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   BGH, 24.11.2020 - VI ZR 415/19   

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https://dejure.org/2020,42645
BGH, 24.11.2020 - VI ZR 415/19 (https://dejure.org/2020,42645)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2020 - VI ZR 415/19 (https://dejure.org/2020,42645)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2020 - VI ZR 415/19 (https://dejure.org/2020,42645)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 138 Abs. 3 ZPO, § ... 280 Abs. 1 BGB, §§ 630a ff. BGB, § 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB, § 630a Abs. 2 BGB, § 630h Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 1, 2, § 286 ZPO, 2 ZPO, § 513 Abs. 1 Alt. 1, § 525, § 139 Abs. 1 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite bei behaupteten Hygieneverstößen und Beachtlichkeit des Bestreitens; Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Fehler bei einer ärztlichen Behandlung (hier: Legen einer Infusion durch einen Arzt ohne Einhaltung der ...

  • rewis.io

    Arzt- und Krankenhaushaftung bei Behandlungsfehler: Beachtlichkeit des Bestreitens der Behandlungsseite; sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite bei vom Patienten behaupteten Hygieneverstößen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer trägt die Beweislast für die Einhaltung der Hygienevorshriften bei einer MRSA-Infektion eines Patienten im Krankenhaus?

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 138 Abs. 1 bis 3; ZPO § 286
    Anforderungen an ein wirksames Bestreiten der Behandlungsseite im Arzthaftungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138 Abs. 1 -3; ZPO § 286 A

  • rechtsportal.de

    ZPO § 138 Abs. 1 -3; ZPO § 286 A
    Sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite bei behaupteten Hygieneverstößen und Beachtlichkeit des Bestreitens; Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Fehler bei einer ärztlichen Behandlung (hier: Legen einer Infusion durch einen Arzt ohne Einhaltung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Arzt- und Krankenhaushaftung bei Behandlungsfehler: Beachtlichkeit des Bestreitens der Behandlungsseite; sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite bei vom Patienten behaupteten Hygieneverstößen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Hygienemängel bei Infusion im Krankenhaus - wer muss was beweisen?

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beachtlichkeit des Bestreitens bei abweichendem Ergebnis der Beweisaufnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 93
  • MDR 2021, 168
  • VersR 2021, 802
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93

    Aufbürdung der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - VI ZR 415/19
    Das ist mit der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (vgl. BVerfG NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.; BVerfG NJW 2000, 1483, 1484, juris Rn. 42) nicht zu vereinbaren.
  • BGH, 25.06.2019 - VI ZR 12/17

    Zahlungsanspruch eines Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - VI ZR 415/19
    b) Im Übrigen hätte das Berufungsgericht die Beklagte weiter darauf hinweisen müssen, dass sie ihrer sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Maßnahmen, die sie ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die für ein behandlungsfehlerfreies Vorgehen maßgeblichen Hygienebestimmungen eingehalten wurden (vgl. zu den insoweit maßgeblichen Grundsätzen Senat, Urteil vom 19. Februar 2019 - VI ZR 505/17, BGHZ 221, 139 Rn. 15 ff.; Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - VI ZR 12/17, NJW-RR 2019, 1360 Rn. 10 ff.; vom 18. Februar 2020 - VI ZR 280/19, NJW-RR 2020, 720 Rn. 9 ff.) bisher nicht nachgekommen ist.
  • BGH, 19.02.2019 - VI ZR 505/17

    Arzthaftungsprozess: Erweiterte sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite;

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - VI ZR 415/19
    b) Im Übrigen hätte das Berufungsgericht die Beklagte weiter darauf hinweisen müssen, dass sie ihrer sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Maßnahmen, die sie ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die für ein behandlungsfehlerfreies Vorgehen maßgeblichen Hygienebestimmungen eingehalten wurden (vgl. zu den insoweit maßgeblichen Grundsätzen Senat, Urteil vom 19. Februar 2019 - VI ZR 505/17, BGHZ 221, 139 Rn. 15 ff.; Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - VI ZR 12/17, NJW-RR 2019, 1360 Rn. 10 ff.; vom 18. Februar 2020 - VI ZR 280/19, NJW-RR 2020, 720 Rn. 9 ff.) bisher nicht nachgekommen ist.
  • BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17

    Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - VI ZR 415/19
    Das ist mit der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (vgl. BVerfG NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.; BVerfG NJW 2000, 1483, 1484, juris Rn. 42) nicht zu vereinbaren.
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15

    Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - VI ZR 415/19
    Da nach den Feststellungen des Berufungsgerichts kein für die Beklagte vollbeherrschbares Risiko vorlag, wird ein Behandlungsfehler nicht gemäß § 630h Abs. 1 BGB zugunsten des Klägers vermutet (vgl. Senat, Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZR 634/15, NJW-RR 2016, 1360 Rn. 6).
  • BGH, 18.02.2020 - VI ZR 280/19

    Im Arzthaftungsprozess wird die erweiterte - sekundäre - Darlegungslast der

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - VI ZR 415/19
    b) Im Übrigen hätte das Berufungsgericht die Beklagte weiter darauf hinweisen müssen, dass sie ihrer sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Maßnahmen, die sie ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die für ein behandlungsfehlerfreies Vorgehen maßgeblichen Hygienebestimmungen eingehalten wurden (vgl. zu den insoweit maßgeblichen Grundsätzen Senat, Urteil vom 19. Februar 2019 - VI ZR 505/17, BGHZ 221, 139 Rn. 15 ff.; Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - VI ZR 12/17, NJW-RR 2019, 1360 Rn. 10 ff.; vom 18. Februar 2020 - VI ZR 280/19, NJW-RR 2020, 720 Rn. 9 ff.) bisher nicht nachgekommen ist.
  • BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 316/19

    Rückgabe einer beschädigten Kaufsache nach Rücktritt vom Kaufvertrag

    Auch in einem solchen Fall liegt ein beachtliches Bestreiten nicht (mehr) vor, da sich andernfalls der sekundär darlegungspflichtige Prozessgegner durch einen beliebigen, sich als unzutreffend erweisenden Vortrag der ihm gemäß § 138 Abs. 1 und 2 ZPO obliegenden Erklärungspflicht entledigen könnte, ohne die Folge des § 138 Abs. 3 ZPO gewärtigen zu müssen, was mit der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtungen zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten nicht zu vereinbaren wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2020 - VI ZR 415/19, juris Rn. 12 f.).
  • KG, 17.10.2022 - 20 U 158/21

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Anzuwendendes Recht bei Implantation einer aus

    Die Klägerin, die hierfür als Anspruchstellerin nach den allgemeinen Grundsätzen die Beweislast trägt (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2020 - VI ZR 415/19 - juris Rn. 10), ist für ihre gegenteiligen Behauptungen beweisfällig geblieben.
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2023 - 11 O 7141/19

    Haftung einer Klinik beim Sturz eines Menschen mit Behinderung vom Röntgentisch

    Soweit der Kläger die Haftung der Beklagten auf eine fehlerhafte Aufklärung, eine nach dem Sturz unzureichende Befunderhebung und einen fehlerhafter Erstbefund stützt, sind diese Pflichtverletzungen von dem insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Kläger (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2020 - VI ZR 415/19, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 16.06.2015 - VI ZR 332/14, juris Rn. 9; § 630a BGB) nicht nachgewiesen worden (bb.).
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