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   BGH, 06.10.1992 - VI ZB 20/92   

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https://dejure.org/1992,3171
BGH, 06.10.1992 - VI ZB 20/92 (https://dejure.org/1992,3171)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1992 - VI ZB 20/92 (https://dejure.org/1992,3171)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1992 - VI ZB 20/92 (https://dejure.org/1992,3171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Berufungsfrist wegen fehlender Postulationsfähigkeit zum Oberlandesgericht des die Berufungsschrift und Berufungsbegründungsschrift unterzeichnenden Rechtsanwaltes - Übersehen der mangelnden Postulationsfähigkeit als Anwaltsverschulden - Verpflichtung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Anwalt hat seine Postulationsfähigkeit selbst zu prüfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233 § 516 § 519 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei Nichterkennen fehlender Postulationsfähigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 124
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.1982 - VI ZB 1/82

    Vertretereigenschaft - Ausschluß - Postulationsfähigkeit - Anwaltsverschulden

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - VI ZB 20/92
    Das Übersehen der mangelnden Postulationsfähigkeit begründet aber regelmäßig ein Anwaltsverschulden (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Mai 1982 - VI ZB 1/82 - VersR 1982, 848).
  • BGH, 18.09.1986 - I ZB 14/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehlen der Unterschrift eines beim

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - VI ZB 20/92
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Überlegungen, die der Bundesgerichtshof in einem von den Parteien herangezogenen Beschluß vom 18. September 1986 (I ZB 14/85 - VersR 1987, 73) angestellt hat.
  • BGH, 23.01.1990 - VI ZB 40/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - VI ZB 20/92
    Die hieraus resultierende Verkennung seiner Postulationsfähigkeit stellt ein im Rahmen des § 85 Abs. 2 ZPO der Partei zuzurechnendes Verschulden dar (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Januar 1990 - VI ZB 40/89 - BGHR ZPO § 85 Abs. 2 Postulationsfähigkeit 1).
  • BGH, 12.05.1982 - IVa ZB 13/81

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - VI ZB 20/92
    Er muß daher selbst prüfen, ob seine Bestellung zum Vertreter für den jeweils maßgeblichen Zeitraum in der gebotenen Weise tatsächlich erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Mai 1982 - IV a ZB 13/81 - MDR 1982, 998, in NJW 1982, 1878 nur im Leitsatz veröffentlicht).
  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 103/02

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines nicht beim Oberlandesgericht

    Er muß selbst prüfen, ob die Bestellung zum Vertreter erfolgt ist (BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1992 - VI ZB 20/92, VersR 1993, 124).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZB 20/06

    Sicherstellung der Postulationsfähigkeit durch einen beim Rechtsmittelgericht

    Er muss selbst prüfen, ob die Bestellung zum Vertreter erfolgt ist (Senatsbeschluss vom 6. Oktober 1992 - VI ZB 20/92 - VersR 1993, 124 f.; BGH, Beschluss vom 18. Mai 1982 - VI ZB 1/82 - VersR 1982, 848; BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - VII ZR 103/02 - VersR 2004, 353).
  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 66/02

    Fristversäumung wegen fehlender Postulationsfähigkeit des Prozeßbevollmächtigten

    Es ist Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße anwaltliche Tätigkeit, daß sich der Bevollmächtigte jederzeit sichere Gewißheit darüber verschafft, ob er für seinen Mandanten bei dem angerufenen Gericht anwaltlich tätig sein darf (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1992 - VI ZB 20/92 - VersR 1993, 124, 125).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZB 33/93

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde - Unzulässigkeit einer Berufung -

    Da die Vergewisserung über die eigene Postulationsfähigkeit zu den Pflichten eines Rechtsanwalts gehört (Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1992 - VI ZB 20/92 -), könnte auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist keinen Erfolg haben (vgl. hierzu auch BGH, Beschluß vom 19. November 1992 - V ZB 37/92 - BGHR ZPO § 85 Abs. 2 Postulationsfähigkeit 2).
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