fahrzeugüberlassung sowie Fahrtkostenerstattung für einen Privat-Pkw als

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04
    Es wird hierbei zu beachten haben, dass der Anscheinsbeweis, der im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Privatnutzung des Dienstwagens besteht (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; vom 15. März 2007 VI R 94/04, BFH/NV 2007, 1302), in gleicher Weise auch dafür spricht, dass der Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Dezember 2006 1 K 81/04, nicht veröffentlicht -n.v.-; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04, n.v.; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz 1038).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 94/04

    Betriebliches Kfz: private Nutzung, Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04
    Es wird hierbei zu beachten haben, dass der Anscheinsbeweis, der im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Privatnutzung des Dienstwagens besteht (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; vom 15. März 2007 VI R 94/04, BFH/NV 2007, 1302), in gleicher Weise auch dafür spricht, dass der Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Dezember 2006 1 K 81/04, nicht veröffentlicht -n.v.-; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04, n.v.; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz 1038).
  • FG Schleswig-Holstein, 01.12.2006 - 1 K 81/04

    Anwendung der 1 % Regelung für privat genutzte Kombinationsfahrzeugen

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04
    Es wird hierbei zu beachten haben, dass der Anscheinsbeweis, der im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Privatnutzung des Dienstwagens besteht (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; vom 15. März 2007 VI R 94/04, BFH/NV 2007, 1302), in gleicher Weise auch dafür spricht, dass der Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Dezember 2006 1 K 81/04, nicht veröffentlicht -n.v.-; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04, n.v.; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz 1038).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04
    Zur Begründung im Einzelnen wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 4. April 2008 VI R 68/05 verwiesen.
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 95/04

    Die 1 % - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden

  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B.

  • FG Münster, 29.11.2006 - 12 K 3156/04

    Private Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer als ein der Lohnsteuer

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der

  • FG München, 15.04.2005 - 8 K 2890/03

    Geldwerter Vorteil einer Kraftfahrzeugüberlassung für Fahrten zwischen Wohnung

  • BFH, 12.01.2006 - VI B 61/05

    Fahrten vom häuslichen Büro im EFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte

  • BFH, 30.08.1988 - VI R 40/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pauschbeträgen wegen

  • BFH, 06.11.2001 - VI R 62/96

    Nach § 8 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung eines vom Arbeitnehmer geleasten

  • FG Hessen, 26.03.2007 - 11 K 1844/05

    Kein Ansatz eines höheren geldwerten Vorteils bei Pkw-Gestellung für Fahrten

  • FG Düsseldorf, 31.01.1996 - 14 K 5867/92
  • FG Nürnberg, 23.01.2020 - 4 K 1789/18

    Einkommensteuer 2012 bis 2016: geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung

    Zur Ermittlung des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (vgl. Urteil vom 04.04.2008 VI R 85/04, BStBl II 2004, 887) eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0, 002% des Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG je Entfernungskilometer vorzunehmen.

    § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG wird nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes seinem Zweck als Korrekturposten zum pauschalen Werbungskostenabzug jedoch nur dann gerecht, wenn die dem Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG zugrundeliegende Typisierung auch bei der Ermittlung des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG folgerichtig umgesetzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 04.04.2008 VI R 85/04, BStBl II 2008, 887).

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Ihr muss vielmehr zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommen (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887).

    b) Ob eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorliegt, beurteilt sich nach den Grundsätzen, die für den Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gelten (Senatsurteil vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887).

    Der regelmäßigen Arbeitsstätte muss vielmehr hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommen (BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887).

  • BFH, 22.09.2010 - VI R 57/09

    § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene

    Der Senat hält daran fest, dass die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und daher nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat (Senatsurteile vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890).

    Mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887) bewertete das FG diese Fahrten jeweils mit 0, 002 % auf Grundlage der Entfernung und des Bruttolistenpreises der jeweils genutzten Fahrzeuge.

    Der Senat hält auch nach erneuter Überprüfung an seiner Rechtsprechung fest, dass die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und sie deshalb nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat (Entscheidungen in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890).

    Bei der Ermittlung des Zuschlags ist deshalb darauf abzustellen, ob und in welchem Umfang der Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist; der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, und in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890.

  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

    a) Ob eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorliegt, beurteilt sich nach den Grundsätzen, die für den Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gelten (Senatsurteil vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887).

    Der Senat hält auch nach erneuter Prüfung an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (Urteile vom 4. April 2008 VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, sowie vom 28. August 2008 VI R 52/07, BFHE 223, 12, BStBl II 2009, 280), dass die 0, 03 %-Regelung lediglich eine Korrekturvorschrift für den Werbungskostenabzug ist; er verweist insoweit auf seine Entscheidung vom heutigen Tage (VI R 57/09, BFHE 231, 139).

