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   BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09   

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https://dejure.org/2010,238
BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09 (https://dejure.org/2010,238)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09 (https://dejure.org/2010,238)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 (https://dejure.org/2010,238)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 254 Abs 2 BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer zugänglichen "freien Fachwerkstatt" im Rahmen der Schadensminderungspflicht

  • verkehrslexikon.de

    Schädiger darf Geschädigten auf eine gleichwertige freie Werkstatt verweisen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit der Reparatur eines Unfallschadens an einem Pkw außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt; Inanspruchnahme einer günstigeren und qualitativ gleichwertigen "freien Fachwerkstatt" durch einen Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zumutbarkeit einer Autoreparatur in einer freien statt in einer markengebundenen Werkstatt nach Verkehrsunfall; §§ 249, 254 Abs. 2 BGB

  • rewis.io

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer zugänglichen "freien Fachwerkstatt" im Rahmen der Schadensminderungspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer zugänglichen "freien Fachwerkstatt" im Rahmen der Schadensminderungspflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254 Abs. 2
    Verweis des Geschädigten auf günstigere, gleichwertige und ohne Weiteres zugängliche "freie Fachwerkstatt" im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Reparaturpflicht in freier Werkstatt

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verweis auf freie Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung zulässig

  • captain-huk.de

    Fiktive Abrechnung - Fortführung des VW-Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 2
    Zumutbarkeit der Reparatur eines Unfallschadens an einem Pkw außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt; Inanspruchnahme einer günstigeren und qualitativ gleichwertigen "freien Fachwerkstatt" durch einen Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 2
    Zumutbarkeit der Reparatur eines Unfallschadens an einem Pkw außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt; Inanspruchnahme einer günstigeren und qualitativ gleichwertigen "freien Fachwerkstatt" durch einen Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht- Schadensabrechnung: Begründung für Markengebundene Werkstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fachwerkstatt oder freie Werkstatt für den Unfallwagen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fachwerkstatt oder freie Werkstatt?

  • schadensversicherungsreport.de (Kurzmitteilung)

    Allgemeines Schadensersatzrecht - Höhe der Stundenverrechnungssätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallschadensregulierung (1) - Versicherer darf den Geschädigten auf "technisch gleichwertige" freie Werkstatt verweisen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    "Stolperstein” bei der Schadenregulierung: Markengebundene Fachwerkstatt und "freie Fachwerkstatt”

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    BGH konkretisiert Porsche- und VW-Urteil

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: "Stolperstein" bei der Schadenregulierung: markengebundene Fachwerkstatt und "freie" Fachwerkstatt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall ODER Bestimmung der fiktiven Schadensabrechnung durch den Schädiger

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH definiert Gleichwertigkeit der Reparaturqualität - Geschädigter ist zur Schadensminderung verpflichtet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2118
  • MDR 2010, 741
  • NZV 2010, 445
  • VersR 2010, 173
  • VersR 2010, 923
  • JR 2011, 79
 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
    Der Schädiger darf den Geschädigten im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere und vom Qualitätsstandard gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. Oktober 2009, VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21).

    Das Berufungsurteil steht im Einklang mit dem Senatsurteil BGHZ 155, 1 ff. (sog. Porsche-Urteil) und dem - nach dem Berufungsurteil ergangenen - Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - VersR 2010, 225 (sog. VW-Urteil, vorgesehen zur Veröffentlichung in BGHZ).

    Weiterhin zeigt die Revision keine konkreten Anhaltspunkte dafür auf, dass es sich bei den Preisen der Firma J. nicht um deren (markt-)übliche Preise (vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO), sondern um Sonderkonditionen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Beklagten handeln könnte.

    d) Weitere Umstände, die es dem Kläger gleichwohl unzumutbar machen könnten, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO), zeigt die Revision nicht auf.

    In diesem Zusammenhang kann es dem Kläger unzumutbar sein, sich auf eine günstigere gleichwertige und ohne weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn er konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - im Fall der konkreten Schadensberechnung - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
    Zwar könne nach dem sog. Porsche-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHZ 155, 1) der Geschädigte seiner Schadensabrechnung grundsätzlich die in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten zugrunde legen, er müsse sich jedoch auf eine mühelos und ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen lassen.

    Das Berufungsurteil steht im Einklang mit dem Senatsurteil BGHZ 155, 1 ff. (sog. Porsche-Urteil) und dem - nach dem Berufungsurteil ergangenen - Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - VersR 2010, 225 (sog. VW-Urteil, vorgesehen zur Veröffentlichung in BGHZ).

    Der Geschädigte leistet im Reparaturfall dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 155, 1, 3).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 376; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 376; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 376; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 376; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des

    In diesem Zusammenhang kann es dem Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine günstigere gleichwertige und ohne Weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn er - zum Beispiel unter Vorlage des "Scheckheftes", der Rechnungen oder durch Mitteilung der Reparatur- bzw. Wartungstermine - konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen und dies vom Schädiger nicht widerlegt wird (Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 14 f.; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 15; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 10).
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Neuer Sachvortrag ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässig (Senatsurteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 15).
  • BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei

    Allerdings ist unter Umständen - auch noch im Rechtsstreit - ein Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen anderen markengebundenen oder "freien" Fachwerkstatt möglich, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (Senatsurteile vom 23. März 1976 - VI ZR 41/74, BGHZ 66, 239, 241; vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1, 3 f. - Porsche-Urteil; vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 7 ff. - VW-Urteil; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 9, 11 - BMW-Urteil; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 Rn. 6 f. - Audi-Quattro-Urteil; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 6 f. - Mercedes-A 170-Urteil; vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380 Rn. 5 ff. - Mercedes-A 140-Urteil; vom 14. Mai 2013 - VI ZR 320/12, VersR 2013, 876 Rn. 8).
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