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   BGH, 11.03.2008 - VI ZR 75/07   

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https://dejure.org/2008,714
BGH, 11.03.2008 - VI ZR 75/07 (https://dejure.org/2008,714)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2008 - VI ZR 75/07 (https://dejure.org/2008,714)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2008 - VI ZR 75/07 (https://dejure.org/2008,714)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines radfahrenden Kindes aufgrund einer Kollision mit einem mit geöffneten Hintertüren am Fahrbahnrand stehenden Fahrzeug; Teleologische Reduktion des § 828 Abs. 2 S. 1 BGB bei Nichtvorliegen einer typischen Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrradunfall Kind - Haftung

  • Judicialis

    BGB § 828 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 828 Abs. 2
    Haftungsprivilegierung gem. § 828 Abs. 2 BGB bei Kollision eines Fahrrad fahrenden Kindes mit einem mit geöffneten hinteren Türen am Fahrbahnrand stehenden Kfz

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Haftungsprivilegierung von Kindern im Straßenverkehr gem. § 828 Abs. 2 BGB

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 828 Abs. 2
    Haftung eines fahrradfahrenden Kindes bei Kollision mit geöffneten Türen eines am Fahrbahnrand stehenden Fahrzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Delikstrecht - Haftung eines minderjährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftungsprivileg - Kinderhaftung

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn das Kind mit dem Fahrrad gegen das stehende Auto fährt: Kein Schadensersatz

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BGH stärkt Haftungsprivileg von Kindern

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unfallschadensregulierung - Kinder im Straßenverkehr: Haftungsprivilegierung

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Kind als Schädiger - ein Überblick

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftungsprivileg bei Unfall eines Kindes mit stehendem Pkw

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung eines Kindes bei Unfall mit stehendem Pkw

  • beck.de (Kurzinformation)

    Wenn das Kind mit dem Fahrrad gegen das stehende Auto fährt: Kein Schadensersatz

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Unfall bei geöffneter Autotür: Kinder nicht immer haftbar

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Unfall bei geöffneter Autotür: Kinder nicht immer haftbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Autotüren zu - nicht nur wenn Kinder kommen- Verkehrsrecht

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unfallschadensregulierung - Kinder im Straßenverkehr: Haftungsprivilegierung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anwendungsbereich des § 828 Abs. 2 BGB

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Haftungsprivilegierung von Kindern im Straßenverkehr gem. § 828 Abs. 2 BGB

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Von Kind mit Fahrrad angefahren: 5.000 Euro

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 95
  • MDR 2008, 682
  • NZV 2009, 77
  • VersR 2008, 701
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 276/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - VI ZR 75/07
    Hiernach hat der Senat das Haftungsprivileg verneint in Fällen, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickbord oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Kraftfahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. Senatsurteile BGHZ 161, 180; vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03 - VersR 2005, 380 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - VersR 2005, 378).

    Das schließt jedoch nicht aus, dass sich in besonders gelagerten Fällen auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen kann (vgl. Senatsurteil BGHZ 161, 180, 185 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - aaO, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - VI ZR 75/07
    Hiernach hat der Senat das Haftungsprivileg verneint in Fällen, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickbord oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Kraftfahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. Senatsurteile BGHZ 161, 180; vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03 - VersR 2005, 380 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - VersR 2005, 378).

    Das schließt jedoch nicht aus, dass sich in besonders gelagerten Fällen auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen kann (vgl. Senatsurteil BGHZ 161, 180, 185 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - aaO, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 109/06

    Haftung eines achtjährigen Kindes bei einem Unfall im Straßenverkehr mit einem

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - VI ZR 75/07
    Um eine klare Grenzlinie für die Haftung von Kindern zu ziehen, hat der Gesetzgeber diese Fallgestaltungen einheitlich in der Weise geregelt, dass er die Altersgrenze der Deliktsfähigkeit von Kindern für den Bereich des motorisierten Verkehrs generell heraufgesetzt hat (vgl. Senatsurteile vom 14. Juni 2005 - VI ZR 181/04 - VersR 2005, 1154, 1155; vom 17. April 2007 - VI ZR 109/06 - VersR 2007, 855, 856, vorgesehen für BGHZ 172, 83; vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 42/07 - VersR 2007, 1669, 1670).
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 42/07

