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   BGH, 19.05.1967 - VI ZR 167/65   

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https://dejure.org/1967,1077
BGH, 19.05.1967 - VI ZR 167/65 (https://dejure.org/1967,1077)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1967 - VI ZR 167/65 (https://dejure.org/1967,1077)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1967 - VI ZR 167/65 (https://dejure.org/1967,1077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mehrere Gefährdungstäter - Ungewisser Urheber - Beweisschwierigkeiten - Verursachung des Schadenserfolges - Gleichzeitigkeit der Gefährdungshandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 830
    Voraussetzungen der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer als Schädiger in Betracht kommender Personen

Papierfundstellen

  • VersR 1967, 999
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.1960 - VI ZR 7/60

    "Beteiligung" i. S. des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 19.05.1967 - VI ZR 167/65
    c) Rach der zutreffenden Rechtsansicht des Berufungsgerichts setzte bei dem zweiten erwogenen Geschehensablauf, bei dem I i f l H B durch zwei Kraftfahrzeuge überfahren wurde, eine Freistellung des Beklagten den Hachv/eis voraus, daß die Tötung des Mopedfahrers nicht durch das Verhalten des Beklagten herbeigeführt sein konnte (BGHZ 33, 286, 292)" Daher brauchte sich das Berufungsgericht nicht damit auseinanderzusetzen, daß dem Zeugen Bgpnach seiner Aussage, deren Würdigung die Revision vermißt, mehrere hundert Meter vor der Einmündung der Kaldenhauser Straße in die B 57 ein Omnibus aus Richtung Moers entgegenkam.
  • OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12

    Haftung mehrerer Personen als Nebentäter für die Inbrandsetzung einer

    Eine subjektive Beziehung unter den Beteiligten, etwa die Kenntnis der jeweils anderen Verursachungsbeiträge und der Urheber wird, anders als bei § 830 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 BGB, nicht vorausgesetzt (BGH VersR 1967, 999; Mü-Ko-Wagner a.a.O. Rn. 59 mwN).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 51/70

    Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens; Unfall eines Krankenwagens;

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann sich der Geschädigte auf diese seinen Beweisnotstand behebende Regel nicht nur stützen, wenn die mehreren Täter gleichzeitig, sondern auch dann, wenn sie unabhängig voneinander in zeitlicher Aufeinanderfolge, aber noch im Rahmen eines tatsächlich zusammenhängenden einheitlichen Vorgangs (s.unten 2) gehandelt haben (BGHZ 33, 291 [BGH 15.11.1960 - VI ZR 7/60] ; Senatsurteile vom 19. Mai 1967 - VI ZR 167/65 - VersR 1967, 999 und vom 23. September 1969 - VI ZR 37/68 - VersR 1969, 1023).
  • BGH, 23.09.1969 - VI ZR 37/68

    Ersatzansprüche wegen Verdienstentgangs und Heilungskosten im Wege der Leistungs-

    Im Falle der Entscheidung vom 19. Mai 1967 - VI ZR 167/65 - (VersR 1967, 999) hat der erkennende Senat daher auch bereits die Bestimmung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB für anwendbar gehalten, ohne darauf abzustellen, ob der Kraftfahrer, durch den der Verletzte möglicherweise tödlich überfahren worden war, bevor er auch von dem Beklagten noch überfahren wurde, schuldhaft gehandelt hatte.
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