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   BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81   

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https://dejure.org/1983,238
BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81 (https://dejure.org/1983,238)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1983 - VI ZR 270/81 (https://dejure.org/1983,238)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1983 - VI ZR 270/81 (https://dejure.org/1983,238)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen - Pflicht der Ärzte die Sauerstoffdosierung zu kontrollieren - Positive Feststellung der Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für die Erblindung - Ausreichen eines leichten Verschuldens ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ZPO § 282

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Annahme eines schweren Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 132
  • NJW 1983, 2080
  • MDR 1983, 1012
  • VersR 1983, 729
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81
    Die Klägerin müßte nach der vom Berufungsgericht zutreffend angeführten Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. BGHZ 72, 132, 133 ff. m.w. Nachw.) billigerweise nur dann die Kausalität nicht beweisen, und nur dann wäre es in der Regel Sache des Arztes, den Beweis für die NichtUrsächlichkeit des Behandlungsfehlers für die eingetretene Gesundheitsschädigung zu führen, wenn dieser Behandlungsfehler ein schwerer war.
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Der Fehler der Beklagten hat in Bezug auf die durch ihn in das Geschehen hineingetragene Aufklärungserschwernis nicht den Stellenwert eines groben Behandlungsfehlers, d.h. eines Fehlers, der au objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint (Senatsurteil vom 10. Mai 1983 VI ZR 270/81 - VersR 1983, 729, 730).
  • BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12

    Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung

    Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass das der Beklagten vom Kläger angelastete Versäumnis, das Medikament "VIOXX" nicht schon im Jahr 2002 vom Markt genommen zu haben, nicht den Stellenwert eines groben Behandlungsfehlers habe, d.h. eines Fehlers, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint (vgl. Senatsurteile vom 12. November 1991 - VI ZR 7/91, aaO und vom 10. Mai 1983 - VI ZR 270/81, VersR 1983, 729, 730), steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 16. März 2010 - VI ZR 64/09, aaO) und lässt keinen Rechtsfehler erkennen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12

    Arzt-Bewertungsportal: Unterlassungsanspruch eines negativ bewerteten Arztes

    Käme der Sachverständige dann zu dem für den Verfügungskläger günstigen Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler nicht vorliegt, d. h. seine konkrete ärztliche Behandlung dem anerkannten und gesicherten Standard der ärztlichen Wissenschaft entsprach, er also also nach den Erkenntnissen der ärztlichen Wissenschaft unter den jeweiligen Umständen die objektiv erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht ließ ( BGH, NJW 1983, S. 2080; OLG Hamm, NJW 2000, S. 1801; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage 2009, B.l. Rz. 2), wäre damit auch geklärt, dass der Verfügungskläger anlässlich der, der Bewertung zugrunde liegenden Behandlung nicht sein wirtschaftliches Interesse in den Vordergrund gestellt hat.
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