Rechtsprechung
BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer
Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen - Pflicht der Ärzte die Sauerstoffdosierung zu kontrollieren - Positive Feststellung der Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für die Erblindung - Ausreichen eines leichten Verschuldens ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Frage der Annahme eines schweren Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 71, 132
- NJW 1983, 2080
- MDR 1983, 1012
- VersR 1983, 729
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76
Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation
Auszug aus BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81
Die Klägerin müßte nach der vom Berufungsgericht zutreffend angeführten Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. BGHZ 72, 132, 133 ff. m.w. Nachw.) billigerweise nur dann die Kausalität nicht beweisen, und nur dann wäre es in der Regel Sache des Arztes, den Beweis für die NichtUrsächlichkeit des Behandlungsfehlers für die eingetretene Gesundheitsschädigung zu führen, wenn dieser Behandlungsfehler ein schwerer war.
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
Der Fehler der Beklagten hat in Bezug auf die durch ihn in das Geschehen hineingetragene Aufklärungserschwernis nicht den Stellenwert eines groben Behandlungsfehlers, d.h. eines Fehlers, der au objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint (Senatsurteil vom 10. Mai 1983 VI ZR 270/81 - VersR 1983, 729, 730). - BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12
Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung …
Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass das der Beklagten vom Kläger angelastete Versäumnis, das Medikament "VIOXX" nicht schon im Jahr 2002 vom Markt genommen zu haben, nicht den Stellenwert eines groben Behandlungsfehlers habe, d.h. eines Fehlers, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint (…vgl. Senatsurteile vom 12. November 1991 - VI ZR 7/91, aaO und vom 10. Mai 1983 - VI ZR 270/81, VersR 1983, 729, 730), steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (…vgl. Senatsurteil vom 16. März 2010 - VI ZR 64/09, aaO) und lässt keinen Rechtsfehler erkennen. - LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
Arzt-Bewertungsportal: Unterlassungsanspruch eines negativ bewerteten Arztes …
Käme der Sachverständige dann zu dem für den Verfügungskläger günstigen Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler nicht vorliegt, d. h. seine konkrete ärztliche Behandlung dem anerkannten und gesicherten Standard der ärztlichen Wissenschaft entsprach, er also also nach den Erkenntnissen der ärztlichen Wissenschaft unter den jeweiligen Umständen die objektiv erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht ließ ( BGH, NJW 1983, S. 2080;… OLG Hamm, NJW 2000, S. 1801;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage 2009, B.l. Rz. 2), wäre damit auch geklärt, dass der Verfügungskläger anlässlich der, der Bewertung zugrunde liegenden Behandlung nicht sein wirtschaftliches Interesse in den Vordergrund gestellt hat.
- BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85
Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen …
Die Beurteilung der Frage, ob ein solcher Fehler vorliegt, richtet sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls und ist deshalb weitgehend dem Tatrichter vorbehalten (vgl. Senatsurteil vom 10. Mai 1983 - VI ZR 270/81 - VersR 1983, 729, 730).Die Würdigung muß jedoch erkennen lassen, daß der Tatrichter hierbei die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgezeigten Maßstäbe zugrundegelegt, insbesondere geprüft hat, ob ein Fehlverhalten des Arztes vorliegt, das aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, weil ein solcher Fehler dem Arzt aus dieser Sicht "schlechterdings nicht unterlaufen darf" (Senatsurteil vom 10. Mai 1983 aaO).
- OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17
Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als …
Als grober Behandlungsfehler ist dabei ein ärztliches Fehlverhalten anzusehen, das nicht etwa aus subjektiven, in der Person des handelnden Arztes liegenden Gründen, sondern aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht "schlechterdings" nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1983, 2080; NJW 1992, 754 f.; NJW 1995, 778; NJW 1996, 2428 NJW 2012, 227 f., Tz. 8, juris NJW 2018, 309 ff., Tz. 13, juris).Dies ist typischerweise dann der Fall, wenn auf eindeutige Befunde nicht nach gefestigten Regeln der ärztlichen Kunst reagiert wird oder sonst eindeutig gebotene Maßnahmen zur Bekämpfung möglicher, bekannter Risiken unterlassen werden und besondere Umstände fehlen, die den Vorwurf des Behandlungsfehlers mildern können (vgl. BGH, NJW 1983, 2080 f.).
- BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87
grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für …
Eine über den Nachweis eines Behandlungsfehlers hinausgehende Erleichterung auch für den Beweis der Ursächlichkeit der von den Bekl. getroffenen Behandlungsmaßnahmen für seinen hirnorganischen Schaden kann dem Kl. dann zugute kommen, wenn entweder in diesen ärztlichen Maßnahmen ein schwerer Behandlungsfehler liegt (BGHZ 72, 132 (133 ff.) = NJW 1978, 2337; BGHZ 85, 212 (216 f.) = NJW 1983, 333; Senat, NJW 1983, 2080 = VersR 1983, 729 (730 f.)) oder wenn die Bekl. bei der Behandlung gegen ihre Pflicht verstoßen haben, medizinisch zweifelsfrei gebotene Befunde zu erheben und zu sichern, um den nur so zu erlangenden Aufschluß über den Geburtsverlauf zu gewinnen und daraus die erforderlichen Konsequenzen für die weitere Behandlung zu ziehen (BGHZ 99, 391 (395 ff.) = NJW 1987, 1482 m. w. Nachw.).d) Bei der Frage, ob und inwieweit ein grober Behandlungsfehler der Bekl. eine Beweiserleichterung für die Kausalität rechtfertigt, kann schließlich auch das Gewicht der Möglichkeit nicht unberücksichtigt bleiben, daß der Fehler zum Mißerfolg der Behandlung beigetragen hat (BGHZ 85, 212 (216 f.) = NJW 1983, 333; Senat, NJW 1983, 2080 = VersR 1983, 729 (731)).
- BGH, 16.03.2010 - VI ZR 64/09
Arzneimittelhaftung: Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der …
Das der Beklagten vom Kläger angelastete Versäumnis, das Medikament "VIOXX" nicht aufgrund im Jahr 2000 vorliegender Studienergebnisse vom Markt genommen zu haben, hat nicht den Stellenwert eines groben Behandlungsfehlers, d. h. eines Fehlers, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint (vgl. Senatsurteile BGHZ 116, 60, 76 f. und vom 10. Mai 1983 - VI ZR 270/81 - VersR 1983, 729, 730). - BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93
Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben …
Den Angaben kann nämlich nicht klar entnommen werden, daß der Beklagte, wie für einen groben Behandlungsfehler erforderlich, eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (zum Begriff des groben Behandlungsfehlers s. Senatsurteile vom 10. Mai 1983 - VI ZR 270/81 - VersR 1983, 729, 730 = AHRS 6551/7; vom 3. Dezember 1985 - VI ZR 106/84 - VersR 1986, 366, 367 = AHRS 6551/10 und vom 26. November 1991 - VI ZR 389/90 - VersR 1992, 238, 239 = AHRS 6551/21). - OLG Köln, 30.05.1990 - 27 U 169/89
Unerlaubte Handlung; Unterlassen; Unterlassen der Verabreichung von Medikamenten; …
Von besonderer Bedeutung ist dabei, ob der Fehler im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens unter Berücksichtigung der konkreten Umstände (vgl. BGH NJW 1988, 1511) aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für einen Arzt geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabs nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint (vgl. BGH NJW 1983, 2080). - BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90
Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad …
Wenn Ausführungen in einigen Senatsurteilen (z.B. den Urteilen vom 21.12.1955 - VI ZR 127/55 - VersR 1956, 499 f = AHRS 6551/1 und vom 10.5.1983 - VI ZR 270/81 - VersR 1983, 729, 730 f = AHRS 6551/7) anders zu verstehen sein sollten, wird daran nicht festgehalten. - OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13
Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang …
- OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis …
- BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene …
- BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97
Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines …
- OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte …
- OLG Dresden, 05.06.2018 - 4 U 597/17
Anforderungen an die Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozess
- OLG Karlsruhe, 25.09.2013 - 7 U 96/10
Arzthaftungsprozess: Beweiserleichterung bei Dokumentationsmangel; …
- OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10
Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens
- OLG Karlsruhe, 15.02.2018 - 7 U 182/16
Arzthaftung: Verspätete Indikation für einen Kaiserschnitt bei Verdacht auf ein …
- OLG Hamm, 20.12.2022 - 26 U 15/22
Haftung des behandelnden Psychiaters wegen unterbliebener Verhinderung eines …
- OLG Stuttgart, 22.02.2001 - 14 U 62/00
Zur Frage des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers, wenn nach einer …
- OLG Dresden, 02.05.2018 - 4 U 510/18
Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung eines Hygienemangels in einem …
- OLG Oldenburg, 16.01.1987 - 6 U 71/86
Ersatz eines materiellen Schadens als Folge einer Meniskusoperation; Aufklärung …
- OLG Hamm, 06.05.2002 - 3 U 31/01
Thromboseprophylaxe bei einer offenen Unterschenkelfraktur mit Weichteilschaden
- OLG Stuttgart, 21.01.1993 - 14 U 34/91
Beweislastumkehr für Kausalität eines ärztlichen Diagnosefehlers - Schmerzensgeld
- LG Braunschweig, 03.03.2004 - 4 O 2339/02
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines bei einer gynäkologischen Sterilisation …
- OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98
Ärztliche Sorgfaltspflicht bei Sterilisation; Verzicht auf Adrenalininjektion im …
- OLG Naumburg, 29.04.2008 - 1 U 19/07
Prüfungspflichten des hinzugezogenen Arztes bzgl. der erbetenen ärztlichen …
- OLG Köln, 30.01.2002 - 5 U 106/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Urologie, …
- OLG Stuttgart, 04.02.1993 - 14 U 51/92
Unselbständige Anschlußberufung; Schmerzensgeld; Klageerweiterung; Klageänderung; …
- OLG Köln, 23.09.2015 - 5 U 189/14
Haftung des Lieferanten von Blutplasma für eine Infektion der damit behandelten …
- OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00
Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Mandeloperation; …
- OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
Arzthaftung - Diagnosefehler - Verschulden - Unterlassung der Befunderhebung - …
- OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 1 W 37/10
Amtshaftung: Überprüfungsmaßstab für PKH-Beschluss; Maßstab grober Fehler im …
- OLG Celle, 28.05.2001 - 1 U 22/00
Schadensersatz; Schmerzensgeld; Arzthaftung ; Behandlungsfehler; …
- OLG Hamm, 09.05.2001 - 3 U 250/99
Thromboseprophylaxe bei einer Rechtsherzkatheteruntersuchung
- OLG Köln, 04.12.1991 - 27 U 23/90
Diagnose Muskelkater bei Venenthrombose - § 823 BGB, Beweislastumkehr …
- OLG Hamm, 06.05.2002 - 3 U 21/01
Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Behandlung; Hypoxischer Hirnschaden …
- OLG Köln, 28.09.1995 - 5 U 174/94
Schriftliche Belehrung über notwendige Kontrolluntersuchung
- OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 109/93
Muskelfaserriß, Thrombose, Aufklärung, therapeutische, Dokumentation, …
- OLG Düsseldorf, 19.12.1985 - 8 U 155/84
Frühschwangerschaft; Rötelninfektion; Schwangerschaftsabbruch
- OLG Naumburg, 20.12.2012 - 1 U 120/11
Zahnarzthaftung: Wirksamkeit einer formularmäßig vorformulierten …
- OLG Celle, 30.08.2000 - 9 U 19/00
Beweiserleichterung im Arzthaftungsrecht; Grober ärztlicher Behandlungsfehler; …
- BGH, 29.03.1990 - III ZR 325/89
Verpflichtung zur Gesundheitsfürsorge eines Strafgefangenen - …
- OLG Zweibrücken, 10.03.2009 - 5 U 19/07
Arzthaftung: Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatzpflicht für Zukunftsschäden …
- OLG Köln, 09.11.1988 - 27 U 77/88
Schadensersatz wegen ärztlicher Fehler und dem pflichtwidrigen Unterlassen der …
- BGH, 18.10.1994 - VI ZR 302/93
Schmerzensgeldanspruch und Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen eines …
- OLG Frankfurt, 09.01.1992 - 15 U 211/89
Arzthaftung: Beweislastumkehr bei grob fehlerhaft unterlassener CTG-Kontrolle vor …
- OLG Celle, 09.04.2001 - 1 U 33/00
Beweislastverteilung bei Feststellung eines schweren Behandlungsfehlers; …
- LG Bonn, 12.11.2014 - 9 O 8/13
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Überlassung bzw. …
- OLG Koblenz, 09.10.2012 - 5 U 321/12
Verzögerte Reaktion auf einen erhöhten CRP-Wert als ärztlicher Behandlungsfehler
- OLG Naumburg, 08.12.2011 - 1 U 8/11
Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei einem Feststellungsantrag …
- OLG Hamburg, 12.09.1997 - 1 U 108/96
Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen …
- OLG Schleswig, 24.02.1993 - 4 U 16/91
Arzthaftung wegen verspätet eingeleiteter Geburt durch Kaiserschnitt
- OLG Köln, 27.05.1992 - 27 U 72/91
- OLG Karlsruhe, 17.08.1988 - 7 U 36/86
Grober Behandlungsfehler bei periartikulärer Injektion
- OLG Köln, 16.05.2001 - 5 U 197/99
- OLG Schleswig, 12.01.1994 - 4 U 116/92
Arzt haftet nicht für initiiertes Unterbringungsverfahren L
- OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 114/89
Behandlungsregeln, Behandlungsmethode, Schwangerschaft, Belegkrankenhaus, …
- OLG Köln, 05.12.2001 - 5 U 51/01
Behandlung von AIDS mit dem naturheilkundlichen Wirkstoff Hypericin bei Abfallen …
- OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 8 U 53/86
Begriff des groben Behandlungsfehlers; Darlegungs- und Beweislast im …
- LG Berlin, 20.03.2020 - 13 O 5/16
Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Voraussetzungen Behandlungs-/Aufklärungsfehler
- OLG Köln, 12.12.1994 - 5 U 52/94
- LG Hannover, 30.01.2003 - 19 O 3202/99