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BGH, 27.04.1967 - VI ZR 165/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schaden durch Verabreichung von täglich zweimal 0,6 g Streptomycin - Tatsachenfeststellung de facie - Beurteilung von Krankenblättern als in jedem Falle zutreffend - Dosierung von Streptomycin nach Debré - Hinausschieben des Verjährungsbeginns durch Unkenntnis einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.10.1959 - VI ZR 166/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.04.1967 - VI ZR 165/65
Die Revision erblickt hierin allenfalls einen neuen rechtlichen Gesichtspunkt und hält deshalb abweichend vom Berufungsgericht die Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. Oktober 1959 (VI ZK 166/58 = LM 852 BGB Nr. 13 = NJW 60, 380) für anwendbar, daß die Unkenntnis einer weiteren Begründungsmöglichkeit des Anspruchs den Beginn der Deliktsverjährung nicht hinauszuschieben vermag.
- BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74
Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem …
Was insbesondere die zu erwartende Beeinträchtigungen im Beruf angeht, so ist auch insoweit nur der immaterielle Nachteil auszugleichen, der darin liegt, dass ein nicht so gehobener und nicht so angesehener Beruf, wie ihn die Klägerin ohne den Unfall hätte ergreifen können, neben den hier außer Acht zu lassenden wirtschaftlichen Einbußen eine geringere Befriedigung vermittelt (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. April 1967 - VI ZR 165/65 = VersR 1967, 775, 777).