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   BGH, 26.05.1954 - VI ZR 69/53   

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https://dejure.org/1954,1017
BGH, 26.05.1954 - VI ZR 69/53 (https://dejure.org/1954,1017)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1954 - VI ZR 69/53 (https://dejure.org/1954,1017)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1954 - VI ZR 69/53 (https://dejure.org/1954,1017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1954, 471
  • VersR 1954, 325
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.03.1937 - VI 313/36

    Kann die Witwe eines verunglückten Beamten auch für die Zeit nach seinem

    Auszug aus BGH, 26.05.1954 - VI ZR 69/53
    Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 HaftpflG gewährt - ebenso wie § 844 Abs. 2 BGB - der Witwe keinen Anspruch auf vollen Ersatz des ihr durch den Tod ihres Ernährers entstandenen Schadens, sondern die Ersatzpflicht des Schädigers ist vom Gesetzgeber bewußt (Motive zum BGB Bd. II, 787) auf den Schaden beschränkt worden, den die Witwe durch den Verlust ihres Unterhaltsanspruchs gegen den Ehemann während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens erleidet (RGZ 155, 20).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 213/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung bei

    In Übereinstimmung mit diesem Zweck hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon vor der Einführung des Versorgungsausgleichs durch das 1. EheRG den erwerbstätigen Ehegatten für verpflichtet gehalten, nicht nur für den gegenwärtigen, sondern entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen auch für die dauernde Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen; die Grundlage für diese während der gesamten Ehezeit fortlaufend bestehende Verpflichtung hat der Bundesgerichtshof in der ehelichen Unterhaltsverantwortung gesehen (BGHZ 74, 38, 46 = FamRZ 1979, 477, 479; BGH Urteile vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 - VersR 1952, 97; vom 26. Mai 1954 - VI ZR 69/53 - VersR 1954, 325 und BGHZ 32, 246 = FamRZ 1960, 225).
  • BGH, 05.06.2012 - VI ZR 122/11

    Tötung eines gesetzlich zum Unterhalt Verpflichteten: Berücksichtigung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Aufwendungen und Rücklagen von Selbständigen zur Altersvorsorge, die während der Zeit der aktiven beruflichen Tätigkeit erbracht würden, jedoch als "fixe Kosten" des Haushalts zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 69/53, VersR 1954, 325, 326 und vom 14. April 1964 - VI ZR 89/63, VersR 1964, 778, 779; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51, VersR 1952, 97, 98).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Er habe weiter entschieden, daß es bei einem freiberuflich Tätigen die Sorge für den anderen Ehegatten gebiete, angemessene Rücklagen zu schaffen (vgl. BGH, VersR 1952, 97; 1954, 325).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 54/09

    Versorgungsausgleich: Erwerb des Versorgungsanrechts während der Ehe aus dem

    In Übereinstimmung mit diesem Zweckgedanken hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon vor der Einführung des Versorgungsausgleichs durch das 1. EheRG den erwerbstätigen Ehegatten für verpflichtet gehalten, nicht nur für den gegenwärtigen, sondern entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen auch für die dauernde Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen; die Grundlage für diese während der gesamten Ehezeit fortlaufend bestehende Verpflichtung hat der Bundesgerichtshof in der ehelichen Unterhaltspflicht gesehen (BGHZ 74, 38, 46 = FamRZ 1979, 477, 479; BGH Urteile vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 - VersR 1952, 97; vom 26. Mai 1954 - VI ZR 69/53 - VersR 1954, 325 und vom 29. April 1960 - VI ZR 51/59 - FamRZ 1960, 225).
  • OLG Köln, 30.04.2012 - 14 UF 272/11

