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   BGH, 22.06.1982 - VI ZR 240/79   

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BGH, 22.06.1982 - VI ZR 240/79 (https://dejure.org/1982,1499)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1982 - VI ZR 240/79 (https://dejure.org/1982,1499)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 (https://dejure.org/1982,1499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung der an die Hinterbliebenen eines durch einen Arbeitsunfall tödlich verunglückten Versicherungsnehmers erbrachten Leistungen durch den gesetzlichen Unfallversicherer - Möglichkeit eines Haftungsausschlusses des von einem anderen Betrieb bestellten ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 636; RVO § 637; RVO § 638; RVO § 640

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 31
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - VI ZR 240/79
    Letzterer muß - soll ihm das Haftungsprivileg des § 637 Abs. 1 RVO zugute kommen - "Betriebsangehöriger" des Unfallbetriebes sein, während dies für den Verletzten nicht erforderlich ist (vgl. Senatsurteile vom 6. Dezember 1977 - VI ZR 79/76 - VersR 1978, 150 und vom 3. Juli 1979 - VI ZR 51/77 - VersR 1979, 934).

    Hingegen ist eine Beziehung zu dem Unfallbetrieb, die arbeitsrechtlich als die eines Arbeitnehmers zu qualifizieren ist, für die Annahme einer solchen Zuordnung nicht erforderlich; insbesondere muß auch kein Abhängigkeitsverhältnis wirtschaftlicher oder gar persönlicher Art zum Unfallbetrieb vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1977 aaO; Steffen, RGRK, 12. Aufl., Vorbem. 76 vor § 823).

  • BGH, 07.06.1977 - VI ZR 99/76

    Zurechnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Abladen von Betonteilen als Aufgabe

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - VI ZR 240/79
    Vielmehr hindert die Bindungswirkung des § 638 Abs. 1 RVO nicht die im Schadensersatzprozeß vorzunehmende Prüfung, ob der Uhfall nicht auch dem Betrieb der Erstbeklagten als Arbeitsunfall zugerechnet werden muß, so daß zu deren Gunsten und zu Gunsten des Zweitbeklagten eine Haftungsfreistellung gemäß §§ 636, 637 Abs. 1 RVO in Betracht kommt (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 1977 - VI ZR 99/76 - VersR 1977, 959 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.07.1979 - VI ZR 51/77

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und einer Schmerzensgeldrente -

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - VI ZR 240/79
    Letzterer muß - soll ihm das Haftungsprivileg des § 637 Abs. 1 RVO zugute kommen - "Betriebsangehöriger" des Unfallbetriebes sein, während dies für den Verletzten nicht erforderlich ist (vgl. Senatsurteile vom 6. Dezember 1977 - VI ZR 79/76 - VersR 1978, 150 und vom 3. Juli 1979 - VI ZR 51/77 - VersR 1979, 934).
  • BGH, 19.05.2009 - VI ZR 56/08

    Ersatz eines materiellen und immateriellen Schadens infolge eines Unfalls in

    Diese Sichtweise des Berufungsgerichts beruht auf der früheren, inzwischen aufgegebenen Rechtsprechung des Senats, wonach die Zivilgerichte durch § 108 SGB VII nicht grundsätzlich gehindert waren, einen Arbeitsunfall einem weiteren Unternehmer zuzurechnen mit der Folge, dass auch diesem Unternehmer eine Haftungsprivilegierung zugute kommen konnte (grundlegend BGHZ 24, 247, 248 ff. und Urteil vom 11. Juli 1972 - VI ZR 21/71 - VersR 1972, 945, 946; daran anknüpfend BGHZ 129, 195, 198 f. und Urteile vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002; vom 7. Juni 1977 - VI ZR 99/76 - VersR 1977, 959; vom 6. Dezember 1977 - VI ZR 79/76 - VersR 1978, 150, 151; vom 29. Januar 1980 - VI ZR 125/79 - VersR 1980, 578; vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 - VersR 1983, 31, 32; vom 3. Mai 1983 - VI ZR 68/81 - VersR 1983, 728; vom 3. April 1984 - VI ZR 288/82 - VersR 1984, 652 f.; vom 15. Mai 1990 - VI ZR 266/89 - VersR 1990, 995, 996; vom 26. Juni 1990 - VI ZR 233/89 - VersR 1990, 1161, 1162).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 160/03

    Begriff der Tätigkeit in demselben Betrieb; Verladetätigkeiten betriebsfremder

    Für den im Unfallbetrieb fremden Schädiger setzte dies voraus, daß er der Weisungs- und Direktionsbefugnis des Unternehmers unterworfen war und dessen Fürsorge beanspruchen konnte (vgl. Senatsurteile vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002; vom 6. Dezember 1977 - VI ZR 79/76 - VersR 1978, 150; vom 3. Juli 1979 - VI ZR 51/77 - VersR 1979, 934; vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 - VersR 1983, 31; vom 8. April 1986 - VI ZR 61/85 - aaO; vom 5. Juli 1988 - VI ZR 299/87 - VersR 1988, 1166, 1167 und vom 30. Juni 1998 - VI ZR 286/97 - VersR 1998, 1173, 1174).
  • BGH, 16.12.1986 - VI ZR 5/86

    Haftungsausschluß bei Vornahme unentgeltlicher Arbeiten an einem Pkw

    Hingegen ist es für diesen Versicherungsschutz ohne Belang, ob sich der Betroffene dem Unternehmer "untergeordnet" hat; eine Beziehung zu dem Unfallbetrieb, die arbeitsrechtlich als die eines Arbeitnehmers zu qualifizieren ist, ist nicht erforderlich, insbesondere muß auch kein Abhängigkeitsverhältnis wirtschaftlicher oder persönlicher Art zum Unfallbetrieb vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 - VersR 1983, 31, 32 m.w.N.).

    Gemäß diesen Grundsätzen hat der Senat in den Fällen, in denen der Betroffene in den Risikosphären mehrerer Unternehmen tätig geworden war, die Abgrenzung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2, 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO unter dem Gesichtspunkt der Interessenwahrnehmung vorgenommen; er hat den Betroffenen unfallversicherungsrechtlich dem Unternehmen zugeordnet, dessen Interessen zu fördern seine Tätigkeit bestimmt war (vgl. z.B. Senatsurteile vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 - aaO; vom 3. Mai 1983 - VI ZR 68/81 - VersR 1983, 728, 729; vom 5. Juli 1983 - VI ZR 273/81 - VersR 1983, 855, 856 und vom 8. April 1986 - VI ZR 61/85 - VersR 1986, 868, 869).

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 299/87

    Betriebsangehörigkeit eines als Subunternehmer tätigen LKW-Fahrers; Umfang des

    Das beruht darauf, daß § 637 Abs. 1 RVO für die Haftungsfreistellung des Schädigers verlangt, daß er ein im Unfallbetrieb tätiger "Betriebsangehöriger" ist, während es §§ 636 Abs. 1, 637 Abs. 1 RVO für die Belastung des Verletzten mit dem Haftungsprivileg ausreichen lassen, daß er ein im Unfallunternehmen tätiger "Versicherter" ist; letztere Voraussetzung kann nach § 539 Abs. 2 RVO auch eine Person erfüllen, die nur "wie" ein nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO Versicherter vorübergehend im Unfallbetrieb tätig geworden ist (vgl. Senatsurteile vom 6. Dezember 1977 VI ZR 79/76 - VersR 1978, 150, 152 und vom 22. Juni 1982 VI ZR 240/79 - VersR 1983, 31, 32 m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.02.1995 - 3 U 138/94

    Haftungsfreistellung nach § 636 RVO für den Arbeitgeber bei Schülerunfall -

    Daß ein ,Arbeitsunfall" bzw. ein ,Beschäftigter" im Sinne der RVO mehreren Betrieben zugeordnet werden kann, ergibt sich bereits aus § 636 Abs. 2 RVO (vgl. auch BGH NJW 78, 2553; VersR 83, 31).

