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   BGH, 04.04.2006 - VI ZB 45/04   

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https://dejure.org/2006,11772
BGH, 04.04.2006 - VI ZB 45/04 (https://dejure.org/2006,11772)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2006 - VI ZB 45/04 (https://dejure.org/2006,11772)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2006 - VI ZB 45/04 (https://dejure.org/2006,11772)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erkundigungspflicht einer juristisch nicht geschulten Partei bezüglich des ordnungsgemäßen Verfahrenfortgangs und der Form und Frist eines Rechtsmittels; Zugang des Urteils in urlaubsbedingter Abwesenheit

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 § 233 § 234
    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1997 - XII ZB 139/96

    Verantwortung für die ordnungsgemäße Einlegung eines Rechtsmittels einer nicht

    Auszug aus BGH, 04.04.2006 - VI ZB 45/04
    Diese Rechtsauffassung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach auch die juristisch nicht geschulte Partei für den ordnungsgemäßen Fortgang des Verfahrens Sorge zu tragen hat und sich von sich aus rechtzeitig über Form und Frist des Rechtsmittels gegen eine für sie nachteilige Entscheidung zu erkundigen hat (vgl. BGH NJW 1997, 1989; Müller, NJW 2000, 322, 326; Born, NJW 2005, 2042, 2045 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2018 - VIII ZB 31/17

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Denn die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig verworfen worden ist, gewahrt sein müssen (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05, NJW 2006, 1520 Rn. 2 ff.; vom 4. April 2006 - VI ZB 45/04, juris Rn. 2 ff.; vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592 Rn. 2 ff.; vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859 Rn. 5 ff.), sind nicht erfüllt.
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