Rechtsprechung
RG, 03.12.1920 - Rep. VII. 219/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Pfandgläubiger verpflichtet, falls eine wesentliche Minderung des Wertes eines Pfandes zu besorgen ist, bei dessen Ersatz durch anderweitige Sicherheitsleistung auf Verlangen des Verpfänders mitzuwirken?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitwirkungspflichten des Pfandgläubigers am Ersatz des Pfandes durch anderweitige Sicherheitsleistung auf Verlangen des Verpfänders bei drohender Minderung des Wertes des ursprünglichen Pfandes
- Wolters Kluwer
Mitwirkung des Pfandgläubigers beim Pfandersatz
- opinioiuris.de
Mitwirkungspflichten des Pfandgläubigers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 101, 47
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.01.2018 - V ZR 273/16
Verpflichtung der Vertragspartner zur Mitwirkung an der Erreichung und …
aa) Jeder Vertragspartner hat nämlich im Rahmen des Zumutbaren den ihm bekannten Interessen des anderen Rechnung zu tragen (vgl. RGZ 101, 47, 49). - BGH, 20.06.2013 - I ZR 132/12
Lagervertrag: Pfandrecht des Lagerhalters an eingelagerten Elektronikartikeln und …
a) Nach der Vorschrift des § 1218 Abs. 1 BGB, die das Austauschrecht des Verpfänders regelt und Ausdruck des Grundsatzes von Treu und Glauben ist (vgl. RG, Urteil vom 3. Dezember 1920 - VII 219/20, RGZ 101, 47, 49;… MünchKomm.BGB/Damrau, 6. Aufl., § 1218 Rn. 1), hat der Verpfänder gegen den Pfandgläubiger einen Anspruch auf Rückgabe der Pfandsache(n) Zug um Zug gegen Gewährung einer anderen ausreichenden Sicherheit, wenn eine wesentliche Minderung des Werts des Pfandes zu besorgen ist. - BGH, 12.07.1968 - V ZR 161/66
Verkauf einer Eigentumswohnung - Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen …
Jeder Vertragspartner hat im Rahmen des Zumutbaren den ihm bekannten Interessen des anderen Rechnung zu tragen (RGZ 101, 47, 49) und mit ihm zwecks Verwirklichung des Vertragsziels zusammenzuwirken. - BGH, 28.09.1964 - VII ZR 101/63
AA des VH, Aufwendungsersatzanspruch des VH, Schutzbedürftigkeit des VH als …
Es bedarf keiner abschließenden Prüfung, ob und inwieweit die Beklagte eine Verpflichtung des vom Berufungsgericht angenommenen Inhalts traf (vgl. dazu RGZ 101, 47, 49; RG in JW 1935, 1773 Nr. 6; RGZ 161, 330, 338; BGH in Betrieb 1960, 352).