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   BFH, 08.11.1996 - VI R 90/94   

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https://dejure.org/1996,6173
BFH, 08.11.1996 - VI R 90/94 (https://dejure.org/1996,6173)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1996 - VI R 90/94 (https://dejure.org/1996,6173)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1996 - VI R 90/94 (https://dejure.org/1996,6173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für den Abzug der Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Auslandsstudienreisen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Auslandsreise; Fortbildungskosten; Lehrer; Sprachkurs

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.07.1994 - VI R 69/93

    Abziehbarkeit von Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 90/94
    Für den Abzug der Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten veranlaßt sind und ob nach Programm und tatsächlicher Durchführung des Sprachkurses die Befriedigung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746; vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26, und vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787).

    Wie der Senat im Urteil in BFH/NV 1995, 26 ausgeführt hat, dienen vertiefte Sprachkenntnisse bei einem Fremdsprachenlehrer dazu, den Beruf kompetent und optimal ausüben zu können.

  • BFH, 31.07.1980 - IV R 153/79

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für im Ausland besuchten Sprachkurs

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 90/94
    Für den Abzug der Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten veranlaßt sind und ob nach Programm und tatsächlicher Durchführung des Sprachkurses die Befriedigung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746; vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26, und vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787).
  • BFH, 22.07.1993 - VI R 103/92

    Aufwendungen für einen Grundkurs in einer gängigen Fremdsprache sind keine

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 90/94
    Für den Abzug der Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten veranlaßt sind und ob nach Programm und tatsächlicher Durchführung des Sprachkurses die Befriedigung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746; vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26, und vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787).
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