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   BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99   

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https://dejure.org/2003,295
BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99 (https://dejure.org/2003,295)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2003 - VI R 86/99 (https://dejure.org/2003,295)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2003 - VI R 86/99 (https://dejure.org/2003,295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6, § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 3 Nr. 4 und Abs. 3

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; EStG § 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbungskosten bei Berufsausbildung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe der abziehbaren Erwerbsaufwendungen bei beruflichen Bildungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Aufwendungen für beruflich veranlasste Fortbildung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werbungskostenabzug bei beruflicher Veranlassung der Bildungsmaßnahme; Vorab entstandene Erwerbsaufwendungen wegen einer Berufsausbildung bei Ausübung eines Dienstverhältnisses; Regelmäßige Arbeitsstätte bei einem aus Erwerbszwecken absolvierten Studium

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
    Ausbildungskosten; Bank; Betriebswirt; Fortbildungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 299
  • NJW 2003, 2262
  • BB 2003, 1316
  • DB 2003, 1362
  • BStBl II 2003, 749
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99
    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die insoweit geänderte Rechtsprechung im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 (BFH/NV 2003, 259, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2003, 150) verwiesen.
  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99
    Dies gilt umso mehr, als die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten nicht voraussetzt, dass die Bildungsmaßnahme berufsbegleitend durchgeführt wird (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFH/NV 2003, 255, DStR 2003, 70 zur Fahrlehrerausbildung einer nicht berufstätigen Industriekauffrau).
  • BFH, 23.08.1979 - VI R 87/78

    Mehraufwendung für Verpflegung - Fortbildungsveranstaltung - Werbungskosten -

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99
    b) Der Senat hat mit Urteil vom 23. August 1979 VI R 87/78 (BFHE 128, 472, BStBl II 1979, 773) entschieden, dass eine regelmäßige Arbeitsstätte bzw. eine vorübergehende Abwesenheit von einer solchen nur im Rahmen bezahlter Arbeit in Betracht kommt.
  • BFH, 04.05.1990 - VI R 144/85

    Einsatzwechseltätigkeit kann auch bei Auszubildenden vorliegen (Änderung der

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99
    Im Übrigen kann ein Studium aber auch an ständig wechselnden Einsatzstellen absolviert werden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Mai 1990 VI R 144/85, BFHE 160, 532, BStBl II 1990, 856, m.w.N.).
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 77/00

    Einkunftsgrenze beim Kindergeld

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99
    Aus diesem Grund hat der Senat die Regelung auch beim Kindergeld im Rahmen des ausbildungsbedingten Mehraufwandes (§ 32 Abs. 4 Satz 5 EStG) berücksichtigt (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 77/00, BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12, m.w.N.).
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