Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 19.09.2018

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   BGH, 12.11.2019 - EnVR 108/18   

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https://dejure.org/2019,45261
BGH, 12.11.2019 - EnVR 108/18 (https://dejure.org/2019,45261)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2019 - EnVR 108/18 (https://dejure.org/2019,45261)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2019 - EnVR 108/18 (https://dejure.org/2019,45261)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 19 EEG, § ... 53 Abs. 1 EEG, § 46 EEG, § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. c EEG, § 126 BGB, § 19 Abs. 1 EEG, § 19 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), § 126 Abs. 1 BGB, § 57 VwVfG, § 62 Satz 2 VwVfG, § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG, § 9 Abs. 2 BPersVG, § 22 Abs. 2 Satz 1 EEG, § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EEG, § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b EEG, § 22 Abs. 2 Satz 2 EEG, § 90 Satz 2 EnWG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erklärung über den Verzicht auf den gesetzlich bestimmten Zahlungsanspruch hinsichtlich Anforderungen an die Schriftform; Übermittlung der Erklärung eines Anlagenbetreibers ausschließlich per Telefax hinsichtlich Berufens nach erfolgloser Teilnahme an einer Ausschreibung ...

  • Betriebs-Berater

    Zu den Anforderungen an einen Schriftformverzicht im Verwaltungsverfahren - unzulässige Rechtsausübung bei Berufung auf Formmangel

  • rewis.io

    Berufung auf Formmangel bei Verzicht auf gesetzlichen Vergütungsanspruch für den erzeugten Strom - Schriftformverzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erklärung über den Verzicht auf den gesetzlich bestimmten Zahlungsanspruch hinsichtlich Anforderungen an die Schriftform; Übermittlung der Erklärung eines Anlagenbetreibers ausschließlich per Telefax hinsichtlich Berufens nach erfolgloser Teilnahme an einer Ausschreibung ...

  • datenbank.nwb.de

    Schriftformverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 600
  • WM 2020, 883
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 286/15

    Anspruch eines Zahnarztes gegen eines gesetzlich Versicherten auf Zahlung des

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - EnVR 108/18
    Ausnahmen sind deshalb nur zulässig, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 3. November 2016 - III ZR 286/15, NJW-RR 2017, 596 Rn. 12).

    Die Treuwidrigkeit eines solchen Verhaltens kann sich aber auch daraus ergeben, dass es sich als in besonders hohem Maße widersprüchlich erweist, etwa deshalb, weil der in Anspruch genommene Vorteil nicht oder allenfalls in begrenztem Umfang einer Rückabwicklung zugänglich ist (BGH Urteil vom 3. November 2016 - III ZR 286/15, NJW-RR 2017, 596 Tz. 13).

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - EnVR 108/18
    Danach ist eine Übermittlung per Telefax zur Wahrung der Schriftform jedenfalls dann ausreichend, wenn als Vorlage für den Versand ein unterschriebenes Original eingesetzt wird (vgl. nur GmS-OGB, Beschluss vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98, BGHZ 144, 160, 164).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 5 P 9.15

    Abschluss- und Vollständigkeitsfunktion; Anhang zu einer E-Mail; Beweisfunktion;

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - EnVR 108/18
    So hat das Bundesverwaltungsgericht die in § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG vorgesehene Schriftform für eine Erklärung, mit der der Personalrat die Zustimmung zu einer vom Dienstherrn beabsichtigten Maßnahme verweigert, auch bei Übermittlung eines eingescannten Dokuments in Form einer PDF-Datei als Anhang zu einer E-Mail als gewahrt angesehen (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 5 P 9/15, BVerwGE 157, 117 Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 18.08.2010 - 6 P 15.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung eines gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - EnVR 108/18
    Letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht etwa bejaht für das in § 9 Abs. 2 BPersVG vorgesehene Schriftformerfordernis für eine Erklärung, mit der ein dem Personalrat oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung angehörender Auszubildender seine Weiterbeschäftigung nach Ende des Ausbildungsverhältnisses verlangt (BVerwG, Beschluss vom 18. August 2010 - 6 P 15/09, BVerwGE 137, 346 Rn. 24 ff.).
  • BGH, 26.02.2019 - EnVR 24/18

