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   BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82   

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BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82 (https://dejure.org/1983,1716)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1983 - VI ZR 251/82 (https://dejure.org/1983,1716)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1983 - VI ZR 251/82 (https://dejure.org/1983,1716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Duldungspflicht eines Kritisierten polemischer Äußerungen im Wahlkampf - Grenzen bei der Feststellung des Inhalts der Aussage im Ehrenschutzprozess - Unwahre Behauptungen im Wahlkampf im Verhältnis zu Art. 5 Abs. 1 GG - Richterliches Ermessen bei der Verurteilung des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Wahlkampfrede

    Art. 5 Abs. 1 GG

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahlkampfaussagen - Grenzen - Feststellung - Inhalt

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1102
  • MDR 1984, 390
  • MDR 1984, 391
  • GRUR 1984, 231
  • VersR 1984, 88
  • afp 1983, 28
  • afp 1984, 28
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82
    Ohne Rechtsfehler konnte das Berufungsgericht davon ausgehen, daß eine Behauptung dieses Inhalts unrichtig ist; dazu genügte es, daß der Beklagte keinen Anhaltspunkt genannt hat, der für den behaupteten Sachverhalt hätte sprechen können (Senatsurteile vom 30. Mai 1974 - VI ZR 174/72 = LM BGB § 824 Nr. 18 unter III 2 a der Entscheidungsgründe m.N. und vom 9. Juli 1974 - VI ZR 112/73 = NJW 1974, 1710, 1711).
  • BGH, 20.06.1961 - VI ZR 222/60

    Richtigstellung einer ehrkränkenden Pressereportage eines Betroffenen i.R.e.

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82
    Weder durch den Inhalt der ihm aufgegebenen Richtigstellung noch durch die Art und Weise, wie sie zu erfolgen hat, ist dem Kläger mehr oder etwas anderes zugesprochen worden, als er verlangt hat; sie bedeutet nur eine Verurteilung zu "weniger", als der Kläger mit seinem Begehren, die Äußerung öffentlich zu widerrufen, gefordert hat (BGHZ 31, 308, 319; Senatsurteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 = LM GG Art. 5 Nr. 7 unter III 4 der Entscheidungsgründe).
  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73

    Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82
    Ohne Rechtsfehler konnte das Berufungsgericht davon ausgehen, daß eine Behauptung dieses Inhalts unrichtig ist; dazu genügte es, daß der Beklagte keinen Anhaltspunkt genannt hat, der für den behaupteten Sachverhalt hätte sprechen können (Senatsurteile vom 30. Mai 1974 - VI ZR 174/72 = LM BGB § 824 Nr. 18 unter III 2 a der Entscheidungsgründe m.N. und vom 9. Juli 1974 - VI ZR 112/73 = NJW 1974, 1710, 1711).
  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82
    Weder durch den Inhalt der ihm aufgegebenen Richtigstellung noch durch die Art und Weise, wie sie zu erfolgen hat, ist dem Kläger mehr oder etwas anderes zugesprochen worden, als er verlangt hat; sie bedeutet nur eine Verurteilung zu "weniger", als der Kläger mit seinem Begehren, die Äußerung öffentlich zu widerrufen, gefordert hat (BGHZ 31, 308, 319; Senatsurteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 = LM GG Art. 5 Nr. 7 unter III 4 der Entscheidungsgründe).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82
    Hiervon diktierte polemische Überzeichnungen und vereinfachende Verkürzungen in der Kritik am "anderen Lager" sind um der Gewährleistung willen, die Art. 5 Abs. 1 GG für die wirksame Darstellung der eigenen Meinung auch und gerade im politischen Meinungskampf zuerkennt, von dem Kritisierten grundsätzlich auch auf die Gefahr hinzunehmen, daß Zuhörer den Stellenwert solcher Polemik falsch einschätzen (vgl. BVerfG Beschluß vom 22. Juni 1982 - 1 BvR 1376/79 = NJW 1983, 1415 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79]).
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82
    Aufgrund einer in solchen Fällen nur summarisch (BGHZ 67, 343, 345 m.Nachw.) vorzunehmenden Überprüfung der dafür maßgebenden Erfolgsaussichten ist davon auszugehen, daß die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt worden wäre, wenn sich die Hauptsache nicht erledigt hätte.
  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64

    Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82
    Im übrigen steht die Entscheidung darüber, wo und wie solche Veröffentlichung zu erfolgen hat, grundsätzlich im tatrichterlichen Ermessen, das der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur beschränkt zugänglich ist (BGH Urteil vom 14. Dezember 1966 - Ib ZR 125/64 = GRUR 1967, 362, 366).
  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Ihre Anwendbarkeit wird dagegen schon bei falschen Tatsachenbehauptungen und unrichtigen Zitaten - selbst im Wahlkampf (BGH NJW 1984, 1102) - verneint (BVerfG NJW 1980, 2072; 1983, 1415).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2016 - 1 U 5/16

    Unterlassungsanspruch: Abgrenzung zwischen echter und rhetorischer Frage;

    Hiervon diktierte polemische Überzeichnungen und vereinfachende Verkürzungen in der Kritik am "anderen Lager" sind um der Gewährleistung willen, die Art. 5 Abs. 1 GG für die wirksame Darstellung der eigenen Meinung auch und gerade im politischen Meinungskampf zuerkennt, von dem Kritisierten grundsätzlich auch auf die Gefahr hin hinzunehmen, dass Zuhörer den Stellenwert solcher Polemik falsch einschätzen (BGH, NJW 1984, 1102, 1103).

    Plakative Verkürzungen sind namentlich bei der Zuweisung von Schuld oder politischer Verantwortung für Missstände im Rahmen des Wahlkampfs grundsätzlich erlaubt (vgl. BGH, NJW 1984, 1102, 1103).

    Die Behauptung differenziert zwar nicht zwischen den Sitzungsgeldern für den Vorsitzenden und andere Gemeindevertreter, auch hier kommt aber der im Rahmen politischer Äußerungen zu beachtende Grundsatz zum Tragen, dass vereinfachende Verkürzungen in der Kritik am Standpunkt des politischen Gegners mit Blick auf die möglichst wirkungsvolle Darstellung des eigenen Standpunkts grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. BGH, NJW 1984, 1102, 1103).

  • OLG Brandenburg, 05.03.2012 - 1 U 8/11

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen ehrverletzender

    An der Verbreitung unwahrer Behauptungen besteht kein schutzwürdiges Interesse (vgl. BVerfG, a. a. O., Rdnr. 20; BGH, Beschluss vom 15.11.1983, Az. VI ZR 251/82, zitiert nach juris Rdnr. 20; speziell zur Verbreitung eines unbewiesenen "Gerüchts" Senat, Urteil vom 12. Juni 2002, Az. 1 U 6/02, zitiert nach juris Rdnr. 32 mit weiteren Nachweisen).).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf

    Aber auch im Wahlkampf ist es nicht gerechtfertigt, unwahre ehrverletzende Tatsachenbehauptungen über einen Kandidaten zu verbreiten (vgl. etwa BVerfG NJW 2000, S. 3485, 3486; BGH NJW 1984, S. 1102, 1103).
  • BGH, 25.11.1986 - VI ZR 57/86

    Ehrverletzung (Rufschädigung durch Zeitungsartikel)

    Der erkennende Senat hat bisher nur die Befugnis zur Veröffentlichung der Verurteilung zu einem (eingeschränkten) Widerruf bejaht (Senatsbeschluß vom 15. November 1983 - VI ZR 251/82 - VersR 1984, 88, 89); in derartigen Fällen geht es jedoch vorrangig um die Festlegung der Art und Weise, in der ein geschuldeter Widerruf zu erfolgen hat.
  • OLG Köln, 19.04.2018 - 15 U 135/17

    Frauke Petry gegen "Faktenzoom"

    Ein Anspruch auf Veröffentlichung von Rubrum und Tenor eines unanfechtbaren Unterlassungsurteils wird zwar auch außerhalb wettbewerbsrechtlicher Ansprüche in analoger Anwendung von § 1004 BGB bejaht, wenn die beanstandete Äußerung öffentlich erfolgt ist und die Publikation des Urteils zur Beseitigung der noch andauernden Folgen der Äußerung für den Verletzten erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.11.1986 - VI ZR 57/86, BGHZ 99, 133; BGH, Beschl. v. 15.11.1983 - VI ZR 251/82, AfP 1984, 28; Götting/Scherz/Seitz (Freund), Handbuch des Persönlichkeitsrechts, § 53 Rn. 47; Helle, Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, § 9 II 2).
  • OLG Köln, 11.07.2019 - 15 U 24/19

    Wirklich eine Zählung von Homosexuellen gefordert?

    Dabei ist im politischen Meinungskampf eine Äußerung insbesondere nur dann als unzulässige Falschaussage zu würdigen, wenn ein Sachverhalt nicht nur vereinfacht wird, sondern bei voller Berücksichtigung rednerischer Einkleidungen und Vergröberungen gerade im Kern der Sachaussage falsch dargestellt wird; dann kann der Kritiker sich nicht mehr darauf zurückziehen, er habe seine Äußerung nur polemisch überzogen (grundlegend BGH v. 15.11.1983 - VI ZR 251/82, GRUR 1984, 231, 232; siehe zudem OLG Dresden v. 09.05.2017 - 4 U 102/17, NJW-RR 2017, 1254 Rn. 28 f.; OLG Brandenburg v. 5.12.2016 - 1 U 5/16, BeckRS 2016, 110519 Rn. 37; LG Kleve v. 13.07.2005 - 2 O 224/05, NJW-RR 2005, 1632).
  • OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 102/17

    Streit um Zulässigkeit eines Flyers der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

    Polemische Überzeichnungen und vereinfachende Verkürzungen in der Kritik am "anderen Lager" sind dabei um der Gewährleistung willen, die Art. 5 Abs. 1 GG für die wirksame Darstellung der eigenen Meinung auch und gerade im politischen Meinungskampf zuerkennt, von dem Kritisierten grundsätzlich auch auf die Gefahr hin hinzunehmen, dass Zuhörer den Stellenwert solcher Polemik falsch einschätzen (BGH, NJW 1984, 1102, 1103; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05. Dezember 2016 - 1 U 5/16 -, Rn. 79, juris).
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 77/86

    Substantiierungspflicht bei behauptetem Insiderwissen; Widerruf teilweise

    Ist eine Behauptung, die dem Betroffenen in seiner Ehre oder in seinem geschäftlichen Ruf schadet, nur zum Teil unwahr, so steht ihm nicht schlechthin ein Anspruch auf Widerruf, sondern nur ein Anspruch auf Widerruf in Form der Richtigstellung zu (BGHZ 31, 308, 318; Senatsurteile vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 - LM GG Art. 5 Nr. 7; vom 6. April 1976 - VI ZR 246/74 - GRUR 1976, 651, 655, insoweit nicht in BGHZ 66, 182 abgedruckt, und vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - NJW 1982, 2246 = VersR 1982, 904, 905; Senatsbeschluß vom 15. November 1983 - VI ZR 251/82 - NJW 1984, 1102, 1103 = VersR 1984, 88, 89).
  • OLG Dresden, 14.02.2023 - 4 U 2331/22

    Seenotrettungsverein gewinnt gegen AfD-Kreisverband

    Zwar sind im politischen Meinungskampf auch polemische Zuspitzungen und Vergröberungen und die Kritik am "anderen Lager" dabei um der Gewährleistung willen, die Art. 5 Abs. 1 GG für die wirksame Darstellung der eigenen Meinung auch und gerade im politischen Meinungskampf zuerkennt, grundsätzlich auch auf die Gefahr hin hinzunehmen, dass Zuhörer den Stellenwert solcher Polemik falsch einschätzen (BGH, NJW 1984, 1102, 1103; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05. Dezember 2016 - 1 U 5/16 -, Rn. 79, juris).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21

    Anspruch auf auf Unterlassung von Presseveröffentlichungen Schutz eines

  • LG Köln, 15.07.2009 - 28 O 452/09

    Verbot einer Berichterstattung

  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82

    Wehrbeschwerde - Erzieherische Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung -

  • OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13

    Unterlassungsanspruch: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch rufschädigende

  • OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20

    Anspruch auf Unterlassung der Behauptung von Veruntreuungen durch einen

  • OLG Brandenburg, 07.05.2018 - 1 U 12/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung

  • LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12

    Fristlose Kündigung wegen rufschädigenden Äußerungen

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 429/09

    Abweisung der Klage des Bürgermeisters der Gemeinde Wadgassen gegen den

  • LG Köln, 16.01.2019 - 28 O 369/18
  • OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 1 W 4/22

    Betrieb einer Biogasanlage; Unterlassungsanspruch in Bezug auf Äußerungen;

  • OLG Nürnberg, 05.12.1986 - 9 W 3492/86

    Entscheidung über die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits;

  • LG Köln, 20.03.2009 - 28 O 59/09

    Falsche Tatsachenbehauptung in politischer Fernsehsendung

  • LG Kleve, 13.07.2005 - 2 O 224/05
  • LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06

    Zutreffende Sinndeutung einer Äußerung als unabdingbare Voraussetzung für die

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