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   BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62   

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BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62 (https://dejure.org/1963,5562)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1963 - VI ZR 188/62 (https://dejure.org/1963,5562)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1963 - VI ZR 188/62 (https://dejure.org/1963,5562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 1160
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57

    Begriff der wiederkehrenden Leistung

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62
    Was die von der Revisionsbeantwortung angeführten Entscheidungen BGHZ 28, 144 und 33, 112 angeht, so betreffen sie völlig andere Sachverhalte.
  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 73/59

    Verjährung des Anspruchs auf Erhöhung einer Schadenrente

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62
    Was die von der Revisionsbeantwortung angeführten Entscheidungen BGHZ 28, 144 und 33, 112 angeht, so betreffen sie völlig andere Sachverhalte.
  • BGH, 31.01.1961 - VI ZR 100/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62
    Nachdem das Landgericht und das Oberlandesgericht zunächst die Klage abgewiesen hatten, weil sie der Ansicht waren, die Haftung der Beklagten sei nach den §§ 898, 899 RVO ausgeschlossen, hat der Bundesgerichtshof die Sache durch Urteil vom 31. Januar 1961 - VI ZR 100/60 - an das Berufungsgericht zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 92/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62
    Zwar kann unter Umständen in der Zahlung einzelner Renten auf einen vom Gläubiger geltend gemachten Rentenanspruch aus den §§ 843, 844 BGB (entsprechend § 3 HpflG) eine Anerkennung des Gesamtansprches durch den Schuldner gesehen werden, die geeignet ist, die Verjährung des Gesamtanspruches zu unterbrechen (Senatsurteil vom 12. Juli 1960 - VI ZR 92/59 - VersR 1960, 949).
  • RG, 08.04.1929 - VI 635/28

    Wann beginnt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die sich auf das

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62
    Durch den Rechtsübergang der Forderung auf die Klägerin wurde die Verjährungsfrist nicht berührt (RGZ 124, 111; 151, 345, LM BGB § 852 Nr. 8).
  • RG, 11.06.1936 - VI 480/35

    1. Ist für den Beginn der Verjährung die nach § 852 BGB. erforderliche Kenntnis

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62
    Durch den Rechtsübergang der Forderung auf die Klägerin wurde die Verjährungsfrist nicht berührt (RGZ 124, 111; 151, 345, LM BGB § 852 Nr. 8).
  • RG, 30.05.1932 - VIII 135/32

    Unterliegt bei Vertragsrechten auf kurzzeitig wiederkehrende, wirtschaftlich

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62
    Soweit aus der Entscheidung RGZ 136, 427 abgeleitet werden sollte, daß die gerichtliche Geltendmachung des einzelnen "Gefälls" einer Rentenforderung die Verjährung der Gesamtforderung unterbreche, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • RG, 24.05.1917 - VI 89/17

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs nach dem Kraftfahrzeuggesetz

    Auszug aus BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62
    Begnügt sich der Kläger damit, einen Teil des Anspruches rechtshängig zu machen, so tritt auch nur bezüglich dieses Teiles die Unterbrechung ein (RGZ 90, 290, 292; JW 1913, 22).
  • BGH, 10.01.2012 - VI ZR 96/11

    Beihilfe, Pflegegeld und Halbwaisenrente für ein durch ärztlichen

    Eine Abhängigkeit der für die wiederkehrenden Leistungen geltenden von der für das Stammrecht geltenden Verjährungsfrist ergibt sich nach der früheren Rechtslage nur dann, wenn das Stammrecht verjährt ist; in diesem Fall kann sich der Anspruchsteller nicht mit Erfolg auf die (längere) Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. berufen (Senatsurteile vom 5. Juli 1963 - VI ZR 188/62, VersR 1963, 1160, 1161; vom 3. Juli 1973 - VI ZR 38/72, aaO; vgl. auch § 224 BGB a.F.).

    Unerheblich ist auch, dass dem vorliegend geltend gemachten Anspruch ein Anspruchsübergang gemäß den seinerzeit geltenden § 30 Abs. 3 SG, § 87a BBG auf die Klägerin zugrunde liegt; durch den Rechtsübergang einer Forderung auf einen Drittleistungsträger wird die Verjährungsfrist nicht berührt (so schon Senatsurteil vom 5. Juli 1963 - VI ZR 188/62, VersR 1963, 1160).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2002 - 23 U 113/01

    Zu den Voraussetzungen der Verjährungsfrist des § 196

    Im übrigen setzt jede Aufklärungspflicht bereits objektiv voraus, dass dem Schuldner die Unkenntnis oder die Fehlvorstellungen des anderen Teils bekannt war oder hätte bekannt sein müssen; ohne Anhaltspunkte hierfür ist er auch zu Hinweisen über Beginn, Dauer oder Ablauf von Verjährungsfristen nicht verpflichtet (BGH VersR 1963, 1160; NJW 1979, 156, 157 = BauR 1979, 59, 62 [insoweit in BGHZ 72, 229 nicht abgedruckt]).
  • OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17

    Verbindlichkeit des Abfindungsvergleichs und Verjährung von Ansprüchen aus

    Vielmehr gilt, wie es der BGH bereits in seinem Urteil vom 05.07.1963, Az.: VI ZR 188/62, VersR 1963, 1160 = BeckRS 1963, 30402211, formuliert hat und was auf den hier zu entscheidenden Fall übertragbar ist, Folgendes: "Die 4-jährige Verjährungsfrist des § 197 BGB kann dann nicht angewandt werden, wenn die für die Gesamtforderung geltende 2-jährige Verjährungsfrist (§ 8 HpflG) bereits verstrichen ist.
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 5 U 44/16

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Die Unterbrechung tritt vielmehr in einem solchen Falle nur in dem Umfang ein, in dem die Ansprüche rechtshängig gemacht worden sind (BGH, Urteil vom 05.07.1963 - VI ZR 188/62 - VersR 1963, 1160).
  • OLG Nürnberg, 08.08.2006 - 9 U 812/06
    Die Verjährung der aus dem - nicht verjährten - Stammrecht fließenden wiederkehrenden Leistungen unterliegt jedoch der unmittelbar anzuwendenden Vorschrift des § 197 BGB a.F. (ständige Rechtsprechung des BGH: VersR 1963, 1160, 1161; 2000, 1116; NJW 2002, 1791 [BGH 26.02.2002 - VI ZR 288/00] ; 2003, 1524, 1626) .

    Der Entscheidung ist zu entnehmen, dass in dem entschiedenen Fall die Verjährung des Stammrechts nicht unterbrochen wurde und dass von der deshalb eingetretenen Verjährung des Stammrechts auch die Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen erfasst wurden (a.a.O. Seite 1526, so auch bereits BGH VersR 1963, 1160).

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2003 - 23 U 113/02

    Vermietung als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB

    Im übrigen setzt jede Aufklärungspflicht bereits objektiv voraus, dass dem Schuldner die Unkenntnis oder die Fehlvorstellungen des anderen Teils bekannt war oder hätte bekannt sein müssen; ohne Anhaltspunkte hierfür ist er auch zu Hinweisen über Beginn, Dauer oder Ablauf von Verjährungsfristen nicht verpflichtet (BGH VersR 1963, 1160; NJW 1979, 156, 157 = BauR 1979, 59, 62 [insoweit in BGHZ 72, 229 nicht abgedruckt]).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - 1 U 123/11

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall gem. § 852 BGB a.F.

    Jedoch sind wiederkehrende Leistungen von dem für das Stammrecht geltenden Verjährungsrecht dann abhängig, wenn das Stammrecht zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs aus den wiederkehrenden Leistungen bereits verjährt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2012, VI ZR 96/11, veröffentlicht bei juris, mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1160).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 85/71

    Regress unter Versicherungen für das schuldhafte Verursachen eines

    Ist dies der Fall, so kann sich die Klägerin nicht auf § 197 BGB berufen, wonach die Verjährungsfrist für Rentenrückstände vier Jahre beträgt (Senatsurteil vom 5. Juli 1963 - VI ZR 188/62 - VersR 1965, 1160; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 10. Aufl. TZ 1323; Palandt/Danckelmann, BGB, 31. Aufl. § 197 Anm. 3).
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