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   BGH, 09.02.1971 - VI ZR 132/69   

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https://dejure.org/1971,1070
BGH, 09.02.1971 - VI ZR 132/69 (https://dejure.org/1971,1070)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1971 - VI ZR 132/69 (https://dejure.org/1971,1070)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1971 - VI ZR 132/69 (https://dejure.org/1971,1070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Liegengebliebenes Kraftfahrzeug - Verkehrsunfall - Sicherung eines liegengebliebenen Autos - Sicherung der Unfallstelle - Autobahn

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 17; StVO § 23 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO (a.F.) § 23 Abs. 2
    Haftungsverteilung beim Auffahren auf einen bei einbrechender Dunkelheit unzureichend gesicherten, auf einer Autobahn liegen gebliebenen Schwerlastzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Regelmäßige Haftungsverteilung 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Liegengebliebenen beim Auffahren auf unzureichend beleuchtete Fahrzeuge auf der Autobahn

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Mithaftungsanteil des unter Verletzung des Sichtfahrgebots Auffahrenden von 1/3 bei Auffahren auf unbeleuchtet liegengebliebenes und unbeleuchtetes Fahrzeug

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 471
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1967 - VI ZR 101/66

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem rechts am Rand

    Auszug aus BGH, 09.02.1971 - VI ZR 132/69
    Das gilt nach ständiger Rechtsprechung sogar dann, wenn die Schlußleuchten des liegengebliebenen Kraftfahrzeugs brennen und die Sicht im übrigen gut ist (BGH Urteil vom 28. November 1967 - VI ZR 101/66 = VersR 1968, 199 m.w.N.).
  • OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils über einzelne von verbundenen Klagen;

    Ungesichert auf der Fahrbahn liegen gebliebene Fahrzeuge gehören dazu jedoch nicht, selbst wenn sie unbeleuchtet sind (sogar dann nicht, wenn sie mit einem Tarnanstrich versehen sind, vgl. BGH, ZfSch 1987, 359 für einen auf einer Bundesstraße außerorts liegen gebliebenen, nicht gesicherten und nahezu unbeleuchteten Panzer der britischen Streitkräfte; ebenso BGH, NJW-RR 1988, 406 [BGH 08.12.1987 - VI ZR 82/87] - juris-Rn. 11; ferner BGH, VersR 1971, 471 [BGH 09.02.1971 - VI ZR 132/69] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 und VersR 2002, 1568; OLG Köln, Schaden-Praxis 1996, 307 - juris-Rn. 43; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. November 2006 - 3 U 16/06 -, juris-Rn. 27).

    Durch diese Umstände stellte sich der Lkw in der konkreten Situation als besondere Gefahrenquelle dar, was - unabhängig von Verschuldensgesichtspunkten - bereits für sich genommen zu einer deutlichen Erhöhung der Betriebsgefahr führen muss (vgl. BGH, ZfSch 1987, 359 - juris-Rn. 17; BGH, VersR 1971, 471 [BGH 09.02.1971 - VI ZR 132/69] - juris-Rn. 30; OLG Frankfurt, VersR 2002, 1568 - juris-Rn. 32).

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