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   BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77   

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https://dejure.org/1978,224
BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77 (https://dejure.org/1978,224)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1978 - VI ZR 15/77 (https://dejure.org/1978,224)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77 (https://dejure.org/1978,224)
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Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes

§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis, Anforderungen an den Entkräftungsbeweis, anderer Kausalverlauf muß "ernsthaft und naheliegend" sein

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis - Entkräftung - Andere Ursache

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2032
  • MDR 1979, 131
  • VersR 1978, 945
  • BauR 1978, 2032
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77
    Es liegt dann einer derjenigen Fälle vor, in denen gerade die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Ursachenverlaufes gegeben ist, so daß der Anscheinsbeweis entfällt (BGHZ 8, 239).
  • BGH, 29.01.1974 - VI ZR 53/71

    Anscheinsbeweis - Sicherungspflichten - Enger Zusammenhang - Versäumnis

    Auszug aus BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77
    Die bloße, häufig allerdings nicht auszuschließende Denkmöglichkeit, ein Kurzschluß könne Brandursache gewesen sein, reicht dafür nicht aus (vgl Senatsurteil vom 29. Januar 1974 - VI ZR 53/71 - VersR 1974, 750).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 76/72

    Treppensturz - Schadensursache - Beweis des ersten Anscheins - Anscheinsbeweis -

    Auszug aus BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77
    Tritt wie hier ein Schaden ein, dessen Verhütung bezweckt ist, so spricht der erste Anschein dafür, daß der Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschrift dafür ursächlich gewesen ist (vgl Senatsurteile vom 24. Juni 1953 - VI ZR 31/52 - VersR 1953, 335 , vom 6. November 1973 - VI ZR 76/72 - VersR 1974, 263 m.w.Nachw).
  • BGH, 24.06.1953 - VI ZR 31/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77
    Tritt wie hier ein Schaden ein, dessen Verhütung bezweckt ist, so spricht der erste Anschein dafür, daß der Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschrift dafür ursächlich gewesen ist (vgl Senatsurteile vom 24. Juni 1953 - VI ZR 31/52 - VersR 1953, 335 , vom 6. November 1973 - VI ZR 76/72 - VersR 1974, 263 m.w.Nachw).
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

    Auszug aus BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77
    Diese Vorschrift, die aufgrund langjähriger Berufserfahrung den besonderen Unfallgefahren des Gewerbezweiges angepaßt ist, kann auch zur Konkretisierung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gegenüber dritten Personen, mit deren Anwesenheit zu rechnen ist, herangezogen werden (vgl Senatsurteil vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 - VersR 1975, 812).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77
    Allerdings greift dann, wenn der mit der Entkräftung dieses Anscheinsbeweises Belastete dargetan hat, daß der Schaden auf mehrere typische Geschehensabläufe zurückgeführt werden kann, der Anscheinsbeweis nicht durch, wie das Berufungsgericht richtig erkennt; dann kann es auch nicht darauf ankommen, welche der beiden Geschehensabläufe der wahrscheinlichere ist (BGHZ 24, 308; BGH Urt v 23. April 1964 - VII ZR 154/62 = VersR 1964, 1063 und ständig).
  • BGH, 23.04.1964 - VII ZR 154/62
    Auszug aus BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77
    Allerdings greift dann, wenn der mit der Entkräftung dieses Anscheinsbeweises Belastete dargetan hat, daß der Schaden auf mehrere typische Geschehensabläufe zurückgeführt werden kann, der Anscheinsbeweis nicht durch, wie das Berufungsgericht richtig erkennt; dann kann es auch nicht darauf ankommen, welche der beiden Geschehensabläufe der wahrscheinlichere ist (BGHZ 24, 308; BGH Urt v 23. April 1964 - VII ZR 154/62 = VersR 1964, 1063 und ständig).
  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Der Anscheinsbeweis kann auch erschüttert werden, wenn unstreitig oder vom Inanspruchgenommenen bewiesen ist, daß ein schädigendes Ereignis durch zwei verschiedene Ursachen mit jeweils typischen Geschehensabläufen herbeigeführt worden sein kann und jede für sich allein den Schaden verursacht haben kann; haftet der Inanspruchgenommene in einem solchen Fall nur für eine der möglichen Ursachen, sind die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht anwendbar (BGHZ 24, 308, 313; BGH, Urteile vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77, NJW 1978, 2032, 2033 und vom 17. Januar 1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724).
  • LG Berlin, 23.10.2003 - 57 S 4/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines stehenden Fahrzeugs durch ein

    Vielmehr muss der Inanspruchgenommene auch dartun, dass diese andere Ursache ernsthaft in Betracht kommt; erst dann hilft es dem Geschädigten nicht, dass der eine Geschehensablauf wahrscheinlicher ist als der andere (vgl. BGH, NJW 1978, 2032).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Selbst eine größere Wahrscheinlichkeit für die Unfalldarstellung der Klägerin, die das Berufungsgericht anzunehmen scheint, würde den Anscheinsbeweis allein nicht rechtfertigen (BGHZ 24, 309, 313; Senatsurteil vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77 - VersR 1978, 945; BGH, Urt. vom 17. Februar 1988 - IVa ZR 277/86 - NJW-RR 1988, 789, 790), weil die Lebenserfahrung nicht zwingend auf den von der Klägerin geschilderten Unfallhergang hinweist.
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