Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - VI-Kart 17/04 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14654
OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - VI-Kart 17/04 (V) (https://dejure.org/2004,14654)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.12.2004 - VI-Kart 17/04 (V) (https://dejure.org/2004,14654)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V) (https://dejure.org/2004,14654)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,14654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Boykottaufrufs; Rechtsnatur eines Entsorgungsvertrages; Inhalt und Umfang des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs; Eigentumserwerb an Altpapier; Anspruch des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf Mitbenutzung von Einrichtungen für die ...

  • Judicialis

    VerpackV § 6 Abs. 1; ; VerpackV § 6 Abs. 2; ; VerpackV § ... 6 Abs. 3 Satz 1; ; VerpackV § 6 Abs. 3 Satz 8; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 15 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 1; ; GWB § 21 Abs. 1; ; GWB § 21 Abs. 2; ; GWB § 32; ; BGB § 249 Satz 1; ; BGB § 535 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 535 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 929 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für Altpapier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52

    Schwarze Listen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04
    Er umfasst alles, was den wirtschaftlichen Wert eines Geschäftsbetriebs ausmacht, und schützt den Betriebsinhaber vor jedwedem Eingriff in seine freie unternehmerische Entfaltung (BGHZ 8, 142, 144; 36, 18, 22; Thomas in Palandt, a.a.O. § 823 Rn. 20 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung dabei eine sorgfältige Prüfung gefordert, wie weit der Eingriff in die gewerbliche Tätigkeit des Unternehmens nach Lage des Falles unbedingt geboten war und ob er in der schonendsten Form vorgenommen worden ist (BGHZ 8, 142, 144; 36, 18, 22; Thomas in Palandt, a.a.O. § 823 Rn. 24).

  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04
    Er umfasst alles, was den wirtschaftlichen Wert eines Geschäftsbetriebs ausmacht, und schützt den Betriebsinhaber vor jedwedem Eingriff in seine freie unternehmerische Entfaltung (BGHZ 8, 142, 144; 36, 18, 22; Thomas in Palandt, a.a.O. § 823 Rn. 20 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung dabei eine sorgfältige Prüfung gefordert, wie weit der Eingriff in die gewerbliche Tätigkeit des Unternehmens nach Lage des Falles unbedingt geboten war und ob er in der schonendsten Form vorgenommen worden ist (BGHZ 8, 142, 144; 36, 18, 22; Thomas in Palandt, a.a.O. § 823 Rn. 24).

  • BGH, 05.11.1985 - VI ZR 40/84

    Streitgegenstand bei mehreren Teilklagen einer insgesamt höheren Gesamtforderung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04
    Für die Übergabe reicht es dabei aus, dass dem Besitzmittler des Erwerbers der unmittelbare Besitz an der Sache eingeräumt wird (BGH, WM 1976, 153; NJW 1986, 1166).
  • BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96

    Gesellschaftsvertrag des von Kfz-Haftpflichtversicherern gegründeten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04
    Zutreffend ist das Amt davon ausgegangen, dass die Spürbarkeit im Sinne des § 1 GWB nur dann zu verneinen ist, wenn die Wirkungen der Kartellabsprache bloß theoretischer Natur sind und sie praktisch nicht ins Gewicht fallen (BGH, GRUR 1998, 739, 743 - Car-Partner m.w.N.).
  • RG, 19.06.1923 - VII 807/22

    Zur Auslegung der TarSt. 48 I Abs. 1 und 2 des preußischen Landesstempelgesetzes.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04
    Ebenso entscheidet sich nach dem Inhalt des Mietvertrages, ob dem Mieter der alleinige Gebrauch der Mietsache zu gewähren ist (RGZ 108, 204; Weidenkaff, a.a.O.).
  • BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 179/74

    Wirksamkeit eines Pfändungspfandrechts und eines Vermieterpfandrechts -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04
    Für die Übergabe reicht es dabei aus, dass dem Besitzmittler des Erwerbers der unmittelbare Besitz an der Sache eingeräumt wird (BGH, WM 1976, 153; NJW 1986, 1166).
  • VGH Hessen, 16.07.2003 - 6 UE 3127/01

    Freistellung systembeteiligter Verpackungshersteller von Pflichten nach VerpackV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04
    Das schließt es für den öffentlichen Entsorgungsträger aus, seine Entsorgungstätigkeit vor einer Auswahlentscheidung des Endverbrauchers eigenmächtig auf jenen Verpackungsabfall auszudehnen und restentleerte Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gezielt und unter Verdrängung der Privatwirtschaft zu erfassen (ebenso: Hessischer VGH, GewArch 2004, 36, 38).
  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 240/14

