Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,330
BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79 (https://dejure.org/1980,330)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1980 - VI ZR 40/79 (https://dejure.org/1980,330)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1980 - VI ZR 40/79 (https://dejure.org/1980,330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sicherheitsgurt II

§ 254 BGB, zur Bestimmung des Mitverschuldens bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt;

§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Minderung des Schadensersatzanspruches - Mitverschulden - Kfz-Insasse - Einheitliche Mitverschuldensquote - Mitverschuldensquote - Verletzungen aufgrund eines Unfalls - Nichteinhaltung der gesetzlichen Anschnallpflicht - Anrechnung eines Mitverschuldensanteils auf ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; StVO 1970 § 21 a

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254; StVO (1970) § 21a
    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten Kfz-Insassen

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2125
  • MDR 1980, 922
  • VersR 1980, 824
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 146/78

    Mitverschulden wegen Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79
    Hier befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Auffassung des Senats, die er grundlegend in seinem Urteil vom 20. März 1979 (BGHZ 75, 36 [BGH 20.06.1979 - IV ZR 106/78] = VRS 56, 416) zum Ausdruck gebracht und dann in den beiden Urteilenvom 10. April 1979 (VI ZR 83/78 und VI ZR 146/78 = VRS 56, 429 und 431 - VersR 1979, 532) weiter entwickelt hat.

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen des näheren erörtert, weshalb trotz der mehrere Jahre zurückreichenden und auch in der Tagespresse veröffentlichten Diskussionen um den Wert des Anlegens von Sicherheitsgurten als einer geeigneten und zumutbaren Maßnahme zur Abwehr schwerer Unfallverletzungen jedenfalls vom Tage des Inkrafttretens der Anschnallpflicht an (1. Januar 1976) mit der erforderlichen Verläßlichkeit festgestellt werden kann, daß jedem Kraftfahrer und auch jedem Beifahrer die Nützlichkeit des Gurtes bewußt sein mußte, daher das Nichtanlegen zumindest einen Verstoß gegen die Pflicht zum Schutz der eigenen Person darstellt (so insbesondereUrteil vom 10. April 1979 - VI ZR 146/78 = aaO); seit dem 1. Januar 1976 liegt sogar ein Verstoß gegen ein Gesetz vor, der erst recht den Vorwurf der Mitschuld begründet.

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79
    Hier befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Auffassung des Senats, die er grundlegend in seinem Urteil vom 20. März 1979 (BGHZ 75, 36 [BGH 20.06.1979 - IV ZR 106/78] = VRS 56, 416) zum Ausdruck gebracht und dann in den beiden Urteilenvom 10. April 1979 (VI ZR 83/78 und VI ZR 146/78 = VRS 56, 429 und 431 - VersR 1979, 532) weiter entwickelt hat.

    Das Berufungsgericht ist sich zwar dessen bewußt gewesen, daß bei dem auf den Verstoß gegen § 21 a StVO gestützten Mitschuldeinwand der für den Unfall Verantwortliche nicht nur beweisen muß, daß der Verletzte in der Tat nicht angeschnallt war, sondern auch zu beweisen hat, daß dieses Versäumnis die Verletzungen - ganz oder doch zum Teil - verursacht hat (vgl. BGHZ 74, 25, 33) [BGH 20.03.1979 - VI ZR 152/78].

  • VG Karlsruhe, 13.03.1978 - V 135/77

    Antrag auf Teilzeitbeschäftigung eines Lehrers im Schuldienst; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79
    Zwar kann sich auch in Fällen der hier zu entscheidenden Art der Unfallverantwortliche auf einen durch die Erfahrung nahegebrachten Anschein der Ursächlichkeit berufen (vgl. OLG München VersR 1979, 1157; Händel NJW 1979, 2290 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77]).

    Das wird das Berufungsgericht nachzuholen haben und nach Anhörung von Sachverständigen (wohl eines Kraftfahrzeugsachverständigen und eines Unfallmediziners; vgl. Kuckuck DAR 1980, 4; Händel NJW 1979, 1243 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77]/1244) aufgrund der vom Landgericht durchgeführten Beweisaufnahme, insbesondere der von diesem vernommenen Zeugen entscheiden müssen, ob der Beklagte den ihm obliegenden Beweis erbracht hat.

