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   BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10   

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BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10 (https://dejure.org/2011,2210)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2011 - VI ZR 117/10 (https://dejure.org/2011,2210)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 (https://dejure.org/2011,2210)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 84 AMG, § 84a AMG, § 254 ZPO, § 260 ZPO, § 301 ZPO
    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs und eines Schadensersatzanspruchs im Wege objektiver Klagehäufung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Entscheidung über einen Auskunftsanspruch durch Teilurteil; Geltendmachung eines Auskunftsbegehrens im Wege der Stufenklage

  • rewis.io

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs und eines Schadensersatzanspruchs im Wege objektiver Klagehäufung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs und eines Schadensersatzanspruchs im Wege objektiver Klagehäufung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AMG § 84; AMG § 84 a; ZPO § 254; ZPO § 301; ZPO § 538
    Zulässigkeit eines Teilurteils über Auskunftsanspruch aus § 84 a AMG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Entscheidung über einen Auskunftsanspruch durch Teilurteil; Geltendmachung eines Auskunftsbegehrens im Wege der Stufenklage

  • datenbank.nwb.de

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs und eines Schadensersatzanspruchs im Wege objektiver Klagehäufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arzneimittelrecht - Auskunftsanspruch und Schadensersatzanspruch nach AMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunfts- und Schadensersatzklage im Arzneimittelrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 189, 79
  • NJW 2011, 1815
  • MDR 2011, 939
  • VersR 2011, 1330
  • VersR 2011, 1497
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10
    Eine solche Gefahr besteht bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen den prozessual selbständigen Ansprüchen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind (BGH, Urteil vom 28. November 2003 - V ZR 123/03, BGHZ 157, 133, 142 f. und vom 7. November 2006 - X ZR 149/04, NJW 2007, Rn. 12).

    In einem solchen Fall gilt das Teilurteilsverbot bei Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, das auch sonst nicht uneingeschränkt besteht (vgl. für den Fall der Verfahrensunterbrechung durch Insolvenz oder Tod eines einfachen Streitgenossen: BGH, Urteil vom 7. November 2006 - X ZR 149/04, aaO Rn. 15 f. mwN), nicht.

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10
    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft überhaupt nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH, Urteile vom 2. März 2000 - III ZR 65/99, NJW 2000, 1645, 1646 und vom 18. April 2002 - VII ZR 260/01, NJW 2002, 2952, 2953).

    Die Frage, ob ihr gegen die Beklagte ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Auskunft tatsächlich zusteht, ist dementsprechend nicht eine solche der Zulässigkeit des Auskunftsanspruchs, sondern der Begründetheit (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2000 - III ZR 65/99, aaO).

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10
    Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - IVb ZR 48/88, BGHZ 107, 236, 242; Senatsurteile vom 4. Februar 1997 - VI ZR 69/96, VersR 1997, 601, 602 und vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03, VersR 2004, 645, 646, jeweils mwN).

    bb) Auch bei einer Stufenklage gemäß § 254 ZPO ist es rechtlich nicht ausgeschlossen, dass die maßgeblichen Vorfragen im weiteren Verfahren über den Zahlungsanspruch anders als im Teilurteil beurteilt werden (BGH, Urteile vom 26. April 1989 - IVb ZR 48/88, aaO S. 242 f. und vom 19. Dezember 1969 - V ZR 114/66, WM 1970, 405, 406; Beschluss vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98, NJW 1999, 3049).