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 1 K 2195/10

    Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Kein

    Dies ergebe sich nunmehr auch aus den Entscheidungsgründen des Bundesfinanzhofs (BFH) in dessen Urteil vom 4. April 2008 VI R 85/04 (BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887).

    Der Beklagte verweist auf die in seiner Einspruchsentscheidung bereits dargelegten Gründe und darauf, dass die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 von der Finanzverwaltung gemäß dem BMF-Schreiben vom 23. Oktober 2008 IV C 5 - S 2334/08/10010 (BStBl I 2008, 961) nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden seien.

    Mit Beschluss vom 22. Dezember 2005 hat der Senat das Ruhen des zunächst unter dem Az.: 1 K 217/02 geführten Verfahrens bis zum Abschluss des vor dem BFH geführten Revisionsverfahrens mit dem Az.: VI R 85/04 angeordnet.

    Nach Bekanntwerden des BFH-Urteils in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 hat der Senat das Verfahren mit Verfügung vom 7. Juni 2010 unter dem Az.: 1 K 2195/10 wieder aufgenommen.

    Hierzu hat der BFH mit Urteilen vom 4. April 2008 VI R 68/05 (BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890), in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 und vom 28. August 2008 VI R 52/07 (BFHE 223, 12, BStBl II 2009, 280) entschieden, dass der Zuschlag nach der 0, 03%-Regelung - entsprechend ihrem Normzweck, aber entgegen ihrem Wortlaut (dem zufolge es allein maßgeblich ist, ob der Arbeitnehmer die objektive Möglichkeit hat, den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu verwenden) - nur zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt (anderer Auffassung: BMF-Schreiben in BStBl I 2008, 961 - Nichtanwendungserlass -).

    (1) Zwar ist daher nach dem BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 (unter II. 2. b.) für den Fall, dass der Dienstwagen einmal wöchentlich für Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers genutzt wird, anstelle des in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorgesehenen pauschalen monatlichen Zuschlags eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0, 002 % des Listenpreises i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG je Entfernungskilometer vorzunehmen.

    Mit Blick darauf hat der BFH daher entschieden, dass "jedenfalls in den Fällen, in denen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (...) regelmäßig nur einmal in der Woche durchgeführt werden und die tatsächliche Nutzung des Dienstwagens damit zu Lasten des Arbeitnehmers von der Grundannahme des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG abweicht, dass der Dienstwagen monatlich an 15 Tagen für derartige Fahrten genutzt wird" (BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, unter II. 2. b.), die in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorgesehene Erhöhung des geldwerten Vorteils aus § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG dergestalt vorzunehmen ist, dass eine Einzelbewertung der mit dem Dienstwagen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG mit 0, 002% je Entfernungskilometer erfolgt.

    (3) Soweit die neuere finanzgerichtliche Rechtsprechung im Anschluss an das BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 - über den dort entschiedenen Fall einer regelmäßigen Nutzung an nur einem Arbeitstag pro Woche hinaus - zu einer Einzelbewertung der Einnahmen nach der tatsächlichen Anzahl der Fahrten anstelle der 0, 03%-Regelung gelangt ist, sind die ihr zugrunde liegenden Sachverhalte mit dem Streitfall gleichfalls nicht vergleichbar.

    (4) Der Senat weist zudem ergänzend darauf hin, dass die Erwägung des BFH in dessen Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 (unter II. 2. b., am Ende), der Vereinfachungszweck des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG bleibe auch im Falle einer Einzelbewertung des Nutzungsvorteils in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG erhalten, weil sie an die Angaben des Arbeitnehmers zur Anzahl der mit dem Dienstwagen durchgeführten Fahrten im Rahmen des pauschalen Werbungskostenabzugs nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a. F. anknüpfen könne, jedenfalls in Sachverhalten wie dem Streitfall nicht zum Tragen kommen kann.

    Die Revision war zuzulassen, da die Rechtsfrage, in welchen Fällen über den vom BFH mit Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 entschiedenen Sachverhalt hinaus abweichend vom Wortlaut des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG eine Einzelbewertung vorzunehmen ist, auch mit Blick auf die bereits beim BFH anhängigen Revisionsverfahren zu den Az.: VI R 54/09, VI R 55/09, VI R 57/09 und VI R 51/10 und den Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben in BStBl I 2008, 961) grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 14/15

    Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz

    Eine taggenaue Ermittlung hat der VI. Senat des BFH bislang bejaht, wenn ein Arbeitnehmer ein dienstliches Kfz nur einmal pro Woche für Fahrten zur Arbeit nutzt (BFH-Entscheidungen vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887; in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890; vom 31. Januar 2011 VI B 130/10, BFH/NV 2010, 792).
  • BFH, 28.08.2008 - VI R 52/07

    Anscheinsbeweis für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung

    Mit der Entkräftung des Anscheinsbeweises ist der Sachverhalt zur Ermittlung des Zuschlags im Hinblick auf Art und Umfang der Nutzung des Dienstwagens umfassend aufzuklären (Anschluss an Senatsurteile vom 4. April 2008 VI R 85/04, BStBl II 2008, 887, und VI R 68/05, BStBl II 2008, 890).

