Rechtsprechung
BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Anspruch auf Einsicht in Krankenunterlagen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arzt - Krankenunterlagen - Einsicht - Krankenhaus - Behandlungsmaßnahmen - Rechtsstreit
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 242; BGB § 611; BGB § 810; BDSG § 26; GG Art. 1; GG Art. 2
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen (Operation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BDSG § 26; BGB §§ 242, 611, 810; GG Art. 1, 2
Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- streifler.de (Kurzinformation)
Ärztliche Dokumentationspflicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einsichtsrecht in die Patientenakte
Papierfundstellen
- BGHZ 85, 327
- NJW 1983, 328
- MDR 1983, 297
- MDR 1983, 298
- VersR 1983, 264
- JR 1983, 236
- JR 1983, 239
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76
Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation
Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
Der erkennende Senat hat einen solchen Grundsatz bisher nicht aufgestellt, vielmehr nur ausgesprochen, daß eine ordnungsmäßige Dokumentation über die Behandlung des Patienten nicht, wie früher noch von der Rechtsprechung angenommen wurde, allein eine im Belieben des Arztes stehende Gedächtnisstütze darstellt, sondern dem Patienten als Bestandteil einer sorgfältigen Behandlung vom Arzt geschuldet wird (grundlegend: Senatsurteil vom 27. Juni 1978 - VI ZR 183/76 - BGHZ 72, 132, 137).Indessen ist in Weiterbildung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 72, 132 die im Berufungsurteil vertretene Meinung, daß auch dem Patienten selbst ein Einsichtsrecht zustehe, nicht nur vom Berufungsgericht auch anderweit (NJW 1980, 644, rechtskr.), sondern mehr oder weniger uneingeschränkt auch von anderen Instanzgerichten geteilt worden (LG Limburg, NJW 1979, 607; LG Göttingen, NJW 1979, 601, mit zust. Anm. Ahrens; LG Köln, VersR 1981, 1086; ein die letztere Entscheidung bestätigendes Urteil des OLG Köln liegt dem Senat zur Revision vor; Gegenstand eines gleichzeitig verkündeten Senatsurteils VI ZR 177/81 ist das Urteil des KG vom 1. Juni 1981 - NJW 1981, 2521).
Diese Auffassung vertritt besonders nachdrücklich Husmann (in: Die juristische Problematik in der Medizin 1971, Bd. II S. 183 ff); auch etwa Narr (…Ärztliches Berufsrecht, 2. Aufl. 1977 Rdn. 935 ff), ferner Daniels (NJW 1976, 345, 348 f) neigten schon vor dem Grundsatzurteil BGHZ 72, 132, das diese Frage allerdings ausdrücklich offenließ, einem weitgehenden Einsichtsrecht zu.
- BGH, 23.11.1982 - VI ZR 177/81
Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Unterlagen über eine psychiatrische …
Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
Indessen ist in Weiterbildung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 72, 132 die im Berufungsurteil vertretene Meinung, daß auch dem Patienten selbst ein Einsichtsrecht zustehe, nicht nur vom Berufungsgericht auch anderweit (NJW 1980, 644, rechtskr.), sondern mehr oder weniger uneingeschränkt auch von anderen Instanzgerichten geteilt worden (LG Limburg, NJW 1979, 607; LG Göttingen, NJW 1979, 601, mit zust. Anm. Ahrens; LG Köln, VersR 1981, 1086; ein die letztere Entscheidung bestätigendes Urteil des OLG Köln liegt dem Senat zur Revision vor; Gegenstand eines gleichzeitig verkündeten Senatsurteils VI ZR 177/81 ist das Urteil des KG vom 1. Juni 1981 - NJW 1981, 2521).Das gilt nicht nur, soweit - wie im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie - die Einflußnahme auf die geistigseelische Struktur des Patienten den Schwerpunkt der ärztlichen Aufgabe bildet (vgl. dazu das Senatsurteil vom 23. November 1982 - VI ZR 177/81;… ausführlich dazu Lilie, a.a.O. S. 177 ff), sondern ist im Regelfall jeder ärztlichen Tätigkeit mehr oder weniger wesenseigen.
- RG, 05.10.1936 - IV 119/36
Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
Das ergibt sich aus der Zielsetzung des Behandlungsvertrags und auch aus dem mangelnden Urkundscharakter der betreffenden Aufzeichnungen (vgl. dazu schon RGZ 152, 213, 214).
- BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57
Aufklärungspflicht des Arztes
Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
Das ist in der Rechtsprechung selbst hinsichtlich der rechtfertigenden Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs anerkannt (BGHZ 29, 46, 57 und ständig). - LG Limburg, 17.01.1979 - 3 S 244/78
Anspruch von Krankenhauspatienten auf Einsichtnahme in Krankenpapiere ; …
Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
Indessen ist in Weiterbildung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 72, 132 die im Berufungsurteil vertretene Meinung, daß auch dem Patienten selbst ein Einsichtsrecht zustehe, nicht nur vom Berufungsgericht auch anderweit (NJW 1980, 644, rechtskr.), sondern mehr oder weniger uneingeschränkt auch von anderen Instanzgerichten geteilt worden (LG Limburg, NJW 1979, 607; LG Göttingen, NJW 1979, 601, mit zust. Anm. Ahrens; LG Köln, VersR 1981, 1086; ein die letztere Entscheidung bestätigendes Urteil des OLG Köln liegt dem Senat zur Revision vor; Gegenstand eines gleichzeitig verkündeten Senatsurteils VI ZR 177/81 ist das Urteil des KG vom 1. Juni 1981 - NJW 1981, 2521). - LG Köln, 05.03.1981 - 2 O 525/80
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
Indessen ist in Weiterbildung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 72, 132 die im Berufungsurteil vertretene Meinung, daß auch dem Patienten selbst ein Einsichtsrecht zustehe, nicht nur vom Berufungsgericht auch anderweit (NJW 1980, 644, rechtskr.), sondern mehr oder weniger uneingeschränkt auch von anderen Instanzgerichten geteilt worden (LG Limburg, NJW 1979, 607; LG Göttingen, NJW 1979, 601, mit zust. Anm. Ahrens; LG Köln, VersR 1981, 1086; ein die letztere Entscheidung bestätigendes Urteil des OLG Köln liegt dem Senat zur Revision vor; Gegenstand eines gleichzeitig verkündeten Senatsurteils VI ZR 177/81 ist das Urteil des KG vom 1. Juni 1981 - NJW 1981, 2521). - BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Anspruch auf Auskunft und Einsichtnahme in Krankenunterlagen; Rechtsnatur von …
Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
Dieser zusätzliche Vertragsanspruch ergibt sich schon aus dem durch grundrechtliche Wertung geprägten Selbstbestimmungsrecht und der personalen Würde des Patienten, die es verbieten, ihm im Rahmen der Behandlung die Rolle eines bloßen Objekts zuzuweisen (vgl. dazu BVerfG NJW 1979, 1925, 1929 und das Sondervotum daselbst S. 1930 f). - LG Göttingen, 16.11.1978 - 2 O 152/78
Klage auf Gewährung der Einsichtnahme in Krankenakten im Rahmen einer …
Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
Indessen ist in Weiterbildung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 72, 132 die im Berufungsurteil vertretene Meinung, daß auch dem Patienten selbst ein Einsichtsrecht zustehe, nicht nur vom Berufungsgericht auch anderweit (NJW 1980, 644, rechtskr.), sondern mehr oder weniger uneingeschränkt auch von anderen Instanzgerichten geteilt worden (LG Limburg, NJW 1979, 607; LG Göttingen, NJW 1979, 601, mit zust. Anm. Ahrens; LG Köln, VersR 1981, 1086; ein die letztere Entscheidung bestätigendes Urteil des OLG Köln liegt dem Senat zur Revision vor; Gegenstand eines gleichzeitig verkündeten Senatsurteils VI ZR 177/81 ist das Urteil des KG vom 1. Juni 1981 - NJW 1981, 2521). - OLG Bremen, 31.07.1979 - 1 U 47/79
Anspruch auf Herausgabe der Krankengeschichte bzw. der Herausgabe des …
Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
Indessen ist in Weiterbildung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 72, 132 die im Berufungsurteil vertretene Meinung, daß auch dem Patienten selbst ein Einsichtsrecht zustehe, nicht nur vom Berufungsgericht auch anderweit (NJW 1980, 644, rechtskr.), sondern mehr oder weniger uneingeschränkt auch von anderen Instanzgerichten geteilt worden (LG Limburg, NJW 1979, 607; LG Göttingen, NJW 1979, 601, mit zust. Anm. Ahrens; LG Köln, VersR 1981, 1086; ein die letztere Entscheidung bestätigendes Urteil des OLG Köln liegt dem Senat zur Revision vor; Gegenstand eines gleichzeitig verkündeten Senatsurteils VI ZR 177/81 ist das Urteil des KG vom 1. Juni 1981 - NJW 1981, 2521). - OLG Celle, 30.11.1977 - 3 U 17/77
Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
Damit ist die Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen an einen nachbehandelnden Arzt keinesfalls zulässig (anders noch OLG Celle NJW 1978, 1200); es geht dabei auch nicht nur um einen Akt der "Standescourtoisie" (…so aber Lenkaitis, Krankenunterlagen aus juristischer, insbesondere zivilrechtlicher Sicht, 1979, S. 173). - KG, 01.06.1981 - 20 U 96/81
1. Kann auf Grund des § 810 BGB. die Vorlegung von Aufzeichnungen und Notizen …
- BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13
Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders
Für Auskunftsansprüche von Patienten gegenüber ärztlichen Behandlern ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sie grundsätzlich auch dann bestehen, wenn sie ausschließlich der Informationsbeschaffung zum Zwecke der Verwirklichung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und nicht der Vorbereitung von Leistungsansprüchen dienen (BGHZ 85, 339 = NJW 1983, 330, 331; BGHZ 85, 327 = NJW 1983, 328, 329; vgl. auch BVerfG NJW 1999, 1777). - BGH, 20.01.2015 - VI ZR 137/14
Anspruch des Patienten gegen den Klinikträger auf Preisgabe der Privatanschrift …
a) Zwar hat der Patient gegenüber Arzt und Krankenhaus grundsätzlich auch außerhalb eines Rechtsstreits Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen, soweit sie Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (Medikation, Operation etc.) betreffen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. November 1982 - VI ZR 222/79, BGHZ 85, 327, 332 ff.). - BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen …
aa) Landgericht und Oberlandesgericht haben dem Antrag des Beschwerdeführers den Erfolg versagt unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die den Anspruch des Patienten auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen zunächst grundsätzlich auf sogenannte objektive Befunde beschränkt (vgl. BGHZ 85, 327 ) und einen sogenannten therapeutischen Vorbehalt anerkannt hat, der es ermöglicht, einer erstrebten weitergehenden Einsichtnahme über eigene Rechte des Therapeuten und Rechte Dritter (vgl. BGHZ 85, 339 ) hinaus auch therapeutische Bedenken entgegenzuhalten (vgl. BGHZ 106, 146 ).Auch wo solche Einschätzungen rein subjektiven Charakter haben, ist unter diesen Bedingungen das Selbstbestimmungsrecht des Behandelten durch Verweigerung des Zugangs zu wesentlichen Teilen der eigenen Krankenunterlagen wesentlich intensiver berührt als in einem privatrechtlichen Behandlungsverhältnis, in dem der Betroffene - wie auch der Bundesgerichtshof hervorgehoben hat (BGHZ 85, 327 ) - sein Selbstbestimmungsrecht dadurch ausüben kann, dass er sich aus dem Behandlungsverhältnis zurückzieht.
Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung, in der er für das privatrechtliche Arzt-Patienten-Verhältnis ein Akteneinsichtsrecht des Patienten bezüglich der objektiven Befunde anerkannt, es zugleich aber auf diese Befunde beschränkt hat, festgestellt, dass mit dem Recht des Arztes, nicht-objektive Befunde von der Akteneinsicht auszuschließen, eine gewisse Missbrauchsgefahr verbunden sei, die aber zunächst in Kauf genommen werden müsse (BGHZ 85, 327 ).
Objektive Befunde sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die die angegriffenen Entscheidungen sich stützen, die naturwissenschaftlich objektivierbaren Befunde sowie die Aufzeichnungen über Behandlungsmaßnahmen, insbesondere Angaben über Medikation und Operationsberichte (vgl. BGHZ 85, 327 ; 106, 146 ); von der Einsicht ausgeschlossen sein sollen dagegen diejenigen Dokumentationen, die bewertungsabhängige und insofern subjektive Beurteilungen des Krankheitsbildes durch die behandelnden Ärzte betreffen (BGHZ 85, 327 ; 106, 146 ).
Sie sind jedenfalls zur Nutzung durch nachbehandelnde Therapeuten bestimmt (vgl. BGHZ 85, 327 ;… Wullweber, RuP 1985, S. 69 ); außerdem kommt die Notwendigkeit einer Nutzung durch externe Gutachter in Betracht (vgl. BVerfGE 109, 133 ).