    Übereignungsofferte "an den, den es angeht" im Zusammenhang mit der Erfassung von

    Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass die Eigentumsverhältnisse an dem eingesammelten Altpapier einschließlich der PPK-Verpackungen mangels besonderer abfallrechtlicher Sondervorschriften nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu beurteilen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V), juris Rn. 58; VGH Mannheim, ZUR 2012, 685, 690; Schomerus in Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl., § 17 Rn. 12; Gruneberg in Jahn/Deifuß-Kruse/Brandt, KrWG, § 17 Rn. 7; Scharnewski, AbfallR 2012, 102, 105; Schink, AbfallR 2013, 221, 228).

    Allgemeingültige Aussagen lassen sich insoweit nicht treffen, vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, welcher Erklärungsgehalt dem Verhalten des Endverbrauchers zukommt (vgl. zu der Anwendung der Grundsätze des Geschäfts für den, den es angeht im Zusammenhang mit der Erfassung von Papierabfällen - bejahend - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V), juris Rn. 58 f.; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom22. September 2009 - VK 16/09, juris Rn. 100 ff.; ablehnend demgegenüber VG Köln, Urteil vom 2. August 2012 - 13 K 3234/11, juris Rn. 58 f.; LG Hildesheim, Teilurteil vom 29. August 2014 - 4 O 247/13, juris Rn. 22 ff.; Schink, AbfallR 2013, 221, 236 ff.; Frenz, AbfallR 2009, 121 f.; Scharnewski, AbfallR 2012, 102, 105 ff.; Hartwig, VKS-News, April 2011, 5 ff).

  • OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14

    Anforderungen an die Vergabe einer Dienstleistungskonzession hinsichtlich der

    bb) Insbesondere dann, wenn bei Fehlen einer solchen Kennzeichnung für den Einwerfenden nicht unmittelbar erkennbar ist, wer die Sammlung durchführt, ist davon auszugehen, dass er die Alttextilien an denjenigen übereignen will, den es angeht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V), juris Tz. 59).

    Die Bestimmung desjenigen, der die Sammlung verantwortlich als ihr Träger durchführt, knüpft an die abfallrechtliche Regelung an (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11, juris Tz. 36; Beschluss vom 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V), juris Tz. 59).

  • OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14

    Eigentumserwerb eines Betreibers eines dualen Entsorgungssystems an gebrauchten

    Die Eigentumsverhältnisse am PPK-Material ergeben sich - hierüber sind sich die Parteien einig - grundsätzlich aus den allgemeinen sachenrechtlichen Vorschriften, also insbesondere aus §§ 929 ff. BGB, aber auch aus z.B. §§ 958 f. BGB und §§ 946 ff. BGB (OLG Düsseldorf v. 29.12.2004, VI-Kart 17/04, JURIS Rz. 58; Schomerus , in: Verstyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl. 2012, § 17 Rn. 12).

    Mit dieser Rechtsfigur hat auch das OLG Düsseldorf in der einschlägigen Entscheidung aus dem Jahre 2004 den Eigentumserwerb des Systembetreibers bejaht (OLG Düsseldorf v. 29.12.2004, VI-Kart 17/04 (V), JURIS Rz. 58 f.; dem folgend Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschl. vom 22.9.2009, V K 16/09, JURIS Rz. 105 ff.; ausdrücklich a.A. aber VG Köln v. 02.08.2012, 13 K 3234/11, JURIS Rz. 58 f.).

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - U (Kart) 3/20
    § 21 Abs. 2 GWB schützt die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gegen bestimmte Einflussnahmen und will der Gefahr vorbeugen, dass Verbote des Kartellgesetzes durch Anwendung von Druck oder Lockmitteln umgangen werden (Senat, Urteil vom 18.9.2019, VI U (Kart) 3/19 Rn. 24; Senat, Beschluss vom 29.12.2004, VI-Kart 17/04 (V) Rn. 85, alle zitiert nach juris; in diesem Sinne zum inhaltsgleichen § 25 Abs. 2 GWB (1973) auch bereits BGH, Beschluss vom 19.3.1991, KVR 4/89 "Warenproben in Apotheken"; vgl. auch Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 21 Rn. 12; Loewenheim in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/ Kersting/Meyer-Lindemann, Kartellrecht, 4. Auflage 2020, § 1 GWB Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - U (Kart) 3/19

