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   BGH, 09.05.1958 - VI ZR 124/57   

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https://dejure.org/1958,6781
BGH, 09.05.1958 - VI ZR 124/57 (https://dejure.org/1958,6781)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1958 - VI ZR 124/57 (https://dejure.org/1958,6781)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1958 - VI ZR 124/57 (https://dejure.org/1958,6781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1958, 484
  • DB 1958, 766
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53

    Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BGH, 09.05.1958 - VI ZR 124/57
    Indem der Beklagte der Gefahrlage zunächst gar nicht und dann nur durch eine unzureichende Geschwindigkeitsermäßigung Rechnung trug, ließ er es dahin kommen, daß es letztlich von mehr oder minder zufälligen Umständen, nämlich der Reaktion der Beteiligten im letzten Augenblick vor der Annäherung abhing, ob es zum Zusammenstoß kam oder nicht (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 21. April 1954 - VI ZR 55/53 - LM Nr. 5 zu § 276 (C g) BGB).
  • BGH, 28.01.1952 - III ZR 176/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1958 - VI ZR 124/57
    Die Anwendung des sogenannten Vertrauensgrundsatzes scheidet aber von vornherein aus, wenn die verkehrswidrige Fahrweise eines anderen Verkehrsteilnehmers und die dadurch bedingte Gefahrenlage rechtzeitig erkennbar ist (vgl. Urteil des III. Zivilsenats vom 28. Januar 1952 - III ZR 176/51 = VRS 4, 168; Urteil des 1. Strafsenats vom 4. März 1952 - 1 StR 787/51 - VRS 4, 370; Martin, Der Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehrsrecht, DAR 1953, 164 [165]).
  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 222/56
    Auszug aus BGH, 09.05.1958 - VI ZR 124/57
    Das rechtliche Interesse der Klägerin an der begehrten Feststellung der weiteren Ersatzpflicht des Beklagten muß schon deshalb als begründet anerkannt werden, weil angesichts der möglichen Änderung der Rentenhöhe in Zukunft die Bemessung der Ersatzansprüche für eine längere Zeit Schwierigkeiten macht und der Klägerin daran gelegen sein muß, für künftige in der Höhe noch nicht genau zu beziffernde Ansprüche die Einrede der Verjährung auszuschließen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1957 - VI ZR 222/56 = VersR 1957, 803).
  • BGH, 04.03.1952 - 1 StR 787/51
    Auszug aus BGH, 09.05.1958 - VI ZR 124/57
    Die Anwendung des sogenannten Vertrauensgrundsatzes scheidet aber von vornherein aus, wenn die verkehrswidrige Fahrweise eines anderen Verkehrsteilnehmers und die dadurch bedingte Gefahrenlage rechtzeitig erkennbar ist (vgl. Urteil des III. Zivilsenats vom 28. Januar 1952 - III ZR 176/51 = VRS 4, 168; Urteil des 1. Strafsenats vom 4. März 1952 - 1 StR 787/51 - VRS 4, 370; Martin, Der Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehrsrecht, DAR 1953, 164 [165]).
  • BGH, 02.12.1952 - 1 StR 543/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1958 - VI ZR 124/57
    Erkannte der Beklagte aus der Fahrweise des Rollers, daß dessen Fahrer betrunken war, so mußte er die sehr naheliegende Möglichkeit berücksichtigen, daß die beobachtete Fahrweise fortgesetzt wurde und daß alsdann die Gefahr eines Zusammenstoßes entstand (vgl. Urteil des 1. Strafsenats vom 2. Dezember 1952 - 1 StR 543/52 = VRS 5, 133).
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 82/58

    Motorradfahrer-Zusammenstoß links - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, (fehlende)

    Infolgedessen kann die Revision aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 1958 (VI ZR 124/57 = VersR 1958, 484), in welchem ausgesprochen ist, daß ein im letzten Augenblick unternommener Versuch, durch Linksausweichen einen Zusammenstoß zu vermeiden, allein einen Schuldvorwurf nicht begründen würde, nichts zugunsten des Beklagten herleiten.
  • BGH, 04.05.1961 - II ZR 173/59

    Haftung des Schiffseigner-Schiffers eines Sportmotorbootes

    Da dem Beklagten bekannt war, daß in dieser Weise Verbotsbestimmungen ständig übertreten wurden, kann er sich zu seiner Entschuldigung nicht darauf berufen, bei Beachtung des Verbots wäre ein Unfall vermieden worden und hierauf habe er vertrauen dürfen (BGH VersR 58, 484, 611).
  • BGH, 12.05.1959 - VI ZR 40/58

    Begriff der Unabwendbarkeit

    Verkehrswidriges Verhalten räumt den Vertrauensgrundsatz nicht ganz allgemein aus, wie die Revision aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 1958 (VI ZR 124/57 = VersR 1958, 484) entnehmen möchte, sondern nur insoweit, als entweder aus dem Verhalten eine generelle Verkehrsuntüchtigkeit erkennbar ist oder gerade in Bezug auf den begangenen oder damit zusammenhängenden Fehler.
  • BGH, 01.12.1959 - VI ZR 212/58

    Rechtsmittel

    So hat der erkennende Senat insbesondere eine solche Verpflichtung in einem Falle bejaht, in dem das entgegenkommende Fahrzeug in Schlangenlinien fuhr (Urteil vom 9. Mai 1958 - VI ZR 124/57 - VersR 1958, 484).
  • BGH, 10.06.1960 - VI ZR 142/59

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Berufungsgerichts setzt sich entgegen der Ansicht der Revision nicht in Widerspruch mit verkehrsrechtlichen Grundsätzen, die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aufgestellt worden sind (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1954 - VI ZR 152/53 - = VersR 1955, 55; vom 9. Mai 1958 - VI ZR 124/57 - = VersR 1958, 484; vom 13. März 1959 - 4 StR 30/59 - = VRS 16, 354).
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