  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79
    Hier befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Auffassung des Senats, die er grundlegend in seinem Urteil vom 20. März 1979 (BGHZ 75, 36 [BGH 20.06.1979 - IV ZR 106/78] = VRS 56, 416) zum Ausdruck gebracht und dann in den beiden Urteilenvom 10. April 1979 (VI ZR 83/78 und VI ZR 146/78 = VRS 56, 429 und 431 - VersR 1979, 532) weiter entwickelt hat.
  • BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78

    Anforderungen an Schadensmeldung; Hemmung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79
    Das hat der Senat bereits für den Fall des Nichttragens eines Schutzhelmes für Motorradfahrer ausgesprochen (vgl.Senatsurteil vom 30. Januar 1979 - VI ZR 144/77 = VersR 1979, 369 undvom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 = VersR 1979, 1104).
  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 83/78

    Mitverschulden von Insassen eines nicht mit Sicherheitsgurten ausgestatteten und

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79
    Hier befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Auffassung des Senats, die er grundlegend in seinem Urteil vom 20. März 1979 (BGHZ 75, 36 [BGH 20.06.1979 - IV ZR 106/78] = VRS 56, 416) zum Ausdruck gebracht und dann in den beiden Urteilenvom 10. April 1979 (VI ZR 83/78 und VI ZR 146/78 = VRS 56, 429 und 431 - VersR 1979, 532) weiter entwickelt hat.
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 144/77

    Mitverschulden eines Moped-Fahrers wegen Nichttragen eines Helms

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79
    Das hat der Senat bereits für den Fall des Nichttragens eines Schutzhelmes für Motorradfahrer ausgesprochen (vgl.Senatsurteil vom 30. Januar 1979 - VI ZR 144/77 = VersR 1979, 369 undvom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 = VersR 1979, 1104).
  • OLG München, 14.12.1978 - 24 U 433/78

    Schmerzensgeld; Schädelprellung; Nasenbeinfraktur ; Schnittwunden;

    Auszug aus BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79
    Zwar kann sich auch in Fällen der hier zu entscheidenden Art der Unfallverantwortliche auf einen durch die Erfahrung nahegebrachten Anschein der Ursächlichkeit berufen (vgl. OLG München VersR 1979, 1157; Händel NJW 1979, 2290 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77]).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11

    Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

    Daraus folgt, dass den Insassen eines Pkw, der entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung trifft, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78, BGHZ 74, 25, 33 und vom 1. April 1980 - VI ZR 40/79, VersR 1980, 824 f.).
  • OLG München, 25.10.2019 - 10 U 3171/18

    Mitverschuldensquote des nicht angeschnallten Geschädigten bei einem

    a) Im Falle von Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls besteht nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung des Geschädigten, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. BGH NZV 2012, 478, 479; VersR 1980, 824 f.; BGHZ 74, 25, 33; Senat, Urteil vom 07. Juni 2013 - 10 U 1931/12 -, [juris]).

    Nach herrschender Meinung in der Literatur und nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 45. A. § 21a StVO Rn. 21 m.w.N.) ist es aus Gründen praktischer Handhabung geboten, bei verschiedener Auswirkung des Nichtangurtens auf einzelne Verletzungen unter Abwägung aller Umstände, insbesondere der von den Verletzungen ausgehenden Folgeschäden, deren vermögensrechtliches Gewicht je nach der Verletzung verschieden sein kann, der Verletzte also von einer Kürzung seiner Ersatzansprüche verschieden stark getroffen wird, eine einheitliche Mitschuldquote zu bilden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 10/11 -, [juris]; BGH, Urteil vom 01. April 1980 - VI ZR 40/79 -, [juris]).

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Unfall einer der hierfür typischen Gruppen von Unfallabläufen zuzuordnen ist (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 45. Aufl., § 21a StVO Rn. 21 m.w.N.; BGH, NJW 1980, 2125; BGH, NJW 1991, 230, 231; OLG Hamm, VRS 76, 112, 114), was hier der Fall ist.

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Das Berufungsgericht folgt im Grundsatz der Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß die Ersatzansprüche eines Kraftfahrzeuginsassen, der gegen die Anschnallpflicht (§ 21 a StVO) verstößt, nach § 254 BGB gekürzt werden können, wenn er, hätte er sich angeschnallt, nicht oder nicht in dem Maße verletzt worden wäre, wie es tatsächlich geschehen ist (vgl. Senatsurteil vom 1. April 1980 - VI ZR 40/79 - VersR 1980, 824, 825 m.w.Nachw.).