Um eine praktische Unmöglichkeit kann es sich angesichts der auch vom Bundesgerichtshof aufgewiesenen Möglichkeit, zur Einsichtnahme eine Kopie mit - als solche erkennbar gemachten - Abdeckungen zur Verfügung zu stellen (vgl. BGHZ 85, 327 ), nicht handeln.
- BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88
Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners
Ein Anwalt, der zur Herausgabe von Handakten verpflichtet ist, braucht daher nicht auch derartige Aufzeichnungen offenzulegen (BGHZ 85, 327, 335;… Nassall aaO). - BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81
Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen …
Zur Frage, inwieweit den Angehörigen bzw. Erben eines verstorbenen Patienten ein Recht auf Einsichtnahme in die Krankenpapiere zusteht (Ergänzung zu BGHZ 85, 327 = VersR 83, 264).Nach Ansicht des Berufungsgerichts, bei dessen Entscheidung die Senatsurteile vom 23. November 1982 (BGHZ 85, 327 ff und 339 ff) noch nicht vorlagen, folgt ein allgemeines Einsichtsrecht des Patienten in die Krankenunterlagen aus der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht des Arztes (vgl. Senatsurteil BGHZ 72, 132, 137) [BGH 15.06.1978 - VI ZR 183/76].
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß der Patient selbst auch außerhalb eines Rechtsstreits regelmäßig ohne Darlegung eines besonderen Interesses Anspruch auf Einsicht in die Krankenpapiere habe, entspricht der Ansicht des erkennenden Senats, wie sie inzwischen in den beiden genannten Entscheidungen vom 23. November 1982 (vor allem in dem Urteil VI ZR 222/79 - BGHZ 85, 327 ff) Ausdruck gefunden hat.
Nach den Ausführungen des Senats in dem Urteil BGHZ 85, 327 (332) [BGH 23.11.1982 - VI ZR 222/79] handelt es sich bei dem eigenen Einsichtsrecht des Patienten um einen Nebenanspruch aus dem Behandlungsvertrag (bzw., wie hier, aus dem entsprechend gestalteten Verhältnis bei der Behandlung von Patienten, für die ein öffentlicher Krankenversicherungsträger aufkommt).
Im Lichte der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 23. November 1982 a.a.O.) geht das Berufungsgericht zwar zutreffend davon aus, daß dem Patienten selbst in der Regel ein Einsichtsrecht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen zusteht, ohne daß er insoweit ein besonderes Interesse darlegen müßte.
- OLG Brandenburg, 11.04.2018 - 11 U 123/16
Anwaltsdienstvertrag: Anspruch des Auftraggebers auf Einsicht in die Handakten
Derartige Aufzeichnungen seien unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH (BGHZ 85, 327, 335) nicht offenzulegen. - BGH, 23.03.2010 - VI ZR 249/08
Anspruch des Krankenversicherers auf Herausgabe von Kopien der …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverfassungsgerichts hat der Patient gegenüber Arzt und Krankenhaus auch außerhalb eines Rechtsstreits als Ausfluss seines Rechts auf Selbstbestimmung und personale Würde grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen, ohne dafür ein besonderes rechtliches Interesse darlegen zu müssen (vgl. Senat, BGHZ 85, 327, 332; 106, 146, 148; Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 - VersR 1983, 834, 835; BVerfG NJW 1999, 1777; 2006, 1116, 1117). - BGH, 23.03.2010 - VI ZR 327/08
Anspruch des Krankenversicherers auf Herausgabe von Kopien der …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverfassungsgerichts hat der Patient gegenüber Arzt und Krankenhaus auch außerhalb eines Rechtsstreits als Ausfluss seines Rechts auf Selbstbestimmung und personale Würde grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen, ohne dafür ein besonderes rechtliches Interesse darlegen zu müssen (vgl. Senat, BGHZ 85, 327, 332; 106, 146, 148; Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 - VersR 1983, 834, 835; BVerfG NJW 1999, 1777; 2006, 1116, 1117). - BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06
Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation
Allerdings ist die uneingeschränkt zugelassene und eingelegte Revision mangels jeglicher Begründung nicht zulässig, soweit sie sich gegen die Abweisung des Anspruchs auf Herausgabe der Krankenakten wendet (§§ 552 Abs. 1, 551 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 2 ZPO; vgl. Senat, BGHZ 85, 327 ff.; OLG München NJW 2001, 2806, 2807). - BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98
Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung …
Das Einsichtsrecht von Patienten beschränke sich bei psychiatrischen Behandlungen auf physikalisch objektivierte Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (unter Zitat von BGHZ 85, 327).Der grundsätzliche Anspruch des Patienten auf Einsicht in ihn betreffende Krankenunterlagen ist auch in der zivilrechtlichen Rechtsprechung mittlerweile allgemein anerkannt (seit BGHZ 85, 327;… vgl. auch BVerwGE 82, 45, sowie allgemein Franziska Lang, Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten und die ärztliche Schweigepflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, 1997, S. 139 ff.; Jürgen Peter, Das Recht auf Einsicht in Krankenunterlagen, 1989).
Der Anspruch umfaßt danach grundsätzlich nur Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (vgl. BGHZ 85, 327 [333 ff.]), kann sich in Einzelfällen aber auch auf den sensiblen Bereich nicht objektivierter Befunde erstrecken (vgl. BGHZ 106, 146 [151]).
- VG Karlsruhe, 09.11.2017 - 2 K 7229/16
Akteneinsicht durch Hinterbliebene in die Gesundheitsunterlagen eines …
- OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11
Private Krankenversicherung: Anspruch auf Vorlage einer Kopie aus der …
- BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04
Zur Aushändigung eines schriftlichen Untersuchungsberichts an schwerhörige …
- OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 8 W 20/11
Erfüllungsort für das Einsichtsrecht des Patienten in Behandlungsunterlagen
- BGH, 07.11.2013 - III ZR 54/13
Lehranalysevertrag: Anspruch eines Lehranalysanden auf Herausgabe von Kopien …
- BGH, 06.12.1988 - VI ZR 76/88
Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen über seine …
- OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12
Ansprüche des Teilnehmers einer Lehranalyse im Rahmen einer psychotherapeutischen …
- OLG München, 19.04.2001 - 1 U 6107/00
Arztvertrag - Nebenpflicht - Einsichtgewährung in Krankenunterlagen - Fertigung …
- OLG Köln, 11.11.2009 - 5 U 77/09
Anspruch des Auftraggebers einer tierärztlichen Ankaufsuntersuchung auf …
- LG München I, 31.03.2009 - 33 O 25598/05
Schadensersatzansprüche von Unternehmen der KirchGruppe gegen die Deutsche Bank …
- BGH, 02.10.1984 - VI ZR 311/82
Psychiatrische Behandlung - Krankenunterlagen - Recht auf Einsicht - Ausschluß
- VerfGH Bayern, 26.05.2011 - 45-VI-10
Herausgabe von Krankenunterlagen
- AG Hamburg, 12.06.2006 - 644 C 618/05
- AG Hagen, 25.08.1997 - 10 C 33/97
Arztrecht; Anspruch auf Einsicht in Krankenunterlagen
- LG Bremen, 25.07.2008 - 3 O 2011/07
Akteneinsicht - Patientenakte - Psychotherapeut
- BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 9/02 R
Kassenärztliche Vereinigung - Satzung - Disziplinarordnung - keine Verpflichtung …
- BGH, 10.05.1983 - VI ZR 173/81
Ärztliche Schieds- oder Gutachterstelle - Arzthaftungsprozeß - Verjährung - …
- OLG Hamm, 05.04.2011 - 26 U 192/10
Umfang des Rechts auf Einsicht in Krankenunterlagen
- OLG Nürnberg, 24.05.1985 - Ws 1072/84
- LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13
Einsichtsrecht des gesetzlichen Krankenversicherers in Behandlungsunterlagen
- OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 1 U 682/02
Zur Möglichkeit der Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung die …
- LG Kiel, 04.04.2008 - 8 O 50/07
Parese am Oberschenkel - Krankenhaushaftung: Berufung des Krankenhauses auf die …
- LG Karlsruhe, 22.01.2010 - 9 S 311/09
Einsicht eines Heimbewohners in die Pflegedokumentation
- LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 4 O 7000/11
Klage einer Intersexuellen hat Erfolg
- OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
Ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einem implantierten …
- LG Kiel, 30.03.2007 - 8 O 59/06
Behandlungsvertrag; Vorlegung von Sachen: Anspruch gegen einen Arzt auf …
- AG Saarbrücken, 04.05.2004 - 42 C 283/03
Vertraglicher Anspruch des Patienten auf Einsicht in ärztliche Behandlungakten; …
- LG Duisburg, 31.01.2008 - 5 S 77/07
Möglichkeit der Abtretung eines Anspruchs auf Einsichtnahme in die …
- LG Bielefeld, 27.08.2008 - 22 S 49/08
