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BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Gefahrzeichen - Kinder - Bremsbereitschaft - Geschwindigkeitsreduktion - Verfahrensfehlerhafte Zeugenaussage - Fehlender Eid - Dolmetscher - Verwertung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVO § 3 Abs. 2 a; StVO § 40; ZPO § 398; GVG § 189
Auf Kinder hinweisendes Gefahrzeichen gilt auch für Abendstunden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inhalt des Gefahrzeichens 136; Verwertung einer ohne Vereidigung des Dolmetschers zustande gekommenen Zeugenaussage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 941
- MDR 1994, 669
- NZV 1994, 149
- VersR 1994, 326
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 21.07.1967 - 4 StR 203/67
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92
Es weist den Kraftfahrer nämlich darauf hin, daß er mit dem plötzlichen Betreten der Fahrbahn durch Kinder rechnen und deshalb wie bei einer konkreten Gefahrenlage im Sinn des § 3 Abs. 2 a StVO - ggf. unter Reduzierung seiner Geschwindigkeit - stets anhaltebereit sein muß (BGH, Urteile vom 21. Juli 1967 - 4 StR 203/67 - VRS 33, 350, 352 und vom 17. Februar 1972 - 4 StR 499/71 - VRS 42, 362, 363; KG VRS 56, 131, 132; OLG Koblenz VRS 48, 465, 466; OLG München, VersR 1984, 395, 396; OLG Köln, VersR 1989, 206; anders wohl BayObLG …käme nämlich unter dem Blickpunkt der sog. Schrecksekunde nur bei plötzlichem Auftreten einer unerwarteten Gefahr in Betracht, auf die der Kraftfahrer nicht eingestellt sein muß (BGH, Urteile vom 10. Juli 1958 - 4 StR 177/58 - VRS 15, 276, 278 und vom 21. Juli 1967, aaO.), während vorliegend bereits das Gefahrzeichen 136 sofortige Bremsbereitschaft erfordert hat.
Vielmehr dient es ganz allgemein der Warnung und dem Hinweis auf Stellen, an denen sich Kinder häufig aufhalten (BGH, Urteil vom 21. Juli 1967, aaO).
- OLG Frankfurt, 14.07.1981 - 17 U 252/80
Kraftfahrer; Kinder auf Straße; Vorhersehbares Verhalten; Dunkelheit im Winter
Auszug aus BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92
Ob in besonders gelagerten Fällen die Warnfunktion des Schildes entfallen kann, wenn der Kraftfahrer aus besonderen objektiven Gründen (etwa bei völliger Dunkelheit im Winter) darauf vertrauen kann, daß sich keine Kinder im Bereich der Unfallstelle aufhalten (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1982, 152), bedarf vorliegend keiner Entscheidung. - BGH, 17.02.1972 - 4 StR 499/71
Zu streng?
Auszug aus BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92
Es weist den Kraftfahrer nämlich darauf hin, daß er mit dem plötzlichen Betreten der Fahrbahn durch Kinder rechnen und deshalb wie bei einer konkreten Gefahrenlage im Sinn des § 3 Abs. 2 a StVO - ggf. unter Reduzierung seiner Geschwindigkeit - stets anhaltebereit sein muß (BGH, Urteile vom 21. Juli 1967 - 4 StR 203/67 - VRS 33, 350, 352 und vom 17. Februar 1972 - 4 StR 499/71 - VRS 42, 362, 363; KG VRS 56, 131, 132; OLG Koblenz VRS 48, 465, 466; OLG München, VersR 1984, 395, 396; OLG Köln, VersR 1989, 206; anders wohl BayObLG …
- BGH, 30.10.1990 - XI ZR 173/89
Begriff des wesentlichen Mangels
Auszug aus BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92
Auch wenn das Berufungsgericht bei erneuter Entscheidung den erhöhten Sorgfaltsmaßstab bereits aus dem Gefahrzeichen 136 wird entnehmen müssen, ist doch für die Frage, ob das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, der Standpunkt der Vorinstanz maßgeblich (Senatsurteil vom 4. Februar 1986 - VI ZR 220/84 - VersR 1986, 645, 646; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1991 - XI ZR 173/89 - NJW 1991, 704, jeweils m.w.N.). - BGH, 07.10.1986 - VI ZR 262/85
Vereidigung - Dolmetscher - Verfahrensfehler - Vernehmung - Rügeverzicht
Auszug aus BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92
Da § 189 GVG die Beeidigung eines vom Gericht hinzugezogenen Dolmetschers zwingend vorschreibt, bedeutet seine Nichtvereidigung einen Verfahrensverstoß, der auch durch Rügeverzicht nicht geheilt werden kann (Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 262/85 - VersR 1987, 259 m.w.N.). - BGH, 25.09.1990 - VI ZR 19/90
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers geschützten …
Auszug aus BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92
Diese erhöhte Sorgfaltspflicht setzt jedoch, wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend erkannt hat, voraus, daß der Fahrzeugführer Kinder gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte sehen können (Senatsurteil vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - VersR 1990, 1366, 1367). - BGH, 04.02.1986 - VI ZR 220/84
Prüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92
Auch wenn das Berufungsgericht bei erneuter Entscheidung den erhöhten Sorgfaltsmaßstab bereits aus dem Gefahrzeichen 136 wird entnehmen müssen, ist doch für die Frage, ob das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, der Standpunkt der Vorinstanz maßgeblich (Senatsurteil vom 4. Februar 1986 - VI ZR 220/84 - VersR 1986, 645, 646; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1991 - XI ZR 173/89 - NJW 1991, 704, jeweils m.w.N.). - BGH, 10.07.1958 - 4 StR 177/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92
käme nämlich unter dem Blickpunkt der sog. Schrecksekunde nur bei plötzlichem Auftreten einer unerwarteten Gefahr in Betracht, auf die der Kraftfahrer nicht eingestellt sein muß (BGH, Urteile vom 10. Juli 1958 - 4 StR 177/58 - VRS 15, 276, 278 …und vom 21. Juli 1967, aaO.), während vorliegend bereits das Gefahrzeichen 136 sofortige Bremsbereitschaft erfordert hat. - BGH, 02.07.1985 - VI ZR 22/84
Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers bei Entgegenkommen von Kindern auf …
Auszug aus BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92
Zudem hat der erkennende Senat mehrfach darauf hingewiesen, daß die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Kfz-Fahrers nicht überspannt werden dürfen und daß auch gegenüber Kindern der Vertrauensgrundsatz gilt, so daß der Fahrer besondere Vorkehrungen für seine Fahrweise nur dann treffen muß, wenn das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigt, die zu einer Gefährdung führen können (Senatsurteile vom 2. Juli 1985 - VI ZR 22/84 - VersR 1985, 1088, 1089 und vom 5. Mai 1992 - VI ZR 262/92 - VersR 1992, 890, 891). - OLG Köln, 26.10.1988 - 13 U 123/88
Haftungsverteilung bei Anfahren eines knapp acht Jahre alten Kindes
Auszug aus BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92
Es weist den Kraftfahrer nämlich darauf hin, daß er mit dem plötzlichen Betreten der Fahrbahn durch Kinder rechnen und deshalb wie bei einer konkreten Gefahrenlage im Sinn des § 3 Abs. 2 a StVO - ggf. unter Reduzierung seiner Geschwindigkeit - stets anhaltebereit sein muß (BGH, Urteile vom 21. Juli 1967 - 4 StR 203/67 - VRS 33, 350, 352 und vom 17. Februar 1972 - 4 StR 499/71 - VRS 42, 362, 363; KG VRS 56, 131, 132; OLG Koblenz VRS 48, 465, 466; OLG München, VersR 1984, 395, 396; OLG Köln, VersR 1989, 206; anders wohl BayObLG … - BGH, 05.05.1992 - VI ZR 262/91
Beobachtungspflicht bei Annäherung eines Kindes
- BGH, 17.05.1966 - VI ZR 214/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten PKW-Fahrers mit einem …
- LG München I, 12.06.1985 - 30 O 13690/84
- OLG München, 31.05.1983 - 5 U 5289/82
Haftungsverteilung bei Anfahren eines 12 Jahre alten Schülers im Bereich eines …
- OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 6 U 194/18
Haftung für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes in Kletterhalle
Allgemein ist im Gegensatz zur immer einzurechnenden Reaktionszeit dem Handlungspflichtigen eine sog. Schrecksekunde nur unter besonderen Umständen, d.h. nur dann zuzubilligen, wenn er von einem gefährlichen, nicht zu vermutenden Ereignis überrascht wird (BGH, Urteil vom 21.12.1993 - VI ZR 246/92, NZV 1994, 149).Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im Straßenverkehr üblicherweise in Verkehrssituationen, welche sofortige Bremsbereitschaft erfordern, eine Reaktionszeit von 0, 8 s (einschließlich Bremsansprechzeit) zugebilligt wird (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.12.1993 - VI ZR 246/92, NZV 1994, 149).
- BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen
Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BayObLG VRS 65, 461, 462; zum vergleichbaren Verhalten gegenüber Kindern s. auch Senatsurteile vom 2. Juli 1985 - VI ZR 22/84 - VersR 1985, 1088, 1089; vom 5. Mai 1992 - VI ZR 262/91 - VersR 1992, 890 f und vom 21. Dezember 1993 - VI ZR 246/92 - VersR 1994, 326, 327). - BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96
Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind
Danach muß der Fahrer besondere Vorkehrungen für seine Fahrweise nur dann treffen, wenn das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigt, die zu einer Gefährdung führen können (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1993 - VI ZR 246/92 - VersR 1994, 326 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 03.08.2017 - 4 U 156/16
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines aus einer Einfahrt …
Auch kann dem Verkehrsteilnehmer unter Umständen eine zusätzliche Schreckzeit ("Schrecksekunde") zugebilligt werden, wenn er von einem gefährlichen, nicht vorhersehbaren Ereignis überrascht wird (BGH VRS 15, 276, 278; 33, 350, 352; NJW 1994, 941, 942;… Freymann in Geigel, aaO). - BGH, 12.05.1998 - VI ZR 124/97
Verschulden des Kraftfahrers bei Vorbeifahren an einer Verkehrsinsel
Daß auch im Schutzbereich dieser Vorschrift besondere Anzeichen für eine Gefährdung erforderlich sind, wird durch das Senatsurteil vom 21. Dezember 1993 - VI ZR 246/92 - VersR 1994, 326 verdeutlicht, wonach es für den Vorwurf fehlerhaften Verhaltens einer konkreten Gefahrenlage nur dann nicht bedarf, wenn durch ein Gefahrenzeichen (dort: Zeichen 136 zu § 40 StVO) darauf hingewiesen wird, daß mit dem plötzlichen Betreten der Fahrbahn durch Kinder zu rechnen und deshalb die Geschwindigkeit zu reduzieren ist. - OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15
Telefonierender Fußgänger, Alleinhaftung, Überqueren der Straße, OLG Düsseldorf
Bei ordnungsgemäß angebrachtem Gefahrzeichen kommt daher in der Regel keine Schreckzeit in Betracht (BGH NZV 1994, 149). - BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens
Wird erneut ein Dolmetscher hinzugezogen, ist § 189 GVG zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1993 - VI ZR 246/92 - NJW 1994, 941 unter II 2). - OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: für PKW-Fahrer unsichtbares Kind, das …
Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.). - OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 22 U 143/00
Verkehrssicherungspflicht - Hausgrundstück in ländlicher Gegend - unbefugtes …
Eine solche ist vielmehr nur dann in engen Grenzen anzunehmen, wenn im Bereich des Pflichtigen ausserordentliche Gefahren lauern (…BGH, Urt. v. 19.1.1965, VersR 1965, 515; OLG Hamm, Urt. v. 15.2.1993, VersR 1994, 326;… Staudinger-Hager, 13. Aufl., § 823 BGB Rdnr. E 43), oder eine bestimmungswidrige Benutzung nicht ganz fernliegt (…BGH, Urt. v. 21.2.1978, VersR 1978, 561;… OLG Celle, Urt. v. 6.7.1983, VersR 1983, 1163;… OLG Hamm, Urt. v. 19.6.1995, VersR 1996, 1517;… Staudinger-Hager, 13. Aufl., § 823 BGB Rdnr. E 44). - OLG Köln, 02.12.1998 - 13 U 152/98
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Geschwindigkeitsüberschreitung des …
(einschließlich der mit ca. 0,2 sec. zu veranschlagenden Brems-Schwell-Phase) kommt unter dem Blickpunkt der sog. Schrecksekunde nur bei plötzlichem Auftreten einer unerwarteten Gefahr in Betracht, auf die der Kraftfahrer nicht eingestellt sein muß (vgl. BGH NJW 1994, 941). - OLG Frankfurt, 12.01.2001 - 24 U 95/99
Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden bei Kollision mit einem Kind trotz …
- VGH Bayern, 04.12.2017 - 5 ZB 17.31569
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Dolmetscherbeeidigung
- OLG Frankfurt, 10.04.1997 - 15 U 77/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- LG Stuttgart, 19.06.2009 - 4 S 63/09
Haftung bei Kfz-Unfall: Zuzubilligende Reaktionszeiten bei Fahrspurwechsel
- OVG Niedersachsen, 02.03.2000 - 3 L 4844/99
Dolmetscher Vereidigung; Gehörsrüge; rechtliches Gehör; Vereidigung