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß der Unfall einer der hierfür typischen Gruppen von Unfallabläufen zuzuordnen ist (Senatsurteile vom 1. April 1980, aaO unter II. 3. a), aa) und vom 25. Januar 1983 - VI ZR 92/81 - VersR 1983, 440; Entschließung Nr. 2 des Arbeitskreises I des 16. Verkehrsgerichtstages 1978, VGT 1978, S. 7; Geigel/Haag, Der Haftpflichtprozeß, 20. Auflage, 1990, 27. Kapitel, Rdn. 549; Händel, NJW 1979, 2289, 2290; Hofmann, Haftpflichtrecht für die Praxis, 1989, 1.11.8.4., Rdn. 162 d; Weber, NJW 1986, 2667, 2675; OLG München, VersR 1979, 1157; OLG Hamm, VersR 1987, 205, 206 [OLG Hamm 26.06.1985 - 13 U 277/82]; kritisch Ludolph, NJW 1982, 2595; Landscheidt, NZV 1988, 7, 8).

  • OLG Celle, 16.09.2009 - 14 U 71/06

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer offenen Schmerzensgeldteilklage;

    Denn bei dem auf den Verstoß gegen § 21 a StVO gestützten Mitverschuldenseinwand muss der für den Unfall Verantwortliche nicht nur beweisen, dass der Verletzte nicht angeschnallt war, sondern er hat auch den Beweis dafür zu führen, dass dieses Versäumnis die Verletzungen - ganz oder doch zum Teil - verursacht hat (BGH, NJW 1980, 2125 - juris Rdnr. 16. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2006 - 1 U 141/00 - juris Rdnr. 40 m. w. N.).

    An einem hierfür erforderlichen typischen Geschehensablauf (vgl. BGH, NJW 1980, 2125 - juris Rdnr. 17) fehlt es jedoch, wenn ein so starker seitlicher Aufprall des Fahrzeugs erfolgt ist, dass der vom Verletzten benutzte Teil des Fahrgastraums erheblich deformiert wurde (Geigel, a. a. O.. OLG Hamm, NZV 1989, 76. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2006 - 1 U 141/00 - juris Rdnr. 54).

    b) Somit müssen die Beklagten beweisen, dass der Kläger seine schweren Verletzungen - namentlich im Bereich des Kopfes - nicht erlitten hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, a. a. O. - juris Rdnr. 42. KG, VM 1982, 63 - Leitsatz 1 bei juris. OLG Naumburg, OLGR 2008, 537 - juri sRdnr. 24. OLG Hamm, VersR 1987, 205. für einen dahingehenden Inhalt des vom Schädiger zu erbringenden Beweises auch BGH, NJW 1980, 2125 - juris Rdnr. 18, 2. Satz).

  • OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12

    Berücksichtigung des Mitverschuldenseinwands wegen Nichtanlegung des

    Hinsichtlich des Mitverschuldenseinwands wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts gilt folgendes: Den Insassen eines Pkw's, der während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, trifft im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (BGH NZV 2012, 478, 479; VersR 1980, 824 f.; BGHZ 74, 25, 33).
  • BGH, 17.05.1990 - III ZR 191/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten einer Kfz-Zulassungsstelle

    a) Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß eine Mitverursachung nur bei denjenigen vom Kläger geltend gemachten Schadensposten zu berücksichtigen ist, auf die die Unterlassung des Tragens eines Schutzhelms sich tatsächlich ausgewirkt hat (BGH Urteil vom 30. Januar 1979 - VI ZR 144/77 - VersR 1979, 369; vgl. auch BGH Urteil vom 1. April 1980 - VI ZR 40/79 - VersR 1980, 824).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15

    Sekundäre Darlegungslast des Unfallgegners beim Verkehrsunfall

    Die Beweisaufnahme hat schließlich nicht zur Überzeugung des Senats ergeben, dass der Geschädigte A den Sicherheitsgurt zum Zeitpunkt des Unfalls nicht angelegt hatte, was ebenfalls im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen wäre, wenn zusätzlich feststünde, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. BGH NZV 2012, 478, 479; VersR 1980, 824 f.; OLG München, Urt. v. 25.10.2019, 10 U 3171/18, juris Rn. 31).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im

    Dabei hat das Landgericht nicht nur verkannt, dass der Kläger die hypothetischen Verletzungen beweisen muss (vgl. nur BGH, NJW 1980, 2125, 2126 und OLG Karlsruhe [1. Zivilsenat], NZV 1989, 470, 471).
  • OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mithaftung des Geschädigten bei Verletzung

