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   BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08   

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BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08 (https://dejure.org/2010,1965)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2010 - VI ZR 257/08 (https://dejure.org/2010,1965)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - VI ZR 257/08 (https://dejure.org/2010,1965)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 340 Abs 1 ZPO
    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Einspruchseinlegung durch den Prozessbevollmächtigten in der "Ich-Form"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vornahme von Prozesshandlungen im Namen einer Partei trotz Verwendung der "Ich-Form" in einem Einspruchsschriftsatz eines Rechtsanwalts; Erlöschen von Aufträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Einspruchseinlegung durch den Prozessbevollmächtigten in der "Ich-Form"

  • ra.de
  • rewis.io

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Einspruchseinlegung durch den Prozessbevollmächtigten in der "Ich-Form"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 340 Abs. 1
    Rechtsanwalt handelt trotz "Ichform" in Schriftsatz als Prozessbevollmächtigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 340; InsO § 115; InsO § 116
    Vornahme von Prozesshandlungen im Namen einer Partei trotz Verwendung der "Ich-Form" in einem Einspruchsschriftsatz eines Rechtsanwalts; Erlöschen von Aufträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 340 ; InsO § 115 ; InsO § 116
    Vornahme von Prozesshandlungen im Namen einer Partei trotz Verwendung der "Ich-Form" in einem Einspruchsschriftsatz eines Rechtsanwalts; Erlöschen von Aufträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwendung der Ich-Form in Schriftsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Anwälte machen nicht nur Fehler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ich, der Rechtsanwalt

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Verwendung der "Ich-Form" durch einen Rechtsanwalt in einem Einspruchsschriftsatz ist eindeutig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt darf "ich" schreiben! (IBR 2010, 1400)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3779
  • NJW 2010, 8
  • MDR 2010, 1482
  • FamRZ 2011, 34
  • VersR 2011, 284
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08
    Auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH ist der Verwalter befugt, einen Massegegenstand freizugeben (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2005 - IX ZR 281/03, BGHZ 163, 32, 35 ff.).

    Damit bestand mit der Freigabe das Prozesshindernis des § 240 ZPO nicht mehr und der Rechtsstreit konnte - aus insolvenzrechtlicher Sicht - fortgesetzt werden (vgl. BGHZ 163, 32, 37).

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZR 333/00

    Ablehnung der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Treuhänder im vereinfachten

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08
    Zum einen, weil es sich lediglich um eine Sicherungsabtretung handelte, also ein Rest des Stammrechts bei der Insolvenzschuldnerin verblieben war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - IX ZR 333/00, ZIP 2003, 1972, 1973 unter I. 1.) und zum anderen, weil der Insolvenzverwalter das Einziehungsrecht nach § 166 Abs. 2 InsO hätte ausüben und die Kostenbeiträge gemäß §§ 170, 171 InsO zur Masse ziehen können (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. April 2009 - IX ZR 65/08, WM 2009, 1046, 1047 Rn. 10).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08
    Die Ermächtigung ist aber in der Regel dahin auszulegen, dass sie mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - IX ZR 422/98, BGHZ 144, 192, 199 f.; MünchKommInsO/Ganter aaO § 51 Rn. 181).
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 143/03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08
    Hätte der Insolvenzverwalter die Forderung nicht freigegeben und den Prozess selbst aufgenommen, was schon wegen der dann gegebenen gesetzlichen Einziehungsbefugnis des § 166 Abs. 2 InsO möglich gewesen wäre, bestünden gegen die Prozessführungsbefugnis selbst dann keine Bedenken, wenn die Realisierung von Kostenerstattungsansprüchen des Gegners von vorneherein aussichtslos gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - IX ZR 209/98, BGHZ 148, 175, 177 ff. und BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 143/03, BGHZ 161, 236, 239 ff.).
  • BGH, 14.12.2005 - IV ZR 96/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der vertretenen Partei bei Einlegung eines

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08
    Die Auslegung von Prozesshandlungen wie des hier zu beurteilenden "Einspruchs" unterliegt freier revisionsrechtlicher Nachprüfung; sie orientiert sich an dem Grundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem recht verstandenen Interesse entspricht, wobei nicht unter allen Umständen am buchstäblichen Sinn der Wortwahl einer Partei festzuhalten ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Dezember 2005 - IV ZR 96/04, FamRZ 2006, 482, 483).
  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08
    Die durch das Grundgesetz gewährleisteten Verfassungsgarantien verbieten es, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2009 - VI ZB 76/08, VersR 2010, 88 Rn. 4 und BVerfG NJW 1991, 3140 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZB 76/08

    Umdeutung oder Heilung eines Bezeichnungsmangels

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08
    Die durch das Grundgesetz gewährleisteten Verfassungsgarantien verbieten es, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2009 - VI ZB 76/08, VersR 2010, 88 Rn. 4 und BVerfG NJW 1991, 3140 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95

    Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08
    c) Etwas anderes lässt sich auch nicht - wie das Berufungsgericht meint - daraus herleiten, dass Rechtsanwalt N. mit Schriftsatz vom selben Tage einen Tatbestandsberichtigungsantrag in der "Wir-Form" gestellt hat, denn dabei handelt es sich um floskelhafte Formulierungen eines Rechtsanwalts, die mehr unbewusst als bewusst verwendet werden (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 7. November 1995 - VI ZB 12/95, VersR 1996, 251).
  • BGH, 26.06.2001 - IX ZR 209/98

    Pflichten des Konkursverwalters bei Führung eines Aktivprozesses

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08
    Hätte der Insolvenzverwalter die Forderung nicht freigegeben und den Prozess selbst aufgenommen, was schon wegen der dann gegebenen gesetzlichen Einziehungsbefugnis des § 166 Abs. 2 InsO möglich gewesen wäre, bestünden gegen die Prozessführungsbefugnis selbst dann keine Bedenken, wenn die Realisierung von Kostenerstattungsansprüchen des Gegners von vorneherein aussichtslos gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - IX ZR 209/98, BGHZ 148, 175, 177 ff. und BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 143/03, BGHZ 161, 236, 239 ff.).
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08
    e) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts lässt sich auch ein Fortbestehen eines schutzwürdigen Interesses der Klägerin an der prozessualen Geltendmachung der sicherheitshalber abgetretenen Forderung durch den nachfolgenden Vermögensverfall grundsätzlich nicht verneinen, da der Vermögensverfall der Klägerin erst während des Prozesses eingetreten ist (vgl. Senatsurteil vom 19. September 1995 - VI ZR 166/94, VersR 1996, 83, 84).
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 142/03

    Pflichten des Insolvenzverwalters zur Berücksichtigung des

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 65/08

    Alleinige Befugnisse des Insolvenzverwalters zur Einziehung und Verwertung der

  • BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach

    Die Freigabe führte hier dazu, dass der Schuldner die Verfügungsbefugnis über die aus seiner selbständigen Tätigkeit entstehenden Forderungen wiedererlangte (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 257/08, NJW 2010, 3779 Rn. 10).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an

    aa) Dahingehend kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die maßgeblichen Prozesshandlungen selbst auslegen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 14. November 2013 - IX ZR 215/12, WM 2014, 854 Rn. 6; vom 1. August 2013 - VII ZR 268/11, NJW 2014, 155 Rn. 30; Beschluss vom 9. Juli 2014 - VII ZB 9/13, NJW 2014, 2732 Rn. 11; jeweils mwN), wobei die Auslegung dem Grundsatz zu folgen hat, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem recht verstandenen Interesse entspricht, ohne dabei am buchstäblichen Sinn der Wortwahl einer Partei zu haften (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 257/08, NJW 2010, 3779 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die

    Bei der Auslegung von Prozesshandlungen, welche das Rechtsbeschwerdegericht selbst vornehmen kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 28. Februar 1996 - VIII ZR 241/94, NJW 1996, 1962 unter III 1 a; vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210 unter II 2; jeweils mwN; Beschlüsse vom 9. Juli 2014 - VII ZB 9/13, NJW 2014, 2732 Rn. 11; vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 Rn. 6), darf eine Partei nicht am buchstäblichen Sinn ihrer Wortwahl festgehalten werden, sondern es ist davon auszugehen, dass sie mit ihrer Prozesshandlung im Zweifel dasjenige erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Prozesspartei entspricht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95, aaO; vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 310; vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 257/08, NJW 2010, 3779 Rn. 4; jeweils mwN; Beschlüsse vom 11. September 2012 - XI ZB 8/12, juris Rn. 8 mwN; vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, aaO).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote;

    b) Der Umfang der Anfechtung des Klägers ist auf Grundlage der in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat abgegebenen Erklärung jedenfalls im Wege der Auslegung hinreichend bestimmbar (vgl. BGH NJW 2010, 3779-3780 [juris Tz. 4] m.w.N.).
  • OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung lässt allein die Verwendung der "Ich-Form" in einem Rechtsbehelfsschriftsatz eines Rechtsanwalts grundsätzlich keine Zweifel daran aufkommen, dass der Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Prozessbevollmächtigter seiner Partei für diese den Rechtsbehelf einlegen will (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 257/08 -, juris).
  • BGH, 15.12.2022 - I ZR 135/21

    Insolvenz eines Versicherungsnehmers nach Abtretung einer

    Allgemein bejaht wird eine hinreichende Betroffenheit der Masse, wenn der Insolvenzschuldner eine Forderung nur erfüllungshalber (BGHZ 50, 397 [juris Rn. 12]; OLG Koblenz, ZIP 1995, 1033 [juris Rn. 21]) oder als Sicherheit (BGH, NJW 1986, 3206 [juris Rn. 16]; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 257/08, NJW 2010, 3779 [juris Rn. 9]; OLG München, MDR 2000, 602) abgetreten hat.
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 55/15

    Berufungsbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung in einem

    Die Auslegung von Prozesshandlungen, welche das Rechtsbeschwerdegericht selbst vornehmen kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 28. Februar 1996 - VIII ZR 241/94, NJW 1996, 1962 unter III 1 a; vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210 unter II 2; jeweils mwN; Beschluss vom 9. Juli 2014 - VII ZB 9/13, NJW 2014, 2732 Rn. 11), orientiert sich an dem Grundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Prozesspartei entspricht, wobei diese nicht unter allen Umständen am buchstäblichen Sinn ihrer Wortwahl festzuhalten ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 310; vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 257/08, NJW 2010, 3779 Rn. 4; Beschluss vom 11. September 2012 - XI ZB 8/12, juris Rn. 8; jeweils mwN).
  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 11/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Insolvenzverwalter - Klage

    Aufgrund der Sicherungsabtretung hat sich an der haftungsmäßigen Zuordnung dieser Forderungen - soweit sie im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch bestanden - zur Insolvenzmasse nichts geändert, wie sich insbesondere aus dem Einziehungs- und Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 Abs. 2 InsO ergibt (BGH Urteil vom 17.11.2005 - IX ZR 174/04 - ZIP 2006, 91 = juris RdNr 6; BGH Urteil vom 5.10.2010 - VI ZR 257/08 - NJW 2010, 3779 RdNr 9; s auch Vollkommer, MDR 1998, 1269, 1271) .
  • BGH, 29.03.2023 - XII ZB 409/22

    Auslegung und Umdeutung von Verfahrenserklärungen in einer Säumnislage;

    Auch wenn in der Regel davon auszugehen ist, dass ein Rechtsanwalt richtige Verfahrenserklärungen abgeben will (vgl. BGH Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 257/08 - NJW 2010, 3779 Rn. 6), ist regelmäßig keine Auslegung gegen den Wortlaut gerechtfertigt (vgl. BGH Beschluss vom 29. November 2001 - II ZB 13/01 - NJW-RR 2002, 646).
  • OLG Celle, 09.03.2018 - 2 W 43/18

    Reisekosten nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt

    Indessen lässt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung allein die Verwendung der "Ich-Form" in einem Rechtsbehelfsschriftsatz eines Rechtsanwalts grundsätzlich keine Zweifel daran aufkommen, dass der Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Prozessbevollmächtigter seiner Partei für diese den Rechtsbehelf einlegen will (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 257/08 -, juris).
  • OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15

    Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf Gebühren

  • OLG Celle, 07.12.2010 - 2 W 389/10

    Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels nach

  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 3/10

    Anforderungen an Inhalt und Form einer Eintragungsbewilligung durch eine BGB

  • OLG Brandenburg, 15.12.2010 - 4 U 156/09

    Darlehen: Kündigung bei Anmeldung der Darlehensforderung im Insolvenzverfahren

  • KG, 19.02.2021 - 5 W 1144/20

    Verfahrenswert bei Ansprüchen nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb

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