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   BGH, 17.04.2012 - VI ZB 50/11   

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https://dejure.org/2012,11132
BGH, 17.04.2012 - VI ZB 50/11 (https://dejure.org/2012,11132)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2012 - VI ZB 50/11 (https://dejure.org/2012,11132)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2012 - VI ZB 50/11 (https://dejure.org/2012,11132)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übernahme der Telefaxnummer des Rechtsmittelgerichts von dessen offizieller Internetseite

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Organisatorische Pflichten eines Rechtsanwalts bei Übersendung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax; Anforderungen an eine anwaltliche Büroorganisation zur Vermeidung der Verwechslung der Internetseiten mehrerer Gerichte

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sicherstellung des organisatorischen Ablaufs zur Übermittlung von Rechtsmittelbegründungen an Gericht

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übernahme der Telefaxnummer des Rechtsmittelgerichts von dessen offizieller Internetseite

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Anforderungen an die Rechtsanwaltsbüroorganisation bei Ermittlung der Faxnummer des Rechtsmittelgerichts aus dem Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 (Fd)
    Organisatorische Pflichten eines Rechtsanwalts bei Übersendung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax; Anforderungen an eine anwaltliche Büroorganisation zur Vermeidung der Verwechslung der Internetseiten mehrerer Gerichte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Internetseite verwechselt und falsche Faxnummer verwendet: Pech!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristfaxe - und die richtige Faxnummer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Dem Internet entnommene Faxnummern der Gerichte müssen dem richtigen Vorgang zugeordnet werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Internetseite verwechselt und somit falsche Faxnummer verwendet: Pech! (IMR 2013, 122)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1084
  • MDR 2012, 993
  • VersR 2014, 216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.2013 - VI ZB 61/12

    Wiedereinsetzung: Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der Faxnummer bei

    aa) Es entspricht zwar der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2012 - VI ZB 50/11, NJW-RR 2012, 1084 Rn. 17 mwN), dass der Rechtsanwalt Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Faxversand fristgebundener Schriftsätze grundsätzlich dem geschulten und zuverlässigen Kanzleipersonal eigenverantwortlich überlassen darf.
  • BGH, 09.06.2015 - VIII ZB 100/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Kanzleiorganisation

    Die dazu nötigen organisatorischen Vorkehrungen erfordern, wenn solche Schriftsätze mittels Telefax übersandt werden, unter anderem die generelle Anordnung, die zuvor ermittelte Telefaxnummer einer nochmaligen selbständigen Überprüfung an Hand einer zuverlässigen Quelle, gleich ob unmittelbar im Anschluss an die Ermittlung oder nach Absendung des Telefax an Hand des Übersendungsberichts, zu unterziehen, um darüber etwaige Fehler bei der Ermittlung der Telefaxnummer aufdecken zu können (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2014 - XII ZB 255/14, MDR 2014, 1286 Rn. 7 ff.; vom 24. Oktober 2013 - V ZB 154/12, WM 2014, 427 Rn. 8; vom 17. April 2012 - VI ZB 50/11, NJW-RR 2012, 1084 Rn. 20; vom 26. Mai 2011 - III ZB 80/10, aaO; vom 12. Mai 2010 - IV ZB 18/08, NJW 2010, 2811 Rn. 11, 14; vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412 Rn. 13 ff.; jeweils mwN).
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