    Für die Zuordnung des Klägers zu dem Betrieb der Beklagten zu 1) reicht es aus, daß dessen ,Tätigkeit in die betriebliche Sphäre des Unfallbetriebs fiel" (BGH VersR 83, 31).

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 155/95

    Zuordnung des Verletzten zum Unfall- oder zu seinem Stammbetrieb; Gesetzlicher

    Geht es dagegen um die Frage, ob der Geschädigte in den Betrieb des in Anspruch genommenen Unternehmers eingegliedert war und für diesen die Haftungsfreistellung nach § 636 RVO bestand, kommt der Weisungs- und Direktionsbefugnis keine Bedeutung zu (vgl. Senatsurteile vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002, vom 3. Juli 1979 - VI ZR 51/77 - VersR 1979, 934, vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 - VersR 1983, 31, vom 10. Mai 1983 - VI ZR 252/81 - VersR 1983, 687 - vom 5. Juli 1988 - VI ZR 299/87 - VersR 1988, 1166; BAG NJW 1984, 885).
  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85

    Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist es für die Entstehung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 in Verbindung mit § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht erforderlich, dass zwischen dem Verletzten und dem Unfallbetrieb eine Beziehung besteht, die arbeitsrechtlich als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist; insbesondere muss kein Abhängigkeitsverhältnis wirtschaftlicher oder persönlicher Art zum Unfallbetrieb vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 - VersR 1983, 31, 32 m. w. N.).
  • OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03
    Insbesondere musste kein Abhängigkeitsverhältnis wirtschaftlicher oder persönlicher Art vorliegen oder die Eingliederung des Verletzten in den Unfallbetrieb von dauerhafter Natur sein (VersR 1983, 31; NJW 1987, 1022 und 1643; VersR 1994, 579 ; MDR 1998, 1166 ).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 252/81

    Haftung des in der Reparaturwerkstatt an der Reparatur eines Fahrzeugs

    Demgegenüber sind die Anforderungen an die Eingliederung des Schädigers in den Unfallbetrieb strenger (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 - VersR 1983, 31 m.w.Nachw.).
  • OLG Schleswig, 27.01.2000 - 7 U 56/99

    Begriff des betriebsbedingten Unfalls

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte wirtschaftlich und persönlich von der GmbH abhängig war, weil der Bundesgerichtshof eine solche Abhängigkeit nicht fordert (vgl. BGH VersR 1983, 31); eine Abhängigkeit kann auch nicht in den Begriff des "Betriebsangehörigen" hineingelesen werden, weil sich daraus eine zu große Unsicherheit ergeben würde (ob der Haftungsausschluß greift oder nicht, wäre immer davon abhängig, wieviele anderweitige Einkunftsquellen der Schädiger noch hat).
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 288/82

    Teilnahme an einem Betriebspraktikum in einem gewerblichen Unternehmen

  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 234/82

    Haftungsfreistellung bei Lagerungsarbeiten

  • BGH, 05.07.1983 - VI ZR 273/81

    Beendigung der Eingliederung eines Geschädigten in den Unfallbetrieb bei

  • BGH, 16.11.1982 - VI ZR 78/81

    Verspätetes Vorbringen: Zeugenbeweis

  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 87/81

    Haftungsprivileg bei anstaltsvermittelter Beschäftigung von Gefangenen im fremden

  • BGH, 28.10.1986 - VIII ZR 181/85

    Verletzung eines Unternehmers in einem anderen Betrieb

  • OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93

    Eingliederung eines Arbeitnehmers nach Aufforderung zur Hilfeleistung -

  • OLG Nürnberg, 28.07.1993 - 4 U 1149/93

    Haftungsprivileg der §§ 636 , 637 RVO für Kranführer

  • OLG Celle, 19.06.1987 - 3 U 232/86
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