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 260/01

    Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten nach Kündigung durch den

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10
    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft überhaupt nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH, Urteile vom 2. März 2000 - III ZR 65/99, NJW 2000, 1645, 1646 und vom 18. April 2002 - VII ZR 260/01, NJW 2002, 2952, 2953).
  • BGH, 06.11.2000 - II ZR 67/99

    Aufhebung und Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Aufhebung eines

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift für eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht, durch die die Klägerin beschwert ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2000 - II ZR 67/99, NJW 2001, 1500, 1501), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 30.10.2007 - X ZR 101/06

    Anforderungen an die Substantiierung der Mängelrüge beim Werkmangel;

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10
    Diese Prüfung kann nicht vom Revisionsgericht vorgenommen werden, weil die Ermittlung oder Verneinung konkreter Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen ihrerseits eine neue Tatsachenfeststellung darstellen kann und damit in die Zuständigkeit des Tatrichters fällt (BGH, Urteil vom 30. Oktober 2007 - X ZR 101/06, VersR 2008, 1122, 1124).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10
    Andererseits darf auch nicht über die beiden zuvor genannten Ansprüche zusammen entschieden werden, weil dann ein Widerspruch zu der im weiteren Verfahren zu treffenden Entscheidung über den auf der letzten Stufe geltend gemachten Zahlungsanspruch nicht auszuschließen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 62/09, NJW-RR 2011, 189 Rn. 22 ff.).
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10
    Eine solche Gefahr besteht bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen den prozessual selbständigen Ansprüchen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind (BGH, Urteil vom 28. November 2003 - V ZR 123/03, BGHZ 157, 133, 142 f. und vom 7. November 2006 - X ZR 149/04, NJW 2007, Rn. 12).
  • BGH, 19.12.1969 - V ZR 114/66

    Auseinandersetzung zwischen geschiedenen Eheleuten - Anspruch auf hälftige

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10
    bb) Auch bei einer Stufenklage gemäß § 254 ZPO ist es rechtlich nicht ausgeschlossen, dass die maßgeblichen Vorfragen im weiteren Verfahren über den Zahlungsanspruch anders als im Teilurteil beurteilt werden (BGH, Urteile vom 26. April 1989 - IVb ZR 48/88, aaO S. 242 f. und vom 19. Dezember 1969 - V ZR 114/66, WM 1970, 405, 406; Beschluss vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98, NJW 1999, 3049).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10
    Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - IVb ZR 48/88, BGHZ 107, 236, 242; Senatsurteile vom 4. Februar 1997 - VI ZR 69/96, VersR 1997, 601, 602 und vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03, VersR 2004, 645, 646, jeweils mwN).
  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und

  • BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98

    Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer

  • OLG Köln, 26.07.2019 - 20 U 75/18

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Eine vorgezogene Entscheidung über einen Auskunftsanspruch durch Teilurteil hat der Bundesgerichtshof zwar im Rahmen eines Urteils vom 29.03.2011 (Az. VI ZR 117/10 - zitiert nach juris) in einer arzneimittelrechtlichen Sonderkonstellation für sinnvoll gehalten und zur Begründung ausgeführt, der Auskunftsanspruch eines Geschädigten gegen ein pharmazeutisches Unternehmen aus § 84a AMG sowie der Schadensersatzanspruch aus § 84 AMG seien zwei miteinander materiell-rechtlich verzahnte Ansprüche.
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Insoweit gölten die gleichen Grundsätze wie bei einer Stufenklage, wenn ein im Wege der Stufenwiderklage erhobener Anspruch einem zuvor durch Klage erhobenen Anspruch gegenüberstehe, der mit den durch die Stufenklage verfolgten Ansprüchen materiell-rechtlich verknüpft sei (BGH 29. März 2011 - VI ZR 117/10 - Rn. 17 f., BGHZ 189, 79) .

    Ein etwaiger Widerspruch zwischen den insoweit ergehenden Entscheidungen sei deshalb ebenso zu akzeptieren wie ein Widerspruch hinsichtlich der auf den verschiedenen Stufen der Stufenklage zu treffenden Entscheidungen (BGH 29. März 2011 - VI ZR 117/10 - Rn. 18, aaO) .

  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21

    Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen

    Die Stufenklage ist dann aber in eine - zulässige - Klagehäufung im Sinne des § 260 ZPO umzudeuten (BGH, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 117/10, BGHZ 189, 79 [Rn. 7 ff.]; Urteil vom 26.03.2013 - VI ZR 109/12, Rn. 34, juris).
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