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   BGH, 12.02.1957 - VI ZR 303/56   

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https://dejure.org/1957,1344
BGH, 12.02.1957 - VI ZR 303/56 (https://dejure.org/1957,1344)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1957 - VI ZR 303/56 (https://dejure.org/1957,1344)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1957 - VI ZR 303/56 (https://dejure.org/1957,1344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1957, 252
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1953 - III ZR 183/52

    Krankheitsbild. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 12.02.1957 - VI ZR 303/56
    Das Berufungsgericht geht bei seiner Würdigung des Verhandlungs- und Beweisergebnisses nicht, wie erforderlich, von einer Gesamtschau der zu beurteilenden Lebensvorgänge, d.h. vom festgestellten Erfolge der luischen Erkrankung des Klägers aus, sondern in beschränkender Sicht lediglich von einer der möglichen Bedingungen dieses Erfolges, nämlich von der Krankheit der Frau Fr. (vgl. BGHZ 11, 227, 230) [BGH 14.12.1953 - III ZR 183/52].

    Dafür greift das Berufungsgericht anderseits zur Erklärung der Infektion des Klägers in unzulässiger Weise auf bloße Vermutungen anderweiter Ansteckung zurück, für die keinerlei konkrete Anhaltspunkte vorhanden sind, und bürdet dem Kläger so rechtsirrig die Beweislast dafür auf, daß er sich nicht anderweit mit Lues infiziert hat (BGHZ 11, 227, 231) [BGH 14.12.1953 - III ZR 183/52].

  • BGH, 09.05.1955 - II ZR 31/54

    Schadensersatz wegen nicht bekanntgemachter Chlorung von Trinkwasser

    Auszug aus BGH, 12.02.1957 - VI ZR 303/56
    Um diesen Beweis des ersten Anscheins durch den Nachweis der ernsten Möglichkeit eines ändern Geschehensablaufs zu entkräften, genügt nicht der Hinweis auf die allgemeine Möglichkeit eines anderen Ursachenzusammenhangs, daß sich nämlich der Kläger vor oder nach der Blutübertragung anderweit angesteckt haben könne; vielmehr hätten die Beklagten konkrete Tatsachen behaupten und gegebenenfalls nachweisen müssen, aus denen auf die ernste Möglichkeit einer anderen Ansteckungsursache zu schließen war (BGHZ 8, 239, 240 [BGH 18.12.1952 - VI ZR 54/52]; 17, 191, 196) [BGH 09.05.1955 - II ZR 31/54].
  • BGH, 27.02.1952 - II ZR 78/51

    Bluttransfusion. Haftung des Krankenhauses

    Auszug aus BGH, 12.02.1957 - VI ZR 303/56
    Denn der Vertrag mit dem Krankenhause erstreckte sich auch darauf, daß dem Kläger alle erforderliche Heilbehandlung zuteil wurde, insbesondre solche, die gewöhnlich nur mittels der Einrichtungen eines Krankenhauses gewährt zu werden pflegt, wie die Bluttransfusion (BGHZ 5, 321).
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 12.02.1957 - VI ZR 303/56
    Um diesen Beweis des ersten Anscheins durch den Nachweis der ernsten Möglichkeit eines ändern Geschehensablaufs zu entkräften, genügt nicht der Hinweis auf die allgemeine Möglichkeit eines anderen Ursachenzusammenhangs, daß sich nämlich der Kläger vor oder nach der Blutübertragung anderweit angesteckt haben könne; vielmehr hätten die Beklagten konkrete Tatsachen behaupten und gegebenenfalls nachweisen müssen, aus denen auf die ernste Möglichkeit einer anderen Ansteckungsursache zu schließen war (BGHZ 8, 239, 240 [BGH 18.12.1952 - VI ZR 54/52]; 17, 191, 196) [BGH 09.05.1955 - II ZR 31/54].
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Da der Kläger und seine Ehefrau weder zu den HIV-gefährdeten Risikogruppen gehörten noch durch die Art ihrer Lebensführung einer gesteigerten Infektionsgefahr ausgesetzt waren, spricht die vom Berufungsgericht zugrundegelegte Lebenserfahrung in der Tat dafür, daß sie bis Februar 1984 nicht HIV-infiziert gewesen sind, vielmehr die Ehefrau des Klägers so wie die anderen Empfänger der aus dem Blut des Spenders "X. " gewonnenen Blutkonserven auch erst durch die Transfusion der HIV-kontaminierten Blutkonserve am 14. Februar 1984 das HIV übertragen erhalten und sie in der Folge den Kläger damit angesteckt hat (RGZ 165, 336, 338 f für Übertragung von Scharlach; BGHZ 11, 227, 229 ff = AHRS 6510/1 und Senatsurteil vom 12. Februar 1957 - VI ZR 303/56 - VersR 1957, 252 = AHRS 6510/4 für Übertragung von Lues , Senatsurteil vom 22. Januar 1960 - VI ZR 121/58 - VersR 1960, 416, 418 = AHRS 6510/7 für Übertragung von Tbc; OLG Köln, NJW 1985, 1402 [OLG Köln 17.12.1984 - 7 U 27/84] = AHRS 6510/18; Deutsch, Zivilrechtliche Haftungsprobleme von AIDS, in: Schünemann/Pfeiffer, Die Rechtsprobleme von AIDS, S. 272, 283 und VersR 1988, 533, 535).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Diese Umstände, aus denen sich die ernste Möglichkeit einer anderen Ursache ergeben soll, müssen gegebenenfalls von den Beklagten zur Überzeugung des Tatrichters nachgewiesen werden (BGHZ 6, 169, 170 [BGH 23.05.1952 - I ZR 163/51]; Senatsurteile vom 1. April 1953 - VI ZR 77/52 - VersR 1953, 242; vom 12. Februar 1957 - VI ZR 303/56 - VersR 1957, 252; vom 20. Juni 1978 - aaO und vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 - VersR 1989, 54, 55).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    In der letztgenannten Entscheidung wird, ohne daß der Anscheinsbeweis für schlechthin ausgeschlossen gehalten wird, darauf hingewiesen, daß seine Anwendung dort, wo es nicht um den Nachweis einer Brandstiftung als Brand ursache gehe, sondern auch darum, wer als vorsätzlich handelnder Brandstifter in Betracht komme, deshalb problematisch sein könne, "weil es sich - auch - um die Feststellung eines individuellen Willensentschlusses handelt." Nicht um die Feststellung eines derartigen individuellen Willensentschlusses und seiner Umsetzung in die Tat ging es dagegen in den Entscheidungen BGHZ 11, 227 und 17, 191, ferner BGH, Urteile vom 3. Februar 1954 - VI ZR 332/52 - und vom 12. Februar 1957 - VI ZR 303/56 - veröffentlicht in VersR 1954, 143 und 1957, 252.
  • BGH, 02.12.1986 - VI ZR 252/85

    Haftung des Herstellers mangelhaften Fertigpreßfutters - Anforderungen an einen

    In derartigen Fällen kann der Beweis des ersten Anscheins für diese Ursache sprechen (BGHZ 11, 227, 230; Senatsurteile vom 12. Februar 1957 - VI ZR 303/56 - VersR 1957, 252 und vom 25. November 1958 - VI ZR 226/57 - VersR 1959, 365).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05

    Produzentenhaftung: Pflicht des Vertriebshändlers des Herstellers zur Instruktion

    Vielmehr müssen konkrete Tatsachen behauptet und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen die ernste Möglichkeit einer anderen Schadensursache zu schließen ist (BGH VersR 1957, 252).
  • BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76

    Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche

    In einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ist freilich ein Anscheinsbeweis für den ursächlichen Zusammenhang auch in Fällen angenommen worden, in denen ein typischer Geschehensablauf nicht oder jedenfalls nicht zweifelsfrei vorlag (BGHZ 11, 227; 17, 191; NJW 1954, 401; 1954, 1119 = LM ZPO § 286 (C) Nr. 17; VersR 1957, 252; vgl. hierzu Musielak, Die Grundlagen der Beweislast im Zivilprozeß 1975 S. 99-102).
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