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   BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13   

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https://dejure.org/2014,9597
BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13 (https://dejure.org/2014,9597)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2014 - VI ZB 1/13 (https://dejure.org/2014,9597)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2014 - VI ZB 1/13 (https://dejure.org/2014,9597)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der Berufungsbegründungsschrift: Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines rechtzeitigen Beginns der Übermittlung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Beginns der Übertragung einer Rechtsmittelbegründung mittels Telefax

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung: Anwaltliche Versicherung ersetzt kein Faxprotokoll

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung: Anwaltliche Versicherung ersetzt kein Faxprotokoll

  • rewis.io

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der Berufungsbegründungsschrift: Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines rechtzeitigen Beginns der Übermittlung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Beginns der Übertragung einer Berufungsbegründung per Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Beginns der Übertragung einer Rechtsmittelbegründung mittels Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist die rechtzeitige Faxübermittlung glaubhaft zu machen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristwahrung per Telefax

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht alle Verschuldensmöglichkeiten ausgeschlossen: Keine Wiedereinsetzung! (IBR 2014, 447)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2047
  • MDR 2014, 674
  • GRUR 2014, 707
  • VersR 2015, 384
  • WM 2014, 1252
  • AnwBl 2014, 655
  • AnwBl Online 2014, 233
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offen bleibt, dass die Fristversäumnis von der Partei bzw. ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, VersR 2011, 1417 Rn. 8).

    b) Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).

    Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, aaO; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO).

  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13
    b) Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).

    Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, aaO; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO).

  • BGH, 12.06.2012 - VI ZB 54/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist:

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13
    Danach darf einem Beteiligten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, VersR 2012, 1411 Rn. 5; vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, NJW-RR 2013, 1467 Rn. 5).
  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00

    Rechtzeitiger Beginn der Übermittlung per Telefax

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13
    b) Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).
  • BGH, 10.09.2013 - VI ZB 61/12

    Wiedereinsetzung: Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der Faxnummer bei

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13
    Danach darf einem Beteiligten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, VersR 2012, 1411 Rn. 5; vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, NJW-RR 2013, 1467 Rn. 5).
  • BGH, 14.05.2013 - III ZR 289/12

    Versäumung der Klagefrist: Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der per Telefax

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 20.12.2007 - III ZB 73/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlgeschlagener Übermittlung eines

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13
    b) Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Fristversäumnis von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, juris Rn. 14; vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 15; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 8; vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 16/16

    Anforderungen an die anwaltliche Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Dieses verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, VersR 2015, 384 Rn. 5; BVerfGE 69, 381, 385; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, jeweils mwN).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen

    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 2004; Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, VersR 2015, 384 Rn. 5).

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, dass die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax der Partei dann nicht als Verschulden zugerechnet werden kann, wenn sie bzw. ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan hat und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wurde, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, VersR 2015, 384 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004, X ZA 5/04, FamRZ 2005, 266 Rn. 4; vom 3. Mai 2011 - XI ZB 24/10, juris Rn. 9; vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 7).

  • BGH, 14.09.2017 - IX ZB 81/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Nach den mit dem Wiedereinsetzungsantrag vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen bleibt zumindest die Möglichkeit offen, dass die Fristversäumnis auf einem den Beklagten gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 8; vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 7).
  • OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19

    Gescheiterte Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes

    Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (BGH, Beschluss vom 08. April 2014 - VI ZB 1/13 -, Rn. 8, juris; Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, aaO; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO).
  • BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte

    Bedient er sich für die Übersendung eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung bei Fristende zu rechnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916 unter II 2; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 5; vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 26.01.2017 - I ZB 43/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines

    aa) Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, dass die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax der Partei dann nicht als Verschulden zugerechnet werden kann, wenn sie oder ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan hat und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wurde, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, VersR 2015, 384 Rn. 8; Beschluss vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 7; Beschluss vom 12. April 2016 - VI ZB 7/15, FamRZ 2016, 1076 Rn. 9).
  • BGH, 11.01.2023 - IV ZB 23/21

    Umfang der anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung von

    Wiedereinsetzung kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Fristversäumnis von der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet gewesen ist (BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 42; vom 27. September 2016 - XI ZB 12/14, NJW-RR 2017, 308 Rn. 14; vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 7).
  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18

    Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offen bleibt, dass die Fristversäumnis von der Partei bzw. ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, VersR 2011, 1417 Rn. 8; vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 7; vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, FamRZ 2017, 1946 Rn. 6).
  • BGH, 27.09.2016 - XI ZB 12/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gerichtliche Überprüfung des angegebenen

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offen bleibt, dass die Fristversäumnis von der Partei bzw. ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 8 und vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, WM 2014, 1252 Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 25.07.2016 - 4 U 130/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gestufter Schutz gegen Fristversäumung

  • BGH, 06.12.2017 - XII ZB 335/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einplanung einer Zeitreserve bei Nutzung

  • BFH, 17.07.2014 - XI B 8/14

    Verspätete Telefaxübermittlung einer Beschwerdebegründungsschrift

  • BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21

    Rechtsanwaltsverschulden; Berufungsfrist; vorschnelles Aufgeben der

  • BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur

  • OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19

    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines

  • BGH, 26.03.2019 - 2 StR 511/18

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Rechtzeitigkeit des Eingangs

  • BSG, 04.09.2015 - B 9 SB 41/15 B
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2016 - 18 U 125/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BFH, 27.07.2015 - X B 107/14

    Erhöhte Sorgfaltspflicht des prozessbevollmächtigten Steuerberaters bei

  • BSG, 24.09.2014 - B 9 SB 27/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Telefax -

  • LAG Hessen, 07.03.2019 - 5 Sa 1523/17

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

  • LAG Köln, 28.11.2014 - 11 Ta 291/14

    Aufhebungsbeschluss; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BSG, 04.09.2015 - B 9 V 20/15 B
  • LAG Hessen, 02.01.2018 - 15 Ta 247/17

    Über die sofortige Beschwerde gegen einen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22

    Wiedereinsetzungsantrag gegen Aufhebungsentscheidung; notwendige Auslegung einer

  • LAG Köln, 28.10.2021 - 8 Sa 431/21

    OK-Vermerk kein Beweis für Zugang eines Faxes; Nachweis des Widerrufs eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2023 - 4 LA 61/22

    Asylrecht - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1

  • VG Berlin, 07.06.2018 - 19 K 552.17

    Gerichtliche Aufforderung zur Begründung der Klage

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