Schadensersatzanspruch eines gesetzlichen Krankenversicherers aus übergegangenem …
- LG Saarbrücken, 20.09.1995 - 16 S 1/93
Einsichtsrecht eines Patienten in die ihn betreffenden "naturwissenschaftlich …
- OLG Frankfurt, 02.02.1984 - 3 VAs 32/84
- BGH, 23.11.1982 - VI ZR 177/81
- LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 5691/11
- LG Heidelberg, 19.10.1988 - 3 O 157/88
- LG Hagen, 11.08.2010 - 2 O 170/10
Herausgabeanspruch auf Krankenunterlagen zur Vorbereitung eines …
- OLG München, 23.09.1992 - 7 U 3015/92
Kein Anspruch eines Aktionärs auf Herausgabe einer Abschrift eines …
- LG Köln, 11.05.2010 - 3 O 477/08
Kostenauferlegung auf Klägerseite nach Erledigungserklärung des Rechtsstreits …
- AG München, 24.02.2009 - 282 C 26259/08
Übertragung eines Einsichtsrechts: Anspruch einer gesetzlichen Krankenkasse auf …
- AG Düsseldorf, 12.12.2003 - 23 C 11795/03
Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen eines Klägers gegen Erstattung …
- OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11
Strafvollzug; Anspruch auf Einsicht in die eigene Krankenakte
- LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 19/09
Anspruch auf Herausgabe eines sog. "Unfallberichts" gegen die …
- VG Gießen, 14.02.2000 - 10 E 2505/99
Zum Anspruch auf Herausgabe einer Behördenakte
- LG Bochum, 14.11.2008 - 5 S 149/08
Anspruch auf Einsicht in Patientenunterlagen über die eigene Person bei einer …
- OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 2 VAs 7/07
Untersuchungshaft: Anspruch auf Einsicht in die Krankenakte
- LG Mönchengladbach, 31.10.2007 - 2 S 34/07
Anspruch auf Einsichtnahme in die Pflegedokumentation nach Abtretungserklärung …
- LG Dortmund, 03.07.1997 - 17 S 76/97
- LG Bielefeld, 12.10.2010 - 4 O 341/10
Anspruch auf Herausgabe in die gesondert aufzuzeichnenden Niederschriften bzgl. …
- LG Magdeburg, 26.01.2010 - 9 O 1997/09
Einsichtsrecht des Patienten in die Originalbehandlungsunterlagen sowie auf …
- LG Bochum, 22.08.2008 - 5 S 72/08
Anspruch der Versicherung auf Herausgabe der Pflegedokumentation eines …
- LG Münster, 16.08.2007 - 11 S 1/07
Einsichtsrecht in Krankenunterlagen; Verweigerungsrecht des behandelnden Arztes …
- LG Hildesheim, 12.03.1991 - 3 O 31/91
Verendung eines Dressurpferdes i.R.d. Durchführung einer tierärztlichen …
- LG Aachen, 16.10.1985 - 7 S 90/85
Voraussetzungen für den Anspruch eines Patienten auf Herausgabe der …
- AG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 31 C 998/16
Anwaltsvertrag - Mandantenanspruch auf Herausgabe der Handakten
- OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 8 U 33/03
Arzthaftung: Fehlender Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden …
- OLG Oldenburg, 26.09.1990 - 2 U 105/90
Medizinische Befund; Berufsunfähigkeit; Befunde
- OLG Köln, 31.10.1988 - 27 W 44/88
Recht auf Gewährung von Einsicht in die Krankenunterlagen nach Abschluss einer …
- LG Arnsberg, 09.12.2014 - 5 O 27/13
- LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 3 O 240/98
Einsicht in die Blutspende-Dokumentation, die Herstellungsdokumentation und die …
- LG Marburg, 18.06.2003 - 5 O 42/02
Anspruch eines Erben auf eine für einen medizinischen Laien verständliche …
- LG Dortmund, 11.03.1998 - 21 S 330/97
- VG Berlin, 25.06.2014 - 90 K 2.12
- SG Oldenburg, 31.05.2006 - S 10 SF 115/06
- OLG Hamm, 23.01.1985 - 1 Vollz (Ws) 295/84
- BerG Heilberufe Berlin, 25.06.2014 - 90 K 2.12