Rechtsprechung
BGH, 13.12.1960 - VI ZR 47/60 |
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Papierfundstellen
- MDR 1961, 221
- DVBl 1961, 639
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.04.1958 - VI ZR 60/57
Schadensersatzansprüche gegen Arbeitskameraden
Auszug aus BGH, 13.12.1960 - VI ZR 47/60
Schließlich sind die von der Revision angezogenen Rechtsgrundsätze über die Haftung unter Arbeitnehmern desselben Betriebes (BArbGE 5, 1; BGHZ 27, 62) nicht geeignet, im vorliegenden Falle zu einer Haftungsfreistellung des J. zu führen.Ein Haftungsfreistellungsanspruch, wie er aus der Treu- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der dem Arbeitsverhältnis gemäßen angemessenen Verteilung typischer Betriebsrisiken entwickelt ist (vgl. BArbGE 5, 1; BGHZ 16, 111; 27, 62), kommt aber nicht in Betracht, wenn es wie hier an einem Arbeitsverhältnis des Kraftfahrers zum Unternehmer der Fahrt fehlt.
- RG, 10.01.1941 - III 43/40
1. Nach welchen Gesichtspunkten ist zu beurteilen, ob das Verhalten eines …
Auszug aus BGH, 13.12.1960 - VI ZR 47/60
Die Fälle, in denen die Rechtsprechung Dienstfahrten von Amtsträgern der Regelung des Staatshaftungsrechts unterstellt hat, sind gerade durch den engen inneren und äusseren Zusammenhang mit der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeit charakterisiert, der im vorliegenden Falle fehlt (vgl. etwa einerseits RGZ 165, 365 [369]; 166, 1 [9]; BGH LM Nr. 25 zu Art. 34 GG; andererseits RGZ 156, 401; RG JW 1938, 1652). - RG, 10.01.1941 - III 2/40
1. Unter welchen Voraussetzungen haftet das Reich für das Verschulden seiner …
Auszug aus BGH, 13.12.1960 - VI ZR 47/60
Die Fälle, in denen die Rechtsprechung Dienstfahrten von Amtsträgern der Regelung des Staatshaftungsrechts unterstellt hat, sind gerade durch den engen inneren und äusseren Zusammenhang mit der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeit charakterisiert, der im vorliegenden Falle fehlt (vgl. etwa einerseits RGZ 165, 365 [369]; 166, 1 [9]; BGH LM Nr. 25 zu Art. 34 GG; andererseits RGZ 156, 401; RG JW 1938, 1652). - RG, 21.12.1937 - III 97/37
Liegt einem Soldaten, der mit Erlaubnis des Feldwebels zu der ihm befohlenen …
Auszug aus BGH, 13.12.1960 - VI ZR 47/60
Die Fälle, in denen die Rechtsprechung Dienstfahrten von Amtsträgern der Regelung des Staatshaftungsrechts unterstellt hat, sind gerade durch den engen inneren und äusseren Zusammenhang mit der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeit charakterisiert, der im vorliegenden Falle fehlt (vgl. etwa einerseits RGZ 165, 365 [369]; 166, 1 [9]; BGH LM Nr. 25 zu Art. 34 GG; andererseits RGZ 156, 401; RG JW 1938, 1652). - BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.12.1960 - VI ZR 47/60
Ein Haftungsfreistellungsanspruch, wie er aus der Treu- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der dem Arbeitsverhältnis gemäßen angemessenen Verteilung typischer Betriebsrisiken entwickelt ist (vgl. BArbGE 5, 1; BGHZ 16, 111; 27, 62), kommt aber nicht in Betracht, wenn es wie hier an einem Arbeitsverhältnis des Kraftfahrers zum Unternehmer der Fahrt fehlt.
- OLG Frankfurt, 03.12.1996 - 11 U 58/94
Urheberrechtlicher Schutz eines Möbelstücks
Entscheidend war die Feststellung des Schwerpunktes des Vertragsverhältnisses mit Hilfe einer Interessenabwägung auf objektiver Grundlage (vgl. BGHZ 17, 89, 92; 57, 72, 75 = MDR 1972, 761; 61, 221, 223 = MDR 1974, 38). - BGH, 29.06.1965 - VI ZR 52/64
Kürzung eines Anspruchs aus der Unfallversicherung wegen mitwirkenden …
In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist einem Kraftfahrer der Haftungsschutz gegenüber dem Verletzten nur dann zuerkennt worden, wenn er bei der Fahrt über die Lenkung des Fahrzeugs hinaus weitergreifende Aufgaben der in § 899 RVO gedachten Art wahrzunehmen hatte (vgl. BGHZ 19, 114, 117 [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54];… Urt. vom 14. Januar 1958 - VI ZR 305/56 - VersR 1958, 182; vom 16. Dezember 1958 - VI ZR 251/57 - VersR 1959, 109, 110; vom 13. Dezember 1960 - VI ZR 47/60 - VersR 1961, 181, 182; vom 4. Dezember 1964 - VI ZR 220/63 - VersR 1965, 291). - OLG Celle, 12.07.1972 - 3 V 15/72 Der Einfluß der Kirche auf die inhaltliche Gestaltung des Religionsunterrichts ändert nichts daran, daß mit der Teilung des Unterrichts, insbesondere der Ausübung der Schulzucht eine staatliche Funktion wahrgenommen wird (Thieme JZ 61, 258; Palandt, 2 A c, 5 Bc oo und 15 zu § 839 BGB).