    Anspruch einer Zweckgesellschaft zur Errichtung und zum Betrieb eines drei

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - EnVR 108/18
    Vielmehr knüpft die Vorschrift die materielle Frage, auf welche Windenergieanlagen an Land das Übergangsrecht anzuwenden ist, an die tatsächliche Vornahme bestimmter Handlungen (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2019 - EnVR 24/18, RdE 2019, 334 Rn. 15 - Registrierungserfordernis).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 9 B 46.09

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Erschließungsvertrag; Schriftform;

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - EnVR 108/18
    Für öffentlich-rechtliche Verträge, die gemäß § 57 VwVfG der Schriftform unterliegen, ist die Vorschrift kraft der generellen Verweisung auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs in § 62 Satz 2 VwVfG zwar grundsätzlich heranzuziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 9 B 46/09, ZMR 2010, 571 Rn. 3).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - EnVR 108/18
    Dies gilt zwar in erster Linie, wenn sich die Inanspruchnahme von Vorteilen über einen längeren Zeitraum hinweg erstreckt (BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - IX ZR 259/91, BGHZ 121, 224, 233 f.) oder die begünstigte Partei in besonderem Maße das Vertrauen der anderen Seite in Anspruch genommen hat (BGH, Urteil vom 14. Juni 1996 - V ZR 85/95, NJW 1996, 2503, 2504).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95

    Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - EnVR 108/18
    Dies gilt zwar in erster Linie, wenn sich die Inanspruchnahme von Vorteilen über einen längeren Zeitraum hinweg erstreckt (BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - IX ZR 259/91, BGHZ 121, 224, 233 f.) oder die begünstigte Partei in besonderem Maße das Vertrauen der anderen Seite in Anspruch genommen hat (BGH, Urteil vom 14. Juni 1996 - V ZR 85/95, NJW 1996, 2503, 2504).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19

    Widerspruchsrecht von Mobilfunkkunden unabhängig von Höhe angekündigter

    Für Erklärungen, die auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtet sind, und für geschäftsähnliche Handlungen, die eine solche Rechtsfolge auslösen, gelten die Anforderungen des § 126 BGB (vgl. BGH, B. v. 12.11.2019 - EnVR 108/18 - Rn. 19, juris).
  • AG Düsseldorf, 22.08.2022 - 665 M 867/22

    Qualifizierte elektronische Signatur; sicherer Übermittlungsweg; Schriftform;

    Vielmehr richten sich die Formerfordernisse nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen (öffentlich-rechtlichen) Vorschrift (vgl. MüKo/Einsele BGB 9. Aufl. § 126 Rn 6; BGH Beschl. v. 12.11.2019 - EnVR 108/18, BeckRS 2019, 32896, beck-online Rn 19.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2022 - 11 S 148/22

    Inanspruchnahme aus einer aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungserklärung

    So gebieten nämlich Sinn und Zweck auch eines in einer verwaltungsrechtlichen Regelung enthaltenen Schriftformerfordernisses die Anwendung des § 126 Abs. 1 BGB für Erklärungen, die auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtet sind, und für geschäftsähnliche Handlungen, die eine solche Rechtsfolge auslösen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - EnVR 108/18 - juris Rn. 19).

    In Frage kommt dies ferner, wenn sich das Verhalten der Partei als in besonders hohem Maße widersprüchlich erweist, etwa deshalb, weil der in Anspruch genommene Vorteil nicht oder allenfalls in begrenztem Umfang einer Rückabwicklung zugänglich ist (BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - EnVR 108/18 - juris Rn. 29 f.), wenn sie die andere Partei schuldhaft von der Einhaltung der Schriftform abgehalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2015 - XII ZR 114/14 - juris Rn. 25) oder wenn ein Leistender an einer wirksamen Verpflichtung zweifelt, sich aber so verhält, dass die andere Partei annehmen durfte, er sei sich der Möglichkeit einer fehlenden Verpflichtung bewusst, wolle hieraus aber keine Rechte ableiten, sondern die Leistung in jedem Fall gelten lassen (vgl. Schubert, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2022, BGB § 242 Rn. 390).

