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   OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - VI-3 Kart 170/15 (V)   

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https://dejure.org/2017,10057
OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - VI-3 Kart 170/15 (V) (https://dejure.org/2017,10057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2017 - VI-3 Kart 170/15 (V) (https://dejure.org/2017,10057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2017 - VI-3 Kart 170/15 (V) (https://dejure.org/2017,10057)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verlängerung der Frist zur Anzeige der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gegenüber der Bundesnetzagentur

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verlängerung der Frist zur Anzeige der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gegenüber der Bundesnetzagentur

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur analogen Anwendung des § 23 Abs. 7 ARegV n.F. auf das Zeitfenster, in dem der Erweiterungsfaktor nicht mehr und die Investitionsmaßnahme noch nicht angewandt werden kann

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromNEV § 19 Abs. 2 S. 11 und 12
    Voraussetzungen der Verlängerung der Frist zur Anzeige der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gegenüber der Bundesnetzagentur

  • rechtsportal.de

    StromNEV § 19 Abs. 2 S. 11 und 12
    Voraussetzungen der Verlängerung der Frist zur Anzeige der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gegenüber der Bundesnetzagentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2016 - 3 Kart 174/14

    Voraussetzungen der Genehmigung des Netzanschlusses eines Gaskraftwerks durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - 3 Kart 170/15
    Dies sind die vor 2014 ausgelösten Teilkosten / Investitionskosten, die in dem Zeitfenster zwischen dem 01.07.2013 und dem 31.12.2013 zu einer Veränderung der Versorgungsaufgabe geführt haben (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2016 - VI-3 Kart 174/14 (V)).

    Auch der Senat stelle zur Begründung einer analogen Anwendung des § 23 Abs. 7 ARegV in seinem Beschluss vom 18.05.2016, Az.: VI-3 Kart 174/14 (V), S. 22, auf das Vorliegen einer Regelungslücke ab, die dort bestehe, wo es ansonsten zu einer Lücke in der Anerkennung von Investitionskosten komme.

    Vielmehr existiert, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 18.05.2016 (Az.: VI-3 Kart 174/14 (V), Rn. 41 (juris)) ausgeführt hat, eine zeitliche Übergangsphase, in der vor 2014 ausgelöste Investitionen, die erst nach dem 30.06.2013 zu einer Änderung der Versorgungsaufgabe geführt haben, weder über den Erweiterungsfaktor noch als Investitionsaufgabe berücksichtigungsfähig sind.

    Anders als in der dem Senatsbeschluss vom 18.05.2016 (Az.: VI-3 Kart 174/14 (V )) zugrundeliegenden Entscheidung erfolgte der Parameterzuwachs, der einen Anspruch auf einen Erweiterungsfaktor begründet, vorliegend nicht in dem Zeitraum vom 31.07.2013 bis zum 31.12.2013.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - 3 Kart 170/15
    Die Antragstellerin kann die von ihr gewünschte Rechtsfolge auch nicht mit Erfolg unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.08.2008, Az.: KVR 39/07 begründen.
  • BGH, 12.06.2018 - EnvR 31/17

    Berücksichtigung getätigter Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen in

    Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung (OLG Düsseldorf, EnWZ 2017, 322) im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2017 - VI-3 Kart 170/15 [V] -.

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 5 Kart 49/18

    Ermittlung des Kapitalkostenaufschlags eines Strom- und

    Entscheidend ist auch nicht die Frage, ob die Neuregelung der Verordnung für die Antragstellerin zu einer Besser- oder Schlechterstellung führt, denn es gilt im Rahmen von Verordnungsänderungen nicht das Prinzip der Meistbegünstigung (so auch OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss v. 8.03.2017 - VI-3 Kart 170/15 (V) Rn. 49, EnWZ 2017, 322 ff., bestätigt durch BGH, Beschluss v. 12.06.2018 - EnVR 31/17, aaO).
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