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BGH, 09.07.1985 - VI ZB 8/85 |
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ZPO § 518 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufung - Schriftform - Berufungsschrift
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2650
- MDR 1986, 309
- VersR 1985, 1092
- BB 1985, 2074
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56
Einlegung der Berufung oder Revision
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - VI ZB 8/85
Diese Angabe muß allerdings nicht in der Rechtsmittelschrift enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus anderen, dem Gericht vorliegenden Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist eindeutig entnehmen läßt (BGHZ 21, 168 [173]; 65, 114 [hier: IV (416) 217 a]; BGH VersR 71, 1145; VersR 82, 769; VersR 84, 1093; jeweils m. w. Nachw.).nicht nur für den Gegner, sondern auch für das Gericht klar erkennbar werden (BGHZ 21, 168 [173]).
- BAG, 07.12.1978 - 3 AZR 995/77
Berufungsschrift - Anschrift des Berufungsbeklagten - Anschrift des …
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - VI ZB 8/85
dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bekannt ist, wobei das BAG nicht auf die Wahrung der Schriftform abstellt (BAG NJW 75, 2039; 79, 2000). - BAG, 22.05.1975 - 3 AZR 363/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Mängel einer Berufungsschrift
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - VI ZB 8/85
dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bekannt ist, wobei das BAG nicht auf die Wahrung der Schriftform abstellt (BAG NJW 75, 2039; 79, 2000). - BGH, 25.09.1975 - VII ZB 9/75
Inhalt einer Berufungsschrift
Auszug aus BGH, 09.07.1985 - VI ZB 8/85
Diese Angabe muß allerdings nicht in der Rechtsmittelschrift enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus anderen, dem Gericht vorliegenden Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist eindeutig entnehmen läßt (BGHZ 21, 168 [173]; 65, 114 [hier: IV (416) 217 a]; BGH VersR 71, 1145; VersR 82, 769; VersR 84, 1093; jeweils m. w. Nachw.).
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 23/07
Kündigung während der Elternzeit
Allerdings ist zu beachten, dass mündliche oder fernmündliche Erklärungen zur Ergänzung der Berufungsschrift wegen des Schriftformerfordernisses grundsätzlich selbst dann nicht zu berücksichtigen sind, wenn sie beim Gericht aktenkundig gemacht worden sind (BGH 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 -NJW 1985, 2650; 4. Juni 1997 - VIII ZB 9/97 - AP ZPO § 518 Nr. 71).Die ergänzenden Angaben müssen sich aus Schriftstücken ergeben, die dem Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfristen - wie beispielsweise aus dem der Berufungsschrift beigefügten erstinstanzlichen Urteil oder der vorhandenen Gerichtsakte - vorliegen (BGH 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 - aaO).
Dies gilt aus Gründen der Rechtsklarheit schon deshalb, weil Übertragungsfehler vermieden und eindeutige Verantwortlichkeiten feststellbar sein müssen (vgl. BGH 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 - NJW 1985, 2650).
- BGH, 04.06.1997 - VIII ZB 9/97
Anforderungen an wirksame Berufungseinlegung; Angabe des Berufungsführers
Mündliche oder telefonische Angaben der Parteien zur Ergänzung einer unvollständigen Berufungsschrift dürfen auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn sie bei Gericht aktenkundig gemacht werden (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 = NJW 1985, 2650).«.Die telefonische Mitteilung der Kanzlei des Prozeßbevollmächtigten des Klägers, auf die die handschriftliche Einfügung in die Telefaxkopie zurückgeht, reichte nämlich zur Bezeichnung der Person des Rechtsmittelführers nicht aus, denn auch diese Angabe unterliegt der in § 518 ZPO angeordneten Schriftform (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 = NJW 1985, 2650 unter 1., Urteil vom 9. Juni 1994 - IX ZR 133/93 = NJW-RR 1994, 1213 unter II. 2. b zu § 340 Abs. 2 ZPO).
Mündliche oder fernmündliche Erklärungen der Parteien dürfen daher auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn sie bei Gericht aktenkundig gemacht werden (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1985 aaO.).
Insbesondere hat der Kläger nichts dazu vorgetragen, ob bei dem Berufungsgericht oder dem mit der Berufung befaßten Senat die Übung bestand, fernmündliche Erklärungen zur Ergänzung fehlender Angaben in einer Berufungsschrift ausreichen zu lassen, und ob sein Prozeßbevollmächtigter im Vertrauen auf eine solche Übung davon absah, die fehlende Angabe vor Ablauf der Berufungsfrist schriftlich - per Telefax - nachzuholen (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 198 aaO. unter 2.).
- BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 154/86
Einhaltung der Schriftform des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid
Der in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahmefall, daß das Revisionsgericht anstelle des nach § 237 ZPO zuständigen Gerichts die Wiedereinsetzung aussprechen kann, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (vgl. BGH Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873 f. [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80] unter II. 1; Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85, NJW 1985, 2650 f. unter 2.), ist hier nicht gegeben.
- BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87
Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers
Aus der Berufungsschrift muß sich ergeben, für wen die Berufung eingelegt wird (BGH Urteil vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 - AP Nr. 52 zu § 518 ZPO). - BGH, 12.03.2009 - V ZB 71/08
Zulässigkeit der telefonischen Einlegung eines Rechtsmittels zu Protokoll der …
All dies lässt sich bei persönlicher Anwesenheit des Erklärenden wesentlich einfacher und beweiskräftiger feststellen (vgl. BGHSt 30, 64, 67 sowie BGH, Beschl. v. 9. Juli 1985, VI ZB 8/85, NJW 1985, 2650, 2651). - BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95
Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift
Hiernach muß aus der Berufungsschrift entweder schon für sich allein oder jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen, wie etwa des ihr beigefügten erstinstanzlichen Urteils, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger ist und wer Berufungsbeklagter sein soll (vgl. BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Urteile vom 6. Februar 1985 - I ZR 235/83 - VersR 1985, 570;… vom 24. Juni 1992 - VIII ZR 203/91 - BGHR ZPO § 518 Abs. 2 - Parteibezeichnung 7 …und vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 - BGHR ZPO § 518 Abs. 2 - Parteibezeichnung 10; Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 - VersR 1985, 1092, 1093 und vom 31. März 1992 - VI ZB 7/92 - VersR 1992, 761 f.).a) Die Anforderungen an die zur Kennzeichnung der Rechtsmittelparteien nötigen Angaben richten sich nach dem prozessualen Zweck dieses Erfordernisses; dies umsomehr, als das Gebot zu solcher Bezeichnung nicht gesetzlich normiert, sondern erst von der Rechtsprechung aufgestellt worden ist (zu letzterem siehe auch Senatsbeschluß vom 9. Juli 1985 - aaO.).
- VG Dresden, 30.11.2016 - 6 L 943/16
Landeshauptstadt Dresden scheitert mit Anordnung eines auf fünf Jahre befristeten …
Diese Angaben müssen so eindeutig sein, dass Verwechslungen und Unklarheiten aller Voraussicht nach nicht auftreten können und auch Dritte aus den entsprechenden Angaben unschwer die Identität der Parteien feststellen können (BGH, Beschl.v. 9.7.1985 - VI ZB 8/85 - NJW 1985, 2650;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. § 82 Rdnr. 3). - BGH, 26.01.1993 - VI ZB 34/92
Formale Anforderungen an die Berufungsschrift - Erfordernis der Feststellbarkeit …
Indessen gehört nach ständiger Rechtsprechung (RGZ 144, 314, 315; BGHZ 21, 168, 172 f.; 65, 114, 115; Senatsurteil vom 30. April 1991 - VI ZR 82/90 - VersR 1991, 938 sowie Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 - VersR 1985, 1092, 1093 = NJW 1985, 2650, 2651 und 31. März 1992 - VI ZB 7/92 - VersR 1992, 761, 762) zur Bezeichnung des Urteils, gegen welches Berufung eingelegt wird, und damit zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift auch die Bezeichnung von Rechtsmittelführer und Rechtsmittelgegner.Diese Angaben müssen allerdings nicht in der Rechtsmittelschrift selbst enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus anderen, dem Gericht vorliegenden Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist eindeutig entnehmen lassen (BGHZ 21, 168, 173; 65, 114, 115; Senatsbeschluß vom 9. Juli 1985 a.a.O., jeweils m.w.N.).
Von dem Grundsatz, daß über einen Wiedereinsetzungsantrag zunächst das Berufungsgericht als das gemäß § 237 ZPO zur Entscheidung berufene Gericht zu befinden hat, kann nur dann - und zwar aus Gründen der Prozeßökonomie - eine Ausnahme gelten, wenn das Revisionsgericht bei Prüfung der sofortigen Beschwerde aus den Akten erkennt, daß dem Wiedereinsetzungsantrag ohne weiteres stattgegeben werden muß (Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 - a.a.O. und vom 22. September 1992 - VI ZB 22/92 - bisher nicht veröffentlicht -, jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IV b ZR 625/80 - NJW 1982, 1873, 1874) [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80].
Das ist hier schon deshalb nicht der Fall, weil die für die Wirksamkeit der Berufungseinlegung erforderlichen Angaben anders als bei dem dem Senatsbeschluß vom 9. Juli 1985 - a.a.O. - zugrundeliegenden Sachverhalt nicht innerhalb der Berufungsfrist nachgeholt worden sind und daher nicht darauf vertraut werden konnte, daß die Berufung als rechtzeitig eingelegt betrachtet werden würde.
- BGH, 20.05.2014 - VI ZR 384/13
Berufungsverfahren: Nachholung einer in erster Instanz unterbliebenen …
bb) Als Ausnahmefall ist anerkannt, dass anstelle des nach § 237 ZPO zuständigen Gerichts das Rechtsmittelgericht die Wiedereinsetzung aussprechen kann, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85, NJW 1985, 2650, 2651; BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873, 1874; Beschluss vom 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, NJW 1996, 2581; BAG NJW 2004, 2112, 2113;… MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl. § 237 Rn. 4;… Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 237 Rn. 3;… BeckOK ZPO/Wendtland § 237 Rn. 6 (Stand: 15. März 2014);… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 237 Rn. 2). - BGH, 27.07.2000 - III ZB 28/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist, …
Es ist auch kein Fall gegeben, in dem der Senat im Rahmen des bei ihm anhängigen Verfahrens der sofortigen Beschwerde gegen den Verwerfungsbeschluß (§ 519 b Abs. 2 ZPO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 - NJW 1982, 887 f; vom 4. November 1981 - IVb ZB 625/80 - NJW 1982, 1873, 1874; vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 - NJW 1985, 2650, 2651;… Musielak/Ball, ZPO 1999 § 519 b Rn. 18). - BGH, 26.01.2016 - II ZR 57/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zuständiges Gericht für die Entscheidung …
- BGH, 22.01.2013 - VIII ZB 46/12
Versäumung der Berufungsfrist bei fehlerhafter oder unzureichender Bezeichnung …
- OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10
Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens
- BGH, 09.06.1994 - IX ZR 133/93
Ermittlung des notwendigen Inhalts einer Einspruchsschrift
- BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98
Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des …
- BGH, 08.08.2017 - X ZB 9/15
Bezeichnung des Berufungsklägers - Anforderungen an die Berufungschrift: …
- BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95
Teilkündigung, ergänzende Vertragsauslegung
- BAG, 14.06.1989 - 2 AZB 5/89
Berufung: Rechtsmittelführer - Unklarheit
- BGH, 20.01.1997 - II ZB 12/96
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Schuldlose Versäumung der …
- BGH, 07.11.1989 - X ZB 24/88
Rechtsfolgen mangelnder Bezeichnung des Einspruchsführers gegen ein Patent
- BGH, 18.04.2000 - VI ZB 1/00
Unzulässigkeit der Berufung mangels Einhaltung der Form
- BGH, 03.06.2014 - VIII ZB 23/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überflüssigkeit des Nachholens der …
- BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85
Revisionsschrift - Angabe des angefochtenen Urteils
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2013 - 8 Sa 269/13
Formelle Anforderungen an eine Berufungsschrift
- BGH, 19.06.1986 - VII ZB 20/85
Einhaltung einer Rechtsmittelfrist durch Einsortierung der Rechtsmittelschrift in …
- OLG Stuttgart, 03.07.2008 - 8 W 222/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einreichung des Wiedereinsetzungsantrags …
- LAG Hamm, 15.04.2005 - 10 TaBV 101/04
Bestimmte Parteibezeichnung bei Beschwerde im arbeitsgerichtlichen …
- OLG Stuttgart, 21.01.1993 - 14 U 34/91
Beweislastumkehr für Kausalität eines ärztlichen Diagnosefehlers - Schmerzensgeld
- BGH, 30.01.2007 - X ZB 2/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist mangels …
- BGH, 05.05.1993 - XII ZR 124/92
Verbindung von Prozeßkostenhilfegesuch und Berufung
- BGH, 22.09.1992 - VI ZB 22/92
Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 07.07.1988 - I ZB 5/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
- BGH, 08.10.1992 - V ZB 6/92
Bedingungsfeindlichkeit der Berufungseinlegung - Wiederherstellung der …
- BGH, 21.10.1993 - V ZB 45/93
Bestimmung des Berufungsgerichts gegen eine Entscheidung eines Kreisgerichts
- KG, 20.12.2005 - 13 U 26/05
Steuerberatervertrag: Sekundärhaftung eines Steuerberaters
- VGH Hessen, 15.05.1995 - 7 UE 2052/94
Ordnungsgemäße Klageerhebung - ladungsfähige Anschrift des Klägers; …
- BGH, 23.06.1988 - X ZB 27/87
Unzulässigkeit des Einspruchs in Patentverfahren bei Unklarheit über die Person …
- BGH, 09.10.1986 - III ZR 80/84
Anspruch auf Schadensersatz - Pflichtwidrige Abgabe eines Schuldanerkenntnisses - …
- BGH, 31.03.1992 - VI ZB 7/92
Folgen des Nichtvorliegens einer vollständigen Kopie des Urteils des Landgerichts …
- OLG Naumburg, 10.11.1998 - 1 U 181/98
Selbständige Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils; Wiedereinsetzung in den …
- BGH, 17.09.1998 - VII ZB 13/98
Angabe der Parteien des Berufungsverfahrens
- BPatG, 30.10.2008 - 21 W (pat) 20/06
- OVG Sachsen, 12.12.2017 - 4 A 292/15
Parteiwechsel; Beteiligtenwechsel; Prozessrecht
- BGH, 22.04.1998 - X ZB 1/98
Form der Berufung; Erkennbarkeit des Rechtsmittelführers
- LAG Nürnberg, 03.07.1990 - 1 Ta 57/90
Zuständigkeit zur Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …
- OLG Celle, 14.03.1990 - 9 U 3/89
Unzulässigkeit einer Berufung des nicht beschwerten Beklagten und …
- BGH, 16.06.1994 - IX ZB 14/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
- BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 118/88
- BGH, 11.07.1990 - VIII ZB 18/90