  • BGH, 01.09.2020 - EnVR 104/18

    Formular-Unterschriftsfeld

    a) Bei dem nach § 26 Abs. 4 Satz 1 FFAV bestimmten Datum handelt es sich um eine Stichtagsregelung mit materiell-rechtlicher Ausschlusswirkung hinsichtlich der Höhe der Förderung (vgl. zu § 22 Abs. 2 Satz 2 Buchst. b und c EEG: BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - EnVR 24/18, RdE 2019, 334 Rn. 15 - Registrierungserfordernis, und vom 12. November 2019 - EnVR 108/18, RdE 2020, 122 Rn. 25 - Schriftformverzicht).
  • AG Düsseldorf, 16.12.2022 - 666 M 1788/22

    Vollstreckungsauftrag; Titelersatz; elektronischer Rechtsverkehr; qualifizierte

    Vielmehr richten sich die Formerfordernisse nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen (öffentlich-rechtlichen) Vorschrift (vgl. MüKo/Einsele BGB 9. Aufl. § 126 Rn 6; BGH Beschl. v. 12.11.2019 - EnVR 108/18, BeckRS 2019, 32896, beck-online Rn 19.).
  • AG Düsseldorf, 30.11.2022 - 660 M 1439/22

    Elektronische Übermittlung, Vollstreckungsauftrag, qualifizierte elektronische

    Vielmehr richten sich die Formerfordernisse nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen (öffentlich-rechtlichen) Vorschrift (vgl. MüKo/Einsele BGB 9. Aufl. § 126 Rn 6; BGH Beschl. v. 12.11.2019 - EnVR 108/18, BeckRS 2019, 32896, beck-online Rn 19.).
  • SG Marburg, 12.05.2021 - S 12 KA 422/20
    Für Erklärungen, die auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtet sind, und für geschäftsähnliche Handlungen, die eine solche Rechtsfolge auslösen, gelten die Anforderungen des § 126 BGB indes auch dann, wenn das Schriftformerfordernis in einer verwaltungsrechtlichen Regelung enthalten ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12.11.2019 - EnVR 108/18 - juris Rdnr. 18 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - VI-3 Kart 113/17 (V)   

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https://dejure.org/2018,32479
OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - VI-3 Kart 113/17 (V) (https://dejure.org/2018,32479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2018 - VI-3 Kart 113/17 (V) (https://dejure.org/2018,32479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2018 - VI-3 Kart 113/17 (V) (https://dejure.org/2018,32479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Wirksamkeit der ausschließlich per Telefax übermittelten Verzichtserklärung gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. lit c EEG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der ausschließlich per Telefax übermittelten Verzichtserklärung gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. lit c EEG

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.06.2007 - KVZ 35/06

    Zulässigkeit einer allgemeinen Leistungsbeschwerde gegen die Bundesnetzagentur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - 3 Kart 113/17
    Ist ein kartellverwaltungsrechtlicher Anspruch gegenüber der Behörde durchzusetzen, der - wie der Folgen- oder Störungsbeseitigungsanspruch - nicht auf Erlass einer Entscheidung mit Verwaltungsaktqualität gerichtet ist, so ist, ebenso wie im Kartellverwaltungsverfahren, die allgemeine Leistungsbeschwerde statthaft (BGH, Beschluss v. 19.06.2007, KVZ 35/06, Rn. 4, juris; Roesen/Johanns in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 3. Auflage, § 75 Rn. 49; BGH Beschluss v. 18.02.1992, KVR 4/91, Rn. 7, juris; Senat, Beschluss v. 02.11.2006, VI-3 Kart 285/06 (V), Rn. 24, 25, juris; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Auflage 2014, § 63 GWB, Rn 9, beck-online).

    Dies ist zu bejahen, wenn das begehrte Verwaltungshandeln - wie etwa im Falle der Geltendmachung eines Anspruchs, mit dem die Folgen eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes beseitigt werden sollen - in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Entscheidung steht, die im Wege der Anfechtungsbeschwerde angefochten oder im Wege der Verpflichtungsbeschwerde herbeigeführt werden könnte (BGH, Beschluss v. 19.06.2007, KVZ 35/06, Rn. 4, juris).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2017 - 3 Kart 56/17

    Gegenstandswert eines Beschwerdeverfahrens gegen die Entscheidung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - 3 Kart 113/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats (u.a. Beschluss vom 16.11.2017, VI-3 Kart 56/17 [V]) errechnet sich der Streitwert für förderfähige Windenergieanlagen an Land im Ausgangspunkt nach folgender Formel:.
  • LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 50/13