    Begriff des Unfalls mit einem Kraftfahrzeug

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - VI ZR 75/07
    Um eine klare Grenzlinie für die Haftung von Kindern zu ziehen, hat der Gesetzgeber diese Fallgestaltungen einheitlich in der Weise geregelt, dass er die Altersgrenze der Deliktsfähigkeit von Kindern für den Bereich des motorisierten Verkehrs generell heraufgesetzt hat (vgl. Senatsurteile vom 14. Juni 2005 - VI ZR 181/04 - VersR 2005, 1154, 1155; vom 17. April 2007 - VI ZR 109/06 - VersR 2007, 855, 856, vorgesehen für BGHZ 172, 83; vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 42/07 - VersR 2007, 1669, 1670).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 181/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem acht Jahre alten auf die

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - VI ZR 75/07
    Um eine klare Grenzlinie für die Haftung von Kindern zu ziehen, hat der Gesetzgeber diese Fallgestaltungen einheitlich in der Weise geregelt, dass er die Altersgrenze der Deliktsfähigkeit von Kindern für den Bereich des motorisierten Verkehrs generell heraufgesetzt hat (vgl. Senatsurteile vom 14. Juni 2005 - VI ZR 181/04 - VersR 2005, 1154, 1155; vom 17. April 2007 - VI ZR 109/06 - VersR 2007, 855, 856, vorgesehen für BGHZ 172, 83; vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 42/07 - VersR 2007, 1669, 1670).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - VI ZR 75/07
    Hiernach hat der Senat das Haftungsprivileg verneint in Fällen, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickbord oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Kraftfahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. Senatsurteile BGHZ 161, 180; vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03 - VersR 2005, 380 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - VersR 2005, 378).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 310/08

    Gesetzliche Vermutung der Verwirklichung einer Überforderungssituation für ein

    Demgegenüber hat der Senat eine typische Überforderungssituation für einen Minderjährigen unter zehn Jahren in mehreren Fällen bejaht: So für einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad gegen einen in einer Straßeneinmündung anhaltenden PKW stieß, wobei die Sicht für ihn durch eine Hecke beeinträchtigt war (Senat, BGHZ 172, 83 ff.); bei einem Zusammenstoß zwischen dem führungslos rollenden Fahrrad eines achtjährigen Jungen und dem Fahrzeug des Geschädigten, das in diesem Augenblick vorbeifuhr (Senatsurteil vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 42/07 - VersR 2007, 1669); zuletzt für das Fahren mit dem Fahrrad gegen die geöffneten hinteren Türen eines am Straßenrand stehenden PKW (Senat , Beschluss vom 11. März 2008 - VI ZR 75/07 - VersR 2008, 701).

    Soweit die Revision sich gegen das Berufungsurteil wendet, weil das Berufungsgericht auf den Beschluss des Senats vom 11. März 2008 - VI ZR 75/07 - aaO nicht explizit eingegangen ist, bedurfte es dessen nicht.

  • LG Bochum, 11.11.2008 - 11 S 180/08

    Haftungsrechtliche Privilegierung eines 8-jährigen hinsichtlich einer

    Vor diesem Hintergrund hat der BGH (a.a.O.; BGH vom 11.03.2008 Az. VI ZR 75/07) entschieden, dass bei einem Zusammenstoß mit einem ordnungsgemäß geparkten Auto keine haftungsrechtliche Privilegierung eines unter 10-jährigen geboten ist.
  • LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09

    Haftung eines neun Jahre alten Radfahrers

    Demgegenüber ist eine typische Überforderungssituation für einen Minderjährigen unter zehn Jahren in mehreren Fällen bejaht worden: So für einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad gegen einen in einer Straßeneinmündung anhaltenden PKW stieß, wobei die Sicht für ihn durch eine Hecke beeinträchtigt war (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 172, 83 ff.); bei einem Zusammenstoß zwischen dem führungslos rollenden Fahrrad eines achtjährigen Jungen und dem Fahrzeug des Geschädigten, das in diesem Augenblick vorbeifuhr (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2007, 1669) und für das Fahren mit dem Fahrrad gegen die geöffneten hinteren Türen eines am Straßenrand stehenden PKW (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2008, 701).
  • AG Oldenburg/Holstein, 20.06.2013 - 25 C 207/13

    Fahrzeugbeschädigung durch 8 1/2jähries Kind bei Fahrradfahren auf Campingplatz -

    Eine typische Überforderungssituation des Kindes aufgrund Kfz-spezifischer Gefahren kann aber durchaus gegeben sein, auch wenn das Fahrzeug steht (BGH NJW-RR 09, 95).
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