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   BFH, 11.11.1997 - VII B 108/97   

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BFH, 11.11.1997 - VII B 108/97 (https://dejure.org/1997,2171)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1997 - VII B 108/97 (https://dejure.org/1997,2171)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1997 - VII B 108/97 (https://dejure.org/1997,2171)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96

    Berufungseinlegung mit Telefax-Empfangsgerät

    Auszug aus BFH, 11.11.1997 - VII B 108/97
    Von dem Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift ist jedoch abzusehen, wenn der Schriftsatz durch moderne Medien übermittelt wird, bei denen eine eigenhändige Unterzeichnung nicht möglich ist, und sich aus dem Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (vgl. Bundessozialgericht, Beschluß vom 15. Oktober 1996 14 BEg 9/96, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1997, 1254; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1994 5 B 79/94, NJW 1995, 2121, und vom 6. Dezember 1988 9 C 40.87, BVerwGE 81, 32; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11. Februar 1987 1 BvR 475/85, BVerfGE 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 56/95

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob Unterzeichnung eines bestimmenden

    Auszug aus BFH, 11.11.1997 - VII B 108/97
    Dem steht die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 1995 X B 56/95 (BFHE 179, 233, BStBl II 1996, 140) nicht entgegen.
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BFH, 11.11.1997 - VII B 108/97
    Von dem Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift ist jedoch abzusehen, wenn der Schriftsatz durch moderne Medien übermittelt wird, bei denen eine eigenhändige Unterzeichnung nicht möglich ist, und sich aus dem Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (vgl. Bundessozialgericht, Beschluß vom 15. Oktober 1996 14 BEg 9/96, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1997, 1254; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1994 5 B 79/94, NJW 1995, 2121, und vom 6. Dezember 1988 9 C 40.87, BVerwGE 81, 32; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11. Februar 1987 1 BvR 475/85, BVerfGE 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BFH, 11.11.1997 - VII B 108/97
    Von dem Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift ist jedoch abzusehen, wenn der Schriftsatz durch moderne Medien übermittelt wird, bei denen eine eigenhändige Unterzeichnung nicht möglich ist, und sich aus dem Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (vgl. Bundessozialgericht, Beschluß vom 15. Oktober 1996 14 BEg 9/96, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1997, 1254; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1994 5 B 79/94, NJW 1995, 2121, und vom 6. Dezember 1988 9 C 40.87, BVerwGE 81, 32; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11. Februar 1987 1 BvR 475/85, BVerfGE 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Auszug aus BFH, 11.11.1997 - VII B 108/97
    Von dem Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift ist jedoch abzusehen, wenn der Schriftsatz durch moderne Medien übermittelt wird, bei denen eine eigenhändige Unterzeichnung nicht möglich ist, und sich aus dem Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (vgl. Bundessozialgericht, Beschluß vom 15. Oktober 1996 14 BEg 9/96, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1997, 1254; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1994 5 B 79/94, NJW 1995, 2121, und vom 6. Dezember 1988 9 C 40.87, BVerwGE 81, 32; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11. Februar 1987 1 BvR 475/85, BVerfGE 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    c) Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs hat unter Hinweis auf die vorgenannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts mit Beschluß vom 11. November 1997 - VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604 die Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozeßbevollmächtigten des Klägers für wirksam erachtet, die dem Bundesfinanzhof durch ein Computerfax übermittelt worden war, das am Ende nur den Namen des Prozeßbevollmächtigten in Maschinenschrift mit dem Zusatz enthielt "Dieses Fax wurde durch elektronische Medien übermittelt und trägt deshalb keine Unterschrift." Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Entscheidung in seinem Vorlagebeschluß noch nicht berücksichtigt.
  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die

    Infolgedessen genügt es für die Wirksamkeit einer derart erhobenen Klage, dass sich aus dem Schriftsatz selbst oder den Begleitumständen die Urheberschaft und der Wille, das Schriftstück in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben (BFH-Beschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 5. März 2008  2 K 202/06, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 427; FG München, Urteil vom 26. November 2007  1 K 2342/07, juris).
  • BFH, 10.07.2002 - VII B 6/02

    Eigenhändige Unterschrift

    Zwar ist nach dem Beschluss des GmS-OGB in NJW 2000, 2340 dem gesetzlichen Schriftformerfordernis des § 116 Abs. 3 Sätze 1 und 3 FGO Genüge getan, wenn der Beschwerdeschriftsatz durch Computerfax --ohne eigenhändige Unterschrift aber mit eingescannter Unterschrift oder mit dem Hinweis, dass dieses Fax durch elektronische Medien übermittelt wird und deshalb keine Unterschrift trägt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604, 605; BFH-Beschlüsse vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321, und vom 9. November 2000 I S 6/00, BFH/NV 2001, 479)-- bei Gericht eingeht.
  • BFH, 04.11.1999 - IV R 70/98

    Bilanzberichtigung bei Fehler des Finanzamts

    Drei oberste Bundesgerichte, darunter auch der Bundesfinanzhof (BFH), hatten bis dahin die Auffassung vertreten, daß das Fehlen der Unterschrift bei elektronischer Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes durch den Absender unschädlich sei (Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluß vom 19. Dezember 1994 5 B 79/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 2121; Bundessozialgericht --BSG--, Beschluß vom 15. Oktober 1996 14 BEg 9/96, NJW 1997, 1254; BFH, Beschluß vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604).
  • FG Niedersachsen, 19.05.2020 - 8 K 218/19

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids im Hinblick auf eine vom Finanzamt

    Von dem der Vorschrift grundsätzlich zu entnehmenden Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift ist jedoch abzusehen, wenn der Schriftsatz durch Medien übermittelt wird, bei denen eine eigenhändige Unterzeichnung nicht möglich ist, und sich aus dem Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98, NJW 2000, 2340).
  • BFH, 19.05.2000 - VIII B 13/00

    Nicht unterzeichnete Klage; Übermittlung per Telefax

    Die Rechtsauffassung, dass bei einem Telebrief oder einem Telefax die Schriftform nur dann als gewahrt angesehen wird, wenn die Kopiervorlage unterschrieben ist, ist nicht dadurch grundsätzlich bedeutsam und überprüfungsbedürftig geworden, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung inzwischen bei bestimmten anderen Übermittlungsarten durch moderne technische Kommunikationsmittel geringere Anforderungen an die Schriftlichkeit gestellt hat (vgl. z.B. betreffend Computer-Telefax BFH-Beschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604, und Beschluss des Bundessozialgerichts vom 15. Oktober 1996 14 BEg 9/96, NJW 1997, 1254; betreffend "Btx-Mitteilung" Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1994 5 B 79/94, NJW 1995, 2121).

    Hier kann die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt werden, dass seine Unterschrift eingescannt wird (so im Fall des BGH in NJW 1998, 3649) oder der Hinweis angebracht wird, dass der benannte Urheber wegen der Besonderheiten der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen kann (so der Fall des BFH in BFH/NV 1998, 604).

  • FG Münster, 07.07.2010 - 10 K 4562/09

    Keine wirksame Klageerhebung ohne Unterschrift mit einem Hinweis auf "maschinelle

    Von dem Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift hat die Rechtsprechung auch abgesehen, wenn der Schriftsatz --wie z.B. beim Computer-Fax, bei dem der bestimmende Schriftsatz direkt aus dem Computer an ein Faxgerät gesendet wird-- durch moderne Medien übermittelt wird, bei denen eine eigenhändige Unterzeichnung nicht möglich ist, und sich aus dem eingehenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft (die Person des Erklärenden) und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen und dem Gericht zuzuleiten, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (so z.B. BFH-Beschluss vom 11.11.1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604 m.w.N.; Urteil des FG Hamburg in EFG 2001, 302).

    Anders als in o.g. Entscheidungen des BFH in BFH/NV 1998, 604 und des FG Hamburg in EFG 2001, 302 sowie im vom Kläger angeführten Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2009, 1769, das eine per E-Mail übermittelte Klage betrifft, liegt im Streitfall keine mit derselben oder einer anderen Schrifttype maschinenschriftlich "geschriebene" und später ausgedruckte Unterschrift eines Vertreters der Prozessbevollmächtigten vor.

  • BFH, 09.11.2000 - I S 6/00

    PKH-Antrag einer juristischen Person; Computerfax

    Dieses entspricht, da es den Zusatz enthält, dass der benannte Urheber wegen der genannten Übertragungsform nicht unterzeichnen kann, den nach dem neuerlichen Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98 (Neue Juristische Wochenschrift 2000, 2340) an einen bestimmenden Schriftsatz zu stellenden Anforderungen zur Erfüllung der Schriftform (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604).
  • BFH, 27.01.2003 - VI B 125/99

    NZB - Beschwerdebegründung per Computer-Fax

    Die Form der elektronischen Übertragung der Beschwerdebegründung durch ein sog. Computerfax ohne Wiedergabe einer eigenhändigen Unterschrift ist nicht zu beanstanden (BFH, Beschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2340; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 10. April 2001 6 Ta 58/01, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2001, 1316).
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2000 - 7 K 193/99

    Pflicht zur Vorlage einer Originalvollmacht; Kein Nachweis der

    Auch der BFH hatte schon vor der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes eine per Computerfax übermittelte Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde für zulässig erachtet (vgl. BFH-Beschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604 ).
  • FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 12 K 9/99

    Mit Fax übermittelte, nicht unterschriebene Klageschrift; Wiedereinsetzung bei

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.12.2010 - 3 K 1160/06

    Eigenhändige Unterzeichnung eines Antrags auf mündliche Verhandlung -

  • FG München, 07.07.2010 - 9 K 3838/09

    Klageerhebung per Computerfax

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 2 K 1613/14

    Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen der NATO

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