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   BGH, 05.11.1957 - VI ZR 248/56   

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https://dejure.org/1957,955
BGH, 05.11.1957 - VI ZR 248/56 (https://dejure.org/1957,955)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1957 - VI ZR 248/56 (https://dejure.org/1957,955)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1957 - VI ZR 248/56 (https://dejure.org/1957,955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 259
  • VersR 1957, 820
  • DB 1957, 1265
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54

    Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers

    Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 248/56
    Denn der Beklagte durfte, um nicht verkehrswidrig zu handeln, schon mit Rücksicht auf andere möglicherweise auf dem Feldweg befindliche bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer nur mit einer Geschwindigkeit an die Einmündung heranfahren, die sein rechtzeitiges Anhalten gestattet hätte (BGHZ 14, 232 [240]).
  • BGH, 27.10.1954 - VI ZR 156/53

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einer Eisenbahn auf einem

    Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 248/56
    Auf den, im übrigen ganz geringen Schaden des Beklagten kommt es nicht an; denn bei einem durch mehrere Kraftfahrzeuge verursachten Unfall stehen die Ansprüche der beteiligten Halter einander selbständig gegenüber, wie der erkennende Senat in Abweichung von der Auffassung des Reichsgerichts entschieden hat (BGHZ 15, 133).
  • BGH, 10.12.1952 - VI ZR 17/52
    Auszug aus BGH, 05.11.1957 - VI ZR 248/56
    Da er dies unterließ, beruht sein evtl. Rechtsirrtum, wie der Senat bereits mehrfach (vgl. z.B. VI ZR 17/52 - Urteil vom 10. Dezember 1952 - VRS 5, 82 Nr. 51) ausgesprochen hat, auf Verschulden.
  • BGH, 12.01.1960 - VI ZR 220/58

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Straßenbahn

    Ein kurzes, oft auf Vorsicht beruhendes Anhalten des Bevorrechtigten kann nicht ohne weiteres als Verzicht gewertet werden (BGH Urteil vom 5.11.1957 (VI ZR 248/56) = NJW 1958, 259 - LM § 13 StVO Nr. 14; Urteil vom 14.10.1953 (VI ZR 305/52) = VRS 5, 588; Floegel/Hartung, Straßenverkehrsrecht 11. Aufl. § 13 StVO Bem.
  • OLG Bremen, 14.02.2018 - 1 U 37/17

    Rechtmäßigkeit der Einordnung eines 2 Ortsteile einer Stadt miteinander

    Die von dem Landgericht an dieser Stelle diskutierten Urteile (BGH, Urteil v. 05.11.1957 - VI ZR 248/56, juris, NJW 1958, 259: BGH, Urteil v. 20.01.1970 - VI ZR 136/68, juris) betrafen andere Sachverhaltskonstellationen und können daher für die Beurteilung der hier vorliegenden Verkehrssituation nicht herangezogen werden.
  • BGH, 04.02.1958 - VI ZR 55/57

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer bevorrechtigten Straße

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 5. November 1957 VI ZR 248/56 (VersR 1957, 820) entschieden hat, entfällt das Vorfahrtrecht nicht dadurch, daß der Fahrer vor der Einfahrt in die Kreuzung oder Einmündung vorübergehend anhält, um die Verkehrslage zu prüfen.
  • BGH, 29.03.1966 - VI ZR 235/64

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Sein Vorfahrtrecht ging ihm auch nicht schon dadurch verloren, daß er vor der Kreuzung kurz anhielt; hieraus erwuchs für ihn nur die Pflicht zu besonderer Vorsicht bei der Weiterfahrt auf die Landstraße (Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1957 - VI ZR 246/56 - VersR 1957, 820).
  • LG Hamburg, 29.04.2021 - 302 S 21/20

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision im ungeregelten Bereich einer

    Zwar muss hier ein Warten des Vorfahrtberechtigten im Kreuzungsbereich noch nicht seinen Verzicht auf die Vorfahrt bedeuten, insbesondere, wenn er nur die "halbe Vorfahrt" hat und auf für ihn von rechts Kommende achten muss; das Warten des Vorfahrtberechtigten kann im Wartepflichtigen aber trotzdem der irrigen Eindruck eines Verzichts auf die Vorfahrt erwecken und deshalb den Vorfahrtberechtigten dazu verpflichten, den Wartepflichtigen im Auge zu behalten (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 22. Mai 1981 - 3 U 98/80 -, juris; so im Ergebnis auch: BGH, Urteil vom 05. November 1957 - VI ZR 248/56 -, juris).
  • LG Hamburg, 27.05.2021 - 302 S 21/20
    Denn wie bereits im Hinweisbeschluss ausgeführt kann das Warten des Vorfahrtberechtigten im Wartepflichtigen der irrigen Eindruck eines Verzichts auf die Vorfahrt erwecken und deshalb den Vorfahrtberechtigten dazu verpflichten, den Wartepflichtigen im Auge zu behalten (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 22. Mai 1981 - 3 U 98/80 -, juris; so im Ergebnis auch: BGH, Urteil vom 05. November 1957 - VI ZR 248/56 -, juris).
  • LG Dortmund, 28.10.1992 - 21 O 290/92

    Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens wegen Beteiligung an einem

    dazu BGH NJW 1958, Seite 259; OLG Saarbrücken VM 1982, Seite 4).
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