Rechtsprechung
BGH, 18.06.1996 - VI ZR 121/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Beweislast - Culpa in contrahendo - Schadensersatz
- rabüro.de
Zur Beweislast des Verkäufers bei Angabe falscher Umsatzzahlen beim Vertragsschluss
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 276
Beweislast für die Erheblichkeit falsch angegebener Umsatzzahlen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276
Darlegungs- und Beweislast bei arglistiger Täuschung im Rahmen von Vertragsverhandlungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 276
Haftung des Verkäufers wegen Angabe falscher Umsatzzahlen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Beweislastverteilung, Schadensersatzanspruch, Darlegungs- und Beweislast, culpa in contrahendo, c.i.c, Verschulden bei Vertragsschluss
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unternehmenskauf: Täuschung über Umsatz
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2503
- ZIP 1996, 1515
- MDR 1996, 1107
- VersR 1996, 1248
- WM 1996, 2020
- BB 1996, 1636
- DB 1996, 2123
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.1987 - VIII ZR 304/86
Veräußerung einer Kissenfabrik - Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger …
Auszug aus BGH, 18.06.1996 - VI ZR 121/95
Vielmehr muß der Beklagte die Behauptung des Klägers widerlegen, er hätte bei Angabe richtiger Umsatzzahlen vom Vertragsschluß Abstand genommen (BGH, Urteile vom 16. Januar 1985 - VIII ZR 317/83 - NJW 1985, 1769, 1771 zu 4.; vom 11. November 1987 - VIII ZR 304/86 - WM 1988, 124, 125; vgl. auch BGHZ 124, 151, 159 ff. m.w.N.). - BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92
Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen
Auszug aus BGH, 18.06.1996 - VI ZR 121/95
Vielmehr muß der Beklagte die Behauptung des Klägers widerlegen, er hätte bei Angabe richtiger Umsatzzahlen vom Vertragsschluß Abstand genommen (BGH, Urteile vom 16. Januar 1985 - VIII ZR 317/83 - NJW 1985, 1769, 1771 zu 4.; vom 11. November 1987 - VIII ZR 304/86 - WM 1988, 124, 125; vgl. auch BGHZ 124, 151, 159 ff. m.w.N.). - BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 317/83
Auswirkungen der Nichtberücksichtigung des Klägervortrags hinsichtlich der …
Auszug aus BGH, 18.06.1996 - VI ZR 121/95
Vielmehr muß der Beklagte die Behauptung des Klägers widerlegen, er hätte bei Angabe richtiger Umsatzzahlen vom Vertragsschluß Abstand genommen (BGH, Urteile vom 16. Januar 1985 - VIII ZR 317/83 - NJW 1985, 1769, 1771 zu 4.; vom 11. November 1987 - VIII ZR 304/86 - WM 1988, 124, 125; vgl. auch BGHZ 124, 151, 159 ff. m.w.N.).
- BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen
Soweit es in anderem Zusammenhang Zweifel an der Kausalität der Handlungsweise des Beklagten zu 1 und des Zeugen K. äußert, verkennt es, daß sich in Fällen der vorliegenden Art die Darlegungs- und Beweislast umkehrt: Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, beweispflichtig dafür, daß der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis - hier: auf die eindeutigen Anzeichen für eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit im Sommer und Herbst 1993 - unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 121/95, NJW 1996, 2503 unter II; Urteil vom 20. September 1996 - V ZR 173/95, NJW-RR 1997, 144 unter II 2 b bb). - BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
Hinweis auf Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis bei Vertragsschluß durch …
Erst wenn in dieser Frage die erforderliche Klarheit herrscht, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 18. Juni 1996 - VI ZR 121/95, WM 1996, 2020, 2021 und 26. September 1997 - V ZR 29/96, WM 1997, 2309, 2310 m.w.Nachw.) aufgrund eines allgemeinen Erfahrungssatzes zu vermuten, daß zwischen der vorvertraglichen Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht. - BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 33/00
Rückabwicklung eines Anteilskaufs wegen arglistiger Täuschung über die …
Soweit es in anderem Zusammenhang Zweifel an der Kausalität der Handlungsweise des Klägers zu 1 und des Zeugen K. äußert, verkennt es, daß sich in Fällen der vorliegenden Art die Darlegungs- und Beweislast umkehrt: Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist, derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, beweispflichtig dafür, daß der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis - hier: auf die eindeutigen Anzeichen für eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit im Sommer und Herbst 1993 - unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 121/95 = NJW 1996, 2503 unter II; Urteil vom 20. September 1996 - V ZR 173/95 = NJW-RR 1997, 144 unter II 2 b bb).
- OLG Düsseldorf, 19.07.2007 - 24 U 46/06
Gebühren des Rechtsanwalts - zur Wirksamkeit und Angemessenheit einer …
Es kann nämlich bei festgestellter Pflichtverletzung (haftungsbegründende Kausalität, § 286 ZPO) auf der jetzt maßgeblichen Ebene der haftungsausfüllenden Kausalität (§ 287 ZPO) vermutet werden, dass die Beklagte bei zutreffender Aufklärung die Honorarvereinbarung 2002 nicht unterzeichnet hätte (…vgl. Palandt/Heinrichs, aaO Rn 39 m.w.N.; BGH NJW 1996, 2503). - OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 24 U 155/10
Keine Hinweispflicht auf Honorarhöhe!
Es kann nämlich bei festgestellter Pflichtverletzung auf der jetzt maßgeblichen Ebene der haftungsausfüllenden Kausalität (§ 287 ZPO) vermutet werden, dass die Klägerin bei zutreffender Aufklärung die Honorarvereinbarungen nicht unterzeichnet hätte (BGH, NJW 1996, 2503). - OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 786/02
Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft nach Widerruf der Beitrittserklärung
Es ist somit Sache des Aufklärungspflichtigen nachzuweisen, dass der Vertrag auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung geschlossen worden wäre bzw. die dahin gehende Vermutung ist zu erschüttern (BGH NJW 1996, 2503; BGH ZIP 1998, 154, 156 = ZfIR 1998, 81, 82 = NJW 1998, 302, 303 m.w.N., dazu EWiR 1998, 727 (Grunsky) ; Hamburg NZG 2000, 536, 538). - LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06 Aus diesem Grund erkennt die gerichtliche Praxis bislang eine Umkehr der Beweislast nur in den Fällen einer Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Hinweispflichten außerhalb des Verhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant an (vgl. etwa BGH NJW 1996, 2503; NJW-RR 1997, 144, 145 [BGH 20.09.1996 - V ZR 173/95] ).
- OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07
Arztrecht - Beweislast für Aufklärung über Abrechnung stationärer …
Geht man, wie in den vom Beklagten in den Schriftsätzen vom 02.04.2008 und 14.04.2008 zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 94, 256, 363; BGH MDR 1984, 557, NJW 1994, 512, 513f.; NJW 1996, 2503), im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung nicht nur von einer Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, sondern grundsätzlich von einer Umkehr der Beweislast aus, ist das Ergebnis im Streitfall kein anderes. - OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98
Verweigerung der Erfüllung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages
Zwar trifft es zu, dass ein Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo auch im Falle eines formunwirksamen Vertrages insbesondere dann in Betracht kommt, wenn eine Vertragspartei eine besonders schwere Treuepflichtverletzung begeht (zuletzt BGH NJW 1996, 2503 mwN). - OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 704/02
Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Einlagen im Wege der Rückabwicklung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
- OLG Düsseldorf, 11.12.1997 - 10 U 183/96
Schadensersatzverpflichtung eines an den Vertragsverhandlungen nicht unmittelbar …