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   BGH, 03.06.1986 - VI ZR 95/85   

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https://dejure.org/1986,1000
BGH, 03.06.1986 - VI ZR 95/85 (https://dejure.org/1986,1000)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1986 - VI ZR 95/85 (https://dejure.org/1986,1000)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1986 - VI ZR 95/85 (https://dejure.org/1986,1000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf erneute mündliche Anhörung eines medizinischen Sachverständigen - Erhebung neuer sachlicher Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten - Aufklärung des Sachverhaltes in einem Arzthaftungsprozess

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 411

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411
    Pflicht zur erneuten mündlichen Anhörung eines Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2886
  • MDR 1987, 46
  • VersR 1986, 1079
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - VI ZR 95/85
    Das Berufungsgericht, das nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache im ersten Revisionsverfahren (vgl. das Senatsurteil vom 10. Januar 1984 - VI ZR 122/82 - NJW 1984, 799 = VersR 1984, 383) durch einen anderen Senat erneut über die Sache zu befinden hatte, führt im wesentlichen aus: Die beim Kläger bestehende Beckenendlage habe eine Schnittentbindung nicht indiziert.
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 122/82

    Abweichung von einem Sachverständigengutachten nach Heranziehung von

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - VI ZR 95/85
    Das Berufungsgericht, das nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache im ersten Revisionsverfahren (vgl. das Senatsurteil vom 10. Januar 1984 - VI ZR 122/82 - NJW 1984, 799 = VersR 1984, 383) durch einen anderen Senat erneut über die Sache zu befinden hatte, führt im wesentlichen aus: Die beim Kläger bestehende Beckenendlage habe eine Schnittentbindung nicht indiziert.
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16

    BGH mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in

    Dabei sieht der Senat von der Erhebung von Gerichtsgebühren für das erneute Revisionsverfahren ab (§ 21 Abs. 1 GKG) und macht von der Möglichkeit der Verweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts Gebrauch (§ 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO), die es auch erlaubt, den nach Zurückverweisung zuständigen Spruchkörper ausdrücklich zu bezeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1986 - VI ZR 95/85, NJW 1986, 2886 unter II 1; Stein/Jonas/Jacobs, ZPO, 22. Aufl. § 563 Rn. 5; vgl. auch BVerfGE 20, 336, 345 ff.).
  • BGH, 19.11.2014 - IV ZR 47/14

    Rechtliches Gehör: Ablehnung einer mündlichen Anhörung des gerichtlichen

    Mit Einholung dieser ergänzenden schriftlichen gutachtlichen Stellungnahme war - mag dieses Verfahren zur weiteren Sachaufklärung auch sinnvoll erscheinen - der Antrag der Klägerin auf Anhörung des Sachverständigen aber nicht erledigt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1986 - VI ZR 95/85, VersR 1986, 1079 unter II 3 b; Musielak/Huber, ZPO 11. Aufl. § 411 Rn. 7; BeckOK-ZPO/Scheuch, Stand 15. September 2014 § 411 Rn. 20).
  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 275/08

    Auswirkung der ausführlichen Anhörung eines Sachverständigen in der mündlichen

    Denn wenn, wie im Streitfall, ein Sachverständiger, ohne dass er vorher ein den Parteien zur kritischen Würdigung zugängliches schriftliches Gutachten erstattet hat, in der mündlichen Verhandlung zu schwierigen Sachfragen ausführlich gehört wird, muss jede Partei, soll ihr das rechtliche Gehör nicht verkürzt werden, Gelegenheit erhalten, sich nach Vorliegen des Protokolls über die Beweisaufnahme gegebenenfalls anderweitig sachverständig beraten zu lassen und zum Beweisergebnis Stellung zu nehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Januar 1982 - VI ZR 41/81 - VersR 1982, 371; Senatsurteil vom 3. Juni 1986 - VI ZR 95/85 - VersR 1986, 1079 f.; Musielak/Huber, ZPO, 6. Aufl. § 411 Rn. 2; Saenger/ Eichele, ZPO, 2. Aufl., § 411 Rn. 6).
  • BGH, 19.12.2019 - I ZB 37/19

    Statthaftigkeit der formgerecht und fristgerecht eingelegten Rechtsbeschwerde

    Mit der Zuständigkeitsbestimmung durch den Senat ist der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts vielmehr für die Verhandlung und Entscheidung der Sache zuständig geworden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1986 - VI ZR 95/85, NJW 1986, 2886 [juris Rn. 6]).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 418/99

    Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Es hätte zumindest, wenn es bei der Bewertung des angenommenen Behandlungsfehlers die Erstversorgung des Neugeborenen ausschlaggebend zum Nachteil der Beklagten berücksichtigen wollte, dem zu diesem Punkt von der Drittbeklagten gestellten Antrag entsprechen müssen, den Sachverständigen Prof. Dr. D. zur (weiteren) Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu laden (vgl. Senatsurteil vom 3. Juni 1986 - VI ZR 95/85 - VersR 1986, 1079).
  • BGH, 01.10.1987 - III ZR 175/86

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages wegen Geschäftsunfähigkeit und

    Je nach den Umständen des Einzelfalls hat das Gericht daher, wenn die vorgetragenen Einwendungen gegen das von ihm eingeholte Gutachten von vornherein nicht unbeachtlich erscheinen, die Pflicht, den Sachverhalt weiter aufzuklären; andernfalls verletzt es die Vorschriften der §§ 412, 286 ZPO (Senatsurteil vom 6. März 1986 - III ZR 245/84 - WM 1986, 605; vgl. auch BGH Urteile vom 3. Juni 1986 - VI ZR 95/85 - BGHR ZPO § 411 Anhörung, erneute 1 = VersR 1986, 1079 - und vom 2. Juni 1987 - VI ZR 174/86 - BGHR ZPO § 412 Einwendungen 1).
  • BGH, 21.01.2009 - VI ZR 170/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess; Anforderungen an die Würdigung von

    Das Berufungsgericht hätte dem rechtzeitigen Vortrag der Beklagten nachgehen und die Widersprüche und Unklarheiten in den Ausführungen der gerichtlichen Sachverständigen zumindest durch deren nochmalige Anhörung oder auch durch Beauftragung eines weiteren Gutachters (§ 412 ZPO) aufklären müssen (vgl. Senatsurteile vom 3. Juni 1985 - VI ZR 95/85 - VersR 1986, 1079, 1080 und vom 23. März 2004 - VI ZR 428/02 - VersR 2004, 790, 792).
  • BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Abgelehnt werden kann ein solcher Antrag prozeßordnungsgemäß nur dann, wenn er rechtsmißbräuchlich gestellt worden ist (BGHZ 24, 9 [14] und BGH, NJW 1983, S. 340 [341]; NJW 1986, S. 2886 [2887]).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Zwar kann es geboten sein, einem Antrag auf erneute mündliche Anhörung eines medizinischen Sachverständigen stattzugeben, wenn dieser ein Ergänzungsgutachten erstattet hat und wenn es nunmehr aufgrund neuer sachlicher Einwendungen gegen die bisherigen schriftlichen oder mündlichen Äußerungen des Gutachters einer weiteren sachverständigen Stellungnahme bedarf (vgl. Senatsurteil vom 3. Juni 1986 - VI ZR 95/85 - VersR 1986, 1079, 1080).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 13 W 21/11

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei verweigerter Terminsverlegung

    Zwar hat die Beklagte grundsätzlich Anspruch darauf, ihre Einwendungen gegen das gerichtliche Sachverständigengutachten nötigenfalls nach Rücksprache mit dem Privatgutachter in genügender Art und Weise vortragen zu können (vgl. etwa BGH, Urteile vom 17.04.1984 - VI ZR 220/82 - Tz. 6 [juris]; vom 03.06.1986 - VI ZR 95/85 - Tz. 10 [juris]; Münchener Kommentar zur ZPO/Zimmermann, a.a.O., § 411 Rn. 13).
  • BGH, 19.10.1999 - X ZR 26/97

    Einstandspflicht desUnternehmers für Eigenschaften eines Bauwerks, in dem eine

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 204/87

    Ansprüche eines Tierarztes aus einer Unfallversicherung wegen Einatmen von

  • BGH, 03.12.1996 - VI ZR 309/95

    Pflicht des Gerichts zur Anhörung des Sachverständigen oder Einholung eines

  • KG, 10.11.2009 - 27 W 100/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 4 U 180/09

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung von

  • OLG Koblenz, 20.04.2000 - 5 U 1085/99

    Umkehr der Beweislast bei Diagnoseirrtum

  • BGH, 22.09.1988 - III ZR 158/87
  • OLG Oldenburg, 11.08.1998 - 5 U 23/98

    Sudecksche Erkrankung nach konservativer Behandlung; Behandlungsfehler bei einer

  • VerfGH Saarland, 29.08.2016 - Lv 6/16
  • KG, 18.09.2006 - 20 U 91/05

    Voraussetzung der Zurückweisung eines Antrags auf Anhörung eines

  • KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06

    Zurückverweisung der Sache durch das Berufungsgericht: Ablehnung des Antrags auf

  • BGH, 13.12.1988 - XI ZR 26/88

    Fristlose Kündigung eines Steuerberatungsvertrages wegen Geltendmachung der

  • OLG Köln, 19.01.1994 - 27 U 70/93

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen mangelhafter zahnprothetischer

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