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   BGH, 18.02.1964 - VI ZR 32/63   

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https://dejure.org/1964,13907
BGH, 18.02.1964 - VI ZR 32/63 (https://dejure.org/1964,13907)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1964 - VI ZR 32/63 (https://dejure.org/1964,13907)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1964 - VI ZR 32/63 (https://dejure.org/1964,13907)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 597
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 71/83

    Berechnung des Unterhaltsschadens eines Kleinkindes nach dem Unfalltod beider

    Bewegt sich - wie im Streitfall - das Familieneinkommen in einer Größenordnung, die über den eigentlichen Unterhaltsbedarf der Familie hinausgeht, so bestimmt sich der Bar-Unterhaltsanspruch des Kindes nicht nach einem bestimmten Prozentsatz am Gesamteinkommen, sondern danach, welche Beträge seines Einkommens der Unterhaltspflichtige hätte aufwenden müssen, um seinem Kind denjenigen Lebensunterhalt zu verschaffen, der nach der Lebensstellung der Eltern des Kindes angemessen ist (s. Senatsurteile v. 18. Februar 1964 - VI ZR 32/63 - VersR 1964, 597 [BGH 18.02.1964 - VI ZR 32/63] und v. 1. März 1966 - VI ZR 48/65 - VersR 1966, 588 sowie Rechtsprechungsnachw.
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69

    Berechnung des ersatzfähigen Unterhaltsschadens eines Kindes bei Tötung seiner

    Wenn - wie hier - das ersatzberechtigte Kind innerhalb der Familie oder Verwandtschaft unentgeltlich versorgt wird, muß die Schätzung des Wertes der entzogenen Unterhaltsleistungen von dem Grundsatz ausgehen, daß sich das Maß des zu ersetzenden Unterhaltes nicht nach einem fiktiven, sondern nach dem tatsächlichen Lebensbedarf des Kindes bestimmt, auf dessen Erfüllung es gesetzlichen Anspruch gegen die getötete Mutter hatte (Urteil vom 18. Februar 1964 - VI ZR 32/63 - VersR 1964, 597 [BGH 18.02.1964 - VI ZR 32/63] ).
  • BGH, 13.12.1966 - VI ZR 75/65

    Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Fortführung eines Betriebs -

    Maßgebend ist, welche Beträge seines Einkommens der Getötete hätte aufwenden müssen, um dem Kind den Lebensunterhalt zu verschaffen, auf den es nach den §§ 1601 ff BGB Anspruch gehabt hätte (BGH Urteil vom 18. Februar 1964 - VI ZR 32/63 - VersR 1964, 597 [BGH 18.02.1964 - VI ZR 32/63] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.05.1973 - III ZR 178/70

    Klage auf Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Ausübung

    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Beziehungen zwischen einer Universitätsklinik und ihren Patienten in der Regel bürgerlich-rechtlicher Natur sind (BGHZ 4, 138; 9, 145 [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52] ; 38, 49, 51 [BGH 24.09.1962 - III ZR 201/61] ; BGH NJW 1959, 816; VersR 1960, 752; 1964, 598 [BGH 18.02.1964 - VI ZR 32/63] ; 614)steht der Möglichkeit nicht entgegen, daß es sich im vorliegenden Fall um hoheitliche Tätigkeit handelt.
  • OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80

    Unterhaltsrente; Nichteheliches Kind; Verkehrsunfall; Tod derMutter;

    Andererseits kann hier nicht von fiktiven Kosten einer Ersatzkraft oder den Kosten einer Heimunterbringung ausgegangen werden; maßgebend ist vielmehr nach wie vor der tatsächliche Lebensbedarf des Kindes, auf dessen Erfüllung es gesetzlichen Anspruch gegen die Mutter hatte (BGH aaO, und VersR 1964, 597).
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