    Die tatsächliche Nutzung des Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ergibt sich im Streitfall nicht bereits aus dem Anscheinsbeweis, der für eine solche Nutzung besteht, wenn der Dienstwagen auch für derartige Fahrten genutzt werden kann (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 4. April 2008 VI R 85/04, BStBl II 2008, 887).

    b) Sollte das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis kommen, dass der Kläger den Dienstwagen monatlich an weniger als 15 Tagen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat, ist anstelle des in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorgesehenen pauschalen monatlichen Zuschlags eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0, 002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG je Entfernungskilometer vorzunehmen (BFH-Urteil in BStBl II 2008, 887).

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 36/10

    Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen Filialen - Regelmäßige

    Der regelmäßigen Arbeitsstätte muss vielmehr hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommen (BFH-Urteil vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 2/12

    Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen

    Der nach dieser Vorschrift vorzunehmende Zuschlag hänge nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. April 2008 VI R 85/04 (BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887) und VI R 68/05 (BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890) und entgegen der Vorentscheidung davon ab, wie häufig ein PKW tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet worden sei.

    Da nach diesen Entscheidungen der Zuschlag nur dann in Betracht komme, wenn der PKW an mindestens 15 Tagen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, unter II.2.b) genutzt worden sei, die Beweisaufnahme jedoch ergeben habe, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer die PKW sporadisch --weniger als einmal wöchentlich-- für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt habe, sei von der Vornahme eines Zuschlags gänzlich Abstand zu nehmen.

  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 14 K 60/09

    Berücksichtigung auch für die private Nutzung bereitgestellte Firmfahrzeuge im

    Der vom Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 4. April 2008 VI R 85/04 (BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887) vertretenen Auffassung, dass der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG von der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten abhänge und zur Ermittlung des Zuschlags eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0, 002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer vorzunehmen sei, könne sich das FA nicht anschließen.

    Das BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008 887 sei nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 23. Oktober 2008 IV C 5 - S 2334/08/10010 (BStBl I 2008, 961) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

    a) Der erkennende Senat schließt sich damit für den Streitfall der Rechtsprechung des BFH in dem BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008 887 und in dem BFH-Urteil vom 4. April 2008 VI R 68/05 (BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890) an.

    Die Nutzung des Dienstwagens für die einzelnen Fahrten ist nach dieser Grundannahme je Entfernungskilometer mit 0, 002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu bewerten (BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, m.w.N.).

    bb) Zwar musste der BFH in dem Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 nach dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt über die Bewertung des geldwerten Vorteils mit 0, 002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer ausdrücklich nur für den Fall entscheiden, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig nur einmal pro Woche durchgeführt werden.

    Weder aus dem Vortrag des FA noch aus dem BMF-Schreiben in BStBl I 2008, 961 ergeben sich neue Gesichtspunkte, die der BFH in seinen Urteilen in BFHE 221, 11, BStBl II 2008 887 und in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890 noch nicht berücksichtigt hat.

  • BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

  • BFH, 22.09.2010 - VI R 55/09

    Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht formell verfassungswidrig

  • BFH, 10.07.2008 - VI R 21/07

    Betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige

  • FG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 K 2207/14

    Steuerliche Bewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte eines

  • BFH, 14.09.2023 - VI R 27/21

    Zur Feststellung der Zuordnung des Arbeitnehmers im steuerlichen Reisekostenrecht

  • FG Düsseldorf, 12.07.2010 - 11 K 2479/09

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Dienstwagen - 0,03

  • BFH, 09.07.2009 - VI R 21/08

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • FG München, 12.08.2008 - 13 K 471/05

    Kein Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.H. von 0,03 v.H.

  • FG München, 10.11.2008 - 13 K 471/05

    Höhe eines geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Dienstwagens;

  • BFH, 28.02.2013 - VI R 33/11

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten -

  • BFH, 05.05.2009 - VI R 77/06

    Keine Meistbegünstigung für stark Behinderte beim Abzug berufsbedingter

  • BFH, 29.01.2009 - VI R 56/07

    Unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens und Sammelbeförderung

  • FG Köln, 22.10.2009 - 10 K 1476/09

    Dienstwagen - Bewertung des geldwerten Vorteils

  • FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 3700/05

    Geldwerter Vorteil für teilweise mit Dienstwagen und Fahrer ausgeführte Fahrten

  • BFH, 15.05.2013 - VI R 44/11

    Fahrergestellung als Lohn

  • LSG Bayern, 23.11.2017 - L 9 EG 62/15

    Anrechnung der geldwerten Vorteile auf das Elterngeld

  • FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 78/19

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten im Rahmen

  • BFH, 04.08.2022 - VI R 35/20

    Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den

  • FG Düsseldorf, 24.07.2014 - 11 K 1586/13

    Berechnung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und

  • FG Niedersachsen, 21.02.2012 - 13 K 210/11

    Berücksichtigung von Fahrten eines Betriebsprüfers zu seiner Dienststelle beim

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 06. 2014 XI R 2/12 -

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - 1 K 65/15

    Arbeitslohn bei uneingeschränkter privater Nutzungserlaubnis eines für Zwecke der

  • SG München, 18.05.2015 - S 8 EG 1/14

    Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Dienstwagen-Überlassungen als geldwerter

  • FG Niedersachsen, 05.08.2010 - 11 K 141/09

    Lohnsteuerabzug für die unentgeltliche Überlassung eines Firmenwagens bei

  • FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 1 K 734/09

    Einordnung der arbeitgeberseitigen Erstattung der Kosten für die Fahrten zwischen

  • SG Duisburg, 29.03.2016 - S 10 R 943/15

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Überlassung eines

  • BFH, 17.07.2008 - VI B 15/08

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG

  • FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 14 K 61/09

    Auch beim eigenen häuslichen Büro eines Arbeitnehmers sind Fahrten zum

  • BSG, 27.12.2018 - B 10 EG 2/18 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • FG Köln, 29.02.2012 - 14 K 3408/08

    Preisnachlass bei Aktienverkauf an Ehefrau des Vorstandsmitglieds als Arbeitslohn

  • FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 290/10

    Geldwerter Vorteil wegen seltener Dienstwagen-Nutzung für Fahrten zwischen

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 346/07

    Erhöhung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit wegen der privaten Nutzung

  • BFH, 09.07.2009 - VI R 42/08

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • FG Münster, 24.04.2009 - 10 K 1010/07

    Abgrenzung Dienstfahrten eines Außendienstmitarbeiters von Fahrten zwischen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2019 - 7 Sa 178/17

    Drittschuldnerklage - gepfändetes Arbeitseinkommen

  • FG Münster, 17.01.2012 - 5 K 1240/09

    Lohnsteuerpflicht der Überlassung eines Dienstwagens trotz Verbots der

  • BFH, 16.06.2009 - V B 131/08

    Beweis des ersten Anscheins bei der privaten Nutzung betrieblicher PKW -

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2573/08

    Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines betrieblichen PKW für

  • BFH, 18.12.2008 - VI R 47/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

  • FG München, 27.04.2010 - 13 K 912/07

    Schätzung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit:

  • BFH, 17.11.2009 - VI B 11/09

    Anscheinsbeweis für private Nutzung des Dienstwagens: Verfahrensmangel

  • FG München, 29.05.2009 - 6 V 307/09

    Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Fehlender

  • FG Münster, 17.01.2012 - K 1240/09

    Finanz- und Abgaberecht

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 51/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 09. 2010 VI R 57/09 -

  • BFH, 31.01.2011 - VI B 130/10

    Grundsätzliche Bedeutung: 0, 03 %-Regelung

  • BFH, 22.12.2009 - VI B 79/09

    Beweis des ersten Anscheins bei der 1%-Regelung - Nutzung eines betrieblichen

  • BFH, 03.03.2009 - VI B 107/08

    Keine Anwendung der 1%-Regelung bei ausscheidender Privatnutzung - Beweis des

  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09

    Ansatz der 1%-Regelung bei Privatnutzung eines Dienstwagens für

  • BFH, 06.11.2008 - VI B 54/08

    Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte und Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3

  • FG Niedersachsen, 03.08.2011 - 4 K 40/11

    Ausbildungsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. Einkommensteuerrechts;

  • FG Niedersachsen, 13.04.2011 - 2 K 278/09

    Eine (relativ) hohe Anzahl der vom Arbeitgeber zugewiesenen Filialen

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2514/09

    Umsatzbesteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 5 K 2052/10

    Entfernungspauschale für Fahrten eines Müllwagenfahrers zwischen Wohnung und

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2515/09

    Umsatzbesteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines

  • FG Saarland, 25.01.2012 - 2 K 1026/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei jeweils für ein Jahr befristetem, insgesamt aber

  • FG Münster, 01.03.2021 - 9 K 3046/18

    Einkommensteuerlicher Ansatz von Arbeitslohn für die private PKW-Nutzung

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - 9 K 9150/07

    Private Pkw-Nutzung durch GmbH-Geschäftsführer

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 6 K 1315/13

    Keine Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden

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