Rechtsprechung
OVG Hamburg, 19.08.1993 - Bf VII 3/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verbotswidrig geparktes Kfz; Halter; Abschleppen; Ersatzvornahme; Kosten der Ersatzvornahme; Parkplatzkosten; Öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 22.04.1992 - 11 VG 3785/91
- OVG Hamburg, 19.08.1993 - Bf VII 3/93
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12
Haftung für Abschleppschäden: Abschleppen eines Falschparkers durch privaten …
Seine Beauftragung mit dem Abschleppen des unerlaubt geparkten Fahrzeugs des Klägers diente der Vollstreckung des in dem - vom Kläger missachteten - Verkehrszeichen enthaltenen Wegfahrgebots im Wege der Ersatzvornahme (vgl. BVerwGE 102, 316, 318 f.; VGH Baden-Württemberg, NJW 2010, 1898, 1899 f.; NVwZ-RR 1996, 149; Hessischer VGH, Urteil vom 17. März 1998 - 11 UE 2393/96, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19. August 1993 - Bf VII 3/93 , juris Rn. 29 ff.; VG Bremen, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 5 K 3144/07, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 14 K 2904/13, juris). - OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00
Verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Erstattungsanspruch; Kosten der …
Einer vorherigen Fristsetzung und eines Hinweises in Bezug auf das gegen den pflichtigen Kläger eingesetzte Zwangsmittel (§ 18 Abs. 2 HmbVwVG) bedurfte es nicht, da die Nichtbeachtung des Wegfahrgebotes eine auf andere Weise nicht zu beseitigende Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellte (§ 27 HmbVwVG - vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 19.8.1993 - OVG Bf VII 3/93 -, UA S. 14 f.).Es begegnet grundsätzlich keinen Bedenken, ein Fahrzeug, das in einem Zonenhalteverbot über mehr als 12 Stunden die den allein berechtigten Anwohnern und Kurzbesuchern vorbehaltene Parkmöglichkeit beeinträchtigt, abschleppen zu lassen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 19.8.1993 - Bf VII 3/93 -, UA S. 15;… VGH Mannheim, Urt. v. 13.6.1995, NVwZ 1996 S. 149, 150).
Davon ist das Berufungsgericht auch in den vergleichbaren Fällen ausgegangen, die das Anwohnerparkgebiet am Flughafen Fuhlsbüttel betrafen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 19.8.1993 - OVG Bf VII 7/93 - Urt. v. 19.8.1993 - OVG Bf VII 3/93 -).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03
Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone
Beim Abschleppen verbotswidrig geparkter Kraftfahrzeuge besteht der polizeiliche Zweck jedoch lediglich darin, das Fahrzeug zu entfernen; im übrigen ist es gleichgültig, wo sich das Fahrzeug befindet (VGH Kassel, U. v. 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, NVwZ 1987, 904, 909;… Knemeyer, a.a.O.; OVG Hamburg, U. v. 19.08.1993 - Bf VII 3/93 - DAR 1994, 290, zit. nach juris;… Schieferdecker: Die Entfernung von Kraftfahrzeugen als Maßnahme staatlicher Gefahrenabwehr, 1998, S. 89 ff.). - VG München, 23.04.2014 - M 7 K 13.2792
Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes
Insofern ist festzustellen, dass die Polizei entsprechend der obergerichtlichen Rechtsprechung in Abschleppfällen (vgl. BayVGH, B. v. 22. Juni 2009 - 10 ZB 09.1052 - juris Rn 19; OVG Hamburg, U. v. 19. August 1993 - Bf VII 3/93- juris Rn 34: keine Verpflichtung zu einer aufwendigen Suche nach freien Parkplätzen in der Umgebung) nicht verpflichtet ist, eine für den Kläger kostenfreie oder -günstigere Alternative zu suchen, die sich nicht ohne Aufwand unmittelbar anbietet. - OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 11 OB 133/15
Rechtsweg bei einem Ersatzanspruch wegen Verwertung beschlagnahmter Rinder unter …
Im Fall des vom Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.8.1993 (- Bf VII 3/93 -, juris) entschiedenen Rechtsstreit ging es um die Heranziehung eines Halters zu den Kosten des im Wege der Ersatzvornahme vorgenommenen Abschleppens eines verbotswidrig geparkten Kraftfahrzeuges, wobei ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis gerade nicht begründet worden war (…vgl. hierzu Rdnr. 24 ff. der genannten Entscheidung bei juris).