    Schadensersatz wegen kartellgesetzwidriger Preisbindung bei dem Verkauf von

    § 21 Abs. 2 GWB schützt die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gegen bestimmte Einflussnahmen und will der Gefahr vorbeugen, dass Verbote des Kartellgesetzes durch Anwendung von Druck oder Lockmitteln umgangen werden (Senat, Beschluss v. 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V) , WuW/E DE-R 1453, Rz. 85 bei juris; in diesem Sinne zu § 25 Abs. 2 GWB (1973) a.F. bereits auch BGH, Beschluss v. 19. März 1991 - KVR 4/89 , WuW/E BGH 2688, Rz. 37 bei juris - Warenproben in Apotheken ; Beschluss v. 16. Dezember 1976 - KVR 5/75 , WuW/E BGH 1474, Rz. 50 bei juris - Architektenkammer ; vgl. auch Bechtold/Bosch , GWB, 9. Aufl. [2018], § 21 GWB Rz. 12; Roth in Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder , Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht [FK], 93. Lfg.
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11

    Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von

    Die Antragsgegnerin erwirbt dagegen weder nach dem Willen der Beteiligten noch nach bürgerlichrechtlichen Vorschriften Besitz und Eigentum an den Alttextilien, die sie an den Auftragnehmer übertragen könnte, und zwar weder unmittelbar noch mittelbar (siehe dazu auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2004, VI-Kart 17/04 (V), juris, Rdnr. 58).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2015 - U (Kart) 16/14

    Ansprüche eines Abfallentsorgungsunternehmens wegen des Einsammelns, der

    Unter Hinweis auf ein Senatsurteil vom 29.12.2004 - VI Kart 17/04 (V) - macht sie dazu geltend, nach den Grundsätzen der "Übereignung an den, den es angeht" und der Vermischung (§§ 948 Abs. 1 und 2, 947 BGB) Miteigentümer des Sammelguts der Klägerin geworden zu sein und die Verwertung der gesamten PPK-Mengen durch die Klägerin mithin eigenmächtig gewesen.

    In diesem Punkt unterscheidet sich der Streitfall auch grundlegend von derjenigen Fallkonstellation, die dem Senatsbeschluss vom 29.12.2004 in dem Verfahren VI Kart 17/04 (V) zugrunde lag.

  • VG Aachen, 03.11.2006 - 9 K 3236/04

    Stadt Aachen darf sich weiterhin um "Blaue Tonne" sorgen

    In diesem Zusammenhang sei auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 - zu verweisen, wonach Verpackungsmüll beim Einwurf in einen von der DSD mitbenutzten Sammelbehälter dieser und nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werde.

    Kartellrechtliche Bedenken in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation ergeben sich auch nicht aus dem seitens der Klägerin angeführten Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04(V) (Recht der Abfallwirtschaft [AbfallR] 2005, 92 [nicht amtliche Leitsätze], NRWE), welcher den von der Klägerin auch gesondert zitierten Beschluss des Bundeskartellamtes vom 6. Mai 2004 (B10-37202-N-97/02-1) zum Gegenstand hat.

  • OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06

    Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des

    Damit ist die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen Aufgabe des jeweiligen Systembetriebs (Hessischer VGH GewArch 2004, 37; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - VI - Kart 17/04 (V) -).
  • LG Ravensburg, 30.01.2014 - 4 O 260/12

    Eigentum an Verkaufsverpackungen aus Papier bei von Landkreis organisierter

    Auf dieses konkludente Angebot des Verbrauchers auf Übereignung seines bereit gelegten Papierabfalls sind ausschließlich die §§ 929 ff. BGB anzuwenden, da das Abfallrecht hierzu keine Regelungen enthält (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.12.2004 - VI-Kart 17/04 (V); Schink, Gutachten - Eigentum an Verpackungsabfällen, 2013 S. 22).
  • OLG Koblenz, 29.11.2012 - 1 Verg 6/12

    PPK - Öffentlicher Altpapierentsorgungsauftrag: Übernahme einer

  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 1221/10

    Kostentragungspflicht für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus

  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 3234/11

    Ableitung eines Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf

  • OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19

    Berufung auf nichtiges Patent als Behinderung nach § 19 Abs. 1 Nr. GWB

  • OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 26/19

    Berufung auf nichtiges Patent als Behinderung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 GWB

  • VK Münster, 22.09.2009 - VK 16/09

    Vergaberechtliche Fragen der Sammlung von Altpapier und Gelbem Sack

  • LG Köln, 06.03.2014 - 88 O 65/13

    Anspruch eines städtischen Entsorgungsunternehmens auf Aufwendungsersatz wegen

  • VK Rheinland-Pfalz, 20.09.2012 - VK 2-25/12

    VOL/A 2009: Kalkulationsrelevante Umstände sind vollständig anzugeben!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht