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   BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68   

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https://dejure.org/1969,582
BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68 (https://dejure.org/1969,582)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1969 - VI ZR 32/68 (https://dejure.org/1969,582)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68 (https://dejure.org/1969,582)
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Liegengebliebener Viehtransportwagen

§ 823 BGB, zu verneinende Adäquanz bei ausreichenden Sicherungsmaßnahmen, § 23 Abs. 2 StVO;

§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Tanklastzuges mit einem bei winterlichen Straßenverhältnissen rechts am Straßenrand liegen gebliebenen Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldhaftes Schaffen einer Gefahrenquelle - Treffen von Sicherungsvorkehrungen - Schadenseintritt durch Nichtbeachten - Adäquate Ursächlichkeit

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 895
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.1957 - III ZR 213/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68
    Zwar spricht dann, wenn ein vom Gesetz vorgeschriebenes Verhalten eine bestimmte Gefahrenmöglichkeit herabsetzen soll und im Einzelfall feststeht, gegen dieses Gesetz verstoßen worden ist als auch die bekämpfte Gefahr sich verwirklicht hat, die Lebenserfahrung für die Schadensursächlichkeit dieses Gesetzesverstoßes (Urteile des erkennenden Senats vom 12. April 1957 - VI ZR 79/56, VersR 1957, 429, 430; vom 26. November 1963 - VI ZR 245/62, VersR 1964, 166 und vom 24. September 1968 - VI ZR 160/67, VersR 1968, 1144).
  • BGH, 24.09.1968 - VI ZR 160/67

    Schuldhaftes Setzen einer adäquaten Unfallursache durch Überlassen eines

    Auszug aus BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68
    Zwar spricht dann, wenn ein vom Gesetz vorgeschriebenes Verhalten eine bestimmte Gefahrenmöglichkeit herabsetzen soll und im Einzelfall feststeht, gegen dieses Gesetz verstoßen worden ist als auch die bekämpfte Gefahr sich verwirklicht hat, die Lebenserfahrung für die Schadensursächlichkeit dieses Gesetzesverstoßes (Urteile des erkennenden Senats vom 12. April 1957 - VI ZR 79/56, VersR 1957, 429, 430; vom 26. November 1963 - VI ZR 245/62, VersR 1964, 166 und vom 24. September 1968 - VI ZR 160/67, VersR 1968, 1144).
  • BGH, 12.04.1957 - VI ZR 79/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68
    Zwar spricht dann, wenn ein vom Gesetz vorgeschriebenes Verhalten eine bestimmte Gefahrenmöglichkeit herabsetzen soll und im Einzelfall feststeht, gegen dieses Gesetz verstoßen worden ist als auch die bekämpfte Gefahr sich verwirklicht hat, die Lebenserfahrung für die Schadensursächlichkeit dieses Gesetzesverstoßes (Urteile des erkennenden Senats vom 12. April 1957 - VI ZR 79/56, VersR 1957, 429, 430; vom 26. November 1963 - VI ZR 245/62, VersR 1964, 166 und vom 24. September 1968 - VI ZR 160/67, VersR 1968, 1144).
  • BGH, 14.02.1967 - VI ZR 139/65

    Unfallursächlichkeit der Betriebsgefahr eines Lastzugs

    Auszug aus BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68
    Der Umstand, dass zwischen dem Abrutschen des Lastzugs der Beklagten und dem Unfall des Tanklastzugs der Klägerin ein Zeitraum von etwa 15 Minuten lag, ist für sich allein nicht geeignet, die Ursächlichkeit des ersten für den zweiten Unfall auszuschließen, von dem in den Straßengraben geratenen Lastzug der Beklagten ausgehende Gefahr dauerte an (vgl. Urteil des erkennenden Senate vom 14. Februar 1967 - VI ZR 139/65, VersR 1967, 475, 476).
  • BGH, 30.03.1965 - VI ZR 259/63