    Fortbestehen der Zulassung eines Facharztes für Radiologie zur vertragsärztlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - 3 Kart 113/17
    Aus diesem Grund vermag auch der Hinweis der Beschwerdeführerin auf § 19 Ärzte-ZV und das Urteil des LSG Hamburg vom 20.05.2015, L 5 KA 50/13 nicht zu überzeugen.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - 3 Kart 113/17
    Damit stellt der Verzicht auch ein Tatbestandsmerkmal dar, das den zivilrechtlichen Anspruch gegen den Netzbetreiber bestimmt und ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet (Senat, Beschluss v. 22.03.2018, VI-3 Kart 68/17 (V), Rn. 33, 34, juris).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - 3 Kart 113/17
    Derartigen Hinweisen auf die Sach- und Rechtslage fehlt die für einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG NW erforderliche Regelungswirkung (vgl. BVerwG, Beschluss v. 19.06.2000, 1 DB 13/00, Rn. 24, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2009 - 3 Kart 25/08

    Rechtsnatur der Beschreibung eines Modells für die Beschaffung und den Einsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - 3 Kart 113/17
    Abzugrenzen davon sind bloße unverbindliche Hinweise oder sonstige Verlautbarungen, wobei der objektive Erklärungswert maßgeblich ist (vgl. Senat, Beschluss v. 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08 (V), Rn. 32 f., juris; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage, § 1 Rn. 144 ff.).
  • BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07

    EDIFACT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - 3 Kart 113/17
    Ein Verwaltungsakt liegt nur dann vor, wenn unmittelbar durch eine hoheitliche Maßnahme für den Betroffenen verbindlich Rechte, Pflichten oder ein Rechtsstatus geregelt werden (vgl. BGH, Kartellsenat, Beschluss v. 29.04.2008, KVR 28/07, Rn. 10, juris).
  • BGH, 18.02.1992 - KVR 4/91

    Leistungsbeschwerden im kartellgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - 3 Kart 113/17
    Ist ein kartellverwaltungsrechtlicher Anspruch gegenüber der Behörde durchzusetzen, der - wie der Folgen- oder Störungsbeseitigungsanspruch - nicht auf Erlass einer Entscheidung mit Verwaltungsaktqualität gerichtet ist, so ist, ebenso wie im Kartellverwaltungsverfahren, die allgemeine Leistungsbeschwerde statthaft (BGH, Beschluss v. 19.06.2007, KVZ 35/06, Rn. 4, juris; Roesen/Johanns in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 3. Auflage, § 75 Rn. 49; BGH Beschluss v. 18.02.1992, KVR 4/91, Rn. 7, juris; Senat, Beschluss v. 02.11.2006, VI-3 Kart 285/06 (V), Rn. 24, 25, juris; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Auflage 2014, § 63 GWB, Rn 9, beck-online).
  • BGH, 07.06.1995 - VIII ZR 125/94

    Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen, notariell beurkundeten Willenserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - 3 Kart 113/17
    Wohl aber können die Beteiligten grundsätzlich die gesetzlichen Zugangsvorschriften rechtsgeschäftlich abbedingen (BGH, Urteil v. 07.06.1995, VIII ZR 125/94, Rn. 13, juris; Hertel in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 126, Rn. 165, juris; Palandt-Ellenberger, 75. Auflage 2016, § 126 Rn. 12; Arnold in: Erman, BGB, 15. Auflage 2017, § 130 BGB, Rn. 19, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2006 - 3 Kart 285/06

    Allgemeine Leistungsbeschwerde im Rahmen des kartellverwaltungsrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - 3 Kart 113/17
    Ist ein kartellverwaltungsrechtlicher Anspruch gegenüber der Behörde durchzusetzen, der - wie der Folgen- oder Störungsbeseitigungsanspruch - nicht auf Erlass einer Entscheidung mit Verwaltungsaktqualität gerichtet ist, so ist, ebenso wie im Kartellverwaltungsverfahren, die allgemeine Leistungsbeschwerde statthaft (BGH, Beschluss v. 19.06.2007, KVZ 35/06, Rn. 4, juris; Roesen/Johanns in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 3. Auflage, § 75 Rn. 49; BGH Beschluss v. 18.02.1992, KVR 4/91, Rn. 7, juris; Senat, Beschluss v. 02.11.2006, VI-3 Kart 285/06 (V), Rn. 24, 25, juris; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Auflage 2014, § 63 GWB, Rn 9, beck-online).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

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