Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1962 - VI ZR 193/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,223
BGH, 06.02.1962 - VI ZR 193/61 (https://dejure.org/1962,223)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1962 - VI ZR 193/61 (https://dejure.org/1962,223)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1962 - VI ZR 193/61 (https://dejure.org/1962,223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1, §§ 242, 260
    Auskunftspflicht des Verbreiters unwahrer kreditschädigender Äußerungen

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 731
  • MDR 1962, 393
  • GRUR 1962, 382
  • DB 1962, 404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 06.04.1932 - IX 366/31

    Unter welchen Voraussetzungen ist jemand, der über einen anderen ehrenrührige

    Auszug aus BGH, 06.02.1962 - VI ZR 193/61
    Allerdings wird dabei hervorgehoben, daß Grund zu der Annahme bestehen müsse, der Beklagte habe die unwahre Behauptung nicht nur einer dem Betroffenen bekannten Person, sondern auch anderen Personen gegenüber aufgestellt (RGZ 140, 403; 158, 377; 162, 181 [192]; RG HRR 1940 Nr. 619).

    Mit Recht hat das Reichsgericht (RGZ 140, 403) darauf hingewiesen, daß es ein anständiger Mensch, der gutgläubig eine unwahre ehrverletzende Behauptung aufgestellt hat, selbstverständlich finden wird, daß er dem Verletzten behilflich sein muß, den eingetretenen Schaden wieder auszugleichen und dem von ihm verbreiteten Gerücht; überall da entgegenzutreten, wohin es gelangt ist.

  • RG, 19.11.1938 - II 69/38

    Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die

    Auszug aus BGH, 06.02.1962 - VI ZR 193/61
    Allerdings wird dabei hervorgehoben, daß Grund zu der Annahme bestehen müsse, der Beklagte habe die unwahre Behauptung nicht nur einer dem Betroffenen bekannten Person, sondern auch anderen Personen gegenüber aufgestellt (RGZ 140, 403; 158, 377; 162, 181 [192]; RG HRR 1940 Nr. 619).
  • RG, 06.12.1939 - II 34/39

    Kann der Anspruch, daß ein Reichsinnungsverband eine in sein Aufgabengebiet

    Auszug aus BGH, 06.02.1962 - VI ZR 193/61
    Allerdings wird dabei hervorgehoben, daß Grund zu der Annahme bestehen müsse, der Beklagte habe die unwahre Behauptung nicht nur einer dem Betroffenen bekannten Person, sondern auch anderen Personen gegenüber aufgestellt (RGZ 140, 403; 158, 377; 162, 181 [192]; RG HRR 1940 Nr. 619).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen

    § 242 BGB begründet bei einer feststehenden Rechtsverletzung einen Auskunftsanspruch über den Verbreitungsumfang, wenn dies zur Rechtsverfolgung erforderlich ist und der Verletzer die Auskunft unschwer erteilen kann (BGH NJW 1962, 731 = GRUR 1962, 382; OLG München AfP 1995, 658 [660]).

    Insoweit muss Grund zu der Annahme bestehen, der Verletzer habe die unwahre Behauptung nicht nur einer dem Betroffenen bekannten Person, sondern auch anderen Personen gegenüber aufgestellt (BGH NJW 1962, 731 = GRUR 1962, 382), Das ist der Fall.

  • OLG Köln, 19.01.2010 - 24 U 51/09

    Schadenersatz wegen Diskriminierung schwarzafrikanischen Paares bei der

    Ein gesetzliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als eine Auskunftspflichten begründende Sonderverbindung anerkannt, wenn der Betroffene zum Schutze seiner Rechtsgüter und zur Verfolgung seiner Ansprüche auf die Auskunft angewiesen ist und der Schädiger diese selbst unschwer erteilen kann (BGH NJW 1962, 731 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts).
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Es widerspricht dem vom Berufungsgericht selbst angeführten Grundsatz, daß ein begangener Vertragsverstoß auf weitere Vertragsverstöße schließen läßt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1962 - VI ZR 193/61, NJW 1962, 731; vgl. auch BGHZ 95, 274, 280).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. Juli 1980 (VI ZR 159/78, GRUR 1980, 1105, 1111 - Das Medizinsyndikat III; vgl. aber auch BGH Urt. v. 6. Februar 1962 - VI ZR 193/61, NJW 1962, 731), auf die sich die Beklagte beruft, steht der Auffassung nicht entgegen, daß Auskünfte auch zum Umfang des Bestehens eines Rechts verlangt werden können.
  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

    In der Rechtsprechung ist, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, der Grundsatz entwickelt worden, daß ein Geschädigter gegen den (auch aus unerlaubter Handlung haftenden) Ersatzpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Auskunftserteilung hat, um eine Klage auf Schadensersatz vorzubereiten (BGH NJW 1962, 731 betr. Ehrenschutz; BGH NJW 1976, 193, 194; Palandt/Heinrichs BGB 39. Aufl. § 261 Anm. 2 d) bb)).
  • OLG Dresden, 02.02.2018 - 4 U 1570/17

    Streitwert einer Klage auf Übersendung von Fotokopien aus einer Patientenakte

    "In der Rechtsprechung ist, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, der Grundsatz entwickelt worden, daß ein Geschädigter gegen den (auch aus unerlaubter Handlung haftenden) Ersatzpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Auskunftserteilung hat, um eine Klage auf Schadensersatz vorzubereiten (BGH NJW 1962, 731 betr.
  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

    In Fällen dieser Art ist für die Annahme einer rechtlichen Sonderbeziehung und damit für die Zuerkennung eines Auskunftsanspruchs regelmäßig als ausreichend angesehen worden, daß ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt noch offen ist (RGZ 137, 206, 212; 140, 403; 158, 377 BGH Urteile vom 3. März 1954 - VI ZR 256/52 = LM BGB § 987 Nr. 3 und vom 6. Februar 1962 - VI ZR 193/61 = NJW 1962, 731; Nachweise zum Auskunftsanspruch des Verletzten gegen den Verletzer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in BGH Urteil vom 4. März 1977 a.a.O.).
  • OLG Köln, 19.04.2018 - 15 U 135/17

    Frauke Petry gegen "Faktenzoom"

    Zwar wird aus § 242 BGB ein Anspruch abgeleitet, bei feststehender Rechtsverletzung Auskunft über den Verbreitungsumfang zu erhalten, wenn diese zur Rechtsverfolgung erforderlich ist und der Verletzer sie unschwer erteilen kann (BGH, Urt. v. 6.2.1962 - VI ZR 193/61, NJW 1962, 731; Wenzel (Gamer), Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 15 Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 668/04

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs aus Treu und Glauben

    Allerdings wird nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB Auskunft dort geschuldet, wo sich aus dem Wesen des Rechtsverhältnisses ergibt, dass der Auskunftsberechtigte in entschuldbarer Weise über den Umfang seines Rechtes im Ungewissen, der Auskunftsverpflichtete aber in der Lage ist, die erforderlichen Auskünfte leicht zu erteilen (so BGH NJW 1954, 70, 71; BGH NJW 1962, 731; BGH NJW 1971, 656; BGH WM 1970, 1116, 1118; BGH NJW 1978, 1002; Krüger in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2003, § 260 RN 12; Bittner in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2001, § 260 RN 19).

    Es muss Grund für die Annahme bestehen, dass der Auskunftsverpflichtete eine schadensersatzpflichtige Handlung begangen hat (BGH NJW 1962, 731).

  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 105/82

    Anspruch auf Bekanntgabe der Übermittlung personenbezogener Daten; Anspruch eines

    Nach anerkannter Rechtsprechung ist in derartigen Fällen auch derjenige, der zur Beseitigung eines Zustandes fortwirkender Störung verpflichtet ist, gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, dem Betroffenen die entsprechenden Auskünfte zu geben, wenn er in der Lage ist, sie ohne größere Beschwernisse zu erteilen (RGZ 158, 377, 379; BGH, Urteile v. 18. Februar 1972 - I ZR 82/70 - GRUR 1972, 558, 560 mit Anm. v. Falck und v. 4. Juli 1975 - I ZR 115/73 - JZ 1976, 318, 319 - NJW 1976, 193 mit Anm. Stürner in JZ 1976, 320, 322; vgl. zum Ehrenschutz Senatsurteil vom 6. Februar 1962 - VI ZR 193/61 - NJW 1962, 731).
  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70

    Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 273/79

    Datenschutz

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 206/08

    Konkludente Einwilligung zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrags

  • OLG Dresden, 21.05.2008 - 13 U 1953/07

    Auskunftsanspruch des Auftraggebers in einem GMP-Vertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 8 Sa 17/89

    Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers

  • LG Hamburg, 16.11.2007 - 308 O 288/07

    Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, Lichtbilder im Rahmen

  • LG Heidelberg, 30.12.2015 - 12 O 7/15

    Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch der Gesellschaft über den Aktienbesitz

  • OLG München, 28.01.1982 - 1 U 1273/81
  • VG Köln, 21.06.2001 - 7 K 939/97
  • BGH, 24.05.1967 - Ib ZR 106/65

    Herstellung von Ölfeuerungsanlagen - Anspruch auf Schadensersatz - Verstoß gegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht