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   BGH, 13.05.1969 - VI ZR 270/67   

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https://dejure.org/1969,1331
BGH, 13.05.1969 - VI ZR 270/67 (https://dejure.org/1969,1331)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1969 - VI ZR 270/67 (https://dejure.org/1969,1331)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1969 - VI ZR 270/67 (https://dejure.org/1969,1331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine deliktische Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Haftung des Fahrzeughalters wegen einer Schadensverursachung durch den Fahrzeugführer - Aufklärungspflichten seitens des Gerichts - Anforderungen an einen Zeugenbeweis - Notwendigkeit ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG §§ 7, 18
    Voraussetzungen der Halterhaftung

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 827
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - VI ZR 270/67
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts ergeben, daß es auch insoweit den Bekundungen des Zeugen L. keine Bedeutung beigemessen hat; es hat also erkennbar eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden, so daß auch insoweit von einer einwandfreien Würdigung der Zeugenaussage auszugehen ist (BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] .
  • BGH, 21.09.1955 - VI ZR 128/54

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen zum Zwecke des Umladens abgestellten

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - VI ZR 270/67
    Aus dem von der Revision in diesem Zusammenhang angeführtenUrteil des erkennenden Senats vom 21. September 1955 - VI ZR 128/54 - VersR 1955, 678 = NJW 1955, 1836 (L) läßt sich indessen nichts für die Richtigkeit dieser Auffassung herleiten.
  • BGH, 06.03.1957 - IV ZR 303/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - VI ZR 270/67
    Die Revision kann nur rügen, daß das Gericht die ihm in dieser Vorschrift eingeräumten Grenzen des Ermessens überschritten hat oder dieses Ermessen dort, wo eine Vernehmung nach § 448 ZPO in Betracht kam, überhaupt nicht hat walten lassen(Urteil vom 6. März 1957 - IV ZR 303/56 - LM ZPO § 448 Nr. 2).
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