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Vorhandensein von nicht dem

    In Übereinstimmung mit diesem Zweck ist der erwerbstätige Ehegatten verpflichtet, nicht nur für den gegenwärtigen, sondern entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen auch für die dauernde Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen; die Grundlage für diese während der gesamten Ehezeit fortlaufend bestehende Verpflichtung liegt in der ehelichen Unterhaltsverantwortung (vgl. BGHZ 74, 38, 46; BGH, Urteile vom 3.12.1951, III ZR 68/51; BGH, Urteil vom 26.5.1954, VI ZR 69/53).
  • BFH, 27.11.1985 - II R 148/82

    Erbschaftsteuer - Persönlich haftender Gesellschafter - Tod des Gesellschafters -

    Er hat weiter entschieden, daß es bei einem freiberuflich Tätigen die Sorge für den anderen Ehegatten gebiete, angemessene Rücklagen zu schaffen (vgl. BGH, VersR 1952, 97; 1954, 325).
  • BGH, 13.12.1966 - VI ZR 75/65

    Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Fortführung eines Betriebs -

    Ohne Erfolg verweist die Anschlußrevision auf die Rechtsprechung, nach welcher der Verunglückte, der im freien Beruf steht, seiner Ehefrau gegenüber verpflichtet ist, Rücklagen für das Alter anzusammeln mit der Folge, daß auch solche Ersparnisse zur Zukunftssicherung bei der Höhe des zu schätzenden Unterhaltsschadens zu berücksichtigen sind (vgl. BGH Urteil vom 26. Mai 1954 - VI ZR 69/53 - LM § 844 Abs. 2 BGB Nr. 11 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61

    Ersatzfähigkeit geringerer Versorgungsbezüge als Folge der unfallbedingten

    b) Die vorinstanzlichen Gerichte haben darauf hingewiesen, daß nach der neueren Rechtsprechung zu § 844 Abs" 2 BGB bei der Rentenbemessung für die Witwen der freiberuflich Tätigen eine Pflicht des Ehemannes zur Bildung von Rücklagen zwecks Sicherung der Altersversorgung der Ehefrau für den Fall seiner Arbeitsunfähigkeit pairseines Todes zu berücksichtigen ist (BGH Urteil vom 3o Dezember 1951 - III ZR 68/51 - LM Nr" 2 zu § 844 Abs" 2 BGB = VersR 1952, 790; vom 26" Mai 1954 - VI ZR 69/55 - LM Hr. 11 zu§ 844 Abs" 2 BGB = MDR 1954, 471 = VersR 1954, 325 =VRS ? 3 28; vom .
  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 222/56
    War er aber nach der Überzeugung des Berufungsgerichts in der Lage, zur Versorgung seiner Frau für den Fall seiner Erwerbsunfähigkeit oder seines Todes Rücklagen zu machen, die ihr für die angegebene Zeit wenigstens 48 DM monatlich sichergestellt hätten, so konnte das Berufungsgericht ihn hierzu auch ohne Rechtsirrtum für verpflichtet halten und infolgedessen auch insoweit eine Schadensersatzpflicht des Beklagten nach § 844 Abs. 2 BGB bejahen, als der Witwe diese Sicherung verloren gegangen ist (Urteil vom 26. Mai 1954 VI ZR 69/53 BGH LM Nr. 11 zu § 844 Abs. 2 BGB = MDR 1954, 471 = VersR 1954, 325 = VRS 7, 28).
  • BGH, 23.03.1971 - VI ZR 188/69

    Aufwendungen - Handwerkerversicherung - Altersversorgung - Witwe - Entgangener

    Derartige Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung können der Witwe als Teil des ihr entgangenen Unterhalts zuzubilligen sein (vgl. die Urteile des BGH vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 - VersR 1952, 97 und vom 26. Mai 1954 - VI ZR 69/53 - VersR 1954, 325).
  • BGH, 22.03.1966 - VI ZR 229/64

    Anspruch einer Unternehmerwitwe auf Ausgleich im Unternehmen des Mannes

  • BGH, 23.11.1955 - VI ZR 228/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.12.1954 - IV ZR 127/54

    Rechtsmittel

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