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   BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86   

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https://dejure.org/1987,1382
BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86 (https://dejure.org/1987,1382)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1987 - VI ZR 199/86 (https://dejure.org/1987,1382)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - VI ZR 199/86 (https://dejure.org/1987,1382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisantritt - Früherer Schriftsatz - Verhältnis - Klarstellung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1469
  • MDR 1988, 133
  • VersR 1988, 158
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 143/81

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Verwertung der Aussage eines im

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Die Revision hätte, da der Antritt des unmittelbaren Zeugenbeweises gegen den Urkundenbeweis mittels Vernehmungsprotokollen aus anderen Verfahren stets zulässig ist (vgl. Senatsurteilvom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 = VersR 1983, 668, 669), Recht, wenn ein ordnungsgemäßer Beweisantritt vorgelegen hätte und wenn das angefochtene Urteil auf einem dahingehendenVerfahrensverstoß beruhen könnte.

    aa) Die Frage, ob und in welcher Form der Verrichtungsgehilfe vom Geschädigten zu beaufsichtigen ist, läßt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen (vgl. Se natsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 = aaO.).

  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Ein solches Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst kann zu einer Haftungsbegrenzung des zum Schadensersatz Verpflichteten führen (BGHZ 3, 46, 49; 9, 316, 318).
  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Ein solches Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst kann zu einer Haftungsbegrenzung des zum Schadensersatz Verpflichteten führen (BGHZ 3, 46, 49; 9, 316, 318).
  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Zwar tritt bei Vorsatz des Schädigers ein nur fahrlässiges Mitverschulden des Geschädigten in aller Regel zurück, weil zur Anwendung des § 254 Abs. 1 BGB der Verletzte in zurechenbarer Weise bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt haben muß und dies bei einer vorsätzlich gerade die Sorglosigkeit des Geschädigten einplanenden Handlung des Schädigers in der Regel ausgeschlossen ist (BGHZ 76, 216, 218).
  • BGH, 25.01.1956 - V ZR 190/54

    Wahrheitspflicht. Widersprechendes Vorbringen

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Er hat aber weder mit ausreichender Deutlichkeit die in Bezug genommenen Passagen im Vorbringen des N. ausgegrenzt noch wie es für die Verwertung einander widersprechender Begründungen zumindest notwendig gewesen wäre - das Verhältnis dieser einander ausschließenden Behauptungen klargestellt (vgl. BGHZ 19, 387, 390).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 1/69

    Maklergeschäft - Geschäftsführer - Vorstrafen - Haftung - Verschulden

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Zutreffend hat es dabei - unabhängig von der Frage der charakterlichen Eignung bei der Auswahl des Verrichtungsgehilfen (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1970 - VI ZR 1/69 = NJW 1970, 1314) - für die weitere inhaltliche Bestimmung dieser Pflichten die erhebliche Gefahr von Eigentumsschädigungen bei dem Handel mit Paletten hervorgehoben und die dem Unternehmer obliegende Aufgabe herausgestellt, durch geeignete Kontrollen beim Ankauf gebrauchter Paletten dafür zu sorgen, daß derartige Geschäfte nur mit dazu Berechtigten getätigt und Schädigungen des Eigentums nach Möglichkeit verhindert wurden.
  • BAG, 18.06.1970 - 1 AZR 520/69

    Kaufmännischer Angestellter eines - Versorgungsunternehmens - Abrechnung der

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Wer als Gewerbetreibender keine Vorsorge gegen Veruntreuungen oder Unterschlagungen trifft, handelt schuldhaft im Sinne des § 254 BGB (vgl. BGH LM § 989 Nr. 12; BAG NJW 1970, 1861).
  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 235/15

    Maklervertrag: Pflichtverletzung gegenüber dem Verkäufer durch unrichtige Angaben

    b) Zwar kann es an einem ordnungsgemäßen Beweisantritt fehlen, wenn der Vortrag der beweisbelasteten Partei in Bezug auf die unter Beweis gestellte Behauptung widersprüchlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1987  - VI ZR 199/86, VersR 1988, 158; Beschluss vom 14. Juni 2016 - VI ZR 346/15, juris Rn. 13).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Offensichtlich will das Berufungsgericht dem Kläger widersprüchliches und damit die prozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) mißachtendes Vorbringen (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juli 1987, VI ZR 199/86, NJW-RR 1987, 1469) zur Last legen, weil H. im Unterschied zu dem vom Kläger behaupteten Verkehrswert lediglich zu einem deutlich geringeren Betrag in Höhe von 991.000 DM gelangt.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 32/14

    Umfang des Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls beim massiven

    Solange allerdings das Verhältnis einander widersprechenden Sachvortrags nicht klar gestellt wird, verstoßen solche Behauptungen gegen die Wahrheitspflicht, weil entweder das eine oder das andere Vorbringen, nicht aber beides zugleich als wahr behauptet werden kann (BeckOK ZPO/von Selle ZPO § 138 Rn. 34 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1987, 1469).
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