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   BGH, 05.05.1964 - VI ZR 64/63   

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https://dejure.org/1964,400
BGH, 05.05.1964 - VI ZR 64/63 (https://dejure.org/1964,400)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1964 - VI ZR 64/63 (https://dejure.org/1964,400)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1964 - VI ZR 64/63 (https://dejure.org/1964,400)
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Sittenrichter

§ 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Presseberichte über Vorgänge aus dem privaten Lebensbereich

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1471
  • MDR 1964, 669
  • VersR 1964, 822
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Die bloße Mitteilung ehebrecherischer Beziehungen ohne die Bekanntgabe diesbezüglicher Einzelheiten tangiert die Intimsphäre nicht (vgl. Senatsurteile vom 5. Mai 1964 - VI ZR 64/63, NJW 1964, 1471, 1472; vom 29. Juni 1999 - VI ZR 264/98, AfP 1999, 350, 351; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 49).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12

    Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn im Zeitpunkt der Einreichung des auf eine Erstbegehungsgefahr gestützten vorbeugenden Klageantrags zu 4 zu befürchten gewesen wäre, dass diesbezügliche Einzelheiten preisgegeben werden (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 66 = AfP 2014, 135; vom 29. Juni 1999 - VI ZR 264/98, AfP 1999, 350, 351; vom 5. Mai 1964 - VI ZR 64/63, NJW 1964, 1471, 1472; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 49).
  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Als eine der grundlegenden Wertentscheidungen kommt insbesondere das Recht auf freie kritische Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) namentlich gegenüber solchen Personen in Betracht, die - wie Gründgens - durch ihr Wirken und ihre Stellung im öffentlichen Leben Gegenstand des allgemeinen Interesses geworden sind (BGHZ 36, 77 - Waffenhändler; BGH NJW 1964, 1471 - Sittenrichter).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Diese Einordnung, daß nicht etwa die Intimsphäre des Klägers tangiert ist, die als solche absoluten Schutz genießen würde (BVerfG NJW 1970, 555; BGHZ 73, 120, 124; Senatsurteil vom 24. November 1987 - VI ZR 42/87 - NJW 1988, 1984, 1985), findet ihre rechtliche Grundlage darin, daß in dem Zeitungsbericht der Beklagten lediglich die Tatsache des Ehebruchs, nicht aber Einzelheiten über ihn mitgeteilt wurden (siehe dazu Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. Rdn. 5.41; Löffler/Steffen, Presserecht, 4. Aufl., § 6 LPG Rdn. 66, 214; vgl. auch BVerfG NJW 1970, 555; Senatsurteil vom 5. Mai 1964 - VI ZR 64/63 - NJW 1964, 1471, 1472; OLG Hamburg AfP 1991, 533).
  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Auch wenn man mit der Revision annimmt, in Anbetracht des eigenen Verhaltens Dr. K. habe die Beklagte in ihrem Bericht über dessen Persönlichkeit und soziale Stellung Dinge aus seiner privaten Lebenssphäre behandeln dürfen (vgl. hierzu BGH NJW 1964, 1471 f), so vermag das allein aber nicht die Veröffentlichung eines Bildnisses einer anderen Person zu rechtfertigen, die zu ihm in privaten Beziehungen gestanden hat.

    Da im Gegensatz zu ihm die Klägerin ihrerseits keine Veranlassung gegeben hat, die es im Hinblick auf eine Darstellung ihrer Persönlichkeit erfordert hätte, sich in der Öffentlichkeit mit Vorgängen aus ihrem privaten Bereich zu befassen, kann - anders als in dem erwähnten Falle (BGH NJW 1964, 1471) - ein ernstliches Interesse der Allgemeinheit an einer bildmäßigen Information über die Klägerin in einem die Persönlichkeit des Dr. K. behandelnden Bericht nicht anerkannt werden.

  • BGH, 25.05.1971 - VI ZR 26/70

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Besonders dann, wenn es dem Kritiker darum geht, einen Angriff auf die von ihm vertretene Auffassung abzuwehren, den er aus seiner Sicht nach Tendenz und Aufmachung als unangemessen oder anstößig empfinden konnte, sind Einschränkungen des Persönlichkeitsschutzes zu vertreten; es ist dann hinzunehmen, daß das Recht dem Betroffenen nicht gegenüber jeder unangemessen scharfen Meinungsäußerung Schutz gewährt (BGHZ 45, 296, 308 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] /309 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 5. Mai 1964 - VI ZR 64/63 = LM GG Art. 5 Nr. 14 = NJW 1964, 1471).
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 45.61

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Beendigung eines

    Verfahrensrechtliche Bedenken gegen die alleinige Fortführung des Rechtsstreits durch die Witwe des während des Revisionsverfahrens verstorbenen Klägers bestehen nicht (vgl. Urteile vom 29. Dezember 1958 - BVerwG VI C 229.57 -, MDR 1959 S. 241 = DÖV 1959 S. 188, und vom 24. Oktober 1960 - BVerwG VI C 33.58 - vgl. auch BGH in MDR 1964 S. 669).
  • LG Hamburg, 06.02.2009 - 324 O 756/08

    Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch der Ehefrau eines

    Um einen Eingriff in die als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG ebenfalls mit verfassungsrechtlichem Schutz ausgestattete Privatsphäre zu rechtfertigen, bedarf es allerdings gewichtiger und berechtigter (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12.12.1995, NJW 1996, 985, 986 zu § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) öffentlicher Interessen an der verbreiteten Information (BGH, Urteil vom 05.05.1964, NJW 1964, 1471, 1472).
  • OLG Köln, 03.06.1997 - 15 U 129/96
    Gerade im Bereich des politischen Meinungskampfes spielt es eine entscheidende Rolle, ob der Betroffene durch die Art seines persönlichen Auftretens und seines Kampfstiles die Kritik selbst herausgefordert hat und damit auch Veranlassung gab, sich mit seiner Person zu befassen (z.B. BVerfG, NJW 1980, 2069 f. (2069) m.w.N.; BGH, NJW 1964, 1471 f. (1472); NJW 1965, 1476 f. (1477); OLG Stuttgart, NJW 1981, 2817 f. (2817)).
  • BGH, 11.05.1965 - VI ZR 16/64

    Anwendung wettbewerbsrechtlicher Grundsätze bei einem der Leserschaft

    Bei der Beurteilung, wie weit die negative Kritik gehen darf, die sich abwertend mit der Persönlichkeitsartung und der Lebensführung des Angegriffenen befaßt, spielt auch eine Rolle, ob der Betroffene durch die Art seines persönlichen Auftretens oder durch seinen eigenen politischen Kampfstil die Kritik herausgefordert und seinen Gegnern Anlaß gegeben hat, polemisch auf seine Person einzugehen (BVerfGE 12, 113; BGH LM GrundG Arte 5 Nr. 14 = NJW 1964, 1471 - Sittenrichter - BGHSt 12, 287, 294) [BGH 20.01.1959 - 1 StR 518/58].
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2001 - 20 U 178/00

    Recht eines Fernsehjournalisten am eigenen Bild

  • LG Hamburg, 09.12.2008 - 324 O 731/08

    Pressebericht über Fremdgehen von Oliver Kahn rechtswidrig

  • LG Hamburg, 18.11.2008 - 324 O 647/08
  • BGH, 16.03.1970 - III ZR 61/69

    Rechtsfolgen des Fehlens der Genehmigung eines Zwangsverwalters - Anforderungen

  • LG Baden-Baden, 15.10.1993 - 1 O 296/93
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