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall auf Glatteis

    Auszug aus BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Regeln des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fahrers der Klägerin sprechen, stehen in Einklang mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1965 - VI ZR 259/63 - (VersR 1965, 690, 691).
  • BGH, 12.07.1962 - VII ZR 80/61
    Auszug aus BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68
    Wer lediglich dem dazu bestellten Fahrzeugführer Hilfsdienste leistet, ist nicht ebenfalls Fahrzeugführer (Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1962 - VI ZR 109/61, VersR 1962, 1086, 1087; Müller, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 2 StVG Rdn. 11).
  • BGH, 26.11.1963 - VI ZR 245/62
    Auszug aus BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68
    Zwar spricht dann, wenn ein vom Gesetz vorgeschriebenes Verhalten eine bestimmte Gefahrenmöglichkeit herabsetzen soll und im Einzelfall feststeht, gegen dieses Gesetz verstoßen worden ist als auch die bekämpfte Gefahr sich verwirklicht hat, die Lebenserfahrung für die Schadensursächlichkeit dieses Gesetzesverstoßes (Urteile des erkennenden Senats vom 12. April 1957 - VI ZR 79/56, VersR 1957, 429, 430; vom 26. November 1963 - VI ZR 245/62, VersR 1964, 166 und vom 24. September 1968 - VI ZR 160/67, VersR 1968, 1144).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Eine solche Wertung kann etwa dann möglich sein, wenn es zu einem Zweitunfall deshalb kommt, weil dessen Verursacher ordnungsgemäße und ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind (Senatsurteile vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68, VersR 1969, 895, 896 und vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, aaO).

    Die Zurechnung eines Unfalls zur Betriebsgefahr eines Fahrzeugs kann dann unterbrochen sein, wenn nach einem Erstunfall die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind, ehe es zu einem weiteren Unfall kommt (Senat, Urteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68, VersR 1969, 895, 896).

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß eine solche Wertung je nach den Umständen des Einzelfalls möglich sein kann, wenn es zu einem Zweitunfall deshalb kommt, weil dessen Verursacher ordnungsgemäße und ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind (Senatsurteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68 - VersR 1969, 895, 896).

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 20. Juni 1969 (VI ZR 32/68 - aaO, S.896 f.) im Hinblick auf die Absicherung der Erstunfallstelle die Abwägung nach § 17 StVG rechtlich geprüft, obwohl in jenem Fall ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang verneint worden war.

  • OLG Koblenz, 25.11.2003 - 12 U 714/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der

    In den frühen Morgenstunden eines Tages im Januar bei Dunkelheit und auf nasser Fahrbahn ist bei Temperaturen um den Gefrierpunkt die Vorhersehbarkeit von Glatteis zu bejahen (vgl. BGH VersR 1969, 895; OLG Celle VRS 104 [2003], 253, 254 f.; OLG Köln OLG-Report Köln 1991, 10 f.; OLG Saarbrücken RuS 1981, 62 f.).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 116/69

    Pflichten des Kraftfahrers bei Liegenbleiben auf der Autobahn unter teilweise

    So wie bei einem Verstoß gegen das Halteverbot auf Autobahnen (§ 15 Abs. 3 StVO) oder gegen die Beleuchtungspflicht (§ 23 Abs. 2 StVO) spricht bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn zunächst die Erfahrung dafür, dass die unterlassene Sicherungsmaßnahme für den Zusammenstoß ursächlich war (vgl. BGH Urt. v. 25. März 1969 - VI ZR 247/67 - VersR 1969, 715; v. 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68 - VersR 1969, 895).
  • OLG Jena, 08.06.2006 - 1 U 735/05
    a) Nach der Entscheidung des BGH (vgl. VersR 1969, 895 [BGH 20.06.1969 - VI ZR 32/68] ) ist eine haftungsrechtliche Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs dann gegeben, wenn es zu dem Zweitunfall deshalb kommt, weil dessen Verursacher ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet hat, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind.

    Daher ist auch in diesen Fällen hinsichtlich der von den Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr grundsätzlich eine Abwägung nach § 17 StVG vorzunehmen (vgl. BGH VersR 1969, 895 [BGH 20.06.1969 - VI ZR 32/68] ; BGH VersR 2004, 529 [BGH 10.02.2004 - VI ZR 218/03] ).

  • BGH, 11.10.1983 - VI ZR 141/82

    Anscheinsbeweis beim Abkommen von der Fahrbahn

    Fehlerfrei geht das Berufungsgericht davon aus, daß im Streitfall der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Fahrweise des Beklagten spricht; denn hier entspricht der ursächliche Zusammenhang zwischen dem erwiesenen Sachverhalt und der eingetretenen Folge einem typischen Geschehensablauf (s. Senatsurteilevom 25. März 1969 - VI ZR 252/67 = VersR 1969, 636, 637 undvom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68 = VersR 1969, 895, 897 - beide m.w.Nachw.).
  • LG Ingolstadt, 17.01.2019 - 44 O 379/18

    Haftung der Audi AG für den von der VW AG hergestellten Motor EA 189 (hier: Audi

    Der Einwand, dass parallel zu den Normen der StVZO auch denjenigen der EG-FGV ganz generell kein Schutzgesetzcharakter zukomme, dringt insoweit nicht durch, als auch in der StVZO Normen enthalten sind, die als Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB anerkannt wurden, beispielsweise § 4 StVZO (vgl. RG JW 1937, 158), § 27 Abs. 3 StVZO (vgl. BGH NJW 1974, 1086; OLG Köln MDR 1971, 299), § 29c StVZO (BGH NW 1956, 1715; OLG Nürnberg VersR 1973, 1135), § 38a StVZO (Vgl. BGH NJW 1981, 113), § 41 StVZO (vgl. RG JW 1934, 2460) und § 53a StVZO (BGH VersR 1969, 895).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2002 - 1 U 33/01

    Unfallschadensregulierung - Unfall bei Blitzeis

    Beim Schleudern eines Fahrzeugs mit nachfolgendem Abkommen von der Fahrbahn infolge Eisglätte kann allerdings unter bestimmten Umständen der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers sprechen (vgl. BGH VersR 1969, 895; BGH VersR 1971, 842, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07

    Anteiliges Verschulden im Zusammenhang mit einem Zusammenstoß auf der Überholspur

    So hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass derjenige, der schuldhaft eine Gefahrenquelle schafft, hierfür nicht mehr verantwortlich gemacht werden kann, wenn er die erforderlichen Sicherungsvorkehrungen trifft und ein anderer nunmehr erst dadurch zu Schaden kommt, dass er die getroffenen Vorkehrungen nicht beachtet; in einem solchen Fall sei die ursprüngliche Gefahrenquelle nicht mehr adäquat ursächlich für den eingetretenen Schaden (BGH VersR 1969, 895; vgl. auch Hentschel, a.a.O., § 15 StVO, Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04

    Prüfung der Verschuldensanteile bzgl. eines Verkehrsunfalls; Erhöhung der

    So hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass derjenige, der schuldhaft eine Gefahrenquelle schafft, hierfür nicht mehr verantwortlich gemacht werden kann, wenn er die erforderlichen Sicherungsvorkehrungen trifft und ein anderer nunmehr erst dadurch zu Schaden kommt, dass er die getroffenen Vorkehrungen nicht beachtet; in einem solchen Fall sei die ursprüngliche Gefahrenquelle nicht mehr adäquat ursächlich für den eingetretenen Schaden (BGH VersR 1969, 895; vgl. auch Hentschel, aaO, § 15 StVO, Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - U 6/98

    Regulierung eines durch die Festfahrung eines Schiffes entstandenen Schadens;

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