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BGH, 09.01.1990 - VI ZR 103/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Spritzgußverfahren - Auftragsfertiger - Endprodukthersteller - Kunstoff-Formen
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Haftung des Auftragsfertigers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 406
- ZIP 1990, 514
- MDR 1990, 612
- VersR 1990, 532
- BB 1990, 306
- DB 1990, 577
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
Auszug aus BGH, 09.01.1990 - VI ZR 103/89
Der Revision ist zwar zuzugeben, daß bei einer sog. horizontalen Arbeitsteilung, wie sie zwischen der Beklagten und der K. KG vereinbart war, grundsätzlich der Besteller die Bestimmungsgewalt über die Konstruktion einschließlich der Materialauswahl hat und den Auftragsfertiger in erster Linie die Fabrikationsverantwortung trifft (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1958 - VI ZR 176/56 - Seilschloß - VersR 1959, 104, 105;… Feldmann, Europäische Produkthaftung und die Verteilung des Haftpflichtschadens, 1979, S. 21;… Schmidt-Salzer in Schmidt-Salzer/Hollmann, Kommentar EG-Richtlinie Produkthaftung, Band 1, Einleitung, Rdn. 111). - BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78
Produkthaftung des Vertriebshändlers
Auszug aus BGH, 09.01.1990 - VI ZR 103/89
So kann ein Importeur sich u.U. damit entlasten, daß er das eingeführte Gerät durch einen Sachverständigen überprüfen läßt (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1979 - VI ZR 141/78 - VersR 1980, 380, 382) oder es gemäß § 3 Abs. 4 GSG von einer zugelassenen Prüfstelle auf ihre Sicherheit untersuchen läßt (LG Konstanz…, Urteil vom 4. Dezember 1981, abgedruckt bei Kullmann/Pfister aaO, Kennzahl 7870/4). - BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85
Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch …
Auszug aus BGH, 09.01.1990 - VI ZR 103/89
Zwar wird ein Hersteller, der seine Produkte selbst konstruiert, nicht ohne weiteres von der Haftung für Schäden durch konstruktive Mängel seines Produktes freigestellt, wenn eine Prüfstelle es überprüft und derartige Mängel nicht festgestellt hat (vgl. BGHZ 99, 167, 176 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 65/86] und Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - Verzinkungsspray - VersR 1987, 102). - BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung
Auszug aus BGH, 09.01.1990 - VI ZR 103/89
Zwar wird ein Hersteller, der seine Produkte selbst konstruiert, nicht ohne weiteres von der Haftung für Schäden durch konstruktive Mängel seines Produktes freigestellt, wenn eine Prüfstelle es überprüft und derartige Mängel nicht festgestellt hat (vgl. BGHZ 99, 167, 176 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 65/86] und Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - Verzinkungsspray - VersR 1987, 102).
- OLG Karlsruhe, 02.04.1993 - 15 U 293/91 Falls die Klägerin die Verwendung eines Bauteils wünschte, bei dem ein solcher gefahrloser Einsatz nicht möglich war, mußte die Beklagte das im Interesse der Sicherheit der Endverbraucher ablehnen und auf eine sichere Ausführung hinwirken (vgl. BGH DB 1990, 577).
- LG Göttingen, 02.03.2011 - 2 O 218/09
Produkthaftung; Ethanol-Kamin; Schmerzensgeld
Bei der Abwägung der Umstände des Einzelfalls ist zu beachten, dass angesichts der Gefährlichkeit des Produkts für das Leben und körperliche Unversehrtheit es zumutbar erschien, dass der Hersteller vor in Verkehr bringen des Produkts die Konstruktion auf ihre Gefährlichkeit überprüft (vgl. BGH,, Urteil vom 9.1.1990, Aktenzeichen VI ZR 103/89 in Der Betrieb 1990, S. 577 f.). - OLG Karlsruhe, 06.10.2005 - 12 U 108/05
Verpflichtung aus Rechtshandlungen des Leiters einer deutschen Zweigniederlassung …
Der Geschädigte muss also aufgrund seines Kenntnisstandes in der Lage sein, eine auf eine deliktische Anspruchsgrundlage gestützte Schadensersatzklage schlüssig zu begründen (BGH NJW 1994, 3032 ; BGHZ 102, 242; BGH VersR 90, 532).