    Diese unterschiedliche Auswirkung eines Verstoßes gegen die Gurtanlegepflicht ergibt sich aus der naheliegenden, sich oft sogar aufdrängenden Überlegung, dass häufig im Verlaufe eines Verkehrsunfalls auch Schäden eintreten, die von diesem Pflichtverstoß nicht beeinflusst sind, weil sie in gleicher Weise und in gleichem Umfang auch entstanden wären, wenn der Verletzte angegurtet gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1980 - VI ZR 40/79 -, juris).
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79

    Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen

    StVG zu verantwortende Mitverursachung des Unfalls stets den gesamten Ersatzanspruch des Geschädigten entsprechend der vom Gericht zu bildenden Haftungsquote mindert, kommt eine im Umfang gleiche Wirkung dem Verstoß gegen die Anschnallpflicht nicht zu; darauf hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 1.4.1980 (NJW 1980, 2125 = VersR 1980, 824) unter Erörterung der daraus zu ziehenden Folgerungen hingewiesen.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 1.4.1980 (NJW 1980, 2125) (das allerdings zur Zeit der angefochtenen Entscheidung noch nicht ergangen war) im einzelnen begründet, warum der Tatrichter selbst bei unterschiedlicher Ursächlichkeit des Nichtangurtens für die einzelnen eingetretenen Körperschäden entsprechend dem Sinn des auf eine Gesamtbetrachtung der Schadensentstehung abhebenden § 254 I BGB und auch im Interesse praktischer Handhabung eine solche einheitliche Quote bilden darf, hier zugleich aber die Grundsätze aufgestellt, die bei diesem Verfahren eingehalten werden müssen.

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00

    Richterwechsel nach einer Beweiserhebung - Entziehung des Auftrags an den

  • OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07

    Mitverschulden wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt; Schmerzensgeld für die

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2003 - 1 U 150/02

    Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; Berücksichtigung der Nichtanlegung

  • OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des verletzten Beifahrers wegen

  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 92/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Motorradfahrers mit einem

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 217/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Naumburg, 25.09.2001 - 9 U 121/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Köln, 01.06.2001 - 19 U 158/00

    Nachweis des Mitverschuldens wegen Nichtanschnallens auf dem Rücksitz

  • OLG Zweibrücken, 22.11.1991 - 1 U 190/89

    Mitverschulden aus dem Gesichtspunkt der Selbstgefährdung; Anwendbarkeit eines

  • OLG Karlsruhe, 13.04.1984 - 10 U 309/83

    Zur Erhöhung der straßenverkehrsrechtlichen Betriebsgefahr durch das Aufziehen

  • OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10

    Zur Frage des Mitverschuldens, wenn das Verkehrsunfallopfer einen Sicherheitsgurt

  • OLG Celle, 12.11.2012 - 14 W 39/12

    Prozesskostenhilfe für die Klage des Insolvenzschuldners nach Freigabe der

  • OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 1 U 191/10

    Haftung des Arbeitgebers - Dachdecker - für Arbeitsunfall bei grober

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2005 - 1 U 237/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit

  • LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeld und immaterieller Vorbehalt bei

  • OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87

    Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung;

  • OLG Hamm, 26.06.1985 - 13 U 277/82

    Anrechnung eines Mitverschuldens bei der Geltendmachung von Schadensersatz aus

  • OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84

    Anspruch auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht auf Grund eines Unfalles;

  • OLG Karlsruhe, 23.08.1989 - 1 U 347/88

    Angurten; Anschnallen; Mitverschulden; Haftung; Verkehrsunfall

  • OLG Karlsruhe, 26.08.1988 - 14 U 147/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Düsseldorf, 07.02.1983 - 1 U 132/82

    Sicherheitsgurte; Mitverschulden; Beweislast; Beweislage; Fahrzeuginsassen

  • KG, 03.10.1988 - 12 U 291/88

    Mitverschulden; Beifahrer; Mitfahrer; Verkehrsunfall; Tod; Fahruntüchtig

  • LG Schwerin, 30.04.2010 - 4 O 161/06

    Schmerzensgeld für erlittenes apallisches Syndrom

  • OLG Frankfurt, 23.02.1984 - 1 U 100/83

    Schmerzensgeld; Stückbruch einer Patella; Reserve-Steckapparart

  • KG, 30.11.1981 - 22 U 5430/80

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Ersatz materieller und

  • OLG Braunschweig, 01.11.1999 - 6